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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
NW164500
Mittwoch, 27. April 2016
Kongresszentrum Westfalenhallen
Rheinlanddamm 200
44139 Dortmund
Telefon: 0231 1204-0
NS160721
Dienstag, 31. Mai 2016
InterCityHotel Bremen
Bahnhofsplatz 17–18
28195 Bremen
Telefon: 0421 1603-0
Beginn
10:00 Uhr
Ende
16:30 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
295,00 € für Mitglieder des vhw
355,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
Seminar
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen
Hinter Hoben 149 · 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-41
Fax: 0228 72599-49 · E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Region Nord
Sextrostr. 3–5 · 30169 Hannover · Telefon: 0511 984225-14
Fax: 0511 984225-19 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Aufhebung und Erstattung,
vorläufige Bewilligung und
endgültige Festsetzung sowie
Nachzahlung von Alg II
Mittwoch
27. April 2016
Dortmund
Dienstag
31. Mai 2016
Bremen
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Der Erlass von Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden ist besonders im SGB II
herausfordernd und in der Praxis oftmals fehlerträchtig. Dies gilt sowohl für
die Einhaltung der Formalien als auch für die Ermittlung des relevanten Sachverhalts und die zutreffende Anwendung des materiellen Rechts. In der Veranstaltung werden die sich in diesem Zusammenhang stellenden Fragen –
z.B.: Ist § 45 oder § 48 SGB X anwendbar? Wie individualisiere ich richtig?
Welche Fallstricke sind bei der Rückforderung zu beachten? – unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung praxisorientiert und an Beispielsfällen behandelt.
Darüber hinaus werden vertieft Probleme im Zusammenhang mit der zunehmend bedeutsamen vorläufigen Bewilligung und endgültigen Festsetzung von
SGB-II-Leistungen (§ 328 SGB III) behandelt sowie im Überblick das System
des Überprüfungsverfahrens und die Aufrechnung thematisiert.
Das Seminar ist so konzipiert, dass Sie auch eigene Problemfälle zur Diskussion stellen können. Wir empfehlen Ihnen, diese bis zum 13.4.16 bzw.
17.5.16 an [email protected] zur Weiterleitung an den Referenten zu senden.
Hinweis: Bitte bringen Sie die Gesetzestexte (SGB II, SGB III,
SGB X) mit!
MITTWOCH, 27. APRIL / DIENSTAG, 31. MAI 2016
Aufhebung und Erstattung, vorläufige Bewilligung und
endgültige Festsetzung sowie Nachzahlung von Alg II
09:30 Uhr
Begrüßungskaffee
10:00 Uhr
Beginn des Seminars
Rücknahme rechtswidriger und Änderung (ursprünglich)
rechtmäßiger Verwaltungsakte (§ 45/§ 48 SGB X)
• Anhörungserfordernis und Anhörungsanforderungen
• Individualisierung bei Mehrpersonenbedarfsgemeinschaften
• Bestimmtheitsanforderungen
Dr. Andy Groth
Richter am Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht
Aufhebung und Erstattung, vorläufige Bewilligung
und endgültige Festsetzung sowie Nachzahlung von
Alg II
씲 NW164500, Mittwoch, 27. April 2016, Dortmund
씲 NS160721, Dienstag, 31. Mai 2016, Bremen
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Erstattung von SGB-II-Leistungen
• Besonderheiten der Erstattung im SGB II
• Beschränkung der Minderjährigenhaftung (§ 1629a BGB)
Endgültige Festsetzung und Erstattung vorläufiger Leistungen
Heilungsmöglichkeiten im Widerspruchsverfahren
IHR REFERENT
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Aufrechnung von Erstattungsforderungen
Überprüfungsverfahren im Überblick
• Bestimmtheit von Überprüfungsanträgen und Zurückweisungsbefugnis
• Überprüfung von Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden
16:30 Uhr
Ende des Seminars
11:15 bis 11:30 Uhr Kaffeepause
13:00 bis 14:00 Uhr Gemeinsames Mittagessen
15:15 bis 15:30 Uhr Kaffeepause
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Leitende Mitarbeiter(innen) und Sachbearbeiter(innen) aus den Leistungsbereichen der Jobcentern (gemeinsamen Einrichtungen und optierenden Leistungsträgern)
Rechnungsadresse
Straße
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NS160714 am 20. September 2016 in Hannover
Referent: Leandro Valgolio
PLZ / Ort
Telefon / Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
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Weitere Informationen unter www.vhw.de