HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER BY170933 Mittwoch, 29. März 2017 Novotel Nürnberg am Messezentrum Münchener Straße 340 90471 Nürnberg Telefon: 0911 81 260 Beginn: 10:00 Uhr Ende: 16:30 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 295,00 € für Mitglieder des vhw 355,00 € für Nichtmitglieder Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59 3705 0198 0001 2098 16, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. Seminar Aktuelles und erste Erfahrungen zum 9. SGB II-Änderungsgesetz Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e.V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreise beschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Ver anstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weiter gehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. Geschäftsstelle Bayern Rosenbuschstr. 6 · 80538 München · Telefon: 089 291639-30 Fax: 089 291639-32 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Mittwoch 29. März 2017 Nürnberg Titelmotiv: © Harald07 - Fotolia.com PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Zum 01.08.2016 bzw. 01.01.2017 sind die Neuregelungen des 9. SGB II-Änderungsgesetzes mit teilweise umfassenden Neuerungen im Leistungs- und Verfahrensrecht in Kraft getreten. Inzwischen liegen erste Erfahrungen der Praxis mit den einschlägigen Vorschriften vor. Unter Berücksichtigung weiterer aktueller Entwicklungen, u. a. der Regelbedarfe und des Leistungsanspruchs von EU-Ausländern, werden im Seminar die wichtigsten Änderungen im Leistungs- und Verfahrensrecht anhand praktischer Beispiele vertiefend erläutert und mögliche Probleme bei der Anwendung diskutiert. IHR REFERENT Werner Simon Bundesagentur für Arbeit, bundesweit tätiger Referent auf dem Gebiet des SGB II. Während seiner Abordnung an das BMAS hat er an der Erarbeitung des Gesetzentwurfs mitgewirkt. AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Mitarbeiter/innen der Leistungs- und Widerspruchsabteilungen der Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen und optierende Leistungsträger) DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN 7. März 2017 Nürnberg (BY170922) Leistungsansprüche von Ausländern im SGB II Referent: Andreas Hofmann 3. April 2017 München (BY170910) EU-Freizügigkeit und öffentliche Leistungen für Unionsbürger Referent: Sven Hasse 19./20. Juni 2017 Nürnberg (BY170900) Die Ausübung des Ermessens im Bereich des SGB II Referentin: Sylvia Pfeiffer MITTWOCH, 29. MÄRZ 2017 HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Aktuelles und erste Erfahrungen zum 9. SGB II-Änderungsgesetz 10:00 Uhr Beginn des Seminars 1. Aktuelles zum SGB II • Regelbedarfe nach dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz 2017 • Neuregelung zum Leistungsanspruch von EU-Ausländern • Änderung der Unbilligkeitsverordnung 2. Neuregelung zur vorläufigen Entscheidung • Höhe des vorläufig zu berücksichtigenden Einkommens • Durchschnittsbildung bei abschließender Entscheidung • Nullfestsetzung 3. Änderungen beim Einkommen • Berücksichtigung von Überbrückungsgeld nach § 11a Abs. 6 • Pauschalen nach der Alg II-Verordnung (Riester-Rente, Versicherungen) 4. Leistungsansprüche Auszubildender nach dem SGB II • Verfahren bei der Beantragung von BAföG • Vorausleistung von Ausbildungsförderung • Krankenversicherung der Auszubildenden Aktuelles und erste Erfahrungen zum 9. SGB II-Änderungsgesetz BY170933, Mittwoch, 29. März 2017, Nürnberg Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung TelefonE-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung TelefonE-Mail 5. Weitere Neuerungen • Versagung nach § 5 Absatz 3 Satz 3-5 SGB II • Erstattungsanspruch nach § 34b SGB II • Vorzeitige Auszahlung von Leistungsansprüchen Name, Vorname 16:30 Uhr TelefonE-Mail Ende des Seminars 11:15 bis 11:30 Uhr Kaffeepause 13:00 bis 14:00 Uhr Gemeinsames Mittagessen 15:15 bis 15:30 Uhr Kaffeepause Hinweis: Mitzubringende Materialien: Aktuelle Texte des SGB II und der ALG II-V. Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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