Aktuelles und erste Erfahrungen zum 9. SGB II

HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
BY170933
Mittwoch, 29. März 2017
Novotel Nürnberg am
Messezentrum
Münchener Straße 340
90471 Nürnberg
Telefon: 0911 81 260
Beginn: 10:00 Uhr
Ende: 16:30 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
295,00 € für Mitglieder des vhw
355,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59 3705 0198 0001 2098 16,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
Seminar
Aktuelles und erste
Erfahrungen zum
9. SGB II-Änderungsgesetz
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e.V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreise­
beschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Ver­
anstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weiter­
gehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Geschäftsstelle Bayern
Rosenbuschstr. 6 · 80538 München · Telefon: 089 291639-30
Fax: 089 291639-32 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Mittwoch
29. März 2017
Nürnberg
Titelmotiv: © Harald07 - Fotolia.com
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/­28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Zum 01.08.2016 bzw. 01.01.2017 sind die Neuregelungen des 9. SGB II-Änderungsgesetzes mit teilweise umfassenden Neuerungen im Leistungs- und
Verfahrensrecht in Kraft getreten.
Inzwischen liegen erste Erfahrungen der Praxis mit den einschlägigen Vorschriften vor.
Unter Berücksichtigung weiterer aktueller Entwicklungen, u. a. der Regelbedarfe und des Leistungsanspruchs von EU-Ausländern, werden im Seminar
die wichtigsten Änderungen im Leistungs- und Verfahrensrecht anhand
praktischer Beispiele vertiefend erläutert und mögliche Probleme bei der Anwendung diskutiert.
IHR REFERENT
Werner Simon
Bundesagentur für Arbeit, bundesweit tätiger Referent auf dem Gebiet des
SGB II. Während seiner Abordnung an das BMAS hat er an der Erarbeitung
des Gesetzentwurfs mitgewirkt.
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Mitarbeiter/innen der Leistungs- und Widerspruchsabteilungen der Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen und optierende Leistungsträger)
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Referent: Sven Hasse
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Referentin: Sylvia Pfeiffer
MITTWOCH, 29. MÄRZ 2017
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Aktuelles und erste Erfahrungen zum 9. SGB II-Änderungsgesetz
10:00 Uhr Beginn des Seminars
1. Aktuelles zum SGB II
• Regelbedarfe nach dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz 2017
• Neuregelung zum Leistungsanspruch von EU-Ausländern
• Änderung der Unbilligkeitsverordnung
2. Neuregelung zur vorläufigen Entscheidung
• Höhe des vorläufig zu berücksichtigenden Einkommens
• Durchschnittsbildung bei abschließender Entscheidung
• Nullfestsetzung
3. Änderungen beim Einkommen
• Berücksichtigung von Überbrückungsgeld nach § 11a Abs. 6
• Pauschalen nach der Alg II-Verordnung (Riester-Rente,
Versicherungen)
4. Leistungsansprüche Auszubildender nach dem SGB II
• Verfahren bei der Beantragung von BAföG
• Vorausleistung von Ausbildungsförderung
• Krankenversicherung der Auszubildenden
Aktuelles und erste Erfahrungen zum
9. SGB II-Änderungsgesetz
BY170933, Mittwoch, 29. März 2017, Nürnberg
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
TelefonE-Mail
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5. Weitere Neuerungen
• Versagung nach § 5 Absatz 3 Satz 3-5 SGB II
• Erstattungsanspruch nach § 34b SGB II
• Vorzeitige Auszahlung von Leistungsansprüchen
Name, Vorname
16:30 Uhr TelefonE-Mail
Ende des Seminars
11:15 bis 11:30 Uhr Kaffeepause
13:00 bis 14:00 Uhr Gemeinsames Mittagessen
15:15 bis 15:30 Uhr Kaffeepause
Hinweis:
Mitzubringende Materialien:
Aktuelle Texte des SGB II und der ALG II-V.
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