HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER NW164459 Mittwoch, 24. Februar 2016 Kongresszentrum Westfalenhallen Rheinlanddamm 200 44139 Dortmund Telefon: 0231 1204-0 Beginn 10:00 Uhr Ende 16:30 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 295,00 € für Mitglieder des vhw 355,00 € für Nichtmitglieder Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten.. Seminar PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen Hinter Hoben 149 · 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-41 Fax: 0228 72599-49 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Der Streit über die Erwerbsfähigkeit im SGB II und SGB XII: Tipps für eine bessere Zusammenarbeit zwischen Jobcenter und Sozialamt Mittwoch 24. Februar 2016 Dortmund www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Die Erwerbsfähigkeit des Hilfebedürftigen entscheidet bei existenzsichernden Leistungen darüber, ob das Jobcenter oder das Sozialamt zuständig ist. Damit ist ein Zuständigkeitsstreit zwischen Jobcenter und Sozialamt vorprogrammiert. Zwar hat der Gesetzgeber dies bedacht und angeordnet, dass das Jobcenter zuständig sein soll, wenn die Erwerbsfähigkeit zwischen Jobcenter und Sozialamt im Streit steht. Nach wie vor funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und Sozialämtern in der Praxis aber gleichwohl häufig nicht reibungslos. Sozialämtern wird vorgehalten, sie würden offensichtlich erwerbsgeminderte Hilfebedürftige ohne eigene Sachverhaltsermittlung an die Jobcenter „abschieben“. Umgekehrt wird Jobcentern entgegengehalten, sie würden Hilfebedürftige ohne Rücksprache an das Sozialamt verweisen. Probleme bei der Zusammenarbeit zwischen Jobcenter und Sozialamt (hierzu im Einzelnen folgende Seite) werden erörtert. Fragen hierzu werden praxisbezogen mit Tipps für eine bessere Zusammenarbeit anhand zahlreicher konkreter Beispiele unter Berücksichtigung der bisherigen Gesetzgebung und Rechtsprechung besprochen und Lösungsansätze gefunden. Hierbei werden auch die Erstattungsansprüche des Jobcenters, insbesondere gegenüber dem Rentenversicherungsträger, näher in den Blick genommen. Das Seminar ist so konzipiert, dass Sie auch eigene Problemfälle zur Diskussion stellen können. Wir empfehlen Ihnen, diese bis zum 10.02.16 an [email protected] zur Weiterleitung an den Referenten zu senden. Bitte bringen Sie zum Seminar Ihre Gesetzestexte mit (SGB II: insb. §§ 8 und 44a; SGB XII: insb. §§ 41 und 45). IHR REFERENT Dr. Jens Blüggel Vorsitzender Richter am LSG Nordrhein-Westfalen, Essen. Dr. Blüggel hat Vorschriften des SGB II sowie des SGB XII jeweils in Fachkommentaren erörtert (Eicher, SGB II, sowie Eicher/ Coseriu, Juris-Praxiskommentar zum SBG XII) und zahlreiche Fachaufsätze publiziert. AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) der Jobcenter und Arbeitsagenturen, Sozialämter, Gesundheitsämter sowie Rentenversicherungsträger und Krankenkassen. DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – Schnittstellen des SGB IX mit SGB II, III, V, VI, VII und XII NW164545 am 16. März 2016 in Essen Referent: Dr. Steffen Luik MITTWOCH, 24. FEBRUAR 2016 Der Streit über die Erwerbsfähigkeit im SGB II und SGB XII: Tipps für eine bessere Zusammenarbeit zwischen Jobcenter und Sozialamt 09:30 Uhr Begrüßungskaffee 10:00 Uhr Beginn des Seminars Unter Einbeziehung der Fragen und Problemfälle aus dem Teilnehmerkreis werden folgende Themenschwerpunkte behandelt: HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Der Streit über die Erwerbsfähigkeit im SGB II und SGB XII: Tipps für eine bessere Zusammenarbeit zwischen Jobcenter und Sozialamt NW164459, Mittwoch, 24. Februar 2016, Dortmund Name, Vorname Probleme bei der Zusammenarbeit zwischen Jobcenter und Sozialamt • Wie ist zu verfahren, wenn Jobcenter und Sozialamt über die Erwerbsfähigkeit und damit Zuständigkeit streiten? Wer muss dann Leistungen erbringen? • Darf das Sozialamt erwerbsunfähige Hilfebedürftige ohne weiteres an das Jobcenter verweisen? Ist das Sozialamt angesichts der Nahtlosigkeitsregelung (§ 44a Abs. 1 Satz 7 SGB II) überhaupt noch verpflichtet, den Sachverhalt in medizinischer Hinsicht aufzuklären? • Muss das Sozialamt einen Widerspruch gegen die Feststellung des Erwerbsvermögens durch das Jobcenter begründen? Dienstbezeichnung Vereinbarungen zwischen Jobcenter und Sozialamt • Dürfen Jobcenter und Sozialamt eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei streitiger Erwerbsfähigkeit treffen? • Macht dies Sinn? Wo sind die Grenzen? Telefon Prüfung des Erwerbsvermögens • Wie ist die Erwerbsfähigkeit im SGB II und umgekehrt die Erwerbsunfähigkeit im SGB XII inhaltlich zu prüfen? • Sind behinderte Menschen in einer Werkstatt für behinderte Menschen immer (dauerhaft?) voll erwerbsgemindert? Erstattungsansprüche • Welche Erstattungsansprüche hat das Jobcenter, insbesondere gegenüber dem Rentenversicherungsträger? • Ist nach der letzten gesetzlichen Änderung hierzu alles geklärt? 16:30 Uhr Ende des Seminars 11:15 bis 11:30 Uhr 13:00 bis 14:00 Uhr 15:15 bis 15:30 Uhr Kaffeepause Gemeinsames Mittagessen Kaffeepause Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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