Der Streit über die Erwerbs - fähigkeit im SGB II und SGB XII: Tipps

HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
NW164459
Mittwoch, 24. Februar 2016
Kongresszentrum Westfalenhallen
Rheinlanddamm 200
44139 Dortmund
Telefon: 0231 1204-0
Beginn
10:00 Uhr
Ende
16:30 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
295,00 € für Mitglieder des vhw
355,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten..
Seminar
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen
Hinter Hoben 149 · 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-41
Fax: 0228 72599-49 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Der Streit über die Erwerbsfähigkeit im SGB II und SGB
XII: Tipps für eine bessere
Zusammenarbeit zwischen
Jobcenter und Sozialamt
Mittwoch
24. Februar 2016
Dortmund
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Die Erwerbsfähigkeit des Hilfebedürftigen entscheidet bei existenzsichernden Leistungen darüber, ob das Jobcenter oder das Sozialamt zuständig ist.
Damit ist ein Zuständigkeitsstreit zwischen Jobcenter und Sozialamt
vorprogrammiert. Zwar hat der Gesetzgeber dies bedacht und angeordnet,
dass das Jobcenter zuständig sein soll, wenn die Erwerbsfähigkeit zwischen
Jobcenter und Sozialamt im Streit steht. Nach wie vor funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und Sozialämtern in der Praxis
aber gleichwohl häufig nicht reibungslos. Sozialämtern wird vorgehalten,
sie würden offensichtlich erwerbsgeminderte Hilfebedürftige ohne eigene
Sachverhaltsermittlung an die Jobcenter „abschieben“. Umgekehrt wird Jobcentern entgegengehalten, sie würden Hilfebedürftige ohne Rücksprache an
das Sozialamt verweisen.
Probleme bei der Zusammenarbeit zwischen Jobcenter und Sozialamt (hierzu im Einzelnen folgende Seite) werden erörtert. Fragen hierzu werden praxisbezogen mit Tipps für eine bessere Zusammenarbeit anhand
zahlreicher konkreter Beispiele unter Berücksichtigung der bisherigen Gesetzgebung und Rechtsprechung besprochen und Lösungsansätze gefunden. Hierbei werden auch die Erstattungsansprüche des Jobcenters, insbesondere
gegenüber dem Rentenversicherungsträger, näher in den Blick genommen.
Das Seminar ist so konzipiert, dass Sie auch eigene Problemfälle zur Diskussion stellen können. Wir empfehlen Ihnen, diese bis zum 10.02.16 an [email protected] zur Weiterleitung an den Referenten zu senden.
Bitte bringen Sie zum Seminar Ihre Gesetzestexte mit (SGB II: insb.
§§ 8 und 44a; SGB XII: insb. §§ 41 und 45).
IHR REFERENT
Dr. Jens Blüggel
Vorsitzender Richter am LSG Nordrhein-Westfalen, Essen.
Dr. Blüggel hat Vorschriften des SGB II sowie des SGB XII
jeweils in Fachkommentaren erörtert (Eicher, SGB II,
sowie Eicher/ Coseriu, Juris-Praxiskommentar zum SBG
XII) und zahlreiche Fachaufsätze publiziert.
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) der Jobcenter und Arbeitsagenturen, Sozialämter, Gesundheitsämter sowie Rentenversicherungsträger und Krankenkassen.
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NW164545 am 16. März 2016 in Essen
Referent: Dr. Steffen Luik
MITTWOCH, 24. FEBRUAR 2016
Der Streit über die Erwerbsfähigkeit im SGB II und SGB XII:
Tipps für eine bessere Zusammenarbeit zwischen Jobcenter und
Sozialamt
09:30 Uhr
Begrüßungskaffee
10:00 Uhr
Beginn des Seminars
Unter Einbeziehung der Fragen und Problemfälle aus dem Teilnehmerkreis
werden folgende Themenschwerpunkte behandelt:
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Der Streit über die Erwerbsfähigkeit im SGB II und
SGB XII: Tipps für eine bessere Zusammenarbeit
zwischen Jobcenter und Sozialamt
NW164459, Mittwoch, 24. Februar 2016, Dortmund
Name, Vorname
Probleme bei der Zusammenarbeit zwischen Jobcenter und
Sozialamt
• Wie ist zu verfahren, wenn Jobcenter und Sozialamt über die Erwerbsfähigkeit und damit Zuständigkeit streiten? Wer muss dann Leistungen
erbringen?
• Darf das Sozialamt erwerbsunfähige Hilfebedürftige ohne weiteres an
das Jobcenter verweisen? Ist das Sozialamt angesichts der Nahtlosigkeitsregelung (§ 44a Abs. 1 Satz 7 SGB II) überhaupt noch verpflichtet,
den Sachverhalt in medizinischer Hinsicht aufzuklären?
• Muss das Sozialamt einen Widerspruch gegen die Feststellung des
Erwerbsvermögens durch das Jobcenter begründen?
Dienstbezeichnung
Vereinbarungen zwischen Jobcenter und Sozialamt
• Dürfen Jobcenter und Sozialamt eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei streitiger Erwerbsfähigkeit treffen?
• Macht dies Sinn? Wo sind die Grenzen?
Telefon
Prüfung des Erwerbsvermögens
• Wie ist die Erwerbsfähigkeit im SGB II und umgekehrt die Erwerbsunfähigkeit im SGB XII inhaltlich zu prüfen?
• Sind behinderte Menschen in einer Werkstatt für behinderte Menschen
immer (dauerhaft?) voll erwerbsgemindert?
Erstattungsansprüche
• Welche Erstattungsansprüche hat das Jobcenter, insbesondere gegenüber dem Rentenversicherungsträger?
• Ist nach der letzten gesetzlichen Änderung hierzu alles geklärt?
16:30 Uhr
Ende des Seminars
11:15 bis 11:30 Uhr
13:00 bis 14:00 Uhr
15:15 bis 15:30 Uhr
Kaffeepause
Gemeinsames Mittagessen
Kaffeepause
Amt / Abteilung
Telefon
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Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
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Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
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