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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
NW154095
Montag, 23. Februar 2015
Mercure Hotel Hamm
Neue Bahnhofstr. 3
59065 Hamm
Telefon: 02381 9192-0
Beginn: 09:30 Uhr
Ende:
16:00 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
270,00 € für Mitglieder des vhw
335,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren zahlen Sie
nach Erhalt der Rechnung auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
Ktn.120 9816, BLZ: 370 50198 oder
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer ein.
In der Gebühr sind das Mittagessen,
Kaffee/Tee in den Pausen, kalte
Tagungsgetränke sowie die Seminarunterlagen enthalten.
Workshop
Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem SGB II
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected] oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars oder formlos auf einem Briefbogen zu. Die Anmeldung ist
verbindlich. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und eine Rechnung. Die Bestätigung hat lediglich informatorischen
Charakter. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor
Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage
vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr
zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn
möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Seminaren vorbehalten müssen.
In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen
so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir ein Seminar absagen,
erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen
Hinter Hoben 149 · 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-41
Fax: 0228 72599-19 · E-Mail: sfrö[email protected]
www.vhw.de
Montag
23. Februar 2015
Hamm
Titelmotiv: © Harald07 - Fotolia.com
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE SEMINARTEILNAHME
Die gemeinsamen Einrichtungen sind für die Verfolgung und Ahndung der im
Bereich des SGB II begangenen Ordnungswidrigkeiten zuständig.
Der Workshop behandelt die einzelnen Ordnungswidrigkeiten einschließlich
der Voraustatbestände (§§ 57 ff. SGB II); der Schwerpunkt liegt auf der Verletzung der Mitteilungspflicht (§ 63 Abs. 1 Nr. 6 SGB II). Die Abgrenzung zu
Straftaten (Betrug und Urkundenfälschung) wird ebenso behandelt wie die
Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit. Verfahrensfragen werden erläutert und die Bemessung der Bußgeldhöhe geübt.
Schließlich werden das Einspruchsverfahren und Vollstreckungsmöglichkeiten
aufgezeigt.
Der Workshop ist auf 25 Teilnehmer begrenzt.
MONTAG, 23. FEBRUAR 2015
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem SGB II
Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem SGB II
09:30 Uhr
Beginn des Seminars
Schwerpunkte des Seminars:
NW154095, Montag, 23. Februar 2015, Hamm
• Ordnungswidrigkeiten nach § 63 SGB II
• Betrug und Urkundenfälschung
IHR REFERENT
Dr. iur. Stefan Klaus
Leiter Rechtsstelle Kreis Plön
Name, Vorname
• Einleitung des Verfahrens und Verfahrensgrundsätze
Dienstbezeichnung
• Verjährungsfragen
Amt / Abteilung
• Verwarnungen
Telefon
E-Mail
• Bußgeldbescheide gegen Arbeitgeber
Name, Vorname
• Bußgeldbescheide gegen Leistungsempfänger
Dienstbezeichnung
• Bemessung der Bußgeldhöhe
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Mitarbeiter(innen) der gemeinsamen Einrichtungen und der zugelassenen
kommunalen Träger, die mit der Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem SGB II betraut sind.
Amt / Abteilung
16:00 Uhr
Ende der Veranstaltung
10:45 bis 11:00 Uhr
12:15 bis 13:15 Uhr
14:45 bis 15:00 Uhr
Kaffeepause
Gemeinsames Mittagessen
Kaffeepause
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
Probleme im Rahmen der vorläufigen Leistungsbewilligung nach
dem SGB II – Einstweiliger Rechtsschutz und § 328 SGB III
NW154073 am 25.2.15 in Dortmund
Referentin: Dr. Andrea Loose
Aktuelle Verfahrensfragen des SGB II – Erstattungsansprüche,
vorläufige Entscheidungen, Betriebskostennachzahlungen
NW154153 am 17.3.15 in Köln
Referenten: Björn Kazda, Dr. Karola Piepenstock
Telefon
Amt / Abteilung
Erforderliche Arbeitsmittel: SGB II, OWiG
Telefon
E-Mail
Rechnungsadresse
Straße
PLZ / Ort
Telefon / Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de