HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER NW154095 Montag, 23. Februar 2015 Mercure Hotel Hamm Neue Bahnhofstr. 3 59065 Hamm Telefon: 02381 9192-0 Beginn: 09:30 Uhr Ende: 16:00 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 270,00 € für Mitglieder des vhw 335,00 € für Nichtmitglieder Die Teilnahmegebühren zahlen Sie nach Erhalt der Rechnung auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, Ktn.120 9816, BLZ: 370 50198 oder IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer ein. In der Gebühr sind das Mittagessen, Kaffee/Tee in den Pausen, kalte Tagungsgetränke sowie die Seminarunterlagen enthalten. Workshop Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem SGB II Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected] oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars oder formlos auf einem Briefbogen zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und eine Rechnung. Die Bestätigung hat lediglich informatorischen Charakter. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Seminaren vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir ein Seminar absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen Hinter Hoben 149 · 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-41 Fax: 0228 72599-19 · E-Mail: sfrö[email protected] www.vhw.de Montag 23. Februar 2015 Hamm Titelmotiv: © Harald07 - Fotolia.com PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE SEMINARTEILNAHME Die gemeinsamen Einrichtungen sind für die Verfolgung und Ahndung der im Bereich des SGB II begangenen Ordnungswidrigkeiten zuständig. Der Workshop behandelt die einzelnen Ordnungswidrigkeiten einschließlich der Voraustatbestände (§§ 57 ff. SGB II); der Schwerpunkt liegt auf der Verletzung der Mitteilungspflicht (§ 63 Abs. 1 Nr. 6 SGB II). Die Abgrenzung zu Straftaten (Betrug und Urkundenfälschung) wird ebenso behandelt wie die Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit. Verfahrensfragen werden erläutert und die Bemessung der Bußgeldhöhe geübt. Schließlich werden das Einspruchsverfahren und Vollstreckungsmöglichkeiten aufgezeigt. Der Workshop ist auf 25 Teilnehmer begrenzt. MONTAG, 23. FEBRUAR 2015 HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem SGB II Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem SGB II 09:30 Uhr Beginn des Seminars Schwerpunkte des Seminars: NW154095, Montag, 23. Februar 2015, Hamm • Ordnungswidrigkeiten nach § 63 SGB II • Betrug und Urkundenfälschung IHR REFERENT Dr. iur. Stefan Klaus Leiter Rechtsstelle Kreis Plön Name, Vorname • Einleitung des Verfahrens und Verfahrensgrundsätze Dienstbezeichnung • Verjährungsfragen Amt / Abteilung • Verwarnungen Telefon E-Mail • Bußgeldbescheide gegen Arbeitgeber Name, Vorname • Bußgeldbescheide gegen Leistungsempfänger Dienstbezeichnung • Bemessung der Bußgeldhöhe AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Mitarbeiter(innen) der gemeinsamen Einrichtungen und der zugelassenen kommunalen Träger, die mit der Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem SGB II betraut sind. Amt / Abteilung 16:00 Uhr Ende der Veranstaltung 10:45 bis 11:00 Uhr 12:15 bis 13:15 Uhr 14:45 bis 15:00 Uhr Kaffeepause Gemeinsames Mittagessen Kaffeepause E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Probleme im Rahmen der vorläufigen Leistungsbewilligung nach dem SGB II – Einstweiliger Rechtsschutz und § 328 SGB III NW154073 am 25.2.15 in Dortmund Referentin: Dr. Andrea Loose Aktuelle Verfahrensfragen des SGB II – Erstattungsansprüche, vorläufige Entscheidungen, Betriebskostennachzahlungen NW154153 am 17.3.15 in Köln Referenten: Björn Kazda, Dr. Karola Piepenstock Telefon Amt / Abteilung Erforderliche Arbeitsmittel: SGB II, OWiG Telefon E-Mail Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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