PRESSEMITTEILUNG Verkehr: Kommission verklagt

Europäische Kommission - Pressemitteilung
PRESSEMITTEILUNG Verkehr: Kommission verklagt ÖSTERREICH,
DEUTSCHLAND, FINNLAND und POLEN vor dem Europäischen Gerichtshof,
weil diese Länder die Führerscheinvorschriften der EU nicht ordnungsgemäß
umgesetzt haben
Brüssel, 10. Dezember 2015
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Österreich, Finnland, Deutschland und Polen
vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil diese Länder die
europäischen Führerscheinvorschriften nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben (Richtlinie
2006/126/EG).
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Österreich, Deutschland, Finnland und Polen vor
dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil diese Länder die europäischen
Führerscheinvorschriften nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben (Richtlinie 2006/126/EG).
Deutschland, Finnland und Polen stellen unter anderem Führerscheine aus, die nicht die
vorgeschriebene Gültigkeitsdauer haben, oder definieren bestimmte Führerscheinklassen nicht korrekt.
Auch haben Österreich und Deutschland in einigen Fällen den Inhabern bestimmter LKW- oder
Busführerscheine nicht ordnungsgemäße Berechtigungen erteilt. Polen hat die Vorschriften zum
ordentlichen Wohnsitz, insbesondere im Hinblick auf Personen, die sich abwechselnd in verschiedenen
Mitgliedstaaten aufhalten, nicht korrekt umgesetzt.
Ferner hat die Europäische Kommission beschlossen, Finnland vor dem EU-Gerichtshof zu verklagen,
weil das Land nicht – wie von der Richtlinie 2006/126/EG vorgeschrieben – an das EU-Führerscheinnetz
(RESPER) angeschlossen ist. RESPER dient der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten untereinander und
soll sicherstellen, dass Führerscheine im Einklang mit den EU-Vorschriften ausgestellt werden. Der
Informationsaustausch via RESPER hätte bereits am 19. Januar 2013 beginnen sollen.
Die Europäische Kommission hatte diese Vertragsverletzungsverfahren im Juli 2014 eröffnet. Im
Februar 2015 gingen den betreffenden Mitgliedstaaten mit Gründen versehene Stellungnahmen zu.
Nach heutigem Stand sind sie ihren Verpflichtungen aus der Richtlinie 2006/126/EG noch immer nicht
nachgekommen. Die Kommission bringt die Angelegenheit daher nun vor den Gerichtshof der
Europäischen Union.
Hintergrund
Mit der Richtlinie 2006/126/EG wird die Richtlinie 91/439/EG über den Führerschein aktualisiert, z. B.
durch die Einführung neuer Führerscheinklassen und durch die Vereinheitlichung der Gültigkeitsdauer
von Führerscheinen. Außerdem wird ein Netz für den Austausch von Führerscheininformationen
(RESPER) eingerichtet. Diese Vorschriften sollen Betrugsmöglichkeiten einschränken, zu effektiver
Freizügigkeit für Autofahrer in der EU beitragen und die Sicherheit auf den europäischen Straßen
erhöhen (siehe IP/13/25und MEMO/13/10vom 18.1.2013).
Mit RESPER können die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass niemand im Besitz von mehr als einem
Führerschein ist. Das ist notwendig, damit Fahrer nur Fahrzeuge der Klasse führen, für die sie
tatsächlich ausgebildet und zugelassen sind. Dies soll dazu beitragen, eines der Hauptziele der
Richtlinie zu erreichen: die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr.
Weitere Informationen:
Die wichtigsten Beschlüsse zu Vertragsverletzungsverfahren im Dezember 2015: siehe MEMO/15/6223.
Das Vertragsverletzungsverfahren allgemein: siehe MEMO/12/12.
Vertragsverletzungsverfahren.
IP/15/6229
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