Europäische Kommission - Pressemitteilung Verkehr: Kommission verklagt POLEN vor dem Gerichtshof der Europäischen Union wegen nicht erfolgter Vernetzung der elektronischen Verkehrsregister Brüssel, 19. November 2015 Die Europäische Kommission hat beschlossen, Polen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land kein einzelstaatliches elektronisches Register der Kraftverkehrsunternehmen eingerichtet. Die Europäische Kommission hat beschlossen, Polen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land nicht gemäß Artikel 16 Absätze 1 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 ein einzelstaatliches elektronisches Register der Kraftverkehrsunternehmen eingerichtet und dieses nicht mit den elektronischen Registern der anderen EU-Mitgliedstaaten vernetzt hat. Die einzelstaatlichen Register hätten spätestens bis zum 31. Dezember 2012 eingerichtet und miteinander vernetzt werden sollen. Da Polen dieser Verpflichtung bisher nicht nachgekommen ist und daher die effiziente Vernetzung der Register auf EU-Ebene behindert wird, hat die Kommission nun beschlossen, das Land vor dem Gerichtshof der EU zu verklagen. Hintergrund Transparenz ist ein Grundpfeiler für die Verwirklichung eines Binnenmarkts im Straßenverkehr. So hat gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 jeder Mitgliedstaat ein einzelstaatliches elektronisches Register der Kraftverkehrsunternehmen anzulegen, die von den zuständigen Behörden zur Ausübung des Berufs des Kraftverkehrsunternehmers zugelassen wurden. Nach Artikel 16 Absatz 5 müssen diese einzelstaatlichen Register miteinander vernetzt sein. Die Vernetzung der einzelstaatlichen Register ist notwendig, um den Informationsfluss zwischen den Mitgliedstaaten über mögliche Verstöße von Unternehmen, die Güter oder Personen im grenzüberschreitenden Verkehr befördern, zu erleichtern (beispielsweise bei Überschreitung der zulässigen Lenkzeiten oder bei der Manipulation von Fahrtenschreibern), zu erleichtern. Ziel ist es, die Straßen in der Union sicherer zu machen. Weitere Informationen: Zu den wichtigsten Beschlüssen in Vertragsverletzungsverfahren im November 2015 siehe MEMO/15/6006. Zu Vertragsverletzungsverfahren allgemein siehe MEMO/12/12. Weitere Informationen über Vertragsverletzungsverfahren: IP/15/6012
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