Legale Zuwanderung - Europäische Kommission

Legale Zuwanderung
Im April 2014 legte Jean-Claude Juncker in Malta im Rahmen seiner Bewerbung um das Amt des Präsidenten der Europäischen
Kommission einen Fünf-Punkte-Plan zur Zuwanderungspolitik vor, in dem er Europa aufforderte, mehr politische Entschlossenheit
bei der legalen Migration zu zeigen. Ein intelligentes Migrationsmanagement erfordert nicht nur ein entschlossenes Vorgehen bei der
Bekämpfung irregulärer Migrationsströme, das Schutzbedürftigen gleichzeitig Schutz bieten muss, sondern auch eine proaktive Strategie
für nachhaltige, transparente und legale Zugangswege. Die legale Zuwanderung kann auf mittlere und lange Sicht einen wertvollen
Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der Union leisten und es uns ermöglichen, auf den sich abzeichnenden Fachkräftemangel
zu reagieren und sicherzustellen, dass wir über Arbeitskräfte verfügen, die stark genug sind, um das europäische Sozialmodell für
unsere alternde Bevölkerung zu bewahren. Während die Mitgliedstaaten darüber entscheiden, wie viele Drittstaatsangehörige sie zu
Beschäftigungszwecken, Studium und Forschung zulassen, werden die allgemeinen Zulassungsbedingungen, Verfahren und Rechte der
Antragsteller auf EU-Ebene geregelt.
DIE WICHTIGSTEN RECHTSVORSCHRIFTEN UND INITIATIVEN
Quelle: Eurostat
In der EU erstmals
erteilte Aufenthaltstitel
151.146
Zur Absolvierung
eines Studiums
Für Forscher/
Forscherinnen
9.
04
5
50 100150200
2014
228.406
2013
Migration und
Inneres
.8
5
12 2
.1
08
Allein für
Deutschland
2013
0
STUDENTEN- UND
FORSCHER-RICHTLINIE
Wer ist antragsberechtigt?
• Studenten/Studentinnen
• Forscher/Forscherinnen
• Praktikanten und Freiwillige,
die am Europäischen
Freiwilligendienst teilnehmen
13
.9
6
11 4
.5
80
In der EU
Tausend
Die unlängst verabschiedete
Richtlinie regelt die
Aufnahmebedingungen,
Aufnahmeverfahren und
Rechte für begabte junge
Drittstaatsangehörige.
Ausgestellte
Blue-Card-Aufenthalts- und
Arbeitserlaubnisse
9.
40
2
Voraussetzungen:
Hochschulabschluss; mindestens
dreijähriges abgeschlossenes
Hochschulstudium oder gleichwertige
Berufserfahrung von 5 Jahren.
Tausend
12
Die Richtlinie regelt die
Zulassungsbedingungen,
Zulassungsverfahren und
Aufenthaltsrechte, einschließlich
des Rechts auf Mobilität innerhalb
der EU, für hochqualifizierte
Drittstaatsangehörige.
0510
15
BLUE-CARDRICHTLINIE
*Die Richtlinien gelten für alle EU-Mitgliedstaaten, mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs, Irlands und Dänemarks.
2014
Quelle: Eurostat
RICHTLINIE ÜBER
KONZERNINTERN ENTSANDTE
ARBEITNEHMER
Die Richtlinie ermöglicht es multinationalen Unternehmen, hochqualifizierte
Arbeitnehmer durch ein beschleunigtes Einreiseverfahren und eine kombinierte
Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis schneller für einen begrenzten Zeitraum in
Tochterunternehmen in der EU zu entsenden.
RICHTLINIE ÜBER
SAISONARBEITER
Die Mitgliedstaaten werden ab 2017 über die Zahl der erteilten Genehmigungen
Bericht erstatten müssen.
Die Richtlinie regelt die Einreise von
Saisonarbeitnehmern aus Drittländern
in einen Mitgliedstaat und ihren
dortigen Aufenthalt für einen Zeitraum
von 5 bis maximal 9 Monaten in
einem Zeitraum von 12 Monaten.
Die Mitgliedstaaten werden ab 2017 über
die Zahl der für Saisonarbeit erteilten
Genehmigungen Bericht erstatten müssen.
5 Jahren
9
2.
8
2.
0123
RICHTLINIE ÜBER
LANGFRISTIG AUFENTHALTSBERECHTIGTE
Millionen
Gemäß der Richtlinie
können die Mitgliedstaaten
Drittstaatsangehörigen und unter
internationalem Schutz stehenden
Personen, die seit fünf Jahren ihren
rechtmäßigen und permanenten
Wohnsitz in einem Mitgliedstaat
haben und eine Reihe anderer
Voraussetzungen (z.B. feste und
regelmäßige Einkünfte) erfüllen,
die Rechtsstellung eines langfristig
Aufenthaltsberechtigten erteilen.
Zahl der langfristig
Aufenthaltsberechtigten*
In der EU
2013
2014
Quelle: Eurostat
RICHTLINIE ÜBER
FAMILIENZUSAMMENFÜHRUNG
* Kein Bericht von HR für 2013 und 2014, kein Bericht von NL für 2014.
Die Richtlinie regelt die Zulassungsbestimmungen, Zulassungsverfahren und
Aufenthaltsrechte für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen, die in einem
EU-Mitgliedstaat wohnhaft sind.
Wer kann die Familienzusammenführung in Anspruch nehmen? Der Ehegatte,
minderjährige Kinder und die Kinder des Ehegatten
Die EU-Mitgliedstaaten können auch die Zusammenführung mit einem nicht
ehelichen Lebenspartner, unterhaltsberechtigten erwachsenen Kindern oder
unterhaltsberechtigten älteren Familienangehörigen gestatten.
1.5
1.757.458
Ausgestellte
kombinierte
Aufenthalts- und
Arbeitserlaubnisse*
In der EU
1.429.281
1
In Deutschland
0.5
Wer kann eine kombinierte Aufenthaltsund Arbeitserlaubnis beantragen?
Arbeitnehmer aus Drittstaaten, die in einem
EU-Mitgliedstaat wohnhaft sind oder dort
eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
beantragt haben, sowie Drittstaatsangehörige,
die für einen anderen Zweck (z. B. dem der
Familienzusammenführung) zugelassen wurden,
aber über eine Arbeitserlaubnis verfügen.
Millionen
810.029
844.277
In Frankreich
In Italien
423.749
392.610
0
RICHTLINIE ÜBER EINE
KOMBINIERTE AUFENTHALTSUND ARBEITSERLAUBNIS
GESAMTANSATZ FÜR
MIGRATION UND
MOBILITÄT (GAMM)
EU-NEUANSIEDLUNGSPROGRAMM
Die Richtlinie sieht ein einheitliches
Verfahren zur Beantragung einer
kombinierten Aufenthalts- und
Arbeitserlaubnis für Arbeitnehmer aus
Drittstaaten sowie einen Grundstock an
gemeinsamen Rechten vor (z. B. dieselbe
Behandlung wie Staatsangehörige in Bezug
auf Arbeitsbedingungen, Inanspruchnahme
bestimmter Sozialleistungen), die zu
gewähren sind.
2013
2014
Quelle: Eurostat
*Daten liegen nicht für alle Mitgliedstaaten der EU-25 vor. Für das Jahr 2013
lagen von folgenden Mitgliedstaaten Daten vor: DE, EE, FR, HR, LU, PL, IT, RO,
SK, SE. Für 2014 lagen Daten der genannten Staaten sowie von BG, CZ, FI, IT,
HU, LV, MT und NL vor.
Drittstaaten, die mit der EU zusammenarbeiten wollen, um
• legale Migration zu organisieren
• eine gesteuerte Mobilität zu fördern
• irreguläre Migration zu verhüten und zu bekämpfen
• den Menschenhandel auszurotten
• möglichst positive Auswirkungen von Migration
und Mobilität auf die Entwicklung zu erzielen und
den internationalen Schutz zu fördern
Bisher wurden 7
Mobilitätspartnerschaften
mit folgenden Ländern
unterzeichnet: Kap Verde,
Republik Moldau, Georgien,
Armenien, Marokko,
Aserbaidschan und Tunesien.
In diesem Rahmen ist festgelegt, wie die EU ihre politischen Dialoge mit Drittstaaten und die
diesbezüglichen Kooperationsmaßnahmen gestaltet, die auf eindeutig festgelegten prioritären
Zielen beruhen und in der Gesamtstrategie für auswärtige Maßnahmen der EU, die die
Entwicklungszusammenarbeit einschließt, verankert sind.
Unter Neuansiedlung ist die Überstellung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen, die
internationalen Schutz benötigen, in einen EU-Mitgliedstaat zu verstehen, in den sie entweder
aus humanitären Gründen oder als Flüchtlinge (mit Flüchtlingsstatus) zugelassen werden.
2015 schlug die Kommission das erste EU-weite Neuansiedlungsprogramm vor, bei dem
die Mitgliedstaaten die Schaffung von mehr als 22 504 Plätzen für Personen zusagten, die
internationalen Schutz benötigen. Besonderes Augenmerk galt in diesem Zusammenhang
den Opfern des Bürgerkriegs in Syrien, die in die Nachbarländer geflüchtet waren. Die
Mitgliedstaaten einigten sich auch darauf, weiter an der Entwicklung eines Programms zur
humanitären Aufnahme syrischer Flüchtlinge in der Türkei zu arbeiten.
Nächste Schritte
Um die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise kurzfristig zu bewältigen, aber auch, um die Attraktivität der EU zu erhöhen,
den Fachkräftemangel zu decken und das europäische Sozialmodell langfristig zu bewahren, wird die Kommission eine Reihe von Reformen in Bezug
auf legale Migrationsrouten nach Europa und integrationspolitische Maßnahmen vorschlagen. Diese umfassen:
- Ein strukturiertes Neuansiedlungsprogramm: Die Kommission beabsichtigt, 2016 einen Rahmen für ein strukturiertes und koordiniertes EUKonzept für die Neuansiedlung vorzulegen. Mit diesem Vorschlag soll ein horizontaler Mechanismus geschaffen werden, mit dessen Hilfe gezielte
EU-Neuansiedlungsinitiativen auf der Grundlage von Durchführungsrechtsakten gestartet werden können;
- Eine Reform der Blue-Card-Richtlinie, um der Zielgruppe der Richtlinie flexiblere Zulassungsbedingungen, verbesserte Zulassungsverfahren und
mehr Rechte bieten zu können;
- Ein EU-Aktionsplan zur Integration: Die Kommission wird die Mitgliedstaaten mit Hilfe verschiedener politischer Instrumente bei der Integration
von Drittstaatsangehörigen stärker unterstützen;
- Maßnahmen, um innovative Unternehmer, darunter auch Startup-Unternehmer aus Drittstaaten, anzuziehen und zu fördern;
- Eine umfassende Prüfung der bestehenden Vorschriften für die legale Zuwanderung, um potenzielle Widersprüche und Defizite zu ermitteln. Die
Kommission wird auch prüfen, inwieweit internationale Beispiele für Mechanismen, mit deren Hilfe eine Vorauswahl der Antragsteller getroffen und
ein Pool von Antragstellern geschaffen wird, übertragbar sind;
- Fortsetzung der engen Zusammenarbeit mit Drittstaaten, darunter auch der Entwicklung umfassender und maßgeschneiderter Pakete von
Anreizen für Drittstaaten, um Rückführungen und Rückübernahmen sicherzustellen.