Legale Zuwanderung Im April 2014 legte Jean-Claude Juncker in Malta im Rahmen seiner Bewerbung um das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission einen Fünf-Punkte-Plan zur Zuwanderungspolitik vor, in dem er Europa aufforderte, mehr politische Entschlossenheit bei der legalen Migration zu zeigen. Ein intelligentes Migrationsmanagement erfordert nicht nur ein entschlossenes Vorgehen bei der Bekämpfung irregulärer Migrationsströme, das Schutzbedürftigen gleichzeitig Schutz bieten muss, sondern auch eine proaktive Strategie für nachhaltige, transparente und legale Zugangswege. Die legale Zuwanderung kann auf mittlere und lange Sicht einen wertvollen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der Union leisten und es uns ermöglichen, auf den sich abzeichnenden Fachkräftemangel zu reagieren und sicherzustellen, dass wir über Arbeitskräfte verfügen, die stark genug sind, um das europäische Sozialmodell für unsere alternde Bevölkerung zu bewahren. Während die Mitgliedstaaten darüber entscheiden, wie viele Drittstaatsangehörige sie zu Beschäftigungszwecken, Studium und Forschung zulassen, werden die allgemeinen Zulassungsbedingungen, Verfahren und Rechte der Antragsteller auf EU-Ebene geregelt. DIE WICHTIGSTEN RECHTSVORSCHRIFTEN UND INITIATIVEN Quelle: Eurostat In der EU erstmals erteilte Aufenthaltstitel 151.146 Zur Absolvierung eines Studiums Für Forscher/ Forscherinnen 9. 04 5 50 100150200 2014 228.406 2013 Migration und Inneres .8 5 12 2 .1 08 Allein für Deutschland 2013 0 STUDENTEN- UND FORSCHER-RICHTLINIE Wer ist antragsberechtigt? • Studenten/Studentinnen • Forscher/Forscherinnen • Praktikanten und Freiwillige, die am Europäischen Freiwilligendienst teilnehmen 13 .9 6 11 4 .5 80 In der EU Tausend Die unlängst verabschiedete Richtlinie regelt die Aufnahmebedingungen, Aufnahmeverfahren und Rechte für begabte junge Drittstaatsangehörige. Ausgestellte Blue-Card-Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse 9. 40 2 Voraussetzungen: Hochschulabschluss; mindestens dreijähriges abgeschlossenes Hochschulstudium oder gleichwertige Berufserfahrung von 5 Jahren. Tausend 12 Die Richtlinie regelt die Zulassungsbedingungen, Zulassungsverfahren und Aufenthaltsrechte, einschließlich des Rechts auf Mobilität innerhalb der EU, für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige. 0510 15 BLUE-CARDRICHTLINIE *Die Richtlinien gelten für alle EU-Mitgliedstaaten, mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs, Irlands und Dänemarks. 2014 Quelle: Eurostat RICHTLINIE ÜBER KONZERNINTERN ENTSANDTE ARBEITNEHMER Die Richtlinie ermöglicht es multinationalen Unternehmen, hochqualifizierte Arbeitnehmer durch ein beschleunigtes Einreiseverfahren und eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis schneller für einen begrenzten Zeitraum in Tochterunternehmen in der EU zu entsenden. RICHTLINIE ÜBER SAISONARBEITER Die Mitgliedstaaten werden ab 2017 über die Zahl der erteilten Genehmigungen Bericht erstatten müssen. Die Richtlinie regelt die Einreise von Saisonarbeitnehmern aus Drittländern in einen Mitgliedstaat und ihren dortigen Aufenthalt für einen Zeitraum von 5 bis maximal 9 Monaten in einem Zeitraum von 12 Monaten. Die Mitgliedstaaten werden ab 2017 über die Zahl der für Saisonarbeit erteilten Genehmigungen Bericht erstatten müssen. 5 Jahren 9 2. 8 2. 0123 RICHTLINIE ÜBER LANGFRISTIG AUFENTHALTSBERECHTIGTE Millionen Gemäß der Richtlinie können die Mitgliedstaaten Drittstaatsangehörigen und unter internationalem Schutz stehenden Personen, die seit fünf Jahren ihren rechtmäßigen und permanenten Wohnsitz in einem Mitgliedstaat haben und eine Reihe anderer Voraussetzungen (z.B. feste und regelmäßige Einkünfte) erfüllen, die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten erteilen. Zahl der langfristig Aufenthaltsberechtigten* In der EU 2013 2014 Quelle: Eurostat RICHTLINIE ÜBER FAMILIENZUSAMMENFÜHRUNG * Kein Bericht von HR für 2013 und 2014, kein Bericht von NL für 2014. Die Richtlinie regelt die Zulassungsbestimmungen, Zulassungsverfahren und Aufenthaltsrechte für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen, die in einem EU-Mitgliedstaat wohnhaft sind. Wer kann die Familienzusammenführung in Anspruch nehmen? Der Ehegatte, minderjährige Kinder und die Kinder des Ehegatten Die EU-Mitgliedstaaten können auch die Zusammenführung mit einem nicht ehelichen Lebenspartner, unterhaltsberechtigten erwachsenen Kindern oder unterhaltsberechtigten älteren Familienangehörigen gestatten. 1.5 1.757.458 Ausgestellte kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse* In der EU 1.429.281 1 In Deutschland 0.5 Wer kann eine kombinierte Aufenthaltsund Arbeitserlaubnis beantragen? Arbeitnehmer aus Drittstaaten, die in einem EU-Mitgliedstaat wohnhaft sind oder dort eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beantragt haben, sowie Drittstaatsangehörige, die für einen anderen Zweck (z. B. dem der Familienzusammenführung) zugelassen wurden, aber über eine Arbeitserlaubnis verfügen. Millionen 810.029 844.277 In Frankreich In Italien 423.749 392.610 0 RICHTLINIE ÜBER EINE KOMBINIERTE AUFENTHALTSUND ARBEITSERLAUBNIS GESAMTANSATZ FÜR MIGRATION UND MOBILITÄT (GAMM) EU-NEUANSIEDLUNGSPROGRAMM Die Richtlinie sieht ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Arbeitnehmer aus Drittstaaten sowie einen Grundstock an gemeinsamen Rechten vor (z. B. dieselbe Behandlung wie Staatsangehörige in Bezug auf Arbeitsbedingungen, Inanspruchnahme bestimmter Sozialleistungen), die zu gewähren sind. 2013 2014 Quelle: Eurostat *Daten liegen nicht für alle Mitgliedstaaten der EU-25 vor. Für das Jahr 2013 lagen von folgenden Mitgliedstaaten Daten vor: DE, EE, FR, HR, LU, PL, IT, RO, SK, SE. Für 2014 lagen Daten der genannten Staaten sowie von BG, CZ, FI, IT, HU, LV, MT und NL vor. Drittstaaten, die mit der EU zusammenarbeiten wollen, um • legale Migration zu organisieren • eine gesteuerte Mobilität zu fördern • irreguläre Migration zu verhüten und zu bekämpfen • den Menschenhandel auszurotten • möglichst positive Auswirkungen von Migration und Mobilität auf die Entwicklung zu erzielen und den internationalen Schutz zu fördern Bisher wurden 7 Mobilitätspartnerschaften mit folgenden Ländern unterzeichnet: Kap Verde, Republik Moldau, Georgien, Armenien, Marokko, Aserbaidschan und Tunesien. In diesem Rahmen ist festgelegt, wie die EU ihre politischen Dialoge mit Drittstaaten und die diesbezüglichen Kooperationsmaßnahmen gestaltet, die auf eindeutig festgelegten prioritären Zielen beruhen und in der Gesamtstrategie für auswärtige Maßnahmen der EU, die die Entwicklungszusammenarbeit einschließt, verankert sind. Unter Neuansiedlung ist die Überstellung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen, die internationalen Schutz benötigen, in einen EU-Mitgliedstaat zu verstehen, in den sie entweder aus humanitären Gründen oder als Flüchtlinge (mit Flüchtlingsstatus) zugelassen werden. 2015 schlug die Kommission das erste EU-weite Neuansiedlungsprogramm vor, bei dem die Mitgliedstaaten die Schaffung von mehr als 22 504 Plätzen für Personen zusagten, die internationalen Schutz benötigen. Besonderes Augenmerk galt in diesem Zusammenhang den Opfern des Bürgerkriegs in Syrien, die in die Nachbarländer geflüchtet waren. Die Mitgliedstaaten einigten sich auch darauf, weiter an der Entwicklung eines Programms zur humanitären Aufnahme syrischer Flüchtlinge in der Türkei zu arbeiten. Nächste Schritte Um die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise kurzfristig zu bewältigen, aber auch, um die Attraktivität der EU zu erhöhen, den Fachkräftemangel zu decken und das europäische Sozialmodell langfristig zu bewahren, wird die Kommission eine Reihe von Reformen in Bezug auf legale Migrationsrouten nach Europa und integrationspolitische Maßnahmen vorschlagen. Diese umfassen: - Ein strukturiertes Neuansiedlungsprogramm: Die Kommission beabsichtigt, 2016 einen Rahmen für ein strukturiertes und koordiniertes EUKonzept für die Neuansiedlung vorzulegen. Mit diesem Vorschlag soll ein horizontaler Mechanismus geschaffen werden, mit dessen Hilfe gezielte EU-Neuansiedlungsinitiativen auf der Grundlage von Durchführungsrechtsakten gestartet werden können; - Eine Reform der Blue-Card-Richtlinie, um der Zielgruppe der Richtlinie flexiblere Zulassungsbedingungen, verbesserte Zulassungsverfahren und mehr Rechte bieten zu können; - Ein EU-Aktionsplan zur Integration: Die Kommission wird die Mitgliedstaaten mit Hilfe verschiedener politischer Instrumente bei der Integration von Drittstaatsangehörigen stärker unterstützen; - Maßnahmen, um innovative Unternehmer, darunter auch Startup-Unternehmer aus Drittstaaten, anzuziehen und zu fördern; - Eine umfassende Prüfung der bestehenden Vorschriften für die legale Zuwanderung, um potenzielle Widersprüche und Defizite zu ermitteln. Die Kommission wird auch prüfen, inwieweit internationale Beispiele für Mechanismen, mit deren Hilfe eine Vorauswahl der Antragsteller getroffen und ein Pool von Antragstellern geschaffen wird, übertragbar sind; - Fortsetzung der engen Zusammenarbeit mit Drittstaaten, darunter auch der Entwicklung umfassender und maßgeschneiderter Pakete von Anreizen für Drittstaaten, um Rückführungen und Rückübernahmen sicherzustellen.
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