Europäische Kommission - Pressemitteilung Schienenverkehr: Kommission verklagt Griechenland, Luxemburg und Rumänien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union wegen Nichtumsetzung der Richtlinie über einen einheitlichen europäischen Eisenbahnraum Brüssel, 22. Juli 2016 Kommission verklagt Griechenland, Luxemburg und Rumänien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union wegen Nichtumsetzung der Richtlinie über einen einheitlichen europäischen Eisenbahnraum Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage zu erheben gegen Griechenland, Luxemburg und Rumänien wegen Nichtumsetzung der Richtlinie 2012/34/EU zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums in nationales Recht. Ziel der Richtlinie ist die Stärkung der Rolle der nationalen Regulierungsstellen für den Eisenbahnsektor, insbesondere was ihre Zuständigkeit für Bahnanlagen, wie z. B. Terminals und Bahnhöfe, anbetrifft. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, ihre Beziehungen zu den Infrastrukturbetreibern über Mehrjahresverträge zu regeln, in denen die gegenseitigen Verpflichtungen in Bezug auf die Zahlungsmodalitäten und die Qualität der Fahrwegbereitstellung für die Eisenbahnunternehmen festgelegt sind. Diese Richtlinie enthält außerdem Vorschriften zur finanziellen Transparenz, damit Eisenbahnunternehmen und Infrastrukturbetreiber über ein getrenntes Rechnungswesen verfügen und getrennte Bilanzen veröffentlichen sowie die Finanzströme kontrollieren. Um der Richtlinie nachzukommen, mussten die Mitgliedstaaten die erforderlichen Rechts und Verwaltungsvorschriften bis zum 16. Juni 2015 in Kraft setzen. Da Griechenland, Luxemburg und Rumänien dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind, übermittelte die Kommission ihnen im Juli 2015 ein Aufforderungsschreiben und im Februar 2016 eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Angesichts der Tatsache, dass die nationalen Umsetzungsmaßnahmen noch nicht erlassen worden sind, hat die Kommission beschlossen, diese Mitgliedstaaten vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Auf der Grundlage des Verfahrens nach Artikel 260 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) wird die Kommission den Gerichtshof ersuchen, ein tägliches Zwangsgeld gegen Griechenland, Luxemburg und Rumänien zu verhängen, bis die Richtlinie vollständig in nationales Recht umgesetzt ist. Die Kommission schlägt ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von 30 310,80 EUR für Griechenland, 8 710,00 EUR für Luxemburg und 29 091,40 EUR für Rumänien vor. Hintergrund Seit der Veröffentlichung der Richtlinie 2012/34/EU im Dezember 2012 hat die Kommission eine Reihe von Durchführungsbestimmungen erlassen. Durch die Nichtumsetzung der Richtlinie kann der Binnenmarkt fragmentiert und die kohärente Anwendung der erlassenen Sekundärrechtsakte behindert werden. Wird die Richtlinie nicht oder unvollständig umgesetzt, kann der Gerichtshof ab dem Tag der Verkündung des Urteils oder ab einem anderen vom Gericht festgelegten Datum bis zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie ein Zwangsgeld verhängen. Es steht dem Gerichtshof frei, das zu verhängende Zwangsgeld auf eine Höhe und in einer Form festzusetzen, die er für angemessen erachtet, um den Mitgliedstaat zu veranlassen, die Nichterfüllung der sich aus der Richtlinie ergebenden Verpflichtungen zu beenden, doch kann der Gerichtshof nicht über den von der Kommission festgelegten Betrag hinausgehen. Das Zwangsgeld wird anhand einer Formel berechnet, bei der folgende Faktoren multipliziert werden: - Faktor für die Schwere des Verstoßes - Dauer des Verstoßes - Faktor „n“ (der je nach Mitgliedstaat und unter Berücksichtigung des jeweiligen Bruttoinlandsprodukts (BIP) variiert) - Pauschalbetrag, der auf 670 EUR pro Tag festgesetzt ist. Weitere Informationen: - Zu Verstößen im Bereich Mobilität und Verkehr in der EU. - Zu den wichtigsten Beschlüssen in den Vertragsverletzungsverfahren im Juli siehe MEMO/16/2490. - Zu Vertragsverletzungsverfahren allgemein siehe MEMO/12/12 (Infografik). - Zu Vertragsverletzungsverfahren. IP/16/2494 Kontakt für die Medien: Anna-Kaisa ITKONEN (+32 2 29 56186) Alexis PERIER (+32 2 296 91 43) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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