Gesundheit und Sicherheit: Kommission verklagt

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Gesundheit und Sicherheit: Kommission verklagt Luxemburg vor dem
Gerichtshof der Europäischen Union wegen Nichtumsetzung der
Verpackungs- und Etikettierungsrichtlinie in nationales Recht
Brüssel, 22. Juli 2016
Gesundheit und Sicherheit: Kommission verklagt Luxemburg vor dem Gerichtshof der
Europäischen Union wegen Nichtumsetzung der Verpackungs- und Etikettierungsrichtlinie in
nationales Recht
Die Kommission verklagt Luxemburg vor dem Gerichtshof der Europäischen Union, weil es mehr als
ein Jahr nach Fristende die Richtlinie über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen
und Gemischen (CLP) (Richtlinie 2014/27/EU) noch nicht in nationales Recht umgesetzt hat.
Seit vielen Jahren wird in Binnenmarktrichtlinien vorgeschrieben, dass Lieferanten chemischer Stoffe
und Gemische die von diesen Stoffen ausgehenden Gefahren anhand standardisierter Kriterien
ermitteln, die Chemikalien sicher verpacken und ihre Kunden mithilfe von Etiketten und anderen
Dokumenten wie Sicherheitsdatenblättern über die Gefahren informieren müssen.Die CLP-Richtlinie
ersetzt diese Richtlinien und bringt sie mit der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) in
Einklang. Die am 20. Januar 2009 in Kraft getretene CLP-Verordnung ist eine EU-Verordnung, mit der
das Unionssystem für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen an
das Globale Harmonisierte System (GHS) der Vereinten Nationen angepasst wird.
Die von den Mitgliedstaaten erlassenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung der CLPRichtlinie hätten bis zum 1. Juni 2015 in Kraft treten und der Kommission unverzüglich mitgeteilt
werden müssen. Obwohl die Kommission in einem Aufforderungsschreiben und zwei mit Gründen
versehenen Stellungnahmen Luxemburg zur Klärung der Situation aufgefordert hat, hat das Land die
Richtlinie noch immer nicht umgesetzt. Daher wird die Kommission den Gerichtshof auf der Grundlage
des Verfahrens nach Artikel 260 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
(AEUV) ersuchen, ein tägliches Zwangsgeld von 8710 EUR gegen Luxemburg zu verhängen, bis die
Richtlinie vollständig in nationales Recht umgesetzt ist.
Hintergrund
Die Kommission hat am 22. Juli 2015 ein Aufforderungsschreiben und am 11. Dezember 2015 eine mit
Gründen versehene Stellungnahme an Luxemburg gerichtet. Die nationalen Behörden Luxemburgs
übermittelten einen Gesetzesentwurf und drei Entwürfe von Verwaltungsvorschriften und teilten mit,
dass diese vom Regierungsrat gebilligt und für das Gesetzgebungsverfahren bereit seien, bestätigte
jedoch nicht die Verabschiedung der Maßnahmen. Daher wurde am 26. Februar 2016 eine weitere mit
Gründen versehene Stellungnahme übermittelt. Im April teilten die nationalen Behörden der
Kommission mit, dass der Annahmeprozess durch den Staatsrat blockiert worden sei. Der Staatsrat sei
der Ansicht, dass der Umstand, dass ein höherrangiger Rechtsakt bei einigen Definitionen auf
nachrangige Rechtsvorschriften (Regierungserlasse) Bezug nehme, dem Grundsatz der
Normenhierarchie widerspreche. Die nationalen Behörden teilten mit, dass die zuständige Verwaltung
andere Optionen zur Erreichung einer akzeptablen Lösung prüfe. Bislang wurde kein Rechtsakt offiziell
mitgeteilt, woraus die Kommission den Schluss zieht, dass die Richtlinie zum gegenwärtigen Zeitpunkt
nicht in nationales Recht umgesetzt worden ist. Folglich hat die Kommission beschlossen, Luxemburg
vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen.
Weitere Informationen:
- Vertragsverletzungsverfahren im Juli: die wichtigsten Beschlüsse – lesen Sie hierzu das
vollständigeMEMO/16/2490.
- Zu Vertragsverletzungsverfahren allgemein siehe MEMO/12/12(Infografik)
- Zum EU-Vertragsverletzungsverfahren.
IP/16/2599
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