Europäische Kommission - Pressemitteilung Gesundheit und Sicherheit: Kommission verklagt Luxemburg vor dem Gerichtshof der Europäischen Union wegen Nichtumsetzung der Verpackungs- und Etikettierungsrichtlinie in nationales Recht Brüssel, 22. Juli 2016 Gesundheit und Sicherheit: Kommission verklagt Luxemburg vor dem Gerichtshof der Europäischen Union wegen Nichtumsetzung der Verpackungs- und Etikettierungsrichtlinie in nationales Recht Die Kommission verklagt Luxemburg vor dem Gerichtshof der Europäischen Union, weil es mehr als ein Jahr nach Fristende die Richtlinie über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP) (Richtlinie 2014/27/EU) noch nicht in nationales Recht umgesetzt hat. Seit vielen Jahren wird in Binnenmarktrichtlinien vorgeschrieben, dass Lieferanten chemischer Stoffe und Gemische die von diesen Stoffen ausgehenden Gefahren anhand standardisierter Kriterien ermitteln, die Chemikalien sicher verpacken und ihre Kunden mithilfe von Etiketten und anderen Dokumenten wie Sicherheitsdatenblättern über die Gefahren informieren müssen.Die CLP-Richtlinie ersetzt diese Richtlinien und bringt sie mit der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) in Einklang. Die am 20. Januar 2009 in Kraft getretene CLP-Verordnung ist eine EU-Verordnung, mit der das Unionssystem für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen an das Globale Harmonisierte System (GHS) der Vereinten Nationen angepasst wird. Die von den Mitgliedstaaten erlassenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung der CLPRichtlinie hätten bis zum 1. Juni 2015 in Kraft treten und der Kommission unverzüglich mitgeteilt werden müssen. Obwohl die Kommission in einem Aufforderungsschreiben und zwei mit Gründen versehenen Stellungnahmen Luxemburg zur Klärung der Situation aufgefordert hat, hat das Land die Richtlinie noch immer nicht umgesetzt. Daher wird die Kommission den Gerichtshof auf der Grundlage des Verfahrens nach Artikel 260 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ersuchen, ein tägliches Zwangsgeld von 8710 EUR gegen Luxemburg zu verhängen, bis die Richtlinie vollständig in nationales Recht umgesetzt ist. Hintergrund Die Kommission hat am 22. Juli 2015 ein Aufforderungsschreiben und am 11. Dezember 2015 eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Luxemburg gerichtet. Die nationalen Behörden Luxemburgs übermittelten einen Gesetzesentwurf und drei Entwürfe von Verwaltungsvorschriften und teilten mit, dass diese vom Regierungsrat gebilligt und für das Gesetzgebungsverfahren bereit seien, bestätigte jedoch nicht die Verabschiedung der Maßnahmen. Daher wurde am 26. Februar 2016 eine weitere mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt. Im April teilten die nationalen Behörden der Kommission mit, dass der Annahmeprozess durch den Staatsrat blockiert worden sei. Der Staatsrat sei der Ansicht, dass der Umstand, dass ein höherrangiger Rechtsakt bei einigen Definitionen auf nachrangige Rechtsvorschriften (Regierungserlasse) Bezug nehme, dem Grundsatz der Normenhierarchie widerspreche. Die nationalen Behörden teilten mit, dass die zuständige Verwaltung andere Optionen zur Erreichung einer akzeptablen Lösung prüfe. Bislang wurde kein Rechtsakt offiziell mitgeteilt, woraus die Kommission den Schluss zieht, dass die Richtlinie zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht in nationales Recht umgesetzt worden ist. Folglich hat die Kommission beschlossen, Luxemburg vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Weitere Informationen: - Vertragsverletzungsverfahren im Juli: die wichtigsten Beschlüsse – lesen Sie hierzu das vollständigeMEMO/16/2490. - Zu Vertragsverletzungsverfahren allgemein siehe MEMO/12/12(Infografik) - Zum EU-Vertragsverletzungsverfahren. IP/16/2599 Kontakt für die Medien: Christian WIGAND (+32 2 296 22 53) Sara SOUMILLION (+32 2 296 70 94) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
© Copyright 2024 ExpyDoc