Europäische Kommission - Pressemitteilung Umweltverträglichkeitsprüfung: Kommission verklagt POLEN beim Gerichtshof der Europäischen Union wegen unzureichender Prüfung von Bergbau-Aufschlussbohrungen Brüssel, 28. April 2016 Polen wegen der Umweltverträglichkeitsprüfung von Bohrungen vor Gericht. Die Europäische Kommission verklagt Polen beim Gerichtshof der Europäischen Union, weil das Land nicht dafür gesorgt hat, dass die Umweltauswirkungen von Bergbau-Aufschlussbohrungen ordnungsgemäß geprüft werden. Nach polnischem Recht ist es möglich, bis zu einer Tiefe von 5000 Metern zu bohren, ohne zuvor die potenziellen Auswirkungen auf die Umwelt zu prüfen. Die hohe Schwelle, die das polnische Recht vorsieht, berücksichtigt nicht alle relevanten Kriterien und Standards der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Richtlinie 2011/92/EU), anhand deren festzustellen ist, ob bestimmte Arten von Projekten eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Nach EU-Recht müssen Tiefbohrungen insbesondere im Hinblick auf die dabei entstehenden Abfälle, die Auswirkungen auf Wasser und Boden, die Nutzung natürlicher Ressourcen, die Gefahr von Unfällen und etwaige kumulative Auswirkungen mit anderen ähnlichen Projekten oder Tätigkeiten geprüft werden. Darauf hat der Gerichtshof der Europäischen Union vor Kurzem erneut hingewiesen (Rechtssache C531/13). Der heutige Beschluss folgt auf eine im Februar 2015 übermittelte mit Gründen versehene Stellungnahme. Hintergrund Mit der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie) soll sichergestellt werden, dass Projekte, die voraussichtlich eine erhebliche Auswirkung auf die Umwelt haben werden, vor ihrer Genehmigung angemessen geprüft werden. Bevor eine Entscheidung über den weiteren Verlauf eines solchen Vorhabens gefällt wird, werden daher seine möglichen Auswirkungen auf die Umwelt bestimmt und geprüft. Daraufhin können die Projektträger ihre Vorhaben anpassen, um negative Auswirkungen zu minimieren, bevor sie überhaupt auftreten, oder die zuständigen Behörden können bei der Genehmigung des Vorhabens Abhilfemaßnahmen vorschreiben. Die Richtlinie gewährleistet die Beteiligung der Öffentlichkeit am Entscheidungsprozess und stärkt dadurch die Qualität von Entscheidungen. Weitere Informationen: Ausführliche Darstellung der wichtigsten Beschlüsse in Vertragsverletzungsverfahren im April 2016 siehe MEMO/16/1452 Allgemeine Informationen zu Vertragsverletzungsverfahren im Bereich Umwelt Vertragsverletzungsverfahren allgemein siehe MEMO Informationen über Vertragsverletzungsverfahren IP/16/1454 Kontakt für die Medien: Enrico BRIVIO (+32 2 295 61 72) Iris PETSA (+32 2 299 33 21) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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