Umweltverträglichkeitsprüfung: Kommission verklagt

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Umweltverträglichkeitsprüfung: Kommission verklagt POLEN beim
Gerichtshof der Europäischen Union wegen unzureichender Prüfung von
Bergbau-Aufschlussbohrungen
Brüssel, 28. April 2016
Polen wegen der Umweltverträglichkeitsprüfung von Bohrungen vor Gericht.
Die Europäische Kommission verklagt Polen beim Gerichtshof der Europäischen Union, weil das Land
nicht dafür gesorgt hat, dass die Umweltauswirkungen von Bergbau-Aufschlussbohrungen
ordnungsgemäß geprüft werden. Nach polnischem Recht ist es möglich, bis zu einer Tiefe von 5000
Metern zu bohren, ohne zuvor die potenziellen Auswirkungen auf die Umwelt zu prüfen. Die hohe
Schwelle, die das polnische Recht vorsieht, berücksichtigt nicht alle relevanten Kriterien und Standards
der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Richtlinie 2011/92/EU), anhand deren
festzustellen ist, ob bestimmte Arten von Projekten eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern.
Nach EU-Recht müssen Tiefbohrungen insbesondere im Hinblick auf die dabei entstehenden Abfälle, die
Auswirkungen auf Wasser und Boden, die Nutzung natürlicher Ressourcen, die Gefahr von Unfällen und
etwaige kumulative Auswirkungen mit anderen ähnlichen Projekten oder Tätigkeiten geprüft werden.
Darauf hat der Gerichtshof der Europäischen Union vor Kurzem erneut hingewiesen (Rechtssache C531/13).
Der heutige Beschluss folgt auf eine im Februar 2015 übermittelte mit Gründen versehene
Stellungnahme.
Hintergrund
Mit der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie) soll sichergestellt werden,
dass Projekte, die voraussichtlich eine erhebliche Auswirkung auf die Umwelt haben werden, vor ihrer
Genehmigung angemessen geprüft werden. Bevor eine Entscheidung über den weiteren Verlauf eines
solchen Vorhabens gefällt wird, werden daher seine möglichen Auswirkungen auf die Umwelt bestimmt
und geprüft. Daraufhin können die Projektträger ihre Vorhaben anpassen, um negative Auswirkungen
zu minimieren, bevor sie überhaupt auftreten, oder die zuständigen Behörden können bei der
Genehmigung des Vorhabens Abhilfemaßnahmen vorschreiben. Die Richtlinie gewährleistet die
Beteiligung der Öffentlichkeit am Entscheidungsprozess und stärkt dadurch die Qualität von
Entscheidungen.
Weitere Informationen:
Ausführliche Darstellung der wichtigsten Beschlüsse in Vertragsverletzungsverfahren im April 2016
siehe MEMO/16/1452
Allgemeine Informationen zu Vertragsverletzungsverfahren im Bereich Umwelt
Vertragsverletzungsverfahren allgemein siehe MEMO
Informationen über Vertragsverletzungsverfahren
IP/16/1454
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