Straßenverkehr: Kommission verklagt Polen wegen des

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Straßenverkehr: Kommission verklagt Polen wegen des
Genehmigungssystems für die Benutzung der Straßen durch bestimmte
Lastkraftwagen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union
Brüssel, 17. November 2016
Straßenverkehr: Kommission verklagt Polen wegen des Genehmigungssystems für die
Benutzung der Straßen durch bestimmte Lastkraftwagen vor dem Gerichtshof der
Europäischen Union
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Polen wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der
Richtlinie 96/53/EG des Rates über die höchstzulässigen Gewichte und Abmessungen bestimmter
Straßenfahrzeuge vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Polen schränkt
insbesondere die Freiheit zur Nutzung seines Straßennetzes durch bestimmte Lastkraftwagen ein,
selbst wenn diese die EU-Normen erfüllen.
Nach den polnischen Rechtsvorschriften bedürfen Lastkraftwagen mit einer Achslast von mehr als 8
bzw. 10 Tonnen für die Benutzung von Nebenstraßen einer Sondergenehmigung der zuständigen
Straßennetzbetreiber. Dies gilt auch dann, wenn sie gemäß den EU-Rechtsvorschriften beladen sind,
sodass es ihnen gestattet sein müsste, diese Straßen ohne weitere Genehmigung zu nutzen. Viele
Lastkraftwagen im Langstreckenverkehr befinden sich in dieser Lage.
In Polen werden die Straßen von verschiedenen Behörden (Gemeinden, Wojwodschaften, Regionen und
Zentralregierung) verwaltet, weshalb gegebenenfalls für eine einzige Fahrt mehrere Genehmigungen
benötigt werden. Darüber hinaus ist das Genehmigungsverfahren zeitaufwendig. Im Ergebnis stellt dies
eine erhebliche Belastung für Kraftverkehrsunternehmen und ein Hindernis für das ordnungsgemäße
Funktionieren des Verkehrsbinnenmarktes dar.
Die Europäische Kommission hat den polnischen Behörden im Februar 2016 eine mit Gründen
versehene Stellungnahme übermittelt. Da Polen es versäumt hat, seine Rechtsvorschriften mit dem
EU-Recht in Einklang zu bringen, hat die Europäische Kommission beschlossen, Polen vor dem
Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen.
Hintergrund
In der Richtlinie 96/53/EG des Rates sind gemeinsame Vorschriften für Gewichte und Abmessungen
bestimmter Klassen von Straßenfahrzeugen, wie beispielsweise Lastkraftwagen, festgelegt.
Unterschiedliche Normen in jedem Mitgliedstaat könnten sonst ein Hindernis für den
grenzüberschreitenden Verkehr darstellen und sich nachteilig auf den fairen Wettbewerb auswirken.
Auf den meisten Straßen beschränkt Polen die Achslast auf 10 bzw. 8 Tonnen, was unter der in der
Richtlinie festgelegten Norm von 11,5 Tonnen liegt. Viele große Städte, Industrie- und
Wirtschaftszentren, Logistikplattformen und der Containerhafen von Gdynia in Polen sind nur über
Straßen zu erreichen, deren Nutzung nur mit einer niedrigen Achslast gestattet ist. Dies wirkt sich
nachteilig auf die Effizienz des Straßenverkehrs in Polen aus.
Weitere Informationen:
- Über Vertragsverletzungen im Bereich Mobilität und Verkehr in der EU.
- Zu den wichtigsten Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren im November siehe MEMO/16/3644.
- Zum Vertragsverletzungsverfahren allgemein siehe MEMO/12/12 (Infografik).
- Zum Vertragsverletzungsverfahren der EU.
IP/16/3649
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