Europäische Kommission - Pressemitteilung Straßenverkehr: Kommission verklagt Polen wegen des Genehmigungssystems für die Benutzung der Straßen durch bestimmte Lastkraftwagen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Brüssel, 17. November 2016 Straßenverkehr: Kommission verklagt Polen wegen des Genehmigungssystems für die Benutzung der Straßen durch bestimmte Lastkraftwagen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Die Europäische Kommission hat beschlossen, Polen wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der Richtlinie 96/53/EG des Rates über die höchstzulässigen Gewichte und Abmessungen bestimmter Straßenfahrzeuge vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Polen schränkt insbesondere die Freiheit zur Nutzung seines Straßennetzes durch bestimmte Lastkraftwagen ein, selbst wenn diese die EU-Normen erfüllen. Nach den polnischen Rechtsvorschriften bedürfen Lastkraftwagen mit einer Achslast von mehr als 8 bzw. 10 Tonnen für die Benutzung von Nebenstraßen einer Sondergenehmigung der zuständigen Straßennetzbetreiber. Dies gilt auch dann, wenn sie gemäß den EU-Rechtsvorschriften beladen sind, sodass es ihnen gestattet sein müsste, diese Straßen ohne weitere Genehmigung zu nutzen. Viele Lastkraftwagen im Langstreckenverkehr befinden sich in dieser Lage. In Polen werden die Straßen von verschiedenen Behörden (Gemeinden, Wojwodschaften, Regionen und Zentralregierung) verwaltet, weshalb gegebenenfalls für eine einzige Fahrt mehrere Genehmigungen benötigt werden. Darüber hinaus ist das Genehmigungsverfahren zeitaufwendig. Im Ergebnis stellt dies eine erhebliche Belastung für Kraftverkehrsunternehmen und ein Hindernis für das ordnungsgemäße Funktionieren des Verkehrsbinnenmarktes dar. Die Europäische Kommission hat den polnischen Behörden im Februar 2016 eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt. Da Polen es versäumt hat, seine Rechtsvorschriften mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen, hat die Europäische Kommission beschlossen, Polen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Hintergrund In der Richtlinie 96/53/EG des Rates sind gemeinsame Vorschriften für Gewichte und Abmessungen bestimmter Klassen von Straßenfahrzeugen, wie beispielsweise Lastkraftwagen, festgelegt. Unterschiedliche Normen in jedem Mitgliedstaat könnten sonst ein Hindernis für den grenzüberschreitenden Verkehr darstellen und sich nachteilig auf den fairen Wettbewerb auswirken. Auf den meisten Straßen beschränkt Polen die Achslast auf 10 bzw. 8 Tonnen, was unter der in der Richtlinie festgelegten Norm von 11,5 Tonnen liegt. Viele große Städte, Industrie- und Wirtschaftszentren, Logistikplattformen und der Containerhafen von Gdynia in Polen sind nur über Straßen zu erreichen, deren Nutzung nur mit einer niedrigen Achslast gestattet ist. Dies wirkt sich nachteilig auf die Effizienz des Straßenverkehrs in Polen aus. Weitere Informationen: - Über Vertragsverletzungen im Bereich Mobilität und Verkehr in der EU. - Zu den wichtigsten Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren im November siehe MEMO/16/3644. - Zum Vertragsverletzungsverfahren allgemein siehe MEMO/12/12 (Infografik). - Zum Vertragsverletzungsverfahren der EU. IP/16/3649 Kontakt für die Medien: Anna-Kaisa ITKONEN (+32 2 29 56186) Alexis PERIER (+32 2 296 91 43) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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