Spanien erhält Geldbußen wegen Nichtbefolgung eines

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Spanien erhält Geldbußen wegen Nichtbefolgung eines Urteils von 2011
aufgrund unsachgemäßer Sammlung und Behandlung von Abwasser
Brüssel, 17. November 2016
Kommission bringt Spanien erneut vor den Gerichtshof der Europäischen Union wegen
Verzögerung geeigneter Maßnahmen in 17 städtischen Ballungsräumen.
Die Europäische Kommission bringt Spanien erneut vor den Gerichtshof der Europäischen
Union, da das Land das Urteil des Gerichtshofs von 2011 bisher nicht vollständig umgesetzt
hat. Die spanischen Behörden müssen sicherstellen, dass städtische Abwässer in 17 über
das Land verteilten Ballungsräumen sachgemäß gesammelt und behandelt werden, um
schwerwiegende Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu vermeiden.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinem Urteil vom 14. April 2011 (Rechtssache C343/10) entschieden, dass Spanien wegen unsachgemäßer Sammlung und Behandlung des
kommunalen Abwassers von 37 Ballungsräumen (Klein- und Großstädte, Siedlungen) gegen das EURecht verstößt.
Fünf Jahre später bleibt diese Angelegenheit weiterhin ungelöst in 17 Ballungsräumen (von insgesamt
37), in denen 1 400 000 Menschen leben. Darüber hinaus sind mehr als 15 Jahre nach Ablauf der Frist
des 31. Dezember 2000 für die Umsetzung der geltenden EU-Vorschriften (Richtlinie 91/271/EWG des
Rates) die Aussichten auf eine vollständige Einhaltung in allen diesen Ballungsräumen nach wie vor
unklar. Die unzureichende Sammlung und Behandlung von Abwasser birgt erhebliche Risiken für die
menschliche Gesundheit, die Binnengewässer und die Meeresumwelt.
Die Kommission beantragt beim EU-Gerichtshof die Verhängung eines Pauschalbetrags in Höhe von
46 522 999 EUR bis zu diesem Zeitpunkt. Des Weiteren schlägt die Kommission ein tägliches
Zwangsgeld in Höhe von 171 217,20 EUR vor, wenn zum Zeitpunkt des zweiten Gerichtsurteils noch
keine vollständige Einhaltung erreicht ist. Die vorgeschlagenen Sanktionen berücksichtigen die Dauer
und die Schwere des Verstoßes und die Größe des Mitgliedstaats. Die endgültige Entscheidung über die
Verhängung des Zwangsgelds trifft der Gerichtshof der Europäischen Union.
Die zweite Befassung des Gerichtshofs ist erforderlich um eine Einhaltung der Vorschriften in den 17
verbleibenden Ballungsräumen sicherzustellen, da dort bisher nur sehr schleppende Fortschritte zu
verzeichnen waren.
Hintergrund
Gemäß der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Richtlinie 91/271/EWG des
Rates) müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass Ballungsräume (Klein- und Großstädte sowie
Siedlungen) ihr kommunales Abwasser ordnungsgemäß sammeln und behandeln. Unbehandeltes
Abwasser kann mit gefährlichen Bakterien und Viren verseucht sein und dadurch die öffentliche
Gesundheit gefährden. Außerdem enthält es Nährstoffe wie Stickstoff oder Phosphor, die das
Süßwasser oder die Meeresumwelt schädigen können, weil sie übermäßiges Algenwachstum
begünstigen, das anderes Leben erstickt (Eutrophierung).
Gemäß dieser Richtlinie müssen Städte und Gemeinden mit einem Einwohnerwert von mehr als 15 000
Einwohnern, die kommunale Abwässer in Gewässer einleiten, die nicht als „empfindliche Gebiete“
eingestuft sind, seit dem 1. Januar 2001 über Systeme zur Sammlung und Behandlung ihres
Abwassers verfügen. Daraus folgt, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass städtische
Abwässer sachgemäß gesammelt und behandelt werden, bevor sie in die Umwelt abgeleitet werden.
Die 17 betroffenen Ballungsräume sind: Matalascañas, Alhaurín el Grande, Isla Cristina, Tarifa, Coín,
Estepona-San Pedro de Alcántara und Nerja und Barbate (Andalusien), Gijón Este (Asturien), Santiago
de Compostela, Aguiño-Carreira-Ribeira und Vigo (Galicien), Benicarló, Peñíscola und Teulada-Moraira
(Comunidad Valenciana), Noreste (Valle Guerra) sowie Valle de Güímar (Teneriffa, Kanarische Inseln).
Gegen andere Mitgliedstaaten – Belgien, Griechenland, Luxemburg und Portugal – wurden bereits in
ähnlichen Fällen Sanktionen verhängt.
Weitere Informationen:
- Zu den wichtigsten Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren im November siehe MEMO/16/3644.
- Allgemeine Informationen zu Vertragsverletzungsverfahren im Bereich Umwelt.
- Zum Vertragsverletzungsverfahren allgemein siehe MEMO/12/12 (Infografik).
- Vertragsverletzungsverfahren der EU.
IP/16/3645
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