Programm-Download - Bündnis Soziale Stadt

HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
RP166060
Montag, 14. März 2016
Weiterbildungszentrum
Fridtjof-Nansen-Haus
Wilhelm-Leuschner-Str. 61
55218 Ingelheim
Beginn: 09:30 Uhr
Ende:
ca. 16:00 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
295,00 € für Mitglieder des vhw
355,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
Veranstaltung
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
Erleichterte Planung
und Genehmigung von
Flüchtlingsunterkünften
(BauGB und LBauO)
Montag
14. März 2016
Ingelheim
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Rheinland-Pfalz
Binger Straße 89 · 55218 Ingelheim · Telefon: 06132 71496-2
Fax: 06132 71496-9 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Nach der ersten BauGB-Flüchtlingsnovelle 2014 ist im Oktober
2015 die zweite BauGB-Flüchtlingsnovelle in Kraft getreten. Das
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (BGBl. I S. 1722) sieht in Artikel 6 sehr
weitreichende Änderungen des BauGB vor. Sie sollen den Landkreisen sowie
den Städten und Gemeinden helfen, schnell neue Flüchtlingsunterkünfte bereitstellen zu können. Die Änderungen sind zeitlich befristet und gelten auch
für Einrichtungen zur Anschlussunterbringung von Flüchtlingen.
Zunächst werden die Neuregelungen des BauGB besprochen. Insbesondere
werden die bauplanungsrechtlichen Anforderungen und Steuerungsmöglichkeiten in den verschiedenen Baugebieten ausführlich erörtert. Dies wird an
vielen Praxisbeispielen verdeutlicht.
Danach werden die bauordnungsrechtlichen Anforderungen und Erleichterungen für die Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften erläutert. Insbesondere werden die verfahrensrechtlichen Anforderungen und die brandschutzrechtlichen Aspekte beleuchtet. Dies beinhaltet auch die Hinweise der seit
Oktober 2015 tätigen Arbeitsgruppe des Landes zur brandschutztechnischen Bewertung von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylsuchenden.
Sie haben auch Gelegenheit eigene Schwerpunkte zu setzen. Bitte senden
Sie Ihre Fragen und Problemfälle bis 14 Tage vor dem Seminartermin an
[email protected].
IHRE REFERENTEN
Dipl.-Ing. Ute Grunau
Baurätin, Stellv. Abteilungsleiterin Bauen und Umwelt der
Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Ingelheim
Dr. Klaus Schaeffer
Vorsitzender Richter am für das Bau- und Raumordnungsrecht zuständigen 3. Senat des VGH Baden-Württemberg a.D.
MONTAG, 14. MÄRZ 2016
Erleichterte Planung und Genehmigung von Flüchtlingsunterkünften (BauGB und LBauO)
09:30 Uhr
AUF DER VERANSTALTUNG TREFFEN SIE
Bürgermeister und Mitarbeiter der Planungs-, Baugenehmigungs-, Bauordnungs-, Liegenschafts- und Rechtsämter von Städten, Gemeinden und Landkreisen, Architekten, Stadtplaner, Investoren und Rechtsanwälte.
Erleichterte Planung und Genehmigung von
Flüchtlingsunterkünften (BauGB und LBauO)
Beginn der Veranstaltung
Bauplanungsrechtliche Anforderungen / BauGB-Novellen 2014
und 2015
• Vorgaben: Unterbringungspflichten nach Asyl- und Flüchtlingsrecht
• BauGB-Novellen: Anwendungsbereich, Begriffe, Prüftabellen
• Unterkünfte: Anlage für Wohnen oder soziale Zwecke?
• Neuerrichtung und Nutzungsänderung von Unterkünften
• Regelzulassungen und Befreiungen bei Unterbringungsbedarf
• Sonderregelungen für gewerblich geprägte Gebiete
• Zulassung mobiler Unterkünfte
• Erleichterungen in Gemengelagen nach § 34 I BauGB
• Teilprivilegierte Unterbringung im Außenbereich
• Generelles Abweichungsrecht im Notfall
• Praxistest anhand aktueller Bauvorhaben
Dr. Klaus Schaeffer
Bauordnungsrechtliche Anforderungen / Erleichterungen
• Sammelunterkünfte, Behelfsbauten, Sonderbauten und Wohnungen
• Vorbeugender baulicher Brandschutz, insbesondere Hinweise der neuen
Arbeitsgruppe des Landes zur brandschutztechnischen Bewertung von
Unterkünften für Flüchtlinge und Asylsuchenden
• Barrierefreiheit
• Funktionsflächen (Fahrräder, Kinderwagen, Spielplätze usw.)
• Energieeinsparung und baulicher Schallschutz
Bauordnungsrechtliche Verfahren
• Genehmigungsarten und Zustimmungsverfahren
• Nutzungsänderung
• Duldung
Dipl.-Ing. Ute Grunau
16:00 Uhr
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
RP166060, Montag, 14. März 2016, Ingelheim
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
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E-Mail
Rechnungsadresse
Ende der Veranstaltung
09:00 Uhr
11:15 bis 11:30 Uhr
12:45 bis 13:45 Uhr
Begrüßungskaffee
Kaffee-/Teepause
Gemeinsames Mittagessen mit anschl. Kaffee
Straße
PLZ / Ort
Telefon / Fax
Hinweis:
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung
aus (geeignet auch zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei
der jeweiligen Rechtsanwaltskammer oder als Fortbildungsnachweis
bei der Architekten- oder Ingenieurkammer).
E-Mail
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de