HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER RP166060 Montag, 14. März 2016 Weiterbildungszentrum Fridtjof-Nansen-Haus Wilhelm-Leuschner-Str. 61 55218 Ingelheim Beginn: 09:30 Uhr Ende: ca. 16:00 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 295,00 € für Mitglieder des vhw 355,00 € für Nichtmitglieder Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. Veranstaltung PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. Erleichterte Planung und Genehmigung von Flüchtlingsunterkünften (BauGB und LBauO) Montag 14. März 2016 Ingelheim vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Rheinland-Pfalz Binger Straße 89 · 55218 Ingelheim · Telefon: 06132 71496-2 Fax: 06132 71496-9 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Nach der ersten BauGB-Flüchtlingsnovelle 2014 ist im Oktober 2015 die zweite BauGB-Flüchtlingsnovelle in Kraft getreten. Das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (BGBl. I S. 1722) sieht in Artikel 6 sehr weitreichende Änderungen des BauGB vor. Sie sollen den Landkreisen sowie den Städten und Gemeinden helfen, schnell neue Flüchtlingsunterkünfte bereitstellen zu können. Die Änderungen sind zeitlich befristet und gelten auch für Einrichtungen zur Anschlussunterbringung von Flüchtlingen. Zunächst werden die Neuregelungen des BauGB besprochen. Insbesondere werden die bauplanungsrechtlichen Anforderungen und Steuerungsmöglichkeiten in den verschiedenen Baugebieten ausführlich erörtert. Dies wird an vielen Praxisbeispielen verdeutlicht. Danach werden die bauordnungsrechtlichen Anforderungen und Erleichterungen für die Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften erläutert. Insbesondere werden die verfahrensrechtlichen Anforderungen und die brandschutzrechtlichen Aspekte beleuchtet. Dies beinhaltet auch die Hinweise der seit Oktober 2015 tätigen Arbeitsgruppe des Landes zur brandschutztechnischen Bewertung von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylsuchenden. Sie haben auch Gelegenheit eigene Schwerpunkte zu setzen. Bitte senden Sie Ihre Fragen und Problemfälle bis 14 Tage vor dem Seminartermin an [email protected]. IHRE REFERENTEN Dipl.-Ing. Ute Grunau Baurätin, Stellv. Abteilungsleiterin Bauen und Umwelt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Ingelheim Dr. Klaus Schaeffer Vorsitzender Richter am für das Bau- und Raumordnungsrecht zuständigen 3. Senat des VGH Baden-Württemberg a.D. MONTAG, 14. MÄRZ 2016 Erleichterte Planung und Genehmigung von Flüchtlingsunterkünften (BauGB und LBauO) 09:30 Uhr AUF DER VERANSTALTUNG TREFFEN SIE Bürgermeister und Mitarbeiter der Planungs-, Baugenehmigungs-, Bauordnungs-, Liegenschafts- und Rechtsämter von Städten, Gemeinden und Landkreisen, Architekten, Stadtplaner, Investoren und Rechtsanwälte. Erleichterte Planung und Genehmigung von Flüchtlingsunterkünften (BauGB und LBauO) Beginn der Veranstaltung Bauplanungsrechtliche Anforderungen / BauGB-Novellen 2014 und 2015 • Vorgaben: Unterbringungspflichten nach Asyl- und Flüchtlingsrecht • BauGB-Novellen: Anwendungsbereich, Begriffe, Prüftabellen • Unterkünfte: Anlage für Wohnen oder soziale Zwecke? • Neuerrichtung und Nutzungsänderung von Unterkünften • Regelzulassungen und Befreiungen bei Unterbringungsbedarf • Sonderregelungen für gewerblich geprägte Gebiete • Zulassung mobiler Unterkünfte • Erleichterungen in Gemengelagen nach § 34 I BauGB • Teilprivilegierte Unterbringung im Außenbereich • Generelles Abweichungsrecht im Notfall • Praxistest anhand aktueller Bauvorhaben Dr. Klaus Schaeffer Bauordnungsrechtliche Anforderungen / Erleichterungen • Sammelunterkünfte, Behelfsbauten, Sonderbauten und Wohnungen • Vorbeugender baulicher Brandschutz, insbesondere Hinweise der neuen Arbeitsgruppe des Landes zur brandschutztechnischen Bewertung von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylsuchenden • Barrierefreiheit • Funktionsflächen (Fahrräder, Kinderwagen, Spielplätze usw.) • Energieeinsparung und baulicher Schallschutz Bauordnungsrechtliche Verfahren • Genehmigungsarten und Zustimmungsverfahren • Nutzungsänderung • Duldung Dipl.-Ing. Ute Grunau 16:00 Uhr HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN RP166060, Montag, 14. März 2016, Ingelheim Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Ende der Veranstaltung 09:00 Uhr 11:15 bis 11:30 Uhr 12:45 bis 13:45 Uhr Begrüßungskaffee Kaffee-/Teepause Gemeinsames Mittagessen mit anschl. Kaffee Straße PLZ / Ort Telefon / Fax Hinweis: Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus (geeignet auch zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer oder als Fortbildungsnachweis bei der Architekten- oder Ingenieurkammer). E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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