Programm-Download - Bündnis Soziale Stadt

HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
TEILNAHMEGEBÜHREN
SH160415
Donnerstag, 10. März 2016
Hotel Hafen Hamburg
Seewartenstr. 9
20459 Hamburg
Telefon: 040 311130
NS160815
Mittwoch, 13. April 2016
Hannover Congress Centrum
Theodor-Heuss-Platz 1–3
30175 Hannover
Telefon: 0511 8113-0
Beginn: 10:00 Uhr
Ende:
16:30 Uhr
335,00 € für Mitglieder des vhw
395,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Region Nord
Sextrostr. 3–5 · 30169 Hannover · Telefon: 0511 984225-11
Fax: 0511 984225-19 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Überblicksseminar
Vergaberechtsnovelle 2016:
Grundzüge der Neuerungen
und Tipps für die Praxis
Donnerstag
10. März 2016
Hamburg
Mittwoch
13. April 2016
Hannover
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Das Vergaberecht bleibt im Wandel: Die anstehende Vergaberechtsmodernisierung ist das größte vergaberechtliche Gesetzgebungsverfahren der letzten
10 Jahre. Anlass hierfür sind drei neue EU-Vergaberichtlinien, die bis April
2016 in nationales Recht umzusetzen sind.
Der Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums wird zurzeit im Deutschen Bundestag beraten. Auf der Grundlage des Gesetzes sollen mehrere
Verordnungen erlassen werden, insb. die neue Vergabeverordnung, die seit
Mitte November 2015 im Entwurf vorliegt.
Die Vergaberechtsreform vereinheitlicht erstmalig für alle Vergabeverfahren
nicht nur die wesentlichen Grundsätze. Die Vorschriften in Gesetz und Verordnungen enthalten darüber hinaus eine Vielzahl von Detailregelungen z.B.
zu den Themen Vergabearten, Eignung, Zuschlagskriterien, Ausführungsbedingungen, Vertragsänderungen und zur öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit.
• Das Seminar informiert Sie über den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens.
• Wir zeigen Vorwirkungen der Reform auf, die Sie schon heute beachten
sollten.
• Die wichtigsten Änderungen werden vorgetragen und die Auswirkungen
für die kommunale Praxis aufgezeigt.
IHRE REFERENTEN
Turgut Pencereci
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Anwaltmediator (DAA)
GKMP-Pencereci Partnerschaft, RAe/StB/WP, Bremen – Potsdam – Schwerin.
Er berät ganz überwiegend die öffentliche Hand und deren Unternehmen.
Dr. Nils Plenge (nur in Hamburg)
Referent im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Berlin, Referat B I 7, Recht des Bauwesens, Öffentliches Auftragswesen
Andreas Rüger (nur in Hannover)
Referat „Öffentliche Aufträge, Vergabeprüfstelle, Immobilienwirtschaft“, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
10. MÄRZ 2016 / 13. APRIL 2016
Vergaberechtsnovelle 2016: Grundzüge der Neuerungen und
Tipps für die Praxis
10:00 Uhr
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Vergaberechtsnovelle 2016: Grundzüge der
Neuerungen und Tipps für die Praxis
Seminarbeginn
• Einführung
• Überblick zum Stand des Gesetzes- und Verordnungsgebungsverfahrens
씲 SH160415, Donnerstag, 10. März 2016, Hamburg
씲 NS160815, Mittwoch, 13. April 2016, Hannover
• Ziele der Vergaberechtsreform auf europäischer und deutscher Ebene
• Struktur und Aufbau des neuen Vergaberechts (4. Teil des GWB,
Vergabeverordnung, VOB/A EU, Konzessionsvergabeverordnung,
Sektorenverordnung)
• Vergabestatistik
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
• Schwellenwertberechnung (Schätzung des Auftragswerts)
• Ausnahmen vom Vergaberecht bei öffentlich-öffentlicher
Zusammenarbeit (Inhouse-Vergabe und interkommunale
Zusammenarbeit)
• Grundsätze der Kommunikation; Einführung der elektronischen
Auftragsvergabe (eVergabe)
• Neuerungen bei den Verfahrensarten (Verhandlungsverfahren,
wettbewerblicher Dialog, Innovationspartnerschaft, Fristen)
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
• Vergabeunterlagen, Leistungsbeschreibung (auch Nachweisführung
durch Gütezeichen)
Name, Vorname
• Nebenangebote
Dienstbezeichnung
• Neue Systematik zur Eignung und zu den Eignungskriterien;
Ausschlussgründe
Amt / Abteilung
• Nachweisführung; Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Telefon
E-Mail
• Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe
• Neuerungen beim Zuschlag und der Zuschlagserteilung (auch
Nachforderung von Unterlagen)
Rechnungsadresse
• Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Leiter und Mitarbeiter von Vergabestellen, Kämmereien und Rechnungsprüfungsämtern sowie der Fachämter von Gemeinden, Städten und Kreisen sowie
deren Unternehmen, Architekten- und Ingenieurbüros, Vertreter der Bau- und
Wohnungswirtschaft sowie Rechtsanwälte.
• Kündigung von öffentlichen Aufträgen in besonderen Fällen
Straße
• Besondere Vorschriften für die Vergabe von sozialen und anderen
besonderen Dienstleistungen (Sonderregime)
PLZ / Ort
• Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und
Ingenieurleistungen
Telefon / Fax
16:30 Uhr
Seminarende
11:15 und 15:15 Uhr
13:00 bis 14:00 Uhr
Kaffeepausen
Gemeinsames Mittagessen
E-Mail
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de