HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER TEILNAHMEGEBÜHREN SH160415 Donnerstag, 10. März 2016 Hotel Hafen Hamburg Seewartenstr. 9 20459 Hamburg Telefon: 040 311130 NS160815 Mittwoch, 13. April 2016 Hannover Congress Centrum Theodor-Heuss-Platz 1–3 30175 Hannover Telefon: 0511 8113-0 Beginn: 10:00 Uhr Ende: 16:30 Uhr 335,00 € für Mitglieder des vhw 395,00 € für Nichtmitglieder Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Region Nord Sextrostr. 3–5 · 30169 Hannover · Telefon: 0511 984225-11 Fax: 0511 984225-19 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Überblicksseminar Vergaberechtsnovelle 2016: Grundzüge der Neuerungen und Tipps für die Praxis Donnerstag 10. März 2016 Hamburg Mittwoch 13. April 2016 Hannover www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Das Vergaberecht bleibt im Wandel: Die anstehende Vergaberechtsmodernisierung ist das größte vergaberechtliche Gesetzgebungsverfahren der letzten 10 Jahre. Anlass hierfür sind drei neue EU-Vergaberichtlinien, die bis April 2016 in nationales Recht umzusetzen sind. Der Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums wird zurzeit im Deutschen Bundestag beraten. Auf der Grundlage des Gesetzes sollen mehrere Verordnungen erlassen werden, insb. die neue Vergabeverordnung, die seit Mitte November 2015 im Entwurf vorliegt. Die Vergaberechtsreform vereinheitlicht erstmalig für alle Vergabeverfahren nicht nur die wesentlichen Grundsätze. Die Vorschriften in Gesetz und Verordnungen enthalten darüber hinaus eine Vielzahl von Detailregelungen z.B. zu den Themen Vergabearten, Eignung, Zuschlagskriterien, Ausführungsbedingungen, Vertragsänderungen und zur öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit. • Das Seminar informiert Sie über den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens. • Wir zeigen Vorwirkungen der Reform auf, die Sie schon heute beachten sollten. • Die wichtigsten Änderungen werden vorgetragen und die Auswirkungen für die kommunale Praxis aufgezeigt. IHRE REFERENTEN Turgut Pencereci Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Anwaltmediator (DAA) GKMP-Pencereci Partnerschaft, RAe/StB/WP, Bremen – Potsdam – Schwerin. Er berät ganz überwiegend die öffentliche Hand und deren Unternehmen. Dr. Nils Plenge (nur in Hamburg) Referent im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Berlin, Referat B I 7, Recht des Bauwesens, Öffentliches Auftragswesen Andreas Rüger (nur in Hannover) Referat „Öffentliche Aufträge, Vergabeprüfstelle, Immobilienwirtschaft“, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) 10. MÄRZ 2016 / 13. APRIL 2016 Vergaberechtsnovelle 2016: Grundzüge der Neuerungen und Tipps für die Praxis 10:00 Uhr HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Vergaberechtsnovelle 2016: Grundzüge der Neuerungen und Tipps für die Praxis Seminarbeginn • Einführung • Überblick zum Stand des Gesetzes- und Verordnungsgebungsverfahrens 씲 SH160415, Donnerstag, 10. März 2016, Hamburg 씲 NS160815, Mittwoch, 13. April 2016, Hannover • Ziele der Vergaberechtsreform auf europäischer und deutscher Ebene • Struktur und Aufbau des neuen Vergaberechts (4. Teil des GWB, Vergabeverordnung, VOB/A EU, Konzessionsvergabeverordnung, Sektorenverordnung) • Vergabestatistik Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung • Schwellenwertberechnung (Schätzung des Auftragswerts) • Ausnahmen vom Vergaberecht bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit (Inhouse-Vergabe und interkommunale Zusammenarbeit) • Grundsätze der Kommunikation; Einführung der elektronischen Auftragsvergabe (eVergabe) • Neuerungen bei den Verfahrensarten (Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog, Innovationspartnerschaft, Fristen) Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail • Vergabeunterlagen, Leistungsbeschreibung (auch Nachweisführung durch Gütezeichen) Name, Vorname • Nebenangebote Dienstbezeichnung • Neue Systematik zur Eignung und zu den Eignungskriterien; Ausschlussgründe Amt / Abteilung • Nachweisführung; Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) Telefon E-Mail • Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe • Neuerungen beim Zuschlag und der Zuschlagserteilung (auch Nachforderung von Unterlagen) Rechnungsadresse • Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Leiter und Mitarbeiter von Vergabestellen, Kämmereien und Rechnungsprüfungsämtern sowie der Fachämter von Gemeinden, Städten und Kreisen sowie deren Unternehmen, Architekten- und Ingenieurbüros, Vertreter der Bau- und Wohnungswirtschaft sowie Rechtsanwälte. • Kündigung von öffentlichen Aufträgen in besonderen Fällen Straße • Besondere Vorschriften für die Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen (Sonderregime) PLZ / Ort • Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Telefon / Fax 16:30 Uhr Seminarende 11:15 und 15:15 Uhr 13:00 bis 14:00 Uhr Kaffeepausen Gemeinsames Mittagessen E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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