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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
BY163142
Dienstag, 15. März 2016
Hotel NH Nürnberg City Center
Bahnhofstr. 17–19
90402 Nürnberg / Marienvorstadt
Telefon: 0911 99990
Beginn: 10:00 Uhr
Ende:
16:30 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
310,00 € für Mitglieder des vhw
375,00 € für Nichtmitglieder
140,00 € für Studenten (bis 27
Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Bayern
Rosenbuschstraße 6 · 80538 München · Telefon: 089 291639-30
Fax: 089 291639-32 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Seminar
Das Vorkaufsrecht der
Gemeinde nach dem BauGB
Dienstag
15. März 2016
Nürnberg
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Eine Verwirklichung gemeindlicher Planungsziele scheitert oft an den entgegenstehenden Interessen des Grundeigentümers. Wie verlockend erscheint
dann eine Ausübung des Vorkaufsrechts der Gemeinde, wenn (endlich) das
Grundstück auf den Markt kommt.
Doch die Anforderungen an einen rechtmäßigen Vorkaufsrechtsbescheid sind
hoch. Da die Vorkaufsrechtsausübung in der Regel nicht zum Alltagsgeschäft
der Kommunen gehört, soll das Seminar die wichtigsten Fragen auf dem Weg
zur rechtmäßigen Vorkaufsrechtsausübung beantworten:
• Wann kann das Vorkaufsrecht ausgeübt werden?
• Wann kann die Kommune durch Satzung ein Vorkaufsrecht begründen?
• Wie weit reicht die Abwendungsbefugnis des Eigentümers?
• Was ist an Verfahrensvorschriften zu beachten?
• Wie sieht eine fehlerfreie Ermessensausübung aus?
• Was kostet die Kommune die Vorkaufsrechtsausübung und wann greift die
Preislimitierung?
Die Schwerpunkte des Seminars können Sie mitbestimmen! Übersenden Sie
vorab Ihre konkreten Fragen zum Thema bis zwei Wochen vor dem Seminartermin an: [email protected].
IHRE REFERENTEN
Dr. Rainer Döring
Fachanwalt für Verwaltungsrecht in der Kanzlei Döring
Spieß Rechtsanwälte in München; überwiegend in der
Beratung von Kommunen tätig; Tätigkeitsschwerpunkt im
Abgaben-, Enteignungs- und Baurecht; zahlreiche Veröffentlichungen.
Dr. Gerhard Spieß
Fachanwalt für Verwaltungsrecht in der Kanzlei Döring
Spieß Rechtsanwälte in München, Mediator, überwiegend in der Beratung von Kommunen tätig, Tätigkeitsschwerpunkt im Planungs- und Umweltrecht, zahlreiche
Veröffentlichungen.
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
DIENSTAG, 15. MÄRZ 2016
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Das Vorkaufsrecht der Gemeinde nach dem BauGB
Das Vorkaufsrecht der Gemeinde nach dem BauGB
10:00 Uhr
Seminarbeginn
A) Die gesetzlichen Vorkaufsrechte der Gemeinde nach dem BauGB
• Allgemeines Vorkaufsrecht
– die einzelnen Anwendungsfälle
• Besonderes Vorkaufsrecht
– Voraussetzungen
– Verfahren
– Satzungserlass
• Rechtfertigung durch das Wohl der Allgemeinheit
• Zusammentreffen mehrerer Vorkaufsrechte
B) Ausschluss und Abwendung des Vorkaufsrechts
• gesetzliche Ausschlüsse
• Abwendung des Vorkaufsrechts
– Inhalt der Verpflichtungserklärung
– Frist
C) Verfahren und Entschädigung
• Mitteilung des Kaufvertrages
• Entscheidungsfrist für die Gemeinde
• Anhörung
• Interne Entscheidungsabläufe bei der Gemeinde
• Ermessensentscheidung der Gemeinde
• Rechtsfolgen
• Vorkaufsrechtsausübung zugunsten Dritter
• Preislimitierung
• Entschädigungswert
BY163142, Dienstag, 15. März 2016, Nürnberg
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
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D) Rechtsschutz
Rechnungsadresse
16:30 Uhr
voraussichtliches Ende des Seminars
11:15 bis 11:30 Uhr
13:00 bis 14:00 Uhr
15:00 bis 15:15 Uhr
Kaffeepause
Gemeinsames Mittagessen
Kaffeepause
Straße
PLZ / Ort
Mitarbeiter der kommunalen Planungs- und Bauämter, der Liegenschaftsabteilungen und Rechtsämter, Städteplaner, Architekten und Rechtsanwälte
Hinweis:
Bitte den Gesetzestext zum BauGB mitbringen!
Telefon / Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de