HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER BY163142 Dienstag, 15. März 2016 Hotel NH Nürnberg City Center Bahnhofstr. 17–19 90402 Nürnberg / Marienvorstadt Telefon: 0911 99990 Beginn: 10:00 Uhr Ende: 16:30 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 310,00 € für Mitglieder des vhw 375,00 € für Nichtmitglieder 140,00 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis) Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Bayern Rosenbuschstraße 6 · 80538 München · Telefon: 089 291639-30 Fax: 089 291639-32 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Seminar Das Vorkaufsrecht der Gemeinde nach dem BauGB Dienstag 15. März 2016 Nürnberg www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Eine Verwirklichung gemeindlicher Planungsziele scheitert oft an den entgegenstehenden Interessen des Grundeigentümers. Wie verlockend erscheint dann eine Ausübung des Vorkaufsrechts der Gemeinde, wenn (endlich) das Grundstück auf den Markt kommt. Doch die Anforderungen an einen rechtmäßigen Vorkaufsrechtsbescheid sind hoch. Da die Vorkaufsrechtsausübung in der Regel nicht zum Alltagsgeschäft der Kommunen gehört, soll das Seminar die wichtigsten Fragen auf dem Weg zur rechtmäßigen Vorkaufsrechtsausübung beantworten: • Wann kann das Vorkaufsrecht ausgeübt werden? • Wann kann die Kommune durch Satzung ein Vorkaufsrecht begründen? • Wie weit reicht die Abwendungsbefugnis des Eigentümers? • Was ist an Verfahrensvorschriften zu beachten? • Wie sieht eine fehlerfreie Ermessensausübung aus? • Was kostet die Kommune die Vorkaufsrechtsausübung und wann greift die Preislimitierung? Die Schwerpunkte des Seminars können Sie mitbestimmen! Übersenden Sie vorab Ihre konkreten Fragen zum Thema bis zwei Wochen vor dem Seminartermin an: [email protected]. IHRE REFERENTEN Dr. Rainer Döring Fachanwalt für Verwaltungsrecht in der Kanzlei Döring Spieß Rechtsanwälte in München; überwiegend in der Beratung von Kommunen tätig; Tätigkeitsschwerpunkt im Abgaben-, Enteignungs- und Baurecht; zahlreiche Veröffentlichungen. Dr. Gerhard Spieß Fachanwalt für Verwaltungsrecht in der Kanzlei Döring Spieß Rechtsanwälte in München, Mediator, überwiegend in der Beratung von Kommunen tätig, Tätigkeitsschwerpunkt im Planungs- und Umweltrecht, zahlreiche Veröffentlichungen. AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE DIENSTAG, 15. MÄRZ 2016 HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Das Vorkaufsrecht der Gemeinde nach dem BauGB Das Vorkaufsrecht der Gemeinde nach dem BauGB 10:00 Uhr Seminarbeginn A) Die gesetzlichen Vorkaufsrechte der Gemeinde nach dem BauGB • Allgemeines Vorkaufsrecht – die einzelnen Anwendungsfälle • Besonderes Vorkaufsrecht – Voraussetzungen – Verfahren – Satzungserlass • Rechtfertigung durch das Wohl der Allgemeinheit • Zusammentreffen mehrerer Vorkaufsrechte B) Ausschluss und Abwendung des Vorkaufsrechts • gesetzliche Ausschlüsse • Abwendung des Vorkaufsrechts – Inhalt der Verpflichtungserklärung – Frist C) Verfahren und Entschädigung • Mitteilung des Kaufvertrages • Entscheidungsfrist für die Gemeinde • Anhörung • Interne Entscheidungsabläufe bei der Gemeinde • Ermessensentscheidung der Gemeinde • Rechtsfolgen • Vorkaufsrechtsausübung zugunsten Dritter • Preislimitierung • Entschädigungswert BY163142, Dienstag, 15. März 2016, Nürnberg Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail D) Rechtsschutz Rechnungsadresse 16:30 Uhr voraussichtliches Ende des Seminars 11:15 bis 11:30 Uhr 13:00 bis 14:00 Uhr 15:00 bis 15:15 Uhr Kaffeepause Gemeinsames Mittagessen Kaffeepause Straße PLZ / Ort Mitarbeiter der kommunalen Planungs- und Bauämter, der Liegenschaftsabteilungen und Rechtsämter, Städteplaner, Architekten und Rechtsanwälte Hinweis: Bitte den Gesetzestext zum BauGB mitbringen! Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
© Copyright 2024 ExpyDoc