Programm-Download

HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
PLZ/Ort
Straße
Institution
Name
310,00 € für Mitglieder des vhw
375,00 € für Nichtmitglieder
140,00 € für Vollzeit-Studierende
(bis 27 Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
ANMELDUNG / ABMELDUNG
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
RP166063
Dienstag, 22. November 2016
Erbacher Hof
Akademie des Bistums Mainz
Tagungszentrum
Grebenstr. 24–26
55116 Mainz
Beginn: 09:30 Uhr
Ende:
16:00 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Südwest
Binger Straße 89 · 55218 Ingelheim · Telefon: 06132 71496-2
Fax: 06132 71496-9 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Veranstaltung
Bauplanungs- und
Bauordnungsrecht aus
Sicht des BVerwG und OVG
Rheinland-Pfalz
Dienstag
22. November 2016
Mainz
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
• Baurechtliche Streitigkeiten bilden weiterhin einen Kern der verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Grund genug, sich den neuesten Stand der Rechtsprechung zu vergegenwärtigen.
• Anhand der aktuellen Rechtsprechung vor allem des BVerwG und des OVG
RP wird ein Überblick über derzeitige Problemlagen erfolgen, angefangen
bei der Genehmigung von Einzelvorhaben bis hin zur Aufstellung von Bebauungsplänen. Dabei wird auch das Recht der Windenergieanlagen nicht
ausgespart, weil es trotz des immissionsschutzrechtlichen Verfahrensregimes in materiell-rechtlicher Hinsicht baurechtlich geprägt ist.
• Der Überblick zum materiellen Baurecht wird mit rechtspraktischen Fragen
zum Prozessrecht abgerundet, insbesondere zum Normenkontrollverfahren.
• Das Skript enthält die Leitsätze bzw. aussagekräftige Zitate aus den besprochenen Entscheidungen. Der Vortrag wird durch Powerpoint und ggf.
Lageplänen, Skizzen oder Fotos unterstützt, um eine rege Teilnahme und
gewinnbringende Diskussion zu ermöglichen.
IHR REFERENT
Prof. Dr. Jürgen Held
Vorsitzender Richter des 8. Senats (auch Bau-, Immissionsschutz- und Fachplanungsrecht) und 9. Senats (Flurbereinigungsrecht) des Oberverwaltungsgerichts RheinlandPfalz in Koblenz, Honorarprofessor der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer.
AUF DER VERANSTALTUNG TREFFEN SIE
Führungs- und Fachkräfte von Gemeinden, Städten, Kreisen, Bauordnungsund Bauverwaltungsämtern, Baugenehmigungs- und Planungsämtern, Aufsichts- und Rechtsämter, Anwaltskanzleien, Ingenieur- und Planungsbüros, Architekturbüros und öffentliche/private Bauherrschaften, Wohnungs- und
Gewerbeunternehmen, Bahn-, Telekom-, Post- und Energieunternehmen.
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
23. November 2016, HE163155, in Frankfurt/M.
Was alle über das faktische Baugebiet wissen sollten
Referent: Prof. Dr. Dr. Jörg Berkemann, RiBVerwG a.D.
6. Dezember 2016, RP166079, in Mainz
Städtebauliche Verträge – Vermeidung typischer Rechtsfehler
Referent: RA Dr. Andreas Dazert
DIENSTAG, 22. NOVEMBER 2016
Bauplanungs- und Bauordnungsrecht aus Sicht des BVerwG und
OVG Rheinland-Pfalz
09:30 Uhr
Beginn der Veranstaltung
Zulässigkeit von Bauvorhaben nach Bauplanungsrecht
• Doppelhaus und Hausgruppe (§ 22 II BauNVO, abweichende Bauweise
nach § 22 IV BauNVO)
• Flüchtlingsunterkünfte (Sonderregelungen nach § 246 BauGB)
• Krypta im Industriegebiet (Feinsteuerung durch Verfassungsrecht)
• Unbeplanter Innenbereich nach § 34 BauGB
– Bebauungszusammenhang, prägende Bebauung
– Dorfgebiet bei nur einem landwirtschaftlichen Betrieb?
• Gesicherte Erschließung des Bauvorhabens
• Nachbarrechtsschutz durch Bebauungsplan
Bauordnungsrecht
• Abstandsflächenrecht (vor- und zurücktretende Wandteile)
• Abstandsflächenrecht (Wandhöhe, natürliche Geländeoberfläche)
• Abstandsflächenrecht (Grenzprivileg, Heizungsraum in Grenznähe)
• Fenster in Brandwand
• Beseitigungsverfügung (aktive Duldung)
• Abbruch eines verfallenden Gebäudes (§ 82 LBauO)
• Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde (Abgrenzung zwischen Immissions- und Wasserschutzbehörde)
Bauleitplanung
• Bebauungsplan zur Innenentwicklung (Entbehrlichkeit der Umweltprüfung,
Informationspflichten)
• Öffentlichkeitsbeteiligung (Hinweis auf Umweltinformationen)
• Erneute Auslegung (§ 4a III 1 BauGB, Änderung Umweltbericht)
• Ermittlung und Bewertung der Belange (§ 2 III BauGB)
• Planerfordernis (§ 1 III 1 BauGB)
• Festsetzungsermächtigung (klimagerechter Bebauungsplan)
• Abwägung (Steuerung landwirtschaftlicher Anwesen im Außenbereich)
• Artenschutz in der Bauleitplanung
• Enteignung für Gemeindestraße ohne Bebauungsplan
Windenergieanlagen
• Keine Nachbarklage gegen Positivausweisung von Vorrangfläche
• Harte Tabukriterien („Siedlungsabstand 1000m“ und „Wald“)
• Anpassungsgebot an Konzentrationsplanung nach regionalem Raumordnungsplan
• Konkurrenz benachbarter Windenergieanlagen
Prozessrecht
• Normenkontrolle wegen Funktionslosigkeit des Bebauungsplans
• Prozessuale Präklusion (§ 47 IIa VwGO, EuGH, Urteil v. 15.10.15, Az.: C
137/14)
• Vollstreckungsabwehrklage wegen nachträglicher Heilung des Bebauungsplans
16:00 Uhr
Ende der Veranstaltung
09:00 Uhr
11:15 bis 11:30 Uhr
12:45 bis 13:45 Uhr
Begrüßungskaffee
Kaffee-/Teepause
Gemeinsames Mittagessen mit anschl. Kaffee
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Bauplanungs- und Bauordnungsrecht aus Sicht des
BVerwG und OVG Rheinland-Pfalz
RP166063, Dienstag, 22. November 2016, Mainz
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Rechnungsadresse
Straße
PLZ / Ort
Telefon / Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de