HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER NS160811 Montag, 7. März 2016 Hannover Congress Centrum Theodor-Heuss-Platz 1–3 30175 Hannover Telefon: 0511 8113-0 Beginn: 10:00 Uhr Ende: 16:30 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 320,00 € für Mitglieder des vhw 385,00 € für Nichtmitglieder 140,00 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis) Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. Praktikerseminar Störfallbetriebe in der Bauleitplanung und im Genehmigungsverfahren Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Region Nord Sextrostr. 3–5 · 30169 Hannover · Telefon: 0511 984225-11 Fax: 0511 984225-19 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Montag 7. März 2016 Hannover Stand der Rechtsprechung und aktuelle Entwicklungen (KAS-18 / Seveso III) Titelmotiv: © Gina Sanders - Fotolia.com PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Mit Urteil vom 15. September 2011 (C-53/10 – Müksch) hat der EuGH auf eine Vorlage des BVerwG (4 C 5.09) entschieden, dass der Artikel 12 der Seveso-II-Richtlinie hinsichtlich der Wahrung angemessener Abstände zwischen Störfallbetrieben und sensiblen Nutzungen nicht nur, wie bislang in Deutschland überwiegend angenommen wurde, auf der Planungsebene, sondern auch in Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen ist. Inzwischen hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 20. Dezember 2012 (4 C 11.11) und mit Beschluss vom 28. März 2013 (4 B 15.12) entschieden, dass diesen unionsrechtlichen Vorgaben durch eine richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts über das in § 34 Abs. 1 BauGB enthaltene Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme Rechnung getragen werden kann, sofern die Neuansiedlung keine städtebaulichen Spannungen hervorruft, die nur planerisch bewältigt werden können. Das Seminar soll im Sinne der Anwendungssicherheit einen Beitrag dazu leisten, wie mit den Anforderungen des raumbezogenen Störfallschutzes in der Praxis umzugehen ist, welche Punkte in rechtlicher Hinsicht geklärt sind und in welchen Konstellationen noch Zweifelsfragen bestehen: • Welche Vorgaben des Störfallrechts sind in Bauanträgen zu berücksichtigen? • Welche Anforderungen stellt die Störfallvorsorge an die kommunale Bauleitplanung und wie fließen Belange der Abstandswahrung in die planerische Abwägung ein? • Welche praktischen Erfahrungen aus gutachterlicher Sicht gibt es, etwa bei der Ermittlung des angemessenen Abstands im Einzelfall? • Welche Bauvorhaben sind überhaupt an den Anforderungen des Störfallrechts zu messen? Eingegangen wird insbesondere auch auf die neue Seveso-III-Richtlinie (2012/18/EU vom 4. Juli 2012) und auf den Stand der Umsetzung dieser Richtlinie, die bis zum 31. Mai 2015 in nationales Recht umgesetzt werden musste. Nutzen Sie selbst die Möglichkeit vorab konkrete Fragen zu stellen. Übersenden Sie diese bitte per E-Mail an [email protected] bis zwei Wochen vor Seminarbeginn. IHR REFERENT MONTAG, 7. MÄRZ 2016 Störfallbetriebe in der Bauleitplanung und im Genehmigungsverfahren 10:00 Uhr Die Referenten tragen wechselseitig und im Dialog mit den Teilnehmern insbesondere zu folgenden Themenbereichen vor: Rechtliche Grundlagen • Das Abstandsgebot der Seveso-II- und Seveso-III-Richtlinie und dessen Umsetzung durch § 50 BImSchG und 12. BImSchV (Störfall-Verordnung) • Die Urteile des EuGH und des BVerwG • Neuerungen der Seveso-III-Richtlinie und Ausblick auf deren Umsetzung in nationales Recht Technische Grundlagen – Leitfaden KAS-18 der Kommission für Anlagensicherheit • Historie und Anwendungsbereich • Praktische Anwendung • Theoretische Einordnung – Störfallsystematik • Probleme und offene Fragen – Arbeitshilfe KAS 32 Störfallschutz in der Bauleitplanung • Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchG • Angemessene Berücksichtigung – striktes Gebot oder Abwägungsoffenheit • Sonderfall: Überplanung von Gemengelagen • § 50 BImSchG und naturschutzrechtliche Vorschriften Störfallschutz in Baugenehmigungsverfahren • Bedeutung in beplanten Gebieten (§ 30 BauGB) • Bedeutung im unbeplanten Innen- und Außenbereich (§§ 34, 35 BauGB) Erfahrungen bei der Anwendung • Grundsätzliche Fragen der Abstandsbestimmung • Aktuelle Lösungsansätze und Urteile zu den „Folgen des Abstands“ • Schutzbedürftigkeit von Vorhaben als Element der Abstandsfindung • Konflikte und Konfliktminderung 16:30 Uhr Jürgen Farsbotter Dipl. Ing., Sachverständiger nach § 29b BImSchG, TÜV Nord Systems GmbH & Co. KG, Abt. Industrieanlagen – Anlagensicherheit, Essen Prof. Dr. Michael Uechtritz Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Honorarprofessor an der Universität Stuttgart, Lehrbeauftragter an der Université Paris 1 (Sorbonne), Gleiss Lutz Rechtsanwälte, Stuttgart AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Mitarbeiter von Genehmigungs- und Planfeststellungsbehörden sowie Städten und Gemeinden, Vereinigungen der Wirtschaft, Rechtsabteilungen von Unternehmen, sowie im Bau- und Umweltrecht tätigen Rechtsanwälte, Planer und Ingenieure. Beginn des Seminars Ende des Seminars 11:30 bis 11:45 Uhr 13:00 bis 14:00 Uhr 15:00 bis 15:15 Uhr HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Störfallbetriebe in der Bauleitplanung und im Genehmigungsverfahren NS160811, Montag, 7. März 2016, Hannover Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Kaffeepause Gemeinsames Mittagessen Kaffeepause Straße Hinweis: Das Skript enthält u.a. den KAS-Leitfaden, die Seveso II und III-Richtlinie sowie die Störfallverordnung. Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus (geeignet auch zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer oder als Fortbildungsnachweis bei der Architektenkammer/Ingenieurkammer in Niedersachsen, SchleswigHolstein, Hamburg und Bremen). PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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