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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
RP166042
Dienstag, 31. Mai 2016
Erbacher Hof
Akademie des Bistums Mainz
Tagungszentrum
Grebenstr. 24–26
55116 Mainz
Beginn: 09:30 Uhr
Ende:
16:00 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
295,00 € für Mitglieder des vhw
355,00 € für Nichtmitglieder
140,00 € für Vollzeit-Studierende
(bis 27 Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Rheinland-Pfalz
Binger Straße 89 · 55218 Ingelheim · Telefon: 06132 71496-2
Fax: 06132 71496-9 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Veranstaltung
Ausgewählte Probleme aus
der Rechtsprechungs- und
Planungspraxis (BauGB,
BauNVO)
Dienstag
31. Mai 2016
Mainz
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
• Für die Realisierung von Bauvorhaben spielt der Bebauungsplan nach wie
vor eine entscheidende Rolle. Bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung
und Aufhebung von Bebauungsplänen ist sowohl materiell als auch formell
eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten. Hinzu kommt die nicht immer
einfach nachzuvollziehende und durchaus differenzierte Rechtsprechung
zu Einzelfragen.
• Das Seminar greift aktuelle und gleichzeitig für die Wirksamkeit der Bebauungspläne interessante Fragestellungen, mit denen sich die planenden
Gemeinden in der praktischen Anwendung auseinandersetzen müssen.
Flankiert werden die Darlegungen durch die für die Bebauungsplanung in
materieller und formeller Hinsicht wesentliche Rechtsprechung des letzten
und des laufenden Jahres.
• Im Rahmen des Seminars werden fachliche und rechtliche Anforderungen
an die Bebauungsplanung dargestellt sowie mit den Teilnehmern diskutiert. Beispiele aus der kommunalen Planungspraxis und damit Zusammenhängende Fragestellungen sind willkommen.
• Die Veranstaltung ist für Teilnehmer aus Hessen und Rheinland-Pfalz gleichermaßen geeignet.
IHR REFERENT
Dr. -Ing. Stephan Mitschang
Technische Universität Berlin, Lehrstuhl Städtebau und
Siedlungswesen, Orts-, Regional- und Landesplanung
und Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Städtebau Berlin
AUF DER VERANSTALTUNG TREFFEN SIE
Mitarbeiter, Führungs- und Fachkräfte von Städten, Gemeinden, Träger öffentlicher Belange, Genehmigungs- und Fachbehörden, Ingenieur- und Planungsbüros sowie Investoren und Rechtsanwälte.
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
2. Juni 2016, RP166025, in Mainz
Städtebaurecht I (§ 30 BauGB)
Referent: ROVG Dr. Andreas Merschmeier
2. Juni 2016, RP166080, in Mainz
Gesetzlicher und richterlicher Bestandsschutz
Referent: Prof. Dr. Dr. Jörg Berkemann, RiBVerwG a.D.
23. Juni 2016, RP166081, Mainz
Beseitigung baurechtswidriger Zustände
Referent: Prof. Dr. Dr. Jörg Berkemann, RiBVerwG a.D.
28. Juni 2016, RP166076, in Ingelheim
Bebauungspläne – Festsetzungen
Referenten: RA Dr. Thomas Schmitt, Dipl.-Ing. Klaus Zimmermann
DIENSTAG, 31. MAI 2016
Ausgewählte Probleme aus der Rechtsprechungs- und Planungspraxis (BauGB, BauNVO)
09:30 Uhr
Beginn der Veranstaltung
Einführung und Überblick
Vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren
• Anwendungsbereiche
• UVP-Pflicht, Nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt
• Umsetzung der UVP-Änderungs-RL
Flächeneinsparung und Agrarklausel
• Zielsetzung des § 15 Abs. 3 BNatSchG
• Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
• Planerische Eingriffsregelung
• Methodische Einbindung von § 1a Abs. 5 S. 3 BauGB
• Anforderungen an die Bauleitplanung
• Ergänzung der Bodenschutz- und Umwidmungssperrklausel durch § 1a
Abs. 3 S. 5 BauGB
Überschreitung der Obergrenzen (Maß der baulichen Nutzung)
• Struktur des § 17 BauNVO
• Allgemeines und frühere Fassungen der BauNVO
• Anwendungsbereich
• Obergrenzen beim Maße der baulichen Nutzung
• Anforderungen an das Überschreiten der Obergrenzen
Aktuelle Rechtsprechung (Auswirkungen auf die Bauleitplanung)
• Raumordnung
– Rechtsschutz gegen Ziele der Raumordnung
– Planerische Steuerung der Windkraftnutzung
• Bebauungsplan
– Bebauungsplan der Innenentwicklung für Außenbereichsflächen
– Ersatzpflanzungen bei Verlust
– Laubmischwald
– Maßnahmen des passiven Schallschutzes
– Lärmschutz als Erhaltungszweck
– Heranrückende Wohnbebauung an einen landwirtschaftlichen Betrieb
– Bordell als Unterart des Gewerbebetriebes
– Arbeitnehmerunterbringung im allgemeinen Wohngebiet
– Hausgruppe, grenzständiger Anbau
– Luftreinhaltung durch Bebauungsplan
• Verfahren
– Ausfertigung eines Bebauungsplans
– Präklusion von Einwendungen gegen Bebauungsplan
– Aufhebung eines Bebauungsplans
– Arten verfügbarer Umweltinformationen
– Planänderung nach Öffentlichkeitsbeteiligung
16:00 Uhr
Ende der Veranstaltung
09:00 Uhr
11:15 bis 11:30 Uhr
12:45 bis 13:45 Uhr
Begrüßungskaffee
Kaffee-/Teepause
Gemeinsames Mittagessen mit anschl. Kaffee
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Ausgewählte Probleme aus der Rechtsprechungsund Planungspraxis (BauGB, BauNVO)
RP166042, Dienstag, 31. Mai 2016, Mainz
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