HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER RP166042 Dienstag, 31. Mai 2016 Erbacher Hof Akademie des Bistums Mainz Tagungszentrum Grebenstr. 24–26 55116 Mainz Beginn: 09:30 Uhr Ende: 16:00 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 295,00 € für Mitglieder des vhw 355,00 € für Nichtmitglieder 140,00 € für Vollzeit-Studierende (bis 27 Jahre mit Nachweis) Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Rheinland-Pfalz Binger Straße 89 · 55218 Ingelheim · Telefon: 06132 71496-2 Fax: 06132 71496-9 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Veranstaltung Ausgewählte Probleme aus der Rechtsprechungs- und Planungspraxis (BauGB, BauNVO) Dienstag 31. Mai 2016 Mainz www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME • Für die Realisierung von Bauvorhaben spielt der Bebauungsplan nach wie vor eine entscheidende Rolle. Bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bebauungsplänen ist sowohl materiell als auch formell eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten. Hinzu kommt die nicht immer einfach nachzuvollziehende und durchaus differenzierte Rechtsprechung zu Einzelfragen. • Das Seminar greift aktuelle und gleichzeitig für die Wirksamkeit der Bebauungspläne interessante Fragestellungen, mit denen sich die planenden Gemeinden in der praktischen Anwendung auseinandersetzen müssen. Flankiert werden die Darlegungen durch die für die Bebauungsplanung in materieller und formeller Hinsicht wesentliche Rechtsprechung des letzten und des laufenden Jahres. • Im Rahmen des Seminars werden fachliche und rechtliche Anforderungen an die Bebauungsplanung dargestellt sowie mit den Teilnehmern diskutiert. Beispiele aus der kommunalen Planungspraxis und damit Zusammenhängende Fragestellungen sind willkommen. • Die Veranstaltung ist für Teilnehmer aus Hessen und Rheinland-Pfalz gleichermaßen geeignet. IHR REFERENT Dr. -Ing. Stephan Mitschang Technische Universität Berlin, Lehrstuhl Städtebau und Siedlungswesen, Orts-, Regional- und Landesplanung und Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Städtebau Berlin AUF DER VERANSTALTUNG TREFFEN SIE Mitarbeiter, Führungs- und Fachkräfte von Städten, Gemeinden, Träger öffentlicher Belange, Genehmigungs- und Fachbehörden, Ingenieur- und Planungsbüros sowie Investoren und Rechtsanwälte. DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN 2. Juni 2016, RP166025, in Mainz Städtebaurecht I (§ 30 BauGB) Referent: ROVG Dr. Andreas Merschmeier 2. Juni 2016, RP166080, in Mainz Gesetzlicher und richterlicher Bestandsschutz Referent: Prof. Dr. Dr. Jörg Berkemann, RiBVerwG a.D. 23. Juni 2016, RP166081, Mainz Beseitigung baurechtswidriger Zustände Referent: Prof. Dr. Dr. Jörg Berkemann, RiBVerwG a.D. 28. Juni 2016, RP166076, in Ingelheim Bebauungspläne – Festsetzungen Referenten: RA Dr. Thomas Schmitt, Dipl.-Ing. Klaus Zimmermann DIENSTAG, 31. MAI 2016 Ausgewählte Probleme aus der Rechtsprechungs- und Planungspraxis (BauGB, BauNVO) 09:30 Uhr Beginn der Veranstaltung Einführung und Überblick Vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren • Anwendungsbereiche • UVP-Pflicht, Nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt • Umsetzung der UVP-Änderungs-RL Flächeneinsparung und Agrarklausel • Zielsetzung des § 15 Abs. 3 BNatSchG • Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung • Planerische Eingriffsregelung • Methodische Einbindung von § 1a Abs. 5 S. 3 BauGB • Anforderungen an die Bauleitplanung • Ergänzung der Bodenschutz- und Umwidmungssperrklausel durch § 1a Abs. 3 S. 5 BauGB Überschreitung der Obergrenzen (Maß der baulichen Nutzung) • Struktur des § 17 BauNVO • Allgemeines und frühere Fassungen der BauNVO • Anwendungsbereich • Obergrenzen beim Maße der baulichen Nutzung • Anforderungen an das Überschreiten der Obergrenzen Aktuelle Rechtsprechung (Auswirkungen auf die Bauleitplanung) • Raumordnung – Rechtsschutz gegen Ziele der Raumordnung – Planerische Steuerung der Windkraftnutzung • Bebauungsplan – Bebauungsplan der Innenentwicklung für Außenbereichsflächen – Ersatzpflanzungen bei Verlust – Laubmischwald – Maßnahmen des passiven Schallschutzes – Lärmschutz als Erhaltungszweck – Heranrückende Wohnbebauung an einen landwirtschaftlichen Betrieb – Bordell als Unterart des Gewerbebetriebes – Arbeitnehmerunterbringung im allgemeinen Wohngebiet – Hausgruppe, grenzständiger Anbau – Luftreinhaltung durch Bebauungsplan • Verfahren – Ausfertigung eines Bebauungsplans – Präklusion von Einwendungen gegen Bebauungsplan – Aufhebung eines Bebauungsplans – Arten verfügbarer Umweltinformationen – Planänderung nach Öffentlichkeitsbeteiligung 16:00 Uhr Ende der Veranstaltung 09:00 Uhr 11:15 bis 11:30 Uhr 12:45 bis 13:45 Uhr Begrüßungskaffee Kaffee-/Teepause Gemeinsames Mittagessen mit anschl. Kaffee HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Ausgewählte Probleme aus der Rechtsprechungsund Planungspraxis (BauGB, BauNVO) RP166042, Dienstag, 31. Mai 2016, Mainz Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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