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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
BW162149
Montag, 27. Juni 2016
Filharmonie
Kultur- und Kongresszentrum
Filderstadt
Tübinger Straße 40
70794 Filderstadt-Bernhausen
Telefon 0711 70976 -0
NW164511
Montag, 14. November 2016
Kongresszentrum Westfalenhallen
Rheinlanddamm 200
44139 Dortmund
Telefon: 0231 1204-0
Beginn: 10:00 Uhr
Ende:
16:30 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
320,00 € für Mitglieder des vhw
385,00 € für Nichtmitglieder
140,00 € für Studenten (bis
27 Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
Praktikerseminar
Störfallbetriebe in der
Bauleitplanung und im
Genehmigungsverfahren
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Baden-Württemberg
Gartenstraße 13 · 71063 Sindelfingen · Telefon: 07031 866107-0
Fax: 07031 866107-9 · E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen
Hinter Hoben 149 · 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-43
Fax: 0228 72599-19 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Montag
27. Juni 2016
Filderstadt-Bernhausen
Montag
Stand der Recht14. November 2016
sprechung und aktuelle Dortmund
Entwicklungen
(KAS-18 / Seveso III)
Titelmotiv: © Gina Sanders - Fotolia.com
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Mit Urteil vom 15. September 2011 (C-53/10 – Müksch) hat der EuGH
auf eine Vorlage des BVerwG (4 C 5.09) entschieden, dass der Artikel 12 der
Seveso-II-Richtlinie hinsichtlich der Wahrung angemessener Abstände
zwischen Störfallbetrieben und sensiblen Nutzungen nicht nur, wie bislang
in Deutschland überwiegend angenommen wurde, auf der Planungsebene,
sondern auch in Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen ist. Inzwischen
hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 20. Dezember 2012 (4 C
11.11) und mit Beschluss vom 28. März 2013 (4 B 15.12) entschieden, dass
diesen unionsrechtlichen Vorgaben durch eine richtlinienkonforme Auslegung
des nationalen Rechts über das in § 34 Abs. 1 BauGB enthaltene Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme Rechnung getragen werden kann, sofern die
Neuansiedlung keine städtebaulichen Spannungen hervorruft, die nur planerisch bewältigt werden können.
Das Seminar soll im Sinne der Anwendungssicherheit einen Beitrag dazu
leisten, wie mit den Anforderungen des raumbezogenen Störfallschutzes in
der Praxis umzugehen ist, welche Punkte in rechtlicher Hinsicht geklärt sind
und in welchen Konstellationen noch Zweifelsfragen bestehen:
• Welche Vorgaben des Störfallrechts sind in Bauanträgen zu berücksichtigen?
• Welche Anforderungen stellt die Störfallvorsorge an die kommunale Bauleitplanung und wie fließen Belange der Abstandswahrung in die planerische Abwägung ein?
• Welche praktischen Erfahrungen aus gutachterlicher Sicht gibt es, etwa bei
der Ermittlung des angemessenen Abstands im Einzelfall?
• Welche Bauvorhaben sind überhaupt an den Anforderungen des Störfallrechts zu messen?
Eingegangen wird insbesondere auch auf die neue Seveso-III-Richtlinie (2012/18/EU vom 4. Juli 2012) und auf den Stand der Umsetzung dieser Richtlinie, die bis zum 31. Mai 2015 in nationales
Recht umgesetzt werden musste.
Nutzen Sie selbst die Möglichkeit vorab konkrete Fragen zu stellen. Übersenden Sie diese bitte per E-Mail an [email protected] bis zwei Wochen
vor Seminarbeginn.
IHR REFERENT
27. JUNI 2016 / 14. NOVEMBER 2016
Störfallbetriebe in der Bauleitplanung und im Genehmigungsverfahren
10:00 Uhr
Die Referenten tragen wechselseitig und im Dialog mit den Teilnehmern
insbesondere zu folgenden Themenbereichen vor:
Rechtliche Grundlagen
• Das Abstandsgebot der Seveso-II- und Seveso-III-Richtlinie und dessen
Umsetzung durch § 50 BImSchG und 12. BImSchV (Störfall-Verordnung)
• Die Urteile des EuGH und des BVerwG
• Neuerungen der Seveso-III-Richtlinie und Ausblick auf deren Umsetzung
in nationales Recht
Technische Grundlagen – Leitfaden KAS-18 der Kommission für
Anlagensicherheit
• Historie und Anwendungsbereich
• Praktische Anwendung
• Theoretische Einordnung – Störfallsystematik
• Probleme und offene Fragen – Arbeitshilfe KAS 32
Störfallschutz in der Bauleitplanung
• Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchG
• Angemessene Berücksichtigung – striktes Gebot oder Abwägungsoffenheit
• Sonderfall: Überplanung von Gemengelagen
• § 50 BImSchG und naturschutzrechtliche Vorschriften
Störfallschutz in Baugenehmigungsverfahren
• Bedeutung in beplanten Gebieten (§ 30 BauGB)
• Bedeutung im unbeplanten Innen- und Außenbereich (§§ 34, 35 BauGB)
Erfahrungen bei der Anwendung
• Grundsätzliche Fragen der Abstandsbestimmung
• Aktuelle Lösungsansätze und Urteile zu den „Folgen des Abstands“
• Schutzbedürftigkeit von Vorhaben als Element der Abstandsfindung
• Konflikte und Konfliktminderung
16:30 Uhr
Jürgen Farsbotter
Dipl. Ing., Sachverständiger nach § 29b BImSchG, TÜV Nord Systems GmbH
& Co. KG, Abt. Industrieanlagen – Anlagensicherheit, Essen
Prof. Dr. Michael Uechtritz
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Honorarprofessor an der
Universität Stuttgart, Lehrbeauftragter an der Université Paris 1 (Sorbonne),
Gleiss Lutz Rechtsanwälte, Stuttgart
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Mitarbeiter von Genehmigungs- und Planfeststellungsbehörden sowie Städten und Gemeinden, Vereinigungen der Wirtschaft, Rechtsabteilungen von
Unternehmen, sowie im Bau- und Umweltrecht tätigen Rechtsanwälte, Planer
und Ingenieure.
Beginn des Seminars
Ende des Seminars
11:30 bis 11:45 Uhr
13:00 bis 14:00 Uhr
15:00 bis 15:15 Uhr
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Störfallbetriebe in der Bauleitplanung und
im Genehmigungsverfahren
씲 BW162149, Montag, 27. Juni 2016,
Filderstadt-Bernhausen
씲 NW164511, Montag, 14. November 2016, Dortmund
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
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Rechnungsadresse
Kaffeepause
Gemeinsames Mittagessen
Kaffeepause
Straße
Hinweis:
Das Skript enthält u.a. den KAS-Leitfaden, die Seveso II und III-Richtlinie
sowie die Störfallverordnung.
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung
aus (geeignet auch zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der
jeweiligen Rechtsanwaltskammer.
PLZ / Ort
Telefon / Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de