HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER SN169362 Montag, 11. April 2016 Radisson Blu Hotel Augustusplatz 5–6 04109 Leipzig Telefon: 0341 21460 BB169350 Montag, 25. April 2016 Hotel Sylter Hof Kurfürstenstraße 114–116 10787 Berlin Telefon: 030 21200 Beginn: 09:30 Uhr Ende: 16:15 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 310,00 € für Mitglieder des vhw 375,00 € für Nichtmitglieder Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. Seminar PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Sachsen Grassistraße 12 · 04107 Leipzig · Telefon: 0341 984890 Fax: 0341 9848911 · E-Mail: [email protected] Geschäftsstelle Berlin/Brandenburg Fritschestraße 27/28 · 10585 Berlin · Telefon: 030 390473-320 Fax: 030 390473-390 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Der öffentlich-rechtliche Vertrag in der Praxis von Behörden Montag 11. April 2016 Leipzig Montag 25. April 2016 Berlin www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Viel eher als jeder Verwaltungsakt ist der öffentlich-rechtliche Vertrag in der Lage, Kooperation, Konsens und Akzeptanz zwischen Behörden und Bürger, aber auch zwischen Behörden untereinander zu fördern. In der Praxis fristet er aber vielfach ein Schattendasein, es gibt erkennbar Berührungsängste auch und vor allem auf Seiten der Behörden. Das Bedürfnis der Praxis nach Standardregelungen, Musterverträgen und ähnlichem ist groß, der Wert derartiger Standardisierungen eher gering. Von viel größerem Wert ist es, sich anhand von behördenrelevanten Themenstellungen mit typischen Sachverhaltskonstellationen, Regelungsmöglichkeiten und vor allem: mit den Grundzügen der Vertragstechnik vertraut zu machen. Mit dieser Zielstellung verfolgt das Seminar mehrere Zwecke: Zunächst sollen in einem Überblick die Möglichkeiten aufgezeigt werden, welche typischen Themen staatlicher und kommunaler Behörden einer Regelung durch Vertrag zugänglich sind. Daneben werden die rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt, die vertragliche Regelungen zu beachten haben. Hierbei soll deutlich werden, dass auch für verwaltungsrechtliche Vereinbarungen der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt. Schließlich sollen Grundsätze der Vertragstechnik vermittelt und den Teilnehmern am praktischen Beispiel Gelegenheit gegeben werden, gemeinsam oder im Gruppenstudium vertragliche Regelungen zu entwerfen. IHR REFERENT RA Prof. Dr. Matthias Dombert ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und mit öffentlichrechtlichen Verträgen in der Praxis sowohl als Vertreter von Unternehmen wie Berater von Behörden befasst. Er verfügt daher über umfangreiche Erfahrungen im Einsatz dieses Instrumentes. Prof. Dr. Dombert ist Verfasser von Veröffentlichungen insbesondere zur Anwendung des öffentlich-rechtlichen Vertrages in umweltrechtlichem Zusammenhang. AUF DIESEM SEMINAR TREFFEN SIE Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) aller Verwaltungen, die mit Verträgen arbeiten, zum Beispiel des Hauptamtes, des Planungsamtes, der Bauverwaltung, des Umweltamtes, des Rechtsamtes, der Kämmerei in Kommunen und Landkreisen sowie von staatlichen Ämtern. 11. APRIL 2016 / 25. APRIL 2016 HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Der öffentlich-rechtliche Vertrag in der Praxis von Behörden 09:30 Uhr Seminarbeginn 1. Der Anwendungsbereich des öffentlich-rechtlichen Vertrages • Beispiele für öffentlich-rechtliche Verträge in der Praxis der Landkreise und Gemeinden • Anwendungsfall Städtebaurecht: Verträge im Zusammenhang mit Bauleitplan- und Baugenehmigungsverfahren • Beispiele für öffentlich-rechtliche Verträge in der kommunalen Praxis Der öffentlich-rechtliche Vertrag in der Praxis von Behörden SN169362, Montag, 11. April 2016, Leipzig BB169350, Montag, 25. April 2016, Berlin Name, Vorname Dienstbezeichnung 2. Der rechtliche Rahmen für den Einsatz öffentlich-rechtlicher Verträge • Vorteile einvernehmlicher Regelungen • Vom Gesetzesvorrang und Gesetzesvorbehalt • Das Kopplungsverbot • Vergaberecht und Vertragspraxis Amt / Abteilung Telefon Name, Vorname 3. Die Vertragstechnik im öffentlichen Recht • Prinzipien der Verhandlungsführung • Die Rolle der Mediation • Grundzüge der Vertragsgestaltung • Vertragssicherheit und Vertragsstrafen Dienstbezeichnung 4. „Checkliste“ öffentlich-rechtlicher Verträge Name, Vorname 5. Rechtsfolgen unwirksamer Verträge • Was gilt, wenn Verträge „platzen“? • Die Zustimmung von Dritten • Rückabwicklung von Verträgen • Das Vertragscontrolling von Behörden Dienstbezeichnung 16:00 Uhr Rechnungsadresse Seminarende 11:00 bis 11:15 Uhr 12:30 bis 13:15 Uhr 14:30 bis 14:45 Uhr Kaffeepause Gemeinsames Mittagessen Kaffeepause E-Mail Amt / Abteilung Telefon E-Mail Amt / Abteilung Telefon E-Mail Straße PLZ / Ort Telefon / Fax DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN E-Mail Fragen des Gesellschaftsrechts in der verwaltungsbehördlichen Praxis SN169325, Mittwoch, 20. Januar 2016, Leipzig BB169301, Donnerstag, 21. Januar 2016, Berlin Referent: Hans-Ulrich Seidel Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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