HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER BW162072 Dienstag, 1. März 2016 AkademieHotel Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V. Am Rüppurrer Schloß 40 76199 Karlsruhe Telefon: 0721 9898-0 Beginn: 09:30 Uhr Ende: 16:15 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 310,00 € für Mitglieder des vhw 375,00 € für Nichtmitglieder 140,00 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis) Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. Seminar Informationsfreiheitsgesetz: Neue Bestimmungen für Baden-Württemberg Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Baden-Württemberg Gartenstraße 13 · 71063 Sindelfingen · Telefon: 07031 866107-0 Fax: 07031 866107-9 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Dienstag 1. März 2016 Karlsruhe Titelmotiv: © Pixel - Fotolia.com PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Der Landtag Baden-Württemberg hat am 16. Dezember 2015 das Landesinformationsfreiheitsgesetz beschlossen. Dieses ist am 30. Dezember 2015 in Kraft getreten. Durch das „Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen“ (LIFG) wurde in Baden-Württemberg erstmals ein umfassendes Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen außerhalb eines Verwaltungsverfahrens und nicht begrenzt auf eine bestimmte Art der Information geschaffen. Dadurch soll die Transparenz staatlichen Handelns als Voraussetzung für eine demokratische Willens- und Meinungsbildung erhöht werden. Für den Rechtsanwender ergeben sich damit neue Herausforderungen. Denn durch das LIFG werden Rechtspositionen geschaffen, die im Klageweg durchgesetzt werden können. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig mit dem neuen Regelwerk vertraut zu machen. Nur so können die zukünftig eingehenden Anträge auf Zugang zu amtlicher Information sicher und in angemessener Zeit bearbeitet werden. Das Seminar dient dazu, Sie mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen vertraut zu machen. Dabei werden mögliche Problemfälle unter Rückgriff auf die in anderen Ländern oder dem Bund bereits existierenden Informationsfreiheitsgesetze und die Rechtsprechung hierzu dargestellt und erörtert. Darüber hinaus werden praktische Hinweise zum Umgang mit den Anträgen auf Zugang zu Informationen gegeben. Sie haben auch Gelegenheit eigene Schwerpunkte zu setzen. Bitte senden Sie Ihre Fragen und Problemfälle bis zum 19. Februar 2016 per E-Mail an [email protected]. IHRE REFERENTIN Dr. Helena Sophia Wirsing Rechtsanwältin, Kanzlei WIRSING Rechtsanwälte in Stuttgart; Schwerpunkte: öffentliches Baurecht, Planungsrecht, Umweltrecht , Kommunalrecht und Europarecht AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) von Behörden, die mit Informationsbegehren der unterschiedlichsten Art umgehen müssen, wie z. B. die Bauverwaltung, die Ordnungsbehörden, die Umweltbehörden, Zweckverbände u. a. Es wendet sich darüber hinaus an Rechtsanwälte und sonstige kommunale Berater. DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN BW162044 am 16. Februar 2016 in Karlsruhe Die Beteiligung der Bürger an kommunalen Entscheidungen nach der neuen GemO – insbesondere Bürgerbegehren und Bürgerentscheide Referenten: Dr. Dirk Schöneweiß, Ute Kinn, Sebastian Schrempp DIENSTAG, 1. MÄRZ 2016 Informationsfreiheitsgesetz: Neue Bestimmungen für Baden-Württemberg 09:30 Uhr Seminarbeginn HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Informationsfreiheitsgesetz: Neue Bestimmungen für Baden-Württemberg BW162072, Dienstag, 1. März 2016, Karlsruhe 1. IFG Bund und LIFG 2. Beteiligte 2.1 Anspruchsberechtigte 2.2 Anspruchsverpflichtete 3. Begrifflichkeiten 3.1 Amtliche Information 3.2 Auskunftserteilung, Akteneinsicht, Informationen Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung 4. Umfang Informationsanspruch 4.1 Schutz von besonderen öffentlichen Belangen 4.2 Schutz personenbezogener Daten 4.3 Schutz des geistigen Eigentums 4.4 Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen 5. Verfahren 5.1 Antragserfordernis 5.2 Bearbeitungsfrist 5.3 Beteiligung betroffener Dritter am Verfahren 5.4 Bescheidung bei (Teil-)Ablehnung 5.5 Kostenregelung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail 6. Rechtsmittel 7. Konkurrenzen 7.1 Informationsansprüche nach UVwG 7.2 Akteneinsichtsrecht nach LVwVfG 7.3 Informationsansprüche nach LDSG 7.4 Informationsansprüche nach GemO 7.5 Informationsrechte nach BauGB 7.6 Akteneinsichtsrecht nach VwGO 7.7 Auskunftsanspruch nach LPresseG 7.8 Informationsanspruch nach VIG 7.9 Allgemeines Akteneinsichtsrecht nach Ermessen, Treu und Glauben Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse 8. Weitere Regelungen 16:15 Uhr Seminarende 10:45 bis 11:05 Uhr 12:30 bis 13:30 Uhr 14:45 bis 15:05 Uhr Kaffeepause Gemeinsames Mittagessen Kaffeepause Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Hinweis: Über den Besuch dieser Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus (geeignet u.a. zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer). Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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