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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
BW162072
Dienstag, 1. März 2016
AkademieHotel
Baden-Württembergischer
Genossenschaftsverband e.V.
Am Rüppurrer Schloß 40
76199 Karlsruhe
Telefon: 0721 9898-0
Beginn: 09:30 Uhr
Ende:
16:15 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
310,00 € für Mitglieder des vhw
375,00 € für Nichtmitglieder
140,00 € für Studenten (bis
27 Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
Seminar
Informationsfreiheitsgesetz:
Neue Bestimmungen für
Baden-Württemberg
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Baden-Württemberg
Gartenstraße 13 · 71063 Sindelfingen · Telefon: 07031 866107-0
Fax: 07031 866107-9 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Dienstag
1. März 2016
Karlsruhe
Titelmotiv: © Pixel - Fotolia.com
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Der Landtag Baden-Württemberg hat am 16. Dezember 2015 das
Landesinformationsfreiheitsgesetz beschlossen. Dieses ist am
30. Dezember 2015 in Kraft getreten.
Durch das „Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen“ (LIFG) wurde
in Baden-Württemberg erstmals ein umfassendes Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen außerhalb eines Verwaltungsverfahrens und nicht begrenzt auf eine bestimmte Art der Information geschaffen. Dadurch soll die
Transparenz staatlichen Handelns als Voraussetzung für eine demokratische
Willens- und Meinungsbildung erhöht werden. Für den Rechtsanwender ergeben sich damit neue Herausforderungen. Denn durch das LIFG werden
Rechtspositionen geschaffen, die im Klageweg durchgesetzt werden können.
Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig mit dem neuen Regelwerk vertraut zu
machen. Nur so können die zukünftig eingehenden Anträge auf Zugang zu
amtlicher Information sicher und in angemessener Zeit bearbeitet werden.
Das Seminar dient dazu, Sie mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen vertraut zu machen. Dabei werden mögliche Problemfälle unter Rückgriff auf die
in anderen Ländern oder dem Bund bereits existierenden Informationsfreiheitsgesetze und die Rechtsprechung hierzu dargestellt und erörtert. Darüber
hinaus werden praktische Hinweise zum Umgang mit den Anträgen auf Zugang zu Informationen gegeben.
Sie haben auch Gelegenheit eigene Schwerpunkte zu setzen. Bitte senden
Sie Ihre Fragen und Problemfälle bis zum 19. Februar 2016 per E-Mail
an [email protected].
IHRE REFERENTIN
Dr. Helena Sophia Wirsing
Rechtsanwältin, Kanzlei WIRSING Rechtsanwälte in Stuttgart; Schwerpunkte: öffentliches Baurecht, Planungsrecht,
Umweltrecht , Kommunalrecht und Europarecht
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) von Behörden, die mit Informationsbegehren der unterschiedlichsten Art umgehen müssen, wie z. B. die Bauverwaltung, die Ordnungsbehörden, die Umweltbehörden, Zweckverbände u. a.
Es wendet sich darüber hinaus an Rechtsanwälte und sonstige kommunale
Berater.
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
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Die Beteiligung der Bürger an kommunalen Entscheidungen
nach der neuen GemO – insbesondere Bürgerbegehren und
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Referenten: Dr. Dirk Schöneweiß, Ute Kinn, Sebastian Schrempp
DIENSTAG, 1. MÄRZ 2016
Informationsfreiheitsgesetz:
Neue Bestimmungen für Baden-Württemberg
09:30 Uhr
Seminarbeginn
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Informationsfreiheitsgesetz:
Neue Bestimmungen für Baden-Württemberg
BW162072, Dienstag, 1. März 2016, Karlsruhe
1. IFG Bund und LIFG
2. Beteiligte
2.1 Anspruchsberechtigte
2.2 Anspruchsverpflichtete
3. Begrifflichkeiten
3.1 Amtliche Information
3.2 Auskunftserteilung, Akteneinsicht, Informationen
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
4. Umfang Informationsanspruch
4.1 Schutz von besonderen öffentlichen Belangen
4.2 Schutz personenbezogener Daten
4.3 Schutz des geistigen Eigentums
4.4 Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen
5. Verfahren
5.1 Antragserfordernis
5.2 Bearbeitungsfrist
5.3 Beteiligung betroffener Dritter am Verfahren
5.4 Bescheidung bei (Teil-)Ablehnung
5.5 Kostenregelung
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
6. Rechtsmittel
7. Konkurrenzen
7.1 Informationsansprüche nach UVwG
7.2 Akteneinsichtsrecht nach LVwVfG
7.3 Informationsansprüche nach LDSG
7.4 Informationsansprüche nach GemO
7.5 Informationsrechte nach BauGB
7.6 Akteneinsichtsrecht nach VwGO
7.7 Auskunftsanspruch nach LPresseG
7.8 Informationsanspruch nach VIG
7.9 Allgemeines Akteneinsichtsrecht nach Ermessen, Treu und Glauben
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Rechnungsadresse
8. Weitere Regelungen
16:15 Uhr
Seminarende
10:45 bis 11:05 Uhr
12:30 bis 13:30 Uhr
14:45 bis 15:05 Uhr
Kaffeepause
Gemeinsames Mittagessen
Kaffeepause
Straße
PLZ / Ort
Telefon / Fax
E-Mail
Hinweis:
Über den Besuch dieser Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus (geeignet u.a. zur Vorlage bzw. Anerkennung nach
§ 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer).
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de