Leitungsrechte in den neuen Bundesländern

PLZ/Ort
Straße
Institution
Name
TERMIN, ORT, DAUER
TEILNAHMEGEBÜHREN
MV150212
Mittwoch, 29. April 2015
InterCityHotel Schwerin
Grunthalplatz 5–7
19053 Schwerin
Telefon: 0385 59500
SN159386
Mittwoch, 16. September 2015
Victor’s Residenz Hotel
Georgiring 13
04103 Leipzig
Telefon: 0341 68660
BB150283
Mittwoch, 30. September 2015
Hotel Sylter Hof
Kurfürstenstraße 114–116
10787 Berlin
Telefon: 030 21200
Beginn: 09:30 Uhr
Ende:
16:00 Uhr
295,00 € für Mitglieder des vhw
355,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt
der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der
Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE593705
01980001209816, BIC: COLSDE33XXX
unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen
enthalten.
ANMELDUNG / ABMELDUNG
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den
vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030
390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten
Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung.
Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn
oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer
Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referenten- oder auch
Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall
sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie
möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte
Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist
Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Mecklenburg-Vorpommern
Fritschestraße 27/28 · 10585 Berlin · Telefon: 030 390473-310
Fax: 030 390473-390 · E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Sachsen
Grassistraße 12 · 04107 Leipzig · Telefon: 0341 9848910
Fax: 0341 9848911 · E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Berlin/Brandenburg
Fritschestraße 27/28 · 10585 Berlin · Telefon: 030 390473-320
Fax: 030 390473-390 · E-Mail: [email protected]
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Seminar
Leitungsrechte in den
neuen Bundesländern:
Rechtslage und
Vollzugsprobleme
Mittwoch
29. April 2015
Schwerin
Mittwoch
16. September 2015
Leipzig
Mittwoch
30. September 2015
Berlin
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE SEMINARTEILNAHME
Leitungen und sonstige Ver- und Entsorgungsanlagen befinden sich oft auf
fremden Grundstücken. Üblicherweise erfolgt die Inanspruchnahme des
Grundstücks aufgrund einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit. Diese
kann durch Vereinbarung zwischen Versorgungsunternehmen und Grundstückseigentümer begründet werden. Oftmals jedoch besteht eine Duldungspflicht des Grundstückseigentümers kraft Gesetzes, z. B. nach dem
Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) i. V. m. der Sachenrechtsdurchführungsverordnung (SachenRDV).
Nachdem nun nahezu alle Leistungen gesichert sind, geht es um den Inhalt
und Umfang des Leitungsrechts. So ist nach dem jüngsten Urteil des
Bundesgerichtshofs vom 09. Mai 2014 fraglich, wie der „Schutzstreifen“ für wasserwirtschaftliche Anlagen zu bestimmen ist.
Neuere Rechtsprechung zur Höhe des Ausgleiches, den Berechtigten der Entschädigung, Zinsen und Verjährung soll ebenfalls erörtert werden.
Diese und weitere im Programmablauf skizzierte Fragen werden in der Veranstaltung von Rechtsanwälten erläutert, die seit mehreren Jahren in Sachen
„Leitungsrechte“ tätig sind.
IHRE REFERENTEN
Rainer Kühne
Rechtsanwalt, Partner der Kanzlei SWKH Rechtsanwälte,
Berlin. Das Büro ist spezialisiert auf Fragen der Ver- und
Entsorgungswirtschaft und hat zahlreiche Gerichtsverfahren zur Feststellung der Leitungsrechte und der Entschädigung begleitet.
29.4.2015 / 16.9.2015 / 30.9.2015
Leitungsrechte in den neuen Bundesländern:
Rechtslage und Vollzugsprobleme
09:30 Uhr
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) von Liegenschafts-, Grundstücks- und
Vermessungsämtern, kommunalen Rechtsämtern, Wohnungsunternehmen
und Leitungsbetreibern (Wasser, Abwasser, Energie), Planer, Architekten, Vermessungsingenieure, Immobilienmakler, Rechtsanwälte und Sachverständige
für Grundstückswertermittlung.
Leitungsrechte in den neuen Bundesländern:
Rechtslage und Vollzugsprobleme
Seminarbeginn
Unter Berücksichtigung Ihrer Fragen werden folgende Themen behandelt:
Leitungsrechte für bestehende Anlagen
• Leitungsrechte nach AVB
• Leitungsrechte nach § 9 GBBerG (Entstehungsvoraussetzungen und Inhalt
der Leitungsrechte)
• Die Schutzstreifenproblematik im Spiegel der Rechtsprechung
• Wirkung der Anlagenrechtsbescheinigung im Grundbuch
Leitungsrechte für neu zu verlegende Anlagen
Möglicher Verlust der Leitungsrechte – Voraussetzungen und Folgen
Entschädigung für Leitungsrechte
• Sinn der Beauftragung von Sachverständigen
• Ermittlung der Entschädigungshöhe
• Entschädigungsberechtigter (Stichtag, Restitution, Abtretung)
• Fälligkeit, Verjährung
• Wer hat wann welche Verzugszinsen zu zahlen
• Beispiele zur Ermittlung der Entschädigung
16:00 Uhr
Angela Zimmermann
Rechtsanwältin, Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll.,
Berlin. Das Anwaltsbüro verfügt über umfangreiche
Erfahrungen aus der Beratung von Grundstückseigentümern und Versorgungsunternehmen. Es hat zahlreiche
Gerichtsverfahren zur Feststellung der Leitungsrechte und
der Entschädigung begleitet.
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Seminarende
11:00 bis 11:15 Uhr
12:30 bis 13:15 Uhr
14:30 bis 14:45 Uhr
Kaffeepause
Gemeinsames Mittagessen
Kaffeepause
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Fernlehrgang Städtebaurecht
Basiswissen für Nichtjuristen · Einstieg jederzeit
13 Lektionen · 13 Monate
Kosten vhw-Mitglieder: 1.500 €/Nichtmitglieder: 1.900 €
Informationsmaterial unter Telefon: 030 390473-630
씲 MV150212, Mittwoch, 29. April 2015, Schwerin
씲 SN159386, Mittwoch, 16. September 2015, Leipzig
씲 BB150283, Mittwoch, 30. September 2015, Berlin
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