PLZ/Ort Straße Institution Name TERMIN, ORT, DAUER TEILNAHMEGEBÜHREN MV150212 Mittwoch, 29. April 2015 InterCityHotel Schwerin Grunthalplatz 5–7 19053 Schwerin Telefon: 0385 59500 SN159386 Mittwoch, 16. September 2015 Victor’s Residenz Hotel Georgiring 13 04103 Leipzig Telefon: 0341 68660 BB150283 Mittwoch, 30. September 2015 Hotel Sylter Hof Kurfürstenstraße 114–116 10787 Berlin Telefon: 030 21200 Beginn: 09:30 Uhr Ende: 16:00 Uhr 295,00 € für Mitglieder des vhw 355,00 € für Nichtmitglieder Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE593705 01980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. ANMELDUNG / ABMELDUNG vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referenten- oder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Mecklenburg-Vorpommern Fritschestraße 27/28 · 10585 Berlin · Telefon: 030 390473-310 Fax: 030 390473-390 · E-Mail: [email protected] Geschäftsstelle Sachsen Grassistraße 12 · 04107 Leipzig · Telefon: 0341 9848910 Fax: 0341 9848911 · E-Mail: [email protected] Geschäftsstelle Berlin/Brandenburg Fritschestraße 27/28 · 10585 Berlin · Telefon: 030 390473-320 Fax: 030 390473-390 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Seminar Leitungsrechte in den neuen Bundesländern: Rechtslage und Vollzugsprobleme Mittwoch 29. April 2015 Schwerin Mittwoch 16. September 2015 Leipzig Mittwoch 30. September 2015 Berlin www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE SEMINARTEILNAHME Leitungen und sonstige Ver- und Entsorgungsanlagen befinden sich oft auf fremden Grundstücken. Üblicherweise erfolgt die Inanspruchnahme des Grundstücks aufgrund einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit. Diese kann durch Vereinbarung zwischen Versorgungsunternehmen und Grundstückseigentümer begründet werden. Oftmals jedoch besteht eine Duldungspflicht des Grundstückseigentümers kraft Gesetzes, z. B. nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) i. V. m. der Sachenrechtsdurchführungsverordnung (SachenRDV). Nachdem nun nahezu alle Leistungen gesichert sind, geht es um den Inhalt und Umfang des Leitungsrechts. So ist nach dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09. Mai 2014 fraglich, wie der „Schutzstreifen“ für wasserwirtschaftliche Anlagen zu bestimmen ist. Neuere Rechtsprechung zur Höhe des Ausgleiches, den Berechtigten der Entschädigung, Zinsen und Verjährung soll ebenfalls erörtert werden. Diese und weitere im Programmablauf skizzierte Fragen werden in der Veranstaltung von Rechtsanwälten erläutert, die seit mehreren Jahren in Sachen „Leitungsrechte“ tätig sind. IHRE REFERENTEN Rainer Kühne Rechtsanwalt, Partner der Kanzlei SWKH Rechtsanwälte, Berlin. Das Büro ist spezialisiert auf Fragen der Ver- und Entsorgungswirtschaft und hat zahlreiche Gerichtsverfahren zur Feststellung der Leitungsrechte und der Entschädigung begleitet. 29.4.2015 / 16.9.2015 / 30.9.2015 Leitungsrechte in den neuen Bundesländern: Rechtslage und Vollzugsprobleme 09:30 Uhr AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) von Liegenschafts-, Grundstücks- und Vermessungsämtern, kommunalen Rechtsämtern, Wohnungsunternehmen und Leitungsbetreibern (Wasser, Abwasser, Energie), Planer, Architekten, Vermessungsingenieure, Immobilienmakler, Rechtsanwälte und Sachverständige für Grundstückswertermittlung. Leitungsrechte in den neuen Bundesländern: Rechtslage und Vollzugsprobleme Seminarbeginn Unter Berücksichtigung Ihrer Fragen werden folgende Themen behandelt: Leitungsrechte für bestehende Anlagen • Leitungsrechte nach AVB • Leitungsrechte nach § 9 GBBerG (Entstehungsvoraussetzungen und Inhalt der Leitungsrechte) • Die Schutzstreifenproblematik im Spiegel der Rechtsprechung • Wirkung der Anlagenrechtsbescheinigung im Grundbuch Leitungsrechte für neu zu verlegende Anlagen Möglicher Verlust der Leitungsrechte – Voraussetzungen und Folgen Entschädigung für Leitungsrechte • Sinn der Beauftragung von Sachverständigen • Ermittlung der Entschädigungshöhe • Entschädigungsberechtigter (Stichtag, Restitution, Abtretung) • Fälligkeit, Verjährung • Wer hat wann welche Verzugszinsen zu zahlen • Beispiele zur Ermittlung der Entschädigung 16:00 Uhr Angela Zimmermann Rechtsanwältin, Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll., Berlin. Das Anwaltsbüro verfügt über umfangreiche Erfahrungen aus der Beratung von Grundstückseigentümern und Versorgungsunternehmen. Es hat zahlreiche Gerichtsverfahren zur Feststellung der Leitungsrechte und der Entschädigung begleitet. HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Seminarende 11:00 bis 11:15 Uhr 12:30 bis 13:15 Uhr 14:30 bis 14:45 Uhr Kaffeepause Gemeinsames Mittagessen Kaffeepause DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Fernlehrgang Städtebaurecht Basiswissen für Nichtjuristen · Einstieg jederzeit 13 Lektionen · 13 Monate Kosten vhw-Mitglieder: 1.500 €/Nichtmitglieder: 1.900 € Informationsmaterial unter Telefon: 030 390473-630 씲 MV150212, Mittwoch, 29. April 2015, Schwerin 씲 SN159386, Mittwoch, 16. September 2015, Leipzig 씲 BB150283, Mittwoch, 30. September 2015, Berlin Name Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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