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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
ST169517
Mittwoch, 16. November 2016
InterCityHotel Magdeburg
Bahnhofstraße 69
39104 Magdeburg
Telefon: 0391 5962-0
SN169437
Mittwoch, 23. November 2016
Victor’s Residenz Hotel
Georgiring 13
04103 Leipzig
Telefon: 0341 68660
Beginn:
Ende:
09:30 Uhr
16:00 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
295,00 € für Mitglieder des vhw
355,00 € für Nichtmitglieder
140,00 € für Studenten (bis 27
Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
Seminar
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Sachsen-Anhalt
Fritschestraße 27/28 · 10585 Berlin · Telefon: 030 390473-310
Fax: 030 390473-390 · E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Sachsen
Grassistraße 12 · 04107 Leipzig · Telefon: 0341 984890
Fax: 0341 9848911 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Verkehrssicherungspflicht
und Verkehrssicherheit bei
Bäumen – Rechtliche und
gutachterliche Sicht
Mittwoch
16. November 2016
Magdeburg
Mittwoch
23. November 2016
Leipzig
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Das Seminar bietet Ihnen durch die Ausführungen sowohl eines Juristen als
auch eines Gehölzsachverständigen verbunden mit einer möglichst lebhaften
Diskussion einen optimalen Überblick über die Anforderungen an die Baumkontrolle.
Nach einer rechtlichen Einführung allgemein zu Inhalt und Grenzen der
Verkehrssicherungspflicht werden der Jurist und der Sachverständige jeweils
aus ihrer Sicht – teils kritisch – insbesondere auf die diesbezüglichen FLLBaumkontrollrichtlinien 2010 bzw. -untersuchungsrichtlinien 2013 Bezug nehmen. Übergänge von der Regelkontrolle zur eingehenden Untersuchung
werden dabei ebenso vorgestellt wie Aussagen zur Kontrolle von flächigen
Beständen bzw. von Wald, einschließlich einer Darstellung der neueren BGHRechtsprechung zur Verkehrssicherheit im Wald.
Der Sachverständige wird seine Sicht zur Frage, wie hohl ein Baumstamm sein
darf, erläutern und Lösungen insbesondere zu folgenden Problemen vorstellen: Totholzbeseitigung, Grünastbruch, Massaria-Krankheit und Brandkrustenpilz, Druckzwieseln, Astbruchgefahr von Ständerkronen, Unglücksbalken,
Unterschied zwischen Kopfbäumen und geköpften Bäumen und zu Bäumen
als Naturdenkmale. Dabei haben Sie die Möglichkeit, Ihre praktischen Probleme in die Diskussion einzubringen.
Zum Abschluss befasst sich das Seminar eingehend mit den Rechtsfolgen
einer Pflichtverletzung, und zwar sowohl mit der zivilrechtlichen Haftung des
einzelnen Baumkontrolleurs, wie der des Vorgesetzten und der Anstellungskörperschaft als auch mit den strafrechtlichen Aspekten einer Pflichtverletzung.
16. NOVEMBER 2016 / 23. NOVEMBER 2016
Verkehrssicherungspflicht und Verkehrssicherheit bei Bäumen –
Rechtliche und gutachterliche Sicht
09:30 Uhr
Rechtliche Einführung in die Verkehrssicherungspflicht
• Verkehrssicherungspflicht allgemein, Ihre Aufgaben, ihre
Grenzen
• Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen im Besonderen
Die FLL-Baumkontrollrichtlinie aus juristischer und
gutachterlicher Sicht
• Kontrollintervalle
• Sichtkontrolle vom Boden aus
• Regelkontrolle und eingehende Untersuchung
• Anforderungen an die Fachkenntnisse
Einzelfragen
• Baumalter, Baumarten
• Relevante Schäden an Stammfuß, Stamm, Kronenansatz
und Krone
• Freistellung von Bäumen
• Zankapfel Totholzbeseitigung
• Kopfbäume oder Kronenkappung
• Wie hohl dürfen Baumstämme sein?
IHRE REFERENTEN
Prof. Dr. Volker Rudolph
Bis 2014 öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für Gehölze, Schutz- und Gestaltungsgrün, Panketal; ehemaliges Mitglied der
Kommission für das Sachverständigenwesen der Land- und Forstwirtschaft
des Landes Brandenburg
Prof. Dr. Wolfgang Farke
Richter a. D., bis Ende 2010 Präsident des Brandenburgischen
Oberlandesgerichts und Vorsitzender des mit Amtshaftungssachen, insbesondere mit Ersatzansprüchen wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
befassten 2. Zivilsenats, Brandenburg an der Havel
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Beginn des Seminars
Verkehrssicherungspflicht und Verkehrssicherheit bei
Bäumen – Rechtliche und gutachterliche Sicht
ST169517, Mittwoch, 16. November 2016, Magdeburg
SN169437, Mittwoch, 23. November 2016, Leipzig
Name
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
Dienstbezeichnung
Bäume als Naturdenkmale
Telefon
11:00 und 14:45 Uhr
12:30 bis 13:30 Uhr
Kaffeepausen
Gemeinsames Mittagessen
E-Mail
Name
Amt / Abteilung
Ende des Seminars
E-Mail
Name
Bäume im Wald, Neue Rechtsprechung des BGH zur
Verkehrssicherung im Wald
Rechtsfolgen der Pflichtverletzung
• Zivilrechtliche Haftung
• Strafrechtliche Aspekte
16:00 Uhr
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
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PLZ / Ort
Telefon / Fax
Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) der kommunalen Rechtsämter, der
Kommunalaufsicht, von Ordnungs-, Grünflächen- und Liegenschaftsämtern,
kommunalen Bauhöfen, Straßenmeistereien, privaten Winterdienstanbietern
sowie von Wohnungs- und Immobilienunternehmen.
E-Mail
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de