HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER ST169517 Mittwoch, 16. November 2016 InterCityHotel Magdeburg Bahnhofstraße 69 39104 Magdeburg Telefon: 0391 5962-0 SN169437 Mittwoch, 23. November 2016 Victor’s Residenz Hotel Georgiring 13 04103 Leipzig Telefon: 0341 68660 Beginn: Ende: 09:30 Uhr 16:00 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 295,00 € für Mitglieder des vhw 355,00 € für Nichtmitglieder 140,00 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis) Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. Seminar PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Sachsen-Anhalt Fritschestraße 27/28 · 10585 Berlin · Telefon: 030 390473-310 Fax: 030 390473-390 · E-Mail: [email protected] Geschäftsstelle Sachsen Grassistraße 12 · 04107 Leipzig · Telefon: 0341 984890 Fax: 0341 9848911 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Verkehrssicherungspflicht und Verkehrssicherheit bei Bäumen – Rechtliche und gutachterliche Sicht Mittwoch 16. November 2016 Magdeburg Mittwoch 23. November 2016 Leipzig www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Das Seminar bietet Ihnen durch die Ausführungen sowohl eines Juristen als auch eines Gehölzsachverständigen verbunden mit einer möglichst lebhaften Diskussion einen optimalen Überblick über die Anforderungen an die Baumkontrolle. Nach einer rechtlichen Einführung allgemein zu Inhalt und Grenzen der Verkehrssicherungspflicht werden der Jurist und der Sachverständige jeweils aus ihrer Sicht – teils kritisch – insbesondere auf die diesbezüglichen FLLBaumkontrollrichtlinien 2010 bzw. -untersuchungsrichtlinien 2013 Bezug nehmen. Übergänge von der Regelkontrolle zur eingehenden Untersuchung werden dabei ebenso vorgestellt wie Aussagen zur Kontrolle von flächigen Beständen bzw. von Wald, einschließlich einer Darstellung der neueren BGHRechtsprechung zur Verkehrssicherheit im Wald. Der Sachverständige wird seine Sicht zur Frage, wie hohl ein Baumstamm sein darf, erläutern und Lösungen insbesondere zu folgenden Problemen vorstellen: Totholzbeseitigung, Grünastbruch, Massaria-Krankheit und Brandkrustenpilz, Druckzwieseln, Astbruchgefahr von Ständerkronen, Unglücksbalken, Unterschied zwischen Kopfbäumen und geköpften Bäumen und zu Bäumen als Naturdenkmale. Dabei haben Sie die Möglichkeit, Ihre praktischen Probleme in die Diskussion einzubringen. Zum Abschluss befasst sich das Seminar eingehend mit den Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung, und zwar sowohl mit der zivilrechtlichen Haftung des einzelnen Baumkontrolleurs, wie der des Vorgesetzten und der Anstellungskörperschaft als auch mit den strafrechtlichen Aspekten einer Pflichtverletzung. 16. NOVEMBER 2016 / 23. NOVEMBER 2016 Verkehrssicherungspflicht und Verkehrssicherheit bei Bäumen – Rechtliche und gutachterliche Sicht 09:30 Uhr Rechtliche Einführung in die Verkehrssicherungspflicht • Verkehrssicherungspflicht allgemein, Ihre Aufgaben, ihre Grenzen • Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen im Besonderen Die FLL-Baumkontrollrichtlinie aus juristischer und gutachterlicher Sicht • Kontrollintervalle • Sichtkontrolle vom Boden aus • Regelkontrolle und eingehende Untersuchung • Anforderungen an die Fachkenntnisse Einzelfragen • Baumalter, Baumarten • Relevante Schäden an Stammfuß, Stamm, Kronenansatz und Krone • Freistellung von Bäumen • Zankapfel Totholzbeseitigung • Kopfbäume oder Kronenkappung • Wie hohl dürfen Baumstämme sein? IHRE REFERENTEN Prof. Dr. Volker Rudolph Bis 2014 öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Gehölze, Schutz- und Gestaltungsgrün, Panketal; ehemaliges Mitglied der Kommission für das Sachverständigenwesen der Land- und Forstwirtschaft des Landes Brandenburg Prof. Dr. Wolfgang Farke Richter a. D., bis Ende 2010 Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts und Vorsitzender des mit Amtshaftungssachen, insbesondere mit Ersatzansprüchen wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht befassten 2. Zivilsenats, Brandenburg an der Havel AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Beginn des Seminars Verkehrssicherungspflicht und Verkehrssicherheit bei Bäumen – Rechtliche und gutachterliche Sicht ST169517, Mittwoch, 16. November 2016, Magdeburg SN169437, Mittwoch, 23. November 2016, Leipzig Name Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon Dienstbezeichnung Bäume als Naturdenkmale Telefon 11:00 und 14:45 Uhr 12:30 bis 13:30 Uhr Kaffeepausen Gemeinsames Mittagessen E-Mail Name Amt / Abteilung Ende des Seminars E-Mail Name Bäume im Wald, Neue Rechtsprechung des BGH zur Verkehrssicherung im Wald Rechtsfolgen der Pflichtverletzung • Zivilrechtliche Haftung • Strafrechtliche Aspekte 16:00 Uhr HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN E-Mail Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) der kommunalen Rechtsämter, der Kommunalaufsicht, von Ordnungs-, Grünflächen- und Liegenschaftsämtern, kommunalen Bauhöfen, Straßenmeistereien, privaten Winterdienstanbietern sowie von Wohnungs- und Immobilienunternehmen. E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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