HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER BB160159 Mittwoch, 1. Juni 2016 Hotel Sylter Hof Berlin Kurfürstenstraße 114–116 10787 Berlin Telefon: 030 2120-0 SN160400 Donnerstag, 18. August 2016 Radisson Blu Hotel Augustusplatz 5–6 04109 Leipzig Telefon: 0341 21460 Beginn: 09:30 Uhr Ende: 16:00 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 310,00 € für Mitglieder des vhw 375,00 € für Nichtmitglieder Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE593705 01980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referenten- oder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Berlin/Brandenburg Fritschestraße 27/28 · 10585 Berlin · Telefon: 030 390473-325 Fax: 030 39047-390 · E-Mail: [email protected] Geschäftsstelle Sachsen Grassistraße 12 · 04107 Leipzig · Telefon: 0341 984890 Fax: 0341 9848911 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Vertiefungsseminar Eignung und Zuschlag nach neuem Vergaberecht Mittwoch 1. Juni 2016 Berlin Donnerstag 18. August 2016 Leipzig www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Bietereignung und Angebotswertung im engeren Sinne sind die zwei wesentlichen Prüfungen der insgesamt vierstufigen Angebotswertung. Das gilt auch nach der Vergaberechtsreform 2016. Öffentliche Aufträge dürfen nur an geeignete Bieter vergeben werden. Es ist von Gesetzes wegen zu prüfen, ob ein Unternehmen fachkundig und leistungsfähig ist. In Bezug auf die Auswahl der im Rahmen der Eignungsprüfung vorzulegenden Erklärungen und Nachweisen hat der Auftraggeber in Teilen einen Beurteilungsspielraum. Bereits hier eröffnen sich dem Auftraggeber Möglichkeiten, die er kennen und beherrschen muss, um im Ergebnis eine qualitativ und wirtschaftlich attraktive Leistung zu erhalten. Davon zu unterschieden ist die Prüfung, welches Angebot das wirtschaftlichste ist und damit den Zuschlag erhalten soll. Maßstab sind allein die vom Auftraggeber vorher festgelegten Zuschlagskriterien. Welche er wählt, steht allein in seinem Ermessen. Trotzdem unterliegt er dabei Bindungen, deren Kenntnis für eine rechtssichere Vergabe erforderlich ist. Zu diesen beiden entscheidenden Schritten des Vergabeverfahrens haben sich durch die Vergaberechtsreform 2016 Änderungen ergeben, die künftig beachtet werden müssen, aber auch genutzt werden können! Das Seminar, • zeigt auf, welche Möglichkeiten und Grenzen öffentliche Auftraggeber bei den Vorgaben zur Bietereignung haben, • stellt dar, welche Voraussetzungen bei der Wertung zu wahren sind und welche Fehlerquellen es zu vermeiden gilt, • gibt praktische Handlungsanleitungen für Ihre tägliche Vergabepraxis und • erläutert in diesem Rahmen auch die neusten Entwicklungen durch die Vergaberechtsreform 2016 und der Rechtsprechung. IHR REFERENT Dr. Heiko Hofmann Anwalt und Partner der Sozietät GÖRG, Frankfurt am Main, ist insbesondere im Bereich des deutschen und europäischen Vergaberechts, des Verwaltungsrechts und öffentlichen Wirtschaftsrecht sowie im privaten Immobilienwirtschaftsrecht tätig. AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Leiter und Mitarbeiter von Vergabestellen, Kämmereien und Rechnungsprüfungsämter sowie Fachämter von Gemeinden, Städten und Kreisen sowie deren Unternehmen, Architekten- und Ingenieurbüros, Vertreter der Bau- und Wohnungswirtschaft sowie Rechtsanwälte 1. JUNI 2016 / 18. AUGUST 2016 HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Eignung und Zuschlag nach neuem Vergaberecht Eignung und Zuschlag nach neuem Vergaberecht 09:30 Uhr I. Seminarbeginn Einführung 1. Überblick über das Gesetzes- und Verordnungsgebungsverfahren 2. Ziele der Vergaberechtsmodernisierung auf europäischer und nationaler Ebene 3. Struktur und Aufbau des neuen Vergaberechts unter besonderer Berücksichtigung der Änderungen in Bezug auf Eignung und Zuschlag 씲 BB160159, Mittwoch, 1. Juni 2016, Berlin 씲 SN160400, Donnerstag, 18. August 2016, Leipzig Name, Vorname Dienstbezeichnung II. Überblick über die einzelnen Phasen des Vergabeverfahrens Amt / Abteilung III. Eignung und Eignungskriterien im Vergaberecht 1. Neue Systematik bei der Eignungsprüfung: GWB-Novelle – ein Paradigmenwechsel 2. Nachweisführung: Einzelnachweis, Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), Präqualifikationsbescheinigung/Präqualifikationsverzeichnis 3. Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe Telefon IV. Zuschlag und Zuschlagserteilung im Vergaberecht 1. „Preiswettbewerb“ vs. „Preis-Leistungs-Wettbewerb“ 2. Neue Europäische und nationale Vorgaben im Hinblick auf die Zulässigkeit von Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und Bewertung 3. Das „wirtschaftlich günstigste Angebot“: Stärkere Gewichtung qualitativer, umweltbezogener oder sozialer Kriterien durch die GWB-Novelle? Telefon V. Auswirkungen der Neuerungen auf die Vergabepraxis 16:00 Uhr Seminarende 11:00 bis 11:15 Uhr 12:30 bis 13:15 Uhr 14:30 bis 14:45 Uhr Kaffeepause Gemeinsames Mittagessen Kaffeepause E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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