Eignung und Zuschlag nach neuem Vergaberecht

HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
BB160159
Mittwoch, 1. Juni 2016
Hotel Sylter Hof Berlin
Kurfürstenstraße 114–116
10787 Berlin
Telefon: 030 2120-0
SN160400
Donnerstag, 18. August 2016
Radisson Blu Hotel
Augustusplatz 5–6
04109 Leipzig
Telefon: 0341 21460
Beginn: 09:30 Uhr
Ende:
16:00 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
310,00 € für Mitglieder des vhw
375,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt
der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der
Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE593705
01980001209816, BIC: COLSDE33XXX
unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen
enthalten.
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den
vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030
390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten
Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung.
Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn
oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer
Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referenten- oder auch
Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall
sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Berlin/Brandenburg
Fritschestraße 27/28 · 10585 Berlin · Telefon: 030 390473-325
Fax: 030 39047-390 · E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Sachsen
Grassistraße 12 · 04107 Leipzig · Telefon: 0341 984890
Fax: 0341 9848911 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Vertiefungsseminar
Eignung und Zuschlag nach
neuem Vergaberecht
Mittwoch
1. Juni 2016
Berlin
Donnerstag
18. August 2016
Leipzig
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Bietereignung und Angebotswertung im engeren Sinne sind die zwei wesentlichen Prüfungen der insgesamt vierstufigen Angebotswertung. Das gilt auch
nach der Vergaberechtsreform 2016.
Öffentliche Aufträge dürfen nur an geeignete Bieter vergeben werden. Es ist
von Gesetzes wegen zu prüfen, ob ein Unternehmen fachkundig und leistungsfähig ist. In Bezug auf die Auswahl der im Rahmen der Eignungsprüfung vorzulegenden Erklärungen und Nachweisen hat der Auftraggeber in
Teilen einen Beurteilungsspielraum. Bereits hier eröffnen sich dem Auftraggeber Möglichkeiten, die er kennen und beherrschen muss, um im Ergebnis
eine qualitativ und wirtschaftlich attraktive Leistung zu erhalten.
Davon zu unterschieden ist die Prüfung, welches Angebot das wirtschaftlichste
ist und damit den Zuschlag erhalten soll. Maßstab sind allein die vom Auftraggeber vorher festgelegten Zuschlagskriterien. Welche er wählt, steht allein
in seinem Ermessen. Trotzdem unterliegt er dabei Bindungen, deren Kenntnis
für eine rechtssichere Vergabe erforderlich ist.
Zu diesen beiden entscheidenden Schritten des Vergabeverfahrens haben sich
durch die Vergaberechtsreform 2016 Änderungen ergeben, die künftig beachtet werden müssen, aber auch genutzt werden können!
Das Seminar,
• zeigt auf, welche Möglichkeiten und Grenzen öffentliche Auftraggeber bei
den Vorgaben zur Bietereignung haben,
• stellt dar, welche Voraussetzungen bei der Wertung zu wahren sind und
welche Fehlerquellen es zu vermeiden gilt,
• gibt praktische Handlungsanleitungen für Ihre tägliche Vergabepraxis und
• erläutert in diesem Rahmen auch die neusten Entwicklungen durch die
Vergaberechtsreform 2016 und der Rechtsprechung.
IHR REFERENT
Dr. Heiko Hofmann
Anwalt und Partner der Sozietät GÖRG, Frankfurt am
Main, ist insbesondere im Bereich des deutschen und europäischen Vergaberechts, des Verwaltungsrechts und öffentlichen Wirtschaftsrecht sowie im privaten Immobilienwirtschaftsrecht tätig.
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Leiter und Mitarbeiter von Vergabestellen, Kämmereien und Rechnungsprüfungsämter sowie Fachämter von Gemeinden, Städten und Kreisen sowie
deren Unternehmen, Architekten- und Ingenieurbüros, Vertreter der Bau- und
Wohnungswirtschaft sowie Rechtsanwälte
1. JUNI 2016 / 18. AUGUST 2016
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Eignung und Zuschlag nach neuem Vergaberecht
Eignung und Zuschlag nach neuem Vergaberecht
09:30 Uhr
I.
Seminarbeginn
Einführung
1. Überblick über das Gesetzes- und Verordnungsgebungsverfahren
2. Ziele der Vergaberechtsmodernisierung auf europäischer und
nationaler Ebene
3. Struktur und Aufbau des neuen Vergaberechts unter besonderer
Berücksichtigung der Änderungen in Bezug auf Eignung und
Zuschlag
씲 BB160159, Mittwoch, 1. Juni 2016, Berlin
씲 SN160400, Donnerstag, 18. August 2016, Leipzig
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
II. Überblick über die einzelnen Phasen des Vergabeverfahrens
Amt / Abteilung
III. Eignung und Eignungskriterien im Vergaberecht
1. Neue Systematik bei der Eignungsprüfung: GWB-Novelle
– ein Paradigmenwechsel
2. Nachweisführung: Einzelnachweis, Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE), Präqualifikationsbescheinigung/Präqualifikationsverzeichnis
3. Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe
Telefon
IV. Zuschlag und Zuschlagserteilung im Vergaberecht
1. „Preiswettbewerb“ vs. „Preis-Leistungs-Wettbewerb“
2. Neue Europäische und nationale Vorgaben im Hinblick auf die
Zulässigkeit von Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und
Bewertung
3. Das „wirtschaftlich günstigste Angebot“: Stärkere Gewichtung
qualitativer, umweltbezogener oder sozialer Kriterien durch die
GWB-Novelle?
Telefon
V. Auswirkungen der Neuerungen auf die Vergabepraxis
16:00 Uhr
Seminarende
11:00 bis 11:15 Uhr
12:30 bis 13:15 Uhr
14:30 bis 14:45 Uhr
Kaffeepause
Gemeinsames Mittagessen
Kaffeepause
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Rechnungsadresse
Straße
PLZ / Ort
Telefon / Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de