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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
TEILNAHMEGEBÜHREN
TH160438
Donnerstag, 29. September 2016
Comcenter Brühl
(LEG-Thüringen Gebäude)
Mainzerhofstraße 10
99084 Erfurt
Telefon: 0361 56030
SN160505
Mittwoch, 5. Oktober 2016
City Center (Eingang ENSO)
Friedrich-List-Platz 2
01069 Dresden
Telefon: 0351 468 5376
Beginn: 09:30 Uhr
Ende:
16:00 Uhr
295,00 € für Mitglieder des vhw
355,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt
der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der
Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE593705
01980001209816, BIC: COLSDE33XXX
unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen
enthalten.
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den
vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030
390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten
Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung.
Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn
oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer
Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referenten- oder auch
Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall
sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Thüringen
Grassistraße 12 · 04107 Leipzig · Telefon: 0341 9848924
Fax: 0341 9848923 · E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Sachsen
Grassistraße 12 · 04107 Leipzig · Telefon: 0341 984890
Fax: 0341 9848911 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Seminar
Friedhofsfinanzierung
und Gebührenkalkulation:
Betriebswirtschaft und Recht
im Dialog
Donnerstag
29. September 2016
Erfurt
Mittwoch
5. Oktober 2016
Dresden
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Friedhofswesen ändern sich rapide. Sowohl Änderungen der Nachfrage als auch die vielerorts aufkommenden oder bestehenden Konkurrenzsituationen erfordern eine betriebswirtschaftliche Steuerung der Friedhöfe – bei unveränderter Rechtslage. Zu dem
Instrumentarium gehört insbesondere auch eine betriebswirtschaftlich orientierte Gebührenpolitik mit betriebswirtschaftlich berechneten Gebührensätzen
und auch ein Management der Flächenüberkapazitäten.
Die Gebührenkalkulation nach dem System der Kameralistik (inkl. Abschreibungen und kalk. Zinsen) hat viele Friedhofsträger in eine Sackgasse geführt.
Insbesondere die übliche Äquivalenzziffernmethode bei der Berechnung von
Kosten- bzw. Gebührensätzen für Grabnutzungsrechte verschleiert die realen
Kosten und bedingt bei einer direkten Anwendung eine nichtkostenadäquate
Finanzierung. Ebenso erfordern neue Grabtypen und die integrierte Berechnung des Anteils öffentlichen Grüns neue Berechnungsmethoden.
Das Seminar stellt dar, wie die neuen Trends der Nachfragewanderung auf
den Flächenbedarf, die Wiederbelegungsquoten in den Gräberfeldern und die
langfristige Friedhofsfinanzierung wirken. Dabei wird aufgezeigt, welche Analyse- und Steuerungsmethoden in dieser Situation angewendet werden können und welchen Rahmen das Gebührenrecht setzt. Insbesondere die
jahresübergreifenden Grabnutzungsrechte mit den Auswirkungen auf die
Rechnungsabgrenzung werden aufgearbeitet. Teils werden auch innovative
Finanzierungs- und Gebührenmodelle sowie Modelle zur Reduzierung der Flächenüberkapazitäten vorgestellt.
Der Referent bringt seine Fachkenntnisse ein und stellt – überwiegend im unmittelbaren Austausch – dar, was betriebswirtschaftlich sinnvoll und zugleich
rechtlich zulässig ist.
IHR REFERENT
Dipl. oec. Eberhard Goebel
Mitbegründer und Leiter des Instituts für Kommunale Haushaltswirtschaft in
Helsa, Autor von Fachbüchern zur kommunalen Finanzwirtschaft
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Leiter und Mitarbeiter von Friedhofsverwaltungen, im Bereich der Friedhofsfinanzierung tätige Fachkräfte der Kommunalverwaltungen, Kirchenverwaltungen, Kämmereien, Rechtsämtern etc., die mit der Gebührenerhebung und
-kalkulation sowie wirtschaftlichen Prüfung und rechtlichen Beurteilung betraut sind.
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Fernlehrgang Erschließungs- und Straßenbaubeitragsrecht
Basiswissen für Nichtjuristen · Einstieg jederzeit
14 Lektionen · 14 Monate
Kosten vhw-Mitglieder: 1.250 €/Nichtmitglieder: 1.650 €
Informationsmaterial unter Telefon: 030 390473-63
29. SEPTEMBER 2016 / 5. OKTOBER 2016
Friedhofsfinanzierung und Gebührenkalkulation:
Betriebswirtschaft und Recht im Dialog
09:30 Uhr
Beginn des Seminars
Die Strukturkrise im Friedhofswesen – Finanzspritzen genügen
nicht mehr
Ursachen, Wirkungen und Abhilfe in der Strukturkrise – Veränderungsdruck
zwischen Angebot, Nachfrage und Rechtsprechung. Die Anforderungen des
Kommunalabgabengesetzes gegenüber der Struktur im Friedhofswesen.
Flächenrechnung und öffentliches Grün
Die Auslastung der Flächenkapazitäten ist das wichtigste Wirtschaftlichkeitskriterium. Das öffentliche Grün ist ein wichtiges Finanzierungskriterium. Sind
wirtschaftliche Zielsetzungen und Instrumentarien mit den
Anforderungen der Rechtsprechung vereinbar? Wie kann den Flächenüberkapazitäten begegnet werden?
Neue Grabtypen
Als eine Möglichkeit, Nachfrageabwanderung zu verhindern und Kapazitäten
besser zu nutzen wird die Einführung neuer Grabtypen gesehen (bspw. Baumgräber). Wie wirkt die bisherige Äquivalenzziffernkalkulation?
Periodenübergreifende Kalkulation von Grabnutzungsrechten
und betriebswirtschaftliche Kostenträgerrechnung
Warum wurden die Anforderungen der „betriebswirtschaftlichen Grundsätze“
nach den KAG in der Gräberfeldfinanzierung bisher nicht erfüllt und was genau
ist das Konfliktpotential zwischen der Betriebswirtschaft, der doppischen kommunalen Haushaltswirtschaft mit Bilanzierung und dem Gebührenrecht?
Die Erörterungen beziehen sich auf die Punkte:
• Finanzierung der Friedhofsunterhaltung
• Definition der periodenübergreifenden Finanzierung von Gräberfeldern
• Kamerale versus betriebswirtschaftliche Gräberfeldfinanzierung
• Nachfrageänderung als grundlegender Anlass für die Änderung der Gräberfeldfinanzierung, Wiederbelegungsproblematik
• Rechnungsabgrenzung, Rückstellungsrechnung, Bilanzierung
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Friedhofsfinanzierung und Gebührenkalkulation:
Betriebswirtschaft und Recht im Dialog
TH160438, Donnerstag, 29. September 2016, Erfurt
SN160505, Mittwoch, 5. Oktober 2016, Dresden
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
Finanzierung von Trauerhallen
Heute haben bereits sehr viele Bestattungsunternehmen eigene Abschiedsräume. Wie kann eine gemeindliche Trauerhalle in Konkurrenzsituation noch
finanziert werden? Welche gebührenrechtlichen Spielräume bleiben noch,
wenn die Betriebswirtschaft die Kosten ganz genau vorrechnet?
Rechnungsadresse
Wirtschaftlichkeit von Friedhofsverwaltungen
Welche Methoden der Kostenerfassung und Refinanzierung über Gebührentatbestände sind wirtschaftlich sinnvoll und gebührenrechtlich zulässig? Wie
können Potentiale zur Wirtschaftlichkeitsoptimierung genutzt werden?
PLZ / Ort
16:00 Uhr
E-Mail
E-Mail
Straße
Telefon / Fax
E-Mail
Ende des Seminars
Datum
11:00 bis 11:15 Uhr
12:30 bis 13:15 Uhr
14:30 bis 14:45 Uhr
Kaffeepause
Gemeinsames Mittagessen
Kaffeepause
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de