HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER TEILNAHMEGEBÜHREN TH160438 Donnerstag, 29. September 2016 Comcenter Brühl (LEG-Thüringen Gebäude) Mainzerhofstraße 10 99084 Erfurt Telefon: 0361 56030 SN160505 Mittwoch, 5. Oktober 2016 City Center (Eingang ENSO) Friedrich-List-Platz 2 01069 Dresden Telefon: 0351 468 5376 Beginn: 09:30 Uhr Ende: 16:00 Uhr 295,00 € für Mitglieder des vhw 355,00 € für Nichtmitglieder Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE593705 01980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referenten- oder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Thüringen Grassistraße 12 · 04107 Leipzig · Telefon: 0341 9848924 Fax: 0341 9848923 · E-Mail: [email protected] Geschäftsstelle Sachsen Grassistraße 12 · 04107 Leipzig · Telefon: 0341 984890 Fax: 0341 9848911 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Seminar Friedhofsfinanzierung und Gebührenkalkulation: Betriebswirtschaft und Recht im Dialog Donnerstag 29. September 2016 Erfurt Mittwoch 5. Oktober 2016 Dresden www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Friedhofswesen ändern sich rapide. Sowohl Änderungen der Nachfrage als auch die vielerorts aufkommenden oder bestehenden Konkurrenzsituationen erfordern eine betriebswirtschaftliche Steuerung der Friedhöfe – bei unveränderter Rechtslage. Zu dem Instrumentarium gehört insbesondere auch eine betriebswirtschaftlich orientierte Gebührenpolitik mit betriebswirtschaftlich berechneten Gebührensätzen und auch ein Management der Flächenüberkapazitäten. Die Gebührenkalkulation nach dem System der Kameralistik (inkl. Abschreibungen und kalk. Zinsen) hat viele Friedhofsträger in eine Sackgasse geführt. Insbesondere die übliche Äquivalenzziffernmethode bei der Berechnung von Kosten- bzw. Gebührensätzen für Grabnutzungsrechte verschleiert die realen Kosten und bedingt bei einer direkten Anwendung eine nichtkostenadäquate Finanzierung. Ebenso erfordern neue Grabtypen und die integrierte Berechnung des Anteils öffentlichen Grüns neue Berechnungsmethoden. Das Seminar stellt dar, wie die neuen Trends der Nachfragewanderung auf den Flächenbedarf, die Wiederbelegungsquoten in den Gräberfeldern und die langfristige Friedhofsfinanzierung wirken. Dabei wird aufgezeigt, welche Analyse- und Steuerungsmethoden in dieser Situation angewendet werden können und welchen Rahmen das Gebührenrecht setzt. Insbesondere die jahresübergreifenden Grabnutzungsrechte mit den Auswirkungen auf die Rechnungsabgrenzung werden aufgearbeitet. Teils werden auch innovative Finanzierungs- und Gebührenmodelle sowie Modelle zur Reduzierung der Flächenüberkapazitäten vorgestellt. Der Referent bringt seine Fachkenntnisse ein und stellt – überwiegend im unmittelbaren Austausch – dar, was betriebswirtschaftlich sinnvoll und zugleich rechtlich zulässig ist. IHR REFERENT Dipl. oec. Eberhard Goebel Mitbegründer und Leiter des Instituts für Kommunale Haushaltswirtschaft in Helsa, Autor von Fachbüchern zur kommunalen Finanzwirtschaft AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Leiter und Mitarbeiter von Friedhofsverwaltungen, im Bereich der Friedhofsfinanzierung tätige Fachkräfte der Kommunalverwaltungen, Kirchenverwaltungen, Kämmereien, Rechtsämtern etc., die mit der Gebührenerhebung und -kalkulation sowie wirtschaftlichen Prüfung und rechtlichen Beurteilung betraut sind. DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Fernlehrgang Erschließungs- und Straßenbaubeitragsrecht Basiswissen für Nichtjuristen · Einstieg jederzeit 14 Lektionen · 14 Monate Kosten vhw-Mitglieder: 1.250 €/Nichtmitglieder: 1.650 € Informationsmaterial unter Telefon: 030 390473-63 29. SEPTEMBER 2016 / 5. OKTOBER 2016 Friedhofsfinanzierung und Gebührenkalkulation: Betriebswirtschaft und Recht im Dialog 09:30 Uhr Beginn des Seminars Die Strukturkrise im Friedhofswesen – Finanzspritzen genügen nicht mehr Ursachen, Wirkungen und Abhilfe in der Strukturkrise – Veränderungsdruck zwischen Angebot, Nachfrage und Rechtsprechung. Die Anforderungen des Kommunalabgabengesetzes gegenüber der Struktur im Friedhofswesen. Flächenrechnung und öffentliches Grün Die Auslastung der Flächenkapazitäten ist das wichtigste Wirtschaftlichkeitskriterium. Das öffentliche Grün ist ein wichtiges Finanzierungskriterium. Sind wirtschaftliche Zielsetzungen und Instrumentarien mit den Anforderungen der Rechtsprechung vereinbar? Wie kann den Flächenüberkapazitäten begegnet werden? Neue Grabtypen Als eine Möglichkeit, Nachfrageabwanderung zu verhindern und Kapazitäten besser zu nutzen wird die Einführung neuer Grabtypen gesehen (bspw. Baumgräber). Wie wirkt die bisherige Äquivalenzziffernkalkulation? Periodenübergreifende Kalkulation von Grabnutzungsrechten und betriebswirtschaftliche Kostenträgerrechnung Warum wurden die Anforderungen der „betriebswirtschaftlichen Grundsätze“ nach den KAG in der Gräberfeldfinanzierung bisher nicht erfüllt und was genau ist das Konfliktpotential zwischen der Betriebswirtschaft, der doppischen kommunalen Haushaltswirtschaft mit Bilanzierung und dem Gebührenrecht? Die Erörterungen beziehen sich auf die Punkte: • Finanzierung der Friedhofsunterhaltung • Definition der periodenübergreifenden Finanzierung von Gräberfeldern • Kamerale versus betriebswirtschaftliche Gräberfeldfinanzierung • Nachfrageänderung als grundlegender Anlass für die Änderung der Gräberfeldfinanzierung, Wiederbelegungsproblematik • Rechnungsabgrenzung, Rückstellungsrechnung, Bilanzierung HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Friedhofsfinanzierung und Gebührenkalkulation: Betriebswirtschaft und Recht im Dialog TH160438, Donnerstag, 29. September 2016, Erfurt SN160505, Mittwoch, 5. Oktober 2016, Dresden Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon Finanzierung von Trauerhallen Heute haben bereits sehr viele Bestattungsunternehmen eigene Abschiedsräume. Wie kann eine gemeindliche Trauerhalle in Konkurrenzsituation noch finanziert werden? Welche gebührenrechtlichen Spielräume bleiben noch, wenn die Betriebswirtschaft die Kosten ganz genau vorrechnet? Rechnungsadresse Wirtschaftlichkeit von Friedhofsverwaltungen Welche Methoden der Kostenerfassung und Refinanzierung über Gebührentatbestände sind wirtschaftlich sinnvoll und gebührenrechtlich zulässig? Wie können Potentiale zur Wirtschaftlichkeitsoptimierung genutzt werden? PLZ / Ort 16:00 Uhr E-Mail E-Mail Straße Telefon / Fax E-Mail Ende des Seminars Datum 11:00 bis 11:15 Uhr 12:30 bis 13:15 Uhr 14:30 bis 14:45 Uhr Kaffeepause Gemeinsames Mittagessen Kaffeepause Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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