HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER BB169302 Mittwoch, 25. Mai 2016 Hotel Sylter Hof Berlin Kurfürstenstraße 114–116 10787 Berlin Telefon: 030 2120-0 Beginn: 09:30 Uhr Ende: 16:00 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 295,00 € für Mitglieder des vhw 355,00 € für Nichtmitglieder 140,00 € für Vollzeitstudenten (bis 27 Jahre mit Nachweis) Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Berlin/Brandenburg Fritschestraße 27/28 · 10585 Berlin · Telefon: 030 390473-320 Fax: 030 390473-390 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Seminar Allzuständigkeit der kommunalen Ordnungsbehörde – Erörterung und Praxisfragen Mittwoch 25. Mai 2016 Berlin www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME In der Praxis wird gerne von der Allzuständigkeit der kommunalen Ordnungsbehörden gesprochen, weil die Zahl der ordnungsbehördlichen Aufgaben ständig steigt, die Polizei sich mehr und mehr aus dem Ordnungsrecht zurückzieht. Die Folge ist, dass die Ordnungsbehörden vor neuen Herausforderungen stehen, diese Aufgaben immer mehr durch eigene kommunale Vollzugskräfte mit all den Schwierigkeiten bewältigen müssen. Die Praxis ist vielfach so, dass der Fall auf dem Tisch des Ordnungsamtes landet, wenn eine Aufgabe weitestgehend die Gefahrenabwehr berührt und keine andere Behörde sich verantwortlich zeichnet. Das Ordnungsrecht tangiert zahlreiche spezialgesetzliche Bestimmungen wie etwa das Abfall-, Immissions-, Gewerbe-, Bau- oder das Seuchenrecht. Die Abgrenzung zwischen Ordnungs-, Straf- und Nachbarrecht ist ebenfalls häufig ein Thema. Das Rechtsgebiet stellt einen wesentlichen Teil der normativen Friedensordnung dar. Nicht selten präsentiert sich das Polizei- und Ordnungsrecht als ein Mittel zur Abwendung, Schlichtung oder Lösung von aktuellen Problemlagen. Anhand von zahlreichen griffigen Fällen wird die Vielfältigkeit der Materie zielgenau und praktisch erörtert, abgerundet durch Hinweise auf aktuelle Gerichtsentscheidungen und Literatur. IHR REFERENT Detlef Stollenwerk Stellv. Ordnungsamtsleiter der Verbandsgemeinde Pellenz und Verwaltungsfachwirt. Kommunaler Praktiker, der sich mit zahlreichen Fragen des Ordnungsrechts als Verfasser zahlreicher Aufsätze in der juristischen Fachpresse und als Buchautor auseinandersetzt. MITTWOCH, 25. MAI 2016 Allzuständigkeit der kommunalen Ordnungsbehörde – Erörterung und Praxisfragen 09:30 Uhr Führungs- und Fachkräfte von Gemeinden, Städten, Verwaltungsgemeinschaften, die für die Aufgaben des Polizei- und Ordnungsrechts zuständig sind, sowie auf diesem Gebiet tätige Rechtsanwälte. Allzuständigkeit der kommunalen Ordnungsbehörde – Erörterung und Praxisfragen Beginn des Seminars Im Seminar werden insbesondere zu den folgenden Themenschwerpunkten verfahrensrechtliche und inhaltliche Anforderungen der praktischen Tätigkeit der kommunalen Ordnungsbehörde behandelt und mit Ihnen diskutiert: BB169302, Mittwoch, 25. Mai 2016, Berlin • Abgemeldete Fahrzeuge und Autowracks Name, Vorname • Wildes Plakatieren Dienstbezeichnung • Hundekot und sonstige Verunreinigungen Amt / Abteilung • Inhalte der allgemeinen Gefahrenabwehrverordnungen Telefon E-Mail • Autowaschen im Straßenbereich • Schutz von privaten Rechten Name, Vorname • Maßnahmen gegen tierische Schädlinge Dienstbezeichnung • Bekämpfung des Messiesyndroms Amt / Abteilung • Taubenhaltung und –fütterung Telefon E-Mail • Kostenfragen bei der Beisetzung von Toten ohne Angehörige • Berührungspunkte zum Nachbarrecht, insbesondere Kompostierung, Lärmbelästigungen, Grillrauch, Alltagsstörungen • Umherlaufende Hunde, einschl. deren Unterbringung, Fundhunde AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN • Abgrenzung zwischen Abschleppmaßnahmen, Sicherstellungen, Ersatzvornahmen Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail • Gefahrenbegriffe, Gefahrenverdacht • Zustandshaftung bei Felsstürzen 16:00 Uhr Rechnungsadresse Endes des Seminars 11:00 und 14:45 Uhr 12:30 bis 13:30 Uhr Kaffeepausen Gemeinsames Mittagessen Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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