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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
BB169302
Mittwoch, 25. Mai 2016
Hotel Sylter Hof Berlin
Kurfürstenstraße 114–116
10787 Berlin
Telefon: 030 2120-0
Beginn: 09:30 Uhr
Ende:
16:00 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
295,00 € für Mitglieder des vhw
355,00 € für Nichtmitglieder
140,00 € für Vollzeitstudenten
(bis 27 Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Berlin/Brandenburg
Fritschestraße 27/28 · 10585 Berlin · Telefon: 030 390473-320
Fax: 030 390473-390 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Seminar
Allzuständigkeit der
kommunalen Ordnungsbehörde – Erörterung und
Praxisfragen
Mittwoch
25. Mai 2016
Berlin
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
In der Praxis wird gerne von der Allzuständigkeit der kommunalen Ordnungsbehörden gesprochen, weil die Zahl der ordnungsbehördlichen Aufgaben
ständig steigt, die Polizei sich mehr und mehr aus dem Ordnungsrecht zurückzieht. Die Folge ist, dass die Ordnungsbehörden vor neuen Herausforderungen stehen, diese Aufgaben immer mehr durch eigene kommunale
Vollzugskräfte mit all den Schwierigkeiten bewältigen müssen.
Die Praxis ist vielfach so, dass der Fall auf dem Tisch des Ordnungsamtes landet, wenn eine Aufgabe weitestgehend die Gefahrenabwehr berührt und
keine andere Behörde sich verantwortlich zeichnet. Das Ordnungsrecht tangiert zahlreiche spezialgesetzliche Bestimmungen wie etwa das Abfall-, Immissions-, Gewerbe-, Bau- oder das Seuchenrecht. Die Abgrenzung zwischen
Ordnungs-, Straf- und Nachbarrecht ist ebenfalls häufig ein Thema. Das
Rechtsgebiet stellt einen wesentlichen Teil der normativen Friedensordnung
dar. Nicht selten präsentiert sich das Polizei- und Ordnungsrecht als ein Mittel
zur Abwendung, Schlichtung oder Lösung von aktuellen Problemlagen.
Anhand von zahlreichen griffigen Fällen wird die Vielfältigkeit der Materie
zielgenau und praktisch erörtert, abgerundet durch Hinweise auf aktuelle Gerichtsentscheidungen und Literatur.
IHR REFERENT
Detlef Stollenwerk
Stellv. Ordnungsamtsleiter der Verbandsgemeinde Pellenz
und Verwaltungsfachwirt. Kommunaler Praktiker, der sich
mit zahlreichen Fragen des Ordnungsrechts als Verfasser
zahlreicher Aufsätze in der juristischen Fachpresse und
als Buchautor auseinandersetzt.
MITTWOCH, 25. MAI 2016
Allzuständigkeit der kommunalen Ordnungsbehörde
– Erörterung und Praxisfragen
09:30 Uhr
Führungs- und Fachkräfte von Gemeinden, Städten, Verwaltungsgemeinschaften, die für die Aufgaben des Polizei- und Ordnungsrechts zuständig sind,
sowie auf diesem Gebiet tätige Rechtsanwälte.
Allzuständigkeit der kommunalen Ordnungsbehörde
– Erörterung und Praxisfragen
Beginn des Seminars
Im Seminar werden insbesondere zu den folgenden Themenschwerpunkten
verfahrensrechtliche und inhaltliche Anforderungen der praktischen Tätigkeit
der kommunalen Ordnungsbehörde behandelt und mit Ihnen diskutiert:
BB169302, Mittwoch, 25. Mai 2016, Berlin
• Abgemeldete Fahrzeuge und Autowracks
Name, Vorname
• Wildes Plakatieren
Dienstbezeichnung
• Hundekot und sonstige Verunreinigungen
Amt / Abteilung
• Inhalte der allgemeinen Gefahrenabwehrverordnungen
Telefon
E-Mail
• Autowaschen im Straßenbereich
• Schutz von privaten Rechten
Name, Vorname
• Maßnahmen gegen tierische Schädlinge
Dienstbezeichnung
• Bekämpfung des Messiesyndroms
Amt / Abteilung
• Taubenhaltung und –fütterung
Telefon
E-Mail
• Kostenfragen bei der Beisetzung von Toten ohne Angehörige
• Berührungspunkte zum Nachbarrecht, insbesondere Kompostierung, Lärmbelästigungen, Grillrauch, Alltagsstörungen
• Umherlaufende Hunde, einschl. deren Unterbringung, Fundhunde
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
• Abgrenzung zwischen Abschleppmaßnahmen, Sicherstellungen,
Ersatzvornahmen
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
• Gefahrenbegriffe, Gefahrenverdacht
• Zustandshaftung bei Felsstürzen
16:00 Uhr
Rechnungsadresse
Endes des Seminars
11:00 und 14:45 Uhr
12:30 bis 13:30 Uhr
Kaffeepausen
Gemeinsames Mittagessen
Straße
PLZ / Ort
Telefon / Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de