HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER BB160331 Mittwoch, 9. März 2016 Hotel Sylter Hof Berlin Kurfürstenstraße 114–116 10787 Berlin Telefon: 030 2120-0 Beginn: 09:30 Uhr Ende: 16:00 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 295,00 € für Mitglieder des vhw 355,00 € für Nichtmitglieder 140,00 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis) Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Berlin/Brandenburg Fritschestraße 27/28 · 10585 Berlin · Telefon: 030 390473-320 Fax: 030 390473-390 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Seminar Die öffentliche Last und ihre Bedeutung in der Abgabenerhebung Mittwoch 9. März 2016 Berlin www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME „Öffentliche Last“ bedeutet die Haftung des Grundstücks für eine grundstücksbezogene öffentliche Forderung (z. B. Grundsteuer, Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge, Anschlussbeiträge, in einigen Bundesländern auch Benutzungsgebühren) – unabhängig von der Person des Eigentümers. Die Vollstreckung aus der öffentlichen Last ist ein scharfes Schwert, dessen Einsatz den Städten, Gemeinden und Zweckverbänden eine gute Kenntnis der entsprechenden Regelungen des Zwangsversteigerungsrechts und der Insolvenzordnung abverlangt. Dieses Seminar soll den zuständigen Mitarbeitern der Städte und Gemeinden sowie der Wasser- und Abwasserverbände helfen, die öffentliche Last sicher und effektiv im Interesse der öffentlichen Einnahmensicherung zu nutzen. IHRE REFERENTIN Harriet Bluhm Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Kanzlei GKMP Partnerschaftsgesellschaft mbH, Bremen – Potsdam, hat ihren Arbeitsschwerpunkt im Allgemeinen Verwaltungsrecht sowie im Kommunalabgaben und Baurecht. Sie berät vor allem Zweckverbände und Kommunen bei der Durchsetzung ihrer Beitrags- und Gebührenforderungen sowie bei der rechtssicheren Erarbeitung der notwendigen Satzungen. AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Geschäftsführer(innen), leitende Angestellte, Betriebsleiter(innen), Mitarbeiter(innen) eines Zweckverbandes, Stadtwerkes, einer Betriebsführungsgesellschaft oder einer Fachverwaltung (u. a. Hoch- und Tiefbau, Bauverwaltung, Kämmerei, Kommunalaufsicht), Rechtsanwälte, sowie andere juristische Personen als auch Mitarbeiter(innen) eines Wohnungsunternehmens MITTWOCH, 9. MÄRZ 2016 HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Die öffentliche Last und ihre Bedeutung in der Abgabenerhebung 09:30 Uhr Beginn des Seminars Allgemeine Grundlagen • Begriffsbestimmung, Rechtscharakter • Gesetzliche Voraussetzungen für das Bestehen einer öffentlichen Last • Festsetzungsfrist, Festsetzungsverjährung • Rangprivileg – Rangverlust Die öffentliche Last in der Abgabenerhebung • Entstehung der öffentlichen Last im Einzelfall • Der Abgabenschuldner • Festsetzung der Abgabenforderung • Fälligkeit und Nebenleistungen • Stundung • Die aufschiebend bedingte Sicherungshypothek Die öffentliche Last und ihre Bedeutung in der Abgabenerhebung BB160331, Mittwoch, 9. März 2016, Berlin Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Die Vollstreckung aus der öffentlichen Last • Der Vorrang der Mobiliarvollstreckung • Der Begriff des „geringsten Gebots“ in der Zwangsversteigerung • Anmeldung oder Beitritt bei laufender Zwangsversteigerung? • Der eigene Antrag auf Zwangsversteigerung • Duldungsbescheid bei Eigentümerwechsel oder Insolvenz • Die Ablösung der Forderung durch einen anderen Gläubiger • Verjährung, Fragen der Fristberechnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Die öffentliche Last im Insolvenzverfahren • Das Absonderungsrecht gem. § 49 InsO • Die Freigabe des Grundstücks aus der Insolvenzmasse Telefon 16:00 Uhr Rechnungsadresse Ende des Seminars E-Mail DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Grundlagen des Baurechts für Beitragssachbearbeiter(innen) Referentin: Harriet Bluhm 11.04.2016 in Berlin (BB160330) 10:45 und 14:45 Uhr Kaffeepausen 12:30 bis 13:30 Uhr Gemeinsames Mittagessen Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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