Die öffentliche Last und ihre Bedeutung in der Abgabenerhebung

HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
BB160331
Mittwoch, 9. März 2016
Hotel Sylter Hof Berlin
Kurfürstenstraße 114–116
10787 Berlin
Telefon: 030 2120-0
Beginn: 09:30 Uhr
Ende:
16:00 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
295,00 € für Mitglieder des vhw
355,00 € für Nichtmitglieder
140,00 € für Studenten (bis 27
Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Berlin/Brandenburg
Fritschestraße 27/28 · 10585 Berlin · Telefon: 030 390473-320
Fax: 030 390473-390 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Seminar
Die öffentliche Last und
ihre Bedeutung in der
Abgabenerhebung
Mittwoch
9. März 2016
Berlin
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
„Öffentliche Last“ bedeutet die Haftung des Grundstücks für eine grundstücksbezogene öffentliche Forderung (z. B. Grundsteuer, Erschließungs- und
Straßenausbaubeiträge, Anschlussbeiträge, in einigen Bundesländern auch
Benutzungsgebühren) – unabhängig von der Person des Eigentümers.
Die Vollstreckung aus der öffentlichen Last ist ein scharfes Schwert, dessen
Einsatz den Städten, Gemeinden und Zweckverbänden eine gute Kenntnis
der entsprechenden Regelungen des Zwangsversteigerungsrechts und der Insolvenzordnung abverlangt.
Dieses Seminar soll den zuständigen Mitarbeitern der Städte und Gemeinden
sowie der Wasser- und Abwasserverbände helfen, die öffentliche Last sicher
und effektiv im Interesse der öffentlichen Einnahmensicherung zu nutzen.
IHRE REFERENTIN
Harriet Bluhm
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht,
Kanzlei GKMP Partnerschaftsgesellschaft mbH, Bremen –
Potsdam, hat ihren Arbeitsschwerpunkt im Allgemeinen
Verwaltungsrecht sowie im Kommunalabgaben und Baurecht. Sie berät vor allem Zweckverbände und Kommunen bei der Durchsetzung ihrer Beitrags- und
Gebührenforderungen sowie bei der rechtssicheren Erarbeitung der notwendigen Satzungen.
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Geschäftsführer(innen), leitende Angestellte, Betriebsleiter(innen), Mitarbeiter(innen) eines Zweckverbandes, Stadtwerkes, einer Betriebsführungsgesellschaft oder einer Fachverwaltung (u. a. Hoch- und Tiefbau, Bauverwaltung,
Kämmerei, Kommunalaufsicht), Rechtsanwälte, sowie andere juristische Personen als auch Mitarbeiter(innen) eines Wohnungsunternehmens
MITTWOCH, 9. MÄRZ 2016
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Die öffentliche Last und ihre Bedeutung in der Abgabenerhebung
09:30 Uhr
Beginn des Seminars
Allgemeine Grundlagen
• Begriffsbestimmung, Rechtscharakter
• Gesetzliche Voraussetzungen für das Bestehen einer öffentlichen Last
• Festsetzungsfrist, Festsetzungsverjährung
• Rangprivileg – Rangverlust
Die öffentliche Last in der Abgabenerhebung
• Entstehung der öffentlichen Last im Einzelfall
• Der Abgabenschuldner
• Festsetzung der Abgabenforderung
• Fälligkeit und Nebenleistungen
• Stundung
• Die aufschiebend bedingte Sicherungshypothek
Die öffentliche Last und ihre Bedeutung in der
Abgabenerhebung
BB160331, Mittwoch, 9. März 2016, Berlin
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Die Vollstreckung aus der öffentlichen Last
• Der Vorrang der Mobiliarvollstreckung
• Der Begriff des „geringsten Gebots“ in der Zwangsversteigerung
• Anmeldung oder Beitritt bei laufender Zwangsversteigerung?
• Der eigene Antrag auf Zwangsversteigerung
• Duldungsbescheid bei Eigentümerwechsel oder Insolvenz
• Die Ablösung der Forderung durch einen anderen Gläubiger
• Verjährung, Fragen der Fristberechnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Die öffentliche Last im Insolvenzverfahren
• Das Absonderungsrecht gem. § 49 InsO
• Die Freigabe des Grundstücks aus der Insolvenzmasse
Telefon
16:00 Uhr
Rechnungsadresse
Ende des Seminars
E-Mail
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
Grundlagen des Baurechts für Beitragssachbearbeiter(innen)
Referentin: Harriet Bluhm
11.04.2016 in Berlin (BB160330)
10:45 und 14:45 Uhr Kaffeepausen
12:30 bis 13:30 Uhr Gemeinsames Mittagessen
Straße
PLZ / Ort
Telefon / Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de