Zahl der Woche - Deutsches Ärzteblatt

AKTUELL
PSYCH-ENTGELTSYSTEM
Gröhe verkündet Kehrtwende bei PEPP
Gesundheitsminister Gröhe will,
dass psychiatrische
Kliniken weiterhin
individuelle Budgets
mit den Krankenkassen verhandeln.
können.
Foto: dpa
Die geplante Einführung des vielfach kritisierten Pauschalierten Entgeltsystems in Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) ist vom Tisch.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und Gesundheitspolitiker der Großen Koalition
verkündeten am 18. Februar, von
den ursprünglich geplanten landeseinheitlichen diagnosebezogenen
Tagesentgelten abrücken zu wollen.
Psychiatrische und psychosomatische Kliniken sollen weiterhin individuelle Budgets mit den Krankenkassen vereinbaren können, bei
denen regionale Bedingungen und
besondere Versorgungsverpflichtungen berücksichtigt werden.
Fachverbände aus Medizin und
Pflege hatten immer wieder gegen
PEPP protestiert: Das leistungsorientierte System werde den Besonderheiten psychischer Erkrankungen nicht gerecht. Befürchtet wurde
ein Personalabbau, vor allem in der
Pflege. Ein unverhältnismäßig hoher Dokumentationsaufwand gehe
zudem zulasten der Versorgung.
Gröhe präsentierte nun Eckpunkte für eine „Weiterentwicklung des
Psych-Entgeltsystems“ und unterstrich dabei die „große Zustimmung
der Fachverbände“. Er stellte verbindliche Mindestvorgaben für die
Personalausstattung heraus, unter
Berücksichtigung der Psychiatrie-
Personalverordnung und der aktuellen Leitlinien. Außerdem soll eine
psychiatrische Akutbehandlung für
Patienten nach einem Klinikaufenthalt durch multiprofessionelle Behandlungsteams im häuslichen Umfeld eingeführt werden. Die gesetz-
lichen Rahmenbedingungen für das
neue Psych-Entgeltsystem sollen in
diesem Jahr ausgehandelt werden,
so dass es ab 2017 budgetneutral in
den Kliniken angewendet kann.
Die Eckpunkte im Internet:
http://d.aerzteblatt.de/CB76
PB
Zahl der Woche
26 844
Mehrlingskinder wurden 2014 in Deutschland geboren
(25 954 Zwillinge, 846 Drillinge und 44 Vierlinge).
Der Anteil an den Neugeborenen war so hoch wie noch nie.
Quelle: Statistisches Bundesamt
REHABILITATION
Neues „Formular 61“ gilt ab April
Eine Verordnung
von Reha ist künftig für alle Vertragsärzte direkt möglich.
A 302
Foto: Fotolia/Narong Jongsirikul
Ab April können alle Vertragsärzte
eine medizinische Rehabilitation
zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen und
dafür direkt das „Formular 61“ nut-
zen. Darauf hat die Kassenärztliche
Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen. Der Nachweis einer zusätzlichen Qualifikation sei dann nicht
mehr erforderlich, die bislang notwendige Abrechnungsgenehmigung
entfalle. Das alte Formular 61 ist ab
April ungültig.
Die Reha-Verordnung selbst erfolgt künftig ohne Umweg mit Formular 61. Es wurde laut KBV überarbeitet und auf drei Seiten gekürzt.
Weggefallen sind dabei die erforderlichen Angaben zu den bisherigen Maßnahmen der Kranken-
behandlung. „Alles in allem sollte
das Ausfüllen von Muster 61 damit
zukünftig schneller gehen“, heißt es
dazu aus der KBV.
Die neuen Papiervordrucke können Praxen ab März auf ihrem regulären Bezugsweg bestellen, zum
Beispiel bei ihrer Kassenärztlichen
Vereinigung (KV) oder Druckerei.
Gleichzeitig werden die Softwarehäuser das neue Formular 61 in die
Praxisverwaltungssysteme integrieren und den Praxen mit dem Software-Update zum zweiten Quartal
2016 bereitstellen.
hil
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 8 | 26. Februar 2016