AKTUELL PSYCH-ENTGELTSYSTEM Gröhe verkündet Kehrtwende bei PEPP Gesundheitsminister Gröhe will, dass psychiatrische Kliniken weiterhin individuelle Budgets mit den Krankenkassen verhandeln. können. Foto: dpa Die geplante Einführung des vielfach kritisierten Pauschalierten Entgeltsystems in Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) ist vom Tisch. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und Gesundheitspolitiker der Großen Koalition verkündeten am 18. Februar, von den ursprünglich geplanten landeseinheitlichen diagnosebezogenen Tagesentgelten abrücken zu wollen. Psychiatrische und psychosomatische Kliniken sollen weiterhin individuelle Budgets mit den Krankenkassen vereinbaren können, bei denen regionale Bedingungen und besondere Versorgungsverpflichtungen berücksichtigt werden. Fachverbände aus Medizin und Pflege hatten immer wieder gegen PEPP protestiert: Das leistungsorientierte System werde den Besonderheiten psychischer Erkrankungen nicht gerecht. Befürchtet wurde ein Personalabbau, vor allem in der Pflege. Ein unverhältnismäßig hoher Dokumentationsaufwand gehe zudem zulasten der Versorgung. Gröhe präsentierte nun Eckpunkte für eine „Weiterentwicklung des Psych-Entgeltsystems“ und unterstrich dabei die „große Zustimmung der Fachverbände“. Er stellte verbindliche Mindestvorgaben für die Personalausstattung heraus, unter Berücksichtigung der Psychiatrie- Personalverordnung und der aktuellen Leitlinien. Außerdem soll eine psychiatrische Akutbehandlung für Patienten nach einem Klinikaufenthalt durch multiprofessionelle Behandlungsteams im häuslichen Umfeld eingeführt werden. Die gesetz- lichen Rahmenbedingungen für das neue Psych-Entgeltsystem sollen in diesem Jahr ausgehandelt werden, so dass es ab 2017 budgetneutral in den Kliniken angewendet kann. Die Eckpunkte im Internet: http://d.aerzteblatt.de/CB76 PB Zahl der Woche 26 844 Mehrlingskinder wurden 2014 in Deutschland geboren (25 954 Zwillinge, 846 Drillinge und 44 Vierlinge). Der Anteil an den Neugeborenen war so hoch wie noch nie. Quelle: Statistisches Bundesamt REHABILITATION Neues „Formular 61“ gilt ab April Eine Verordnung von Reha ist künftig für alle Vertragsärzte direkt möglich. A 302 Foto: Fotolia/Narong Jongsirikul Ab April können alle Vertragsärzte eine medizinische Rehabilitation zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen und dafür direkt das „Formular 61“ nut- zen. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen. Der Nachweis einer zusätzlichen Qualifikation sei dann nicht mehr erforderlich, die bislang notwendige Abrechnungsgenehmigung entfalle. Das alte Formular 61 ist ab April ungültig. Die Reha-Verordnung selbst erfolgt künftig ohne Umweg mit Formular 61. Es wurde laut KBV überarbeitet und auf drei Seiten gekürzt. Weggefallen sind dabei die erforderlichen Angaben zu den bisherigen Maßnahmen der Kranken- behandlung. „Alles in allem sollte das Ausfüllen von Muster 61 damit zukünftig schneller gehen“, heißt es dazu aus der KBV. Die neuen Papiervordrucke können Praxen ab März auf ihrem regulären Bezugsweg bestellen, zum Beispiel bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) oder Druckerei. Gleichzeitig werden die Softwarehäuser das neue Formular 61 in die Praxisverwaltungssysteme integrieren und den Praxen mit dem Software-Update zum zweiten Quartal 2016 bereitstellen. hil Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 8 | 26. Februar 2016
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