- Herausgabe einer Notifizierung über IMI Den ausgefüllten Vordruck nebst Anlagen übersenden Sie bitte an den IMI-Koordinator für die Dienstleistungsrichtlinie unter: [email protected] Angaben zum Bearbeiter/zur Bearbeiterin bei der zuständigen Behörde als Ansprechpartner/in für Rückfragen Name der Behörde Anschrift Name, Vorname Telefon eMail Vertretung Titel des zu notifizierenden Rechtsaktes Status Entwurf Endgültig Inkrafttreten am TT.MM.JJJJ Link zur Online-Veröffentlichung Als Anlagen bitte beifügen - ausgefülltes Formular A oder B* - Text des zu notifizierenden Rechtsaktes (i.d.R. Amtsblatt; bitte im pdf-Format beifügen) Kommentar *Die Formulare zur Notifizierung finden Sie ebenfalls zum Download auf der IMI-InfoWebsite. Das Formular A nutzen Sie bitte für Notifizierungen von Rechtsakten, die sich ausschließlich auf Niederlassungen von Dienstleistern beziehen. Das Formular B nutzen Sie, wenn es sich um die Regelung einer grenzüberschreitenden Tätigkeit oder grenzüberschreitender Tätigkeit und Niederlassung handelt. Ausführlichere Informationen zur Unterscheidung finden Sie auch in den Vorbemerkungen auf den Formularen.
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