Herausgabe einer Notifizierung über IMI

- Herausgabe einer Notifizierung über IMI Den ausgefüllten Vordruck nebst Anlagen übersenden Sie bitte an den IMI-Koordinator für
die Dienstleistungsrichtlinie unter: [email protected]
Angaben zum Bearbeiter/zur Bearbeiterin bei der zuständigen Behörde als Ansprechpartner/in für Rückfragen
Name der Behörde
Anschrift
Name, Vorname
Telefon
eMail
Vertretung
Titel des zu notifizierenden Rechtsaktes
Status
Entwurf
Endgültig
Inkrafttreten am TT.MM.JJJJ
Link zur Online-Veröffentlichung
Als Anlagen bitte beifügen
- ausgefülltes Formular A oder B*
- Text des zu notifizierenden
Rechtsaktes (i.d.R. Amtsblatt; bitte
im pdf-Format beifügen)
Kommentar
*Die Formulare zur Notifizierung finden Sie ebenfalls zum Download auf der IMI-InfoWebsite.
Das Formular A nutzen Sie bitte für Notifizierungen von Rechtsakten, die sich ausschließlich
auf Niederlassungen von Dienstleistern beziehen. Das Formular B nutzen Sie, wenn es sich
um die Regelung einer grenzüberschreitenden Tätigkeit oder grenzüberschreitender Tätigkeit
und Niederlassung handelt. Ausführlichere Informationen zur Unterscheidung finden Sie auch
in den Vorbemerkungen auf den Formularen.