Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan „Thürrauch-Areal“ Aufstellungsbeschluss als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Der Gemeinderat hat am 24. März 2015 beschlossen, den Bebauungsplan „Thürrauch-Areal“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. Das Plangebiet befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans zur Änderung des Bebauungsplanes „Steinäckerstraße – Dorfweg 1939“ in der Fassung vom 16. Dezember 1966 zuletzt geändert durch Deckblatt vom 06. Juni 1969. Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Thürrauch-Areal“ ergibt sich aus dem im Lageplan „Ortsentwicklung im Thürrauch-Areal“ der Freien Planungsgruppe 7 vom 13. März 2015 dargestellten Bereich: Der Bereich wird begrenzt im Norden: durch die Steinäckerstraße im Osten: durch die Grundstücke Steinäckerstraße 29, Flurstück Nr. 1702/2 und Frauenstraße 10, 12 und 14, Flurstück Nr. 1707 im Süden: durch die südliche Grenze der Frauenstraße und im Westen: durch die westliche Grenze der Heerstraße. Ziele und Zwecke der Planung: Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Thürrauch-Areal“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung der brachliegenden gewerblichen Flächen in eine Wohnnutzung geschaffen werden, indem die Änderung der baulichen Nutzung vom Mischgebiet in ein Allgemeines Wohngebiet vorgesehen ist. Es wird ein städtebaulicher Entwurf erarbeitet, welcher als Grundlage für die Erarbeitung des Bebauungsplanes dient. Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. Murr, den 25. März 2015 gez. Bartzsch Bürgermeister
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