Aufstellung Bbpl. Nr. 29, II.Abschnitt An den

Vierte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29, II. Abschnitt
"An den Burwiesen" der Stadt Lengerich: Bekanntmachung
vom 11.07.2016 des Beschlusses über die Einleitung des
Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes
Der Rat der Stadt Lengerich hat in seiner Sitzung am
05.07.2016 den folgenden Beschluss gefasst:
"Der Rat der Stadt Lengerich beschließt, das Verfahren zur 4.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29, II. Abschnitt
einzuleiten und die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29,
II. Abschnitt gem. § 13a BauGB durchzuführen."
Gem. § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
geändert wird.
Von einer frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird
abgesehen. Gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2 BauGB kann sich die
Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die
wesentlichen
Auswirkungen
der
Planungen
in
den
Verwaltungsräumen der Stadt Lengerich, Tecklenburger Straße
4, Zimmer 508, während der allgemeinen Dienststunden,
unterrichten und sich in der Zeit vom 01. August bis 15. August
2016 einschließlich zur Planung äußern.
Die vorgesehene Änderung beinhaltet, im Wesentlichen die
ausgewiesenen Verkaufsflächen des Getränkemarktes und des
Discountmarktes unter dem Aspekt einer qualitativen
Verbesserung der Nahversorgung des südlichen Wohnbereichs
Lengerichs in einem Gebäude zusammenzufassen.
Der
Geltungsbereich
der
vierten
Änderung
des
Bebauungsplanes Nr. 29, II. Abschnitt "An den Burwiesen" der
Stadt Lengerich ergibt sich aus dem nachstehenden
Übersichtsplan.
Geltungsbereich
4. Änderung Bebauungsplan Nr. 29,
II. Abschnitt "An den Burwiesen"
49525 Lengerich, 11.07.2016
Der Bürgermeister
gez. Möhrke