Vierte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29, II. Abschnitt "An den Burwiesen" der Stadt Lengerich: Bekanntmachung vom 11.07.2016 des Beschlusses über die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Der Rat der Stadt Lengerich hat in seiner Sitzung am 05.07.2016 den folgenden Beschluss gefasst: "Der Rat der Stadt Lengerich beschließt, das Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29, II. Abschnitt einzuleiten und die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29, II. Abschnitt gem. § 13a BauGB durchzuführen." Gem. § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert wird. Von einer frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2 BauGB kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen in den Verwaltungsräumen der Stadt Lengerich, Tecklenburger Straße 4, Zimmer 508, während der allgemeinen Dienststunden, unterrichten und sich in der Zeit vom 01. August bis 15. August 2016 einschließlich zur Planung äußern. Die vorgesehene Änderung beinhaltet, im Wesentlichen die ausgewiesenen Verkaufsflächen des Getränkemarktes und des Discountmarktes unter dem Aspekt einer qualitativen Verbesserung der Nahversorgung des südlichen Wohnbereichs Lengerichs in einem Gebäude zusammenzufassen. Der Geltungsbereich der vierten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29, II. Abschnitt "An den Burwiesen" der Stadt Lengerich ergibt sich aus dem nachstehenden Übersichtsplan. Geltungsbereich 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 29, II. Abschnitt "An den Burwiesen" 49525 Lengerich, 11.07.2016 Der Bürgermeister gez. Möhrke
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