Bekanntmachung Amt Bargteheide-Land Gemeinde Jersbek, Kreis Stormarn Bebauungsplan Nr. 13 - 2. Änderung und Ergänzung – Ortsteil Timmerhorn - als Bebauungsplan der Innenentwicklung Gebiet: Klein Hansdorfer Straße Nr. 20k und 22 einschließlich rückwärtiger Grundstücksteile hier: a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses b) öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 13 – 2. Änderung und Ergänzung - Ortsteil Timmerhorn - der Gemeinde Jersbek nach § 3 Abs. 2 BauGB a) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jersbek hat in ihrer Sitzung am 17. Dezember 2015 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. Bebauungsplan Nr. 13 - 2. Änderung und Ergänzung – Ortsteil Timmerhorn -für das Gebiet: Klein Hansdorfer Straße Nr. 20k und 22 einschließlich rückwärtiger Grundstücksteile als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) aufzustellen. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt. Dies wird hiermit bekannt gemacht. Die Planungsziele werden wie folgt umschrieben: Planungsziel ist die Umstrukturierung der hier bisher festgesetzten Bauflächen des Bebauungsplanes Nr. 13 für die Grundstücke Klein Hansdorfer Straße 20k und 22 unter Einbeziehung der östlich angrenzenden privaten Grünfläche. Mit dem bisherigen Bebauungsplan waren den beiden Baugrundstücken nur in begrenztem Umfange weitere bauliche Entwicklungsmöglichkeiten gegeben. Dies ist zur gewünschten Stärkung des hier vorgesehenen kleinen Ortszentrums um das Bürgerhaus herum nicht mehr Planungsziel. Aus diesem Grunde soll mit der vorliegenden Planung eine bauliche Optimierung der beiden bisherigen Baugrundstücke unter Einbezug von Teilflächen der bisherigen privaten Grünfläche erfolgen, als dass hier zusätzlich Anbauten bzw. weitere Wohngebäude entstehen können. b) Der von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 21. April 2016 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 - 2. Änderung und Ergänzung – Ortsteil Timmerhorn - als Bebauungsplan der Innenentwicklung für das o. g. Gebiet, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie dem Entwurf der Begründung hierzu liegen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit vom 14. Juli 2016 bis zum 15. August 2016 einschließlich in der Amtsverwaltung des Amtes Bargteheide-Land, Eckhorst 34 in 22941 Bargteheide, Zimmer 215, während folgender Zeiten: -Dienststunden- zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Erläuterungen und Auskunft erteilt Herr Pump oder seine Vertretung. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 13 - 2. Änderung und Ergänzung – Ortsteil Timmerhorn - als Bebauungsplan der Innenentwicklung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der erneuten Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig. Hinweise: Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Plangebietes wiedergegeben Öffnungszeiten des Amtes Bargteheide-Land Montag bis Freitag (außer Mittwoch) 8.00 – 12.00 Uhr Dienstag auch 14.00 – 18.00 Uhr Diese Bekanntmachung wird am 06. Juli 2016 durch Bereitstellung im Internet auf der Homepage des Amtes Bargteheide-Land unter www.bargteheide-land.de/bekanntmachungen veröffentlicht. Bargteheide, d. 29. Juni 2016 Amt Bargteheide-Land Der Amtsvorsteher Herbert Sczech
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