Bekanntmachung Amt Bargteheide-Land Gemeinde Jersbek, Kreis

Bekanntmachung Amt Bargteheide-Land
Gemeinde Jersbek, Kreis Stormarn
Bebauungsplan Nr. 13 - 2. Änderung und Ergänzung – Ortsteil Timmerhorn - als
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Gebiet: Klein Hansdorfer Straße Nr. 20k und 22 einschließlich rückwärtiger Grundstücksteile
hier:
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
b) öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 13 – 2. Änderung und
Ergänzung - Ortsteil Timmerhorn - der Gemeinde Jersbek nach § 3 Abs. 2 BauGB
a)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jersbek hat in ihrer Sitzung am 17. Dezember 2015
beschlossen, den Bebauungsplan Nr. Bebauungsplan Nr. 13 - 2. Änderung und Ergänzung – Ortsteil
Timmerhorn -für das Gebiet: Klein Hansdorfer Straße Nr. 20k und 22 einschließlich rückwärtiger
Grundstücksteile als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13a
BauGB) aufzustellen. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
Dies wird hiermit bekannt gemacht.
Die Planungsziele werden wie folgt umschrieben:
Planungsziel ist die Umstrukturierung der hier bisher festgesetzten Bauflächen des Bebauungsplanes
Nr. 13 für die Grundstücke Klein Hansdorfer Straße 20k und 22 unter Einbeziehung der östlich
angrenzenden privaten Grünfläche.
Mit dem bisherigen Bebauungsplan waren den beiden Baugrundstücken nur in begrenztem Umfange
weitere bauliche Entwicklungsmöglichkeiten gegeben. Dies ist zur gewünschten Stärkung des hier
vorgesehenen kleinen Ortszentrums um das Bürgerhaus herum nicht mehr Planungsziel. Aus diesem
Grunde soll mit der vorliegenden Planung eine bauliche Optimierung der beiden bisherigen
Baugrundstücke unter Einbezug von Teilflächen der bisherigen privaten Grünfläche erfolgen, als dass
hier zusätzlich Anbauten bzw. weitere Wohngebäude entstehen können.
b)
Der von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 21. April 2016 gebilligte und zur öffentlichen
Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 - 2. Änderung und Ergänzung – Ortsteil
Timmerhorn - als Bebauungsplan der Innenentwicklung für das o. g. Gebiet, bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie dem Entwurf der Begründung hierzu liegen
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit
vom 14. Juli 2016
bis zum 15. August 2016 einschließlich
in der Amtsverwaltung des Amtes Bargteheide-Land, Eckhorst 34 in 22941 Bargteheide, Zimmer 215,
während folgender Zeiten: -Dienststunden- zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Erläuterungen und
Auskunft erteilt Herr Pump oder seine Vertretung.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen
sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan Nr. 13 - 2. Änderung und Ergänzung – Ortsteil Timmerhorn - als Bebauungsplan der
Innenentwicklung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht
hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von
Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der erneuten Auslegung nicht oder verspätet geltend
gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen
Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig.
Hinweise:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Plangebietes wiedergegeben
Öffnungszeiten des Amtes Bargteheide-Land
Montag bis Freitag (außer Mittwoch)
8.00 – 12.00 Uhr
Dienstag auch 14.00 – 18.00 Uhr
Diese Bekanntmachung wird am 06. Juli 2016 durch Bereitstellung im Internet auf der Homepage des
Amtes Bargteheide-Land unter www.bargteheide-land.de/bekanntmachungen veröffentlicht.
Bargteheide, d. 29. Juni 2016
Amt Bargteheide-Land
Der Amtsvorsteher
Herbert Sczech