Sitzungsvorlage Vorlage Nr.: 122/15 Federführung: Bauamt Verfasser: Klomfaß, Martin Datum: AZ: Beratungsfolge Termin Gemeinderat 08.12.2015 Status Ö 16.11.2015 621.41 / Kl Zuständigkeit Entscheidung Tagesordnungspunkt: Bebauungsplan "Lache", Gem. Herbolzheim-Wagenstadt - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Beschlussvorschlag: Zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens „Lache“, Gem. Herbolzheim-Wagenstadt wird beschlossen: 1. Für den im Lageplan vom 29.10.2015 dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. 2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt, in der die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt werden und in der Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben wird. 3. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel von der künftigen Planung unterrichtet, zur Stellungnahme nach § 4 Abs. 1 BauGB und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert. Sachverhalt: 1. Anlass der Planung Der vorgesehene Planbereich liegt im Anschluss an die bereits bebauten Plangebiete der Bebauungspläne „Kleinfeldele“ und „Rotackerweg“ am westlichen Ortsrand von Wagenstadt. Der Stadt Herbolzheim liegen einige Bewerbungen von Bauinteressenten aus Wagenstadt vor. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, soll ein diesem Bedarf entsprechendes Baugebiet erschlossen werden. Der Ortschaftsrat Wagenstadt hat in seiner Sitzung vom 30.11.2015 dem Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes empfohlen. 122/15 Seite 1 von 2 2. Ziele und Zwecke der Planung Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung der Flächen als Allgemeines Wohngebiet (WA nach § 4 BauNVO) geschaffen werden. 3. Übereinstimmung mit dem Flächennutzungsplan Der gültige Flächennutzungsplan weist diesen Teil als Erweiterungsflächen für Wohnbauflächen aus. In der Fassung der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung in der Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist diese Fläche ebenfalls als Erweiterungsfläche für Wohnbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan wird damit aus dem aktuellen und zukünftigen Flächennutzungsplan entwickelt (vgl. § 8 Abs. 2 BauGB). Haushaltsmittel: Die Mittel sind im Haushalt veranschlagt. Ernst Schilling Bürgermeister 122/15 Seite 2 von 2
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