Sitzungsvorlage - in Herbolzheim

Sitzungsvorlage
Vorlage Nr.: 122/15
Federführung: Bauamt
Verfasser:
Klomfaß, Martin
Datum:
AZ:
Beratungsfolge
Termin
Gemeinderat
08.12.2015
Status
Ö
16.11.2015
621.41 / Kl
Zuständigkeit
Entscheidung
Tagesordnungspunkt:
Bebauungsplan "Lache", Gem. Herbolzheim-Wagenstadt
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Beschlussvorschlag:
Zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens „Lache“, Gem. Herbolzheim-Wagenstadt wird
beschlossen:
1. Für den im Lageplan vom 29.10.2015 dargestellten Bereich wird nach
§ 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt.
2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer
Informationsveranstaltung durchgeführt, in der die Ziele und Zwecke der Planung
dargelegt werden und in der Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung
gegeben wird.
3. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
werden parallel von der künftigen Planung unterrichtet, zur Stellungnahme nach § 4 Abs.
1 BauGB und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.
Sachverhalt:
1. Anlass der Planung
Der vorgesehene Planbereich liegt im Anschluss an die bereits bebauten Plangebiete der
Bebauungspläne „Kleinfeldele“ und „Rotackerweg“ am westlichen Ortsrand von Wagenstadt.
Der Stadt Herbolzheim liegen einige Bewerbungen von Bauinteressenten aus Wagenstadt
vor. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, soll ein diesem Bedarf entsprechendes
Baugebiet erschlossen werden.
Der Ortschaftsrat Wagenstadt hat in seiner Sitzung vom 30.11.2015 dem Gemeinderat die
Aufstellung des Bebauungsplanes empfohlen.
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2. Ziele und Zwecke der Planung
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Nutzung der Flächen als Allgemeines Wohngebiet (WA nach § 4
BauNVO) geschaffen werden.
3. Übereinstimmung mit dem Flächennutzungsplan
Der gültige Flächennutzungsplan weist diesen Teil als Erweiterungsflächen für
Wohnbauflächen aus. In der Fassung der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung in
der Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist diese Fläche ebenfalls als
Erweiterungsfläche für Wohnbaufläche dargestellt.
Der Bebauungsplan wird damit aus dem aktuellen und zukünftigen Flächennutzungsplan
entwickelt (vgl. § 8 Abs. 2 BauGB).
Haushaltsmittel:
Die Mittel sind im Haushalt veranschlagt.
Ernst Schilling
Bürgermeister
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