Stadt Bad Iburg Die Bürgermeisterin Bad Iburg, den 16.03.2015 Akz: 61 26 12 Bebauungsplan Nr. 2c „Südlich Urberg“: Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gem. § 13a BauGB i. V. m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Iburg hat in seiner Sitzung am 24.07.2014 den Auslegungsbeschluss gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB für den Bebauungsplan Nr. 2c „Südlich Urberg“, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, gefasst. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung. Der entsprechende Geltungsbereich ist in der beigefügten Kartenskizze, die Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, dargestellt. Die derzeit als Grünland genutzten Flächen sollen überplant und entsprechend der umliegenden Nutzung als Wohnbauland ausgewiesen werden. Ziel ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA). Das Maß der baulichen Nutzung ist den umliegend bebauten Bereichen angepasst. Gem. § 13a BauGB wird der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt. An umweltbezogenen Informationen liegen dennoch folgende Unterlagen vor: - Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden (Geologie / Boden, Gewässer / Grundwasser, Klima / Lufthygiene, Arten / Lebensgemeinschaften, Orts- und Landschaftsbild, Mensch / Gesundheit, Kultur- und Sachgüter. - Darstellung der Wechselbeziehungen zwischen den genannten Schutzgütern. Die öffentliche Auslegung gem. § 13a BauGB i. V. m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB findet in der Zeit vom 13.04.2015 bis zum 18.05.2015 statt. Es besteht die Möglichkeit, den Entwurf des Bebauungsplanes sowie die diesbezüglichen umweltbezogenen Informationen im Rathaus der Stadt Bad Iburg beim Fachdienst Planen und Bauen (Zimmer Nr. 18), während der Dienststunden einzusehen und sich erläutern zu lassen. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung kann unterrichtet werden. Weiter stehen die Planunterlagen des Bebauungsplanes auf der Homepage der Stadt Bad Iburg zum Download zur Verfügung (www.badiburg.de – Verwaltung – Bekanntmachungen). Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Gem. § 3 (2) BauGB ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen dieser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Stadt Bad Iburg Annette Niermann Bürgermeisterin Abb. 1: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2c „Südlich Urberg“
© Copyright 2024 ExpyDoc