Aufstellungsbeschluss

Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 92
„Hermann-Weyl-Straße“
der Stadt Elmshorn
Am 03.12.2015 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt folgenden
Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 92 „HermannWeyl-Straße“ der Stadt Elmshorn gefasst:
a) Für den städtischen Schulsportplatz südlich der Timm-Kröger-Schule, in dem
Wohngebiet zwischen Mommsenstraße und Heidmühlenweg sowie
Hebbelstraße und Ludwig-Meyn-Straße gelegen und östlich an die HermannWeyl-Straße anschließend und für den an den Sportplatz östlich angrenzenden
öffentlichen Grünzug, der in Nord-Süd-Richtung zwischen Mommsenstraße und
Heidmühlenweg verläuft (gemäß Darstellung des Geltungsbereichs in der
Anlage), wird das 1. Änderungsverfahren des rechtskräftigen Bebauungsplanes
Nr. 92 nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitet und somit der
Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der
Innenentwicklung aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
wird von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht nach den §§ 2 und 2 a
BauGB abgesehen.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
• Ausweisung der bisher als Sportplatz genutzten Fläche als ein
allgemeines Wohngebiet
• Nachhaltige Sicherung des öffentlichen Grünzuges
• Erhaltungsgebote für den schützenswerten Baumbestand
b) Mit der Ausarbeitung des Satzungsentwurfes wird das Amt für Stadtentwicklung
beauftragt.
c) Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird gem. § 13a Abs. 2
BauGB in Verbindung mit § 13 Absatz 2 BauGB abgesehen. Die betroffene
Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die
wesentlichen Auswirkungen der Planung während einer 14-tägigen Auslegung
unterrichten und innerhalb dieser Frist zur Planung äußern.
d) Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Absatz 1 Satz
2 BauGB).