Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 92 „Hermann-Weyl-Straße“ der Stadt Elmshorn Am 03.12.2015 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 92 „HermannWeyl-Straße“ der Stadt Elmshorn gefasst: a) Für den städtischen Schulsportplatz südlich der Timm-Kröger-Schule, in dem Wohngebiet zwischen Mommsenstraße und Heidmühlenweg sowie Hebbelstraße und Ludwig-Meyn-Straße gelegen und östlich an die HermannWeyl-Straße anschließend und für den an den Sportplatz östlich angrenzenden öffentlichen Grünzug, der in Nord-Süd-Richtung zwischen Mommsenstraße und Heidmühlenweg verläuft (gemäß Darstellung des Geltungsbereichs in der Anlage), wird das 1. Änderungsverfahren des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 92 nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitet und somit der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB wird von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht nach den §§ 2 und 2 a BauGB abgesehen. Es werden folgende Planungsziele angestrebt: • Ausweisung der bisher als Sportplatz genutzten Fläche als ein allgemeines Wohngebiet • Nachhaltige Sicherung des öffentlichen Grünzuges • Erhaltungsgebote für den schützenswerten Baumbestand b) Mit der Ausarbeitung des Satzungsentwurfes wird das Amt für Stadtentwicklung beauftragt. c) Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird gem. § 13a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Absatz 2 BauGB abgesehen. Die betroffene Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung während einer 14-tägigen Auslegung unterrichten und innerhalb dieser Frist zur Planung äußern. d) Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB).
© Copyright 2024 ExpyDoc