Amtliche Bekanntmachung der Stadt Roth 3. Änderung des Bebauungsplanes E 6 „Grimmstraße“; Eckersmühlen Bekanntmachung der Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB; Der Stadtrat hat am 27.09.2016 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB, den Bebauungsplan Nr. E 6 „Grimmstraße“ zu ändern. Der Planungsumgriff befindet sich im Ortsteil Eckersmühlen der Stadt Roth und wird begrenzt durch • die Grimmstraße und einen Grünstreifen im Osten • Wohnbebauung bzw. die Straße Neue Siedlung im Westen und Norden • einen Kinderspielplatz mit Grünfläche im Süden Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. E 6 „Grimmstraße“, 2. Änderung. Im Bebauungsplan sollen die festgesetzten Mischgebietsflächen als „Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen werden. Des Weiteren sollen die Festsetzungen zur Vollgeschoßzahl und zur Bauweise angepasst werden, um eine sinnvolle städtebaulich Nachverdichtung zu ermöglichen. Nach Beschluss des Stadtrates vom 27.09.2016 wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll nicht eingeschränkt werden. Der Vorentwurf in der Fassung vom 12.10.2016 wurde vom Umwelt- und Stadtplanungsausschuss in der Sitzung vom 08.11.2016 gebilligt und liegt in der Zeit vom 06. Dezember 2016 bis 16. Januar 2017 im Stadtbauamt der Stadt Roth, Allee 9, I. Stock, Zimmer 11; während der üblichen Dienststunden Montag bis Freitag 7.00 Uhr – 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 13.30 Uhr – 17.00 Uhr aus. Bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Roth, 23.11. 2016 Stadt Roth …………………... Ralph Edelhäußer Erster Bürgermeister
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