und Grünordnungsplanes für das Gebiet

BEKANNTMACHUNG über den Beschluss zur Änderung eines
C8:J Bebauungsplanes
C8:J Grünordnungsplanes
~ Gemeinderat D Bauausschuss
der Gemeinde Bad Füssing hat am 21.07.2016 beschlossen, rur das Gebiet
I. Der
"Kurgebiet Nord" SO I
das wie folgt umgrenzt ist:
im Süd-Westen:
im Süd-Osten
im Nord-Osten:
im Nord-Westen:
durch die Europatherme durch die Europatherme durch den Kurpark durch den Kurpark und folgende Grundstücke umfasst:
Fl.Nr. 973/1 0 und 973/11 Gemarkung Safferstetten (Hotel Frechdachs, Paracelsusstraße 5)
emen ~ qualifizierten Bebauungsplan i.S. des § 30 Abs. 1 BauGB mit Deinfachen Bebauungsplan i.S. des § 30 Abs. 3 BauGB D vorhabensbezogenen Bebauungsplan gern. §§ 12,30 Abs. 2 BauGB ~ Grünordnungsplan gemäß Art. 3 Abs. 2 BayNatSchG mit Deckblatt Nr. 41 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern. Ein Planvorentwurf ist ausgearbeitet worden von: Architekt Claus HainzImeier, Edelweißstr. 14, 94094 Rotthalmünster 11. Allg. Ziele und Zweck des Planentwurfes
~ Die Öffentlichkeit kann sich im Bauamt der Gemeinde Bad Füssing, Rathausstr. 6,
Zi .-Nr. 14 während der allg. Bürostunden über die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung und deren voraussichtliche Auswirkungen informieren.
Gemeinde Bad Füssing
Bad Füssing, 02.08.2016
Ortsüblich bekannt gegeben durch Anschlag an der Amtstafe l. Angeheftet am 02.08.2016
Abgenommen am 18.08.2016 Datum Unterschrin, Dicnstbezeichnung