Bebauungsplan „Nördlich der Heßlinger Straße“, 2

Bebauungsplan „Nördlich der Heßlinger Straße“, 2. Änderung
 Verfahrensdurchführung
 Öffentliche Auslegung
Der Rat der Stadt Wolfsburg hat am 01.10.2014 die Durchführung des Verfahrens zur 2.
Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich der Heßlinger Straße“ beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes ist, den geplanten Neubau der Stadtwerke im Bereich des
Nordkopfes planungsrechtlich abzusichern.
Da die zulässige Grundfläche des o.g. Bebauungsplanes kleiner als 20.000 m² ist und es
sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt wird der Bebauungsplan im
beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1, Satz 2, Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung entwickelt.
Außerdem hat der Rat der Stadt Wolfsburg am 13.05.2015 dem Entwurf des
Bebauungsplanes „Nördlich der Heßlinger Straße“, 2. Änderung zugestimmt und dessen
öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung liegen
vom 01.06.2015 bis einschließlich 01.07.2015
im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, Porschestraße 49, 3. Obergeschoss zur
allgemeinen Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder zur
Niederschrift bei der Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung,
Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan
unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist
unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im
Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend
gemacht werden können.
Die Einsichtmöglichkeit in den Planentwurf und die Begründung besteht:
Montag bis Donnerstag von
Freitag von
07:00 Uhr bis 19:00 Uhr
07:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Auskunft zu diesem Entwurf des Bebauungsplanes wird im Geschäftsbereich Stadtplanung
und Bauberatung, Rathaus B, 3. Obergeschoss, Zimmer B 317 während der folgenden
Zeiten erteilt:
Montag und Dienstag von
Mittwoch von
Donnerstag von
Freitag von
08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
08:30 Uhr bis 17:30 Uhr
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Der Geltungsbereich des Bauleitplanes geht aus der unten abgebildeten Planskizze hervor.