Bebauungsplan „Nördlich der Heßlinger Straße“, 2. Änderung Verfahrensdurchführung Öffentliche Auslegung Der Rat der Stadt Wolfsburg hat am 01.10.2014 die Durchführung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich der Heßlinger Straße“ beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist, den geplanten Neubau der Stadtwerke im Bereich des Nordkopfes planungsrechtlich abzusichern. Da die zulässige Grundfläche des o.g. Bebauungsplanes kleiner als 20.000 m² ist und es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1, Satz 2, Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung entwickelt. Außerdem hat der Rat der Stadt Wolfsburg am 13.05.2015 dem Entwurf des Bebauungsplanes „Nördlich der Heßlinger Straße“, 2. Änderung zugestimmt und dessen öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung liegen vom 01.06.2015 bis einschließlich 01.07.2015 im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, Porschestraße 49, 3. Obergeschoss zur allgemeinen Einsicht öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Einsichtmöglichkeit in den Planentwurf und die Begründung besteht: Montag bis Donnerstag von Freitag von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr Auskunft zu diesem Entwurf des Bebauungsplanes wird im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, Rathaus B, 3. Obergeschoss, Zimmer B 317 während der folgenden Zeiten erteilt: Montag und Dienstag von Mittwoch von Donnerstag von Freitag von 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Der Geltungsbereich des Bauleitplanes geht aus der unten abgebildeten Planskizze hervor.
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