02_2015.

Rebschutz- und Weinbauinformationsdienst Pfalz
Mitteilung Nr. 2 vom 26.03.2015
Rebschutz- Informationsdienst
Abteilung Phytomedizin
Breitenweg 71
67435 Neustadt an der Weinstraße
Telefon: 06321/671284, Rebschutzinformationen (automatische Ansage): 06321 671333, Telefax: 06321 671387
E-Mail: [email protected], Internet: http://www.dlr-rheinpfalz.rlp.de
- Austriebsschädlinge beachten! - Pheromoneinsatz um Ostern empfohlen- Herbizideinsatz rechtzeitig einplanen! Wie bereits im Sonderhinweis zur Sachkunde erwähnt, müssen alle altsachkundigen Personen bis
spätestens 26. Mai 2015 einen Antrag zur Ausstellung des neuen Sachkundenachweises stellen.
Informieren Sie darüber bitte auch Ihre Berufskollegen, die nicht diesen Warndienst beziehen. Die
Onlineanmeldung für den Sachkundeausweis
kann unter www.pflanzenschutz-skn.de erfolgen.
tung: bienengefährlich) oder Steward (0,05 kg/ha)
eingedämmt werden. Eine Behandlung sollte bei
milder Witterung und dann möglichst bald erfolgen, um Knospenfraß zu minimieren. Alternativ
können die Larven bei herdweisem Auftreten oder
in kleinen Rebanlagen per Hand abgesammelt
werden.
Die Rebenentwicklung scheint beim Austrieb im
langjährigen Normbereich zu liegen. Die Witterung
in den kommenden Wochen wird zeigen, wie sich
Reben und potenzielle Schädlinge entwickeln.
Traubenwickler:
Hinweise
für
Pheromonanwender: Die Temperatursummen
des Prognosemodells „Neustadt“ lagen bis einschließlich 25. März zwischen 266 und 314 Gradtagen. Wenn ein Wert von 620 Gradtagen erreicht
wird, kann mit dem Flugbeginn gerechnet werden.
Die
Pheromondispenser
in
den
Pheromongebieten sollten bis dahin aufgehängt
sein! Nach den derzeitigen Temperaturvorhersagen ist die Pheromonausbringung vorzugsweise
um Ostern oder in der 15. Woche direkt nach Ostern vorzusehen. Die tagesaktuellen Temperatursummen können auf der Homepage des DLR unter Warndienst Weinbau bei Traubenwickler abgerufen werden.
Bevor die Dispenser aufgehängt werden, sollten
die Bogreben angebunden sein und die alten
Dispenser aus den Weinbergen entfernt werden.
Ab Flugbeginn müssen laut Förderrichtlinie pro 30
Hektar Pheromonfläche ein Pheromonfallensatz
aufgehängt und mindestens einmal pro Woche
kontrolliert werden. Die Kontrollergebnisse sind
schriftlich zu dokumentieren.
Rhombenspanner: Bei günstigen Temperaturen,
wird der Rhombenspanner aktiv und beginnt an
den Knospen zu fressen. Stärkerer Larvenbefall
kann mit Mimic (0,2 l/ha), SpinTor (0,04 l/ha, Ach-
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Kräuselmilbe: Jüngere Rebanlagen - vor allem in
Flurbereinigungsgebieten - sind besonders
befallsgefährdet, da sich hier in der Regel noch
keine Raubmilben aufgebaut haben. Eine Behandlung mit einem Netzschwefelpräparat wie Thiovit
Jet, Asulfa Jet oder Sufran Jet (je 3,6 kg/ha)
und/oder einem Rapsölpräparat wie Micula (8 l/ha)
zeigt
zwischen
Knospenschwellen
und
Wollestadium die beste Wirkung. Die Behandlung
wirkt auch gegen die Pockenmilbe! Um Verbrennungen zu vermeiden, dürfen Ölpräparate nach
dem Erscheinen des ersten Grüns nicht mehr eingesetzt werden!
Obstbaumspinnmilbe: Insbesondere in Anlagen,
in denen im letzten Jahr stark raubmilbenschädigende Mittel eingesetzt wurden, ist auf Spinnmilbenbefall zu achten Es ist jetzt ein besonderes
Augenmerk auf Wintereier zu legen. Falls viele
Wintereier gefunden werden, kann bis zum Erscheinen des ersten Grüns ein zugelassenes
Raps- oder Mineralöl eingesetzt werden.
Herbizideinsatz: Sind Herbizidanwendungen vorgesehen, sollten diese rechtzeitig eingeplant werden! Solange die Augen der Stocktriebe noch in
Winterruhe sind, können Herbizide gefahrlos ausgebracht werden. Die Anwendung von Katana ist
auf die Monate April bis Juni beschränkt. Um
Schäden über Stockausschläge zu vermeiden,
sollte die Anwendung möglichst frühzeitig im April
erfolgen.
Es werden nur grobtropfige Bandspritzdüsen für
die Unterstockanwendung empfohlen. Sehr gut
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Mitteilung Nr. 2 vom 26.03.2015
geeignet sind hier auch die extrem grobtropfigen
Injektor-Hohlkegeldüsen wie zum Beispiel die TVI
von Albuz oder die ITR von Lechner. Hohlkegeldüsen haben eine ähnliche Verteilung wie Bandspritz- oder Einzeldüsen. Die Verteilung der
Spritztröpfchen am Boden ist gleichmäßiger als
die bei den meist verwendeten asymmetrischen
OC- oder Flachstrahl-Injektordüsen. Allerdings
sind Herbizidspritzgeräte mit Elektropumpen meist
ungeeignet, da sie den notwenigen Druck für diese Düsen von ca. 5 bar nicht erzeugen können.
Die Auflagen und Anwendungsbestimmungen
auch hinsichtlich des Alters einer Anlage und des
Anwendungstermins sind einzuhalten. Generell ist
bei der Herbizidausbringung darauf zu achten,
dass die Mittel nur innerhalb von Rebflächen eingesetzt werden. Eine Anwendung auf befestigten
Flächen sowie auf unbefestigten Graswegen, Trockenmauern oder an Weinbergsrändern ist zu unterlassen!
Aktuelle Neuzulassung:
Katana Duo: Wirkstoffe Flazasulfuron und
Glyphosat, gegen aufgelaufene ein- und zweikeimblättrige Unkräuter im Frühjahr bis Entwicklungsstadium ES57, 1 Anwendung, ab dem 4.
Standjahr mit 3kg/ha als Reihenanwendung, Wartezeit 75 Tage.
Gerätevorbereitungen: Überprüfen Sie rechtzeitig Ihre Pflanzenschutzgeräte für die anstehende
Saison. Kontrollieren Sie dabei die Funktionsfähigkeit aller Bauteile und ob Behälter, Leitungen
und Armaturen dicht sind. Achten Sie auf eine
gültige Kontrollplakette am Gerät. Der Kontrollintervall wurde von vier Kalenderhalbjahre auf
sechs Kalenderhalbjahre (3 Jahre) angehoben.
Geräte die nach alter Kontrollordnung in 2014
erneut kontrolliert werden sollten, sind nun in
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2015 zu kontrollieren. Neben den Sprühgeräten
müssen auch Herbizidgeräte und Schlauchspritzanlagen regelmäßig kontrolliert werden.
Nicht durchgeführte Gerätekontrollen und fehlende Kontrollplaketten sind mit die häufigsten Beanstandungen bei den Fachrechtskontrollen.
Dokumentationpflicht der Pflanzenschutzmaßnahmen: Auch hier gibt es bei den Fachrechtskontrollen häufig Beanstandungen wegen unzureichender oder gar fehlender Aufzeichnungen
von
Pflanzenschutzmittelanwendungen.
Herbizidanwendungen und das Aushängen von
Pheromondispersern sind ebenfalls zu dokumentieren. Nutzen Sie gegebenenfalls die Vorlage von
unserer Homepage.
Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der
Spritzbrühe oder Reinigungsflüssigkeit in die
Kanalisation oder in Oberflächengewässer gelangen. Unvermeidbare Restmengen mit Wasser
im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer
Rebanlage ausspritzen. Reinigen Sie Ihre Geräte
auf unbefestigten und möglichst bewachsenen
Flächen innerhalb der Weinberge (z. B. Vorgewende).
Die Gebrauchsanleitungen, Auflagen und Anwendungsvorschriften der Mittel sind einzuhalten.
Warndienstinformationen:
Der
nächste
Rebschutz- und Informationsdienst wird bei Bedarf
veröffentlicht.
Weitere Informationen unter:
http://www.dlr-rheinpfalz.rlp.de.
gez: Roland Ipach, Dr. Karl-Josef Schirra
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Mitteilung Nr. 2 vom 26.03.2015
- Bodenpflege, Düngung und Nachpflanzungen Aktuelle Lage
Die milden Temperaturen der letzte Woche haben
nicht nur die Mandelblüte beschleunigt, sondern
auch das Bluten der Reben ausgelöst. Der milde
Winter hat erwartungsgemäß keine Schäden an
Reben verursacht. So war das Winterminimum am
Standort Neustadt mit – 7,3 °C auf 2 Meter Höhe
bereits am 29.12.14 erreicht und ist im Januar und
Februar 2015 nicht mehr unterschritten worden.
Knapp über dem Erdboden wurde minimal -12,2
°C gemessen. Dezember und Januar waren im
Vergleich zum langjährigen Mittel deutlich zu mild.
So betrug die Durchschnittstemperatur im Dezember + 4,5 °C, das sind 2,2 Grad mehr als das langjährige Mittel. Der Januar war mit + 3,3 °C um 2,0
Grad zu mild. Lediglich der Februar entsprach mit
durchschnittlich + 2,0 °C (langj. Mittel + 2,4 °C) der
Norm. Auch im März zeichnet sich eine überdurchschnittliche Temperatur ab. Die Herbst- und
Winterniederschläge (Oktober bis Februar) belaufen sich in Neustadt auf 213 mm Regen/m². Das
langjährige Mittel von Oktober bis Februar liegt bei
222 mm. Jedoch war sowohl der Februar als auch
der März bislang deutlich zu trocken, was zu den
derzeitigen trockenen Oberböden führte. Die tieferen Bodenschichten zeigen aber eine gute Winterfeuchte an.
Die Nachttemperaturen mit leichten Frösten hemmen zurzeit noch das Anschwellen der Augen, das
im Vorjahr bereits am 22. März (Leitsorte Riesling)
erfolgte. Langjähriges Mittel ist der 6. April. Bis
dahin sollte der Rebschnitt spätesten abgeschlossen sein. Hoffentlich bleibt uns dieses Jahr ein
langes Zittern bis zum Ende der „Eisheiligen“ erspart!
Pflanzungen und Nachpflanzungen
Die Böden sind aufgrund der warmen und sonnigen Witterung der letzten zwei Wochen bereits
oberflächlich abgetrocknet. Die Pflanzfeldvorbereitung ist bereits im Gange. Die Pflanzung sollte
jedoch auch bei günstigen Bodenverhältnissen
nicht vor Mitte April stattfinden, da ein Bodenfrost
die angetriebenen Reben sonst stark schädigen
könnte. In stärker frostgefährdeten Lagen sollte
wegen möglichen Maifrösten nicht vor Anfang Mai
gepflanzt werden.
Im letzten Jahr gepflanzte Anlagen sollten, sofern
sie abgedeckt wurden, an der Veredlungsstelle
freigeräumt werden, um keine Edelreiswurzelbildung zu fördern. Vorhandene Edelreiswurzeln sind
zu entfernen! Mögliche Ausfallreben sind frühzeitig
zu ersetzen. Um das frühe Antreiben (und Frostschäden) zurück geschnittener Reben in geschlossenen Pflanzröhren nicht zu fördern, sollten
diese erst im Mai aufgesetzt werden.
Für Nachpflanzungen in Ertragsanlagen bieten die
derzeitigen Verhältnisse gute Voraussetzungen für
die Spaten- oder Erdbohrerpflanzung. Eine
kraftsparende Lösung bieten seitlich angebaute
Spatenmaschinen, die die Aushebung des Pflanzlochs auch maschinell ermöglichen und bei größeren Nachpflanzvorhaben durchaus lohnend sein
können. Stamm und Hauptwurzeln der abgestorbenen Altreben sind aus phytosanitären Gründen
möglichst komplett aus der Anlage zu entfernen.
Vorsicht ist beim vorjährigen Einsatz von Vorauflaufherbiziden (Katana) in Anlagen mit Nachpflanzbedarf geboten. Pflanzerde für den Wurzelbereich ist dann möglichst aus der Gassenmitte zu
entnehmen oder sollte mitgebracht werden. Nachpflanzreben mit Rebschützern vor Hasenverbiss
und Herbizidabdrift schützen oder gleich auf
Hochstammreben ausweichen. Das Einlegen von
Schleifreben oder Absenkern ist nach der
Reblausverordnung verboten!
Bodenpflege
Die derzeit gute Befahrbarkeit der Böden bieten
zum Häckseln des Rebholzes gute Voraussetzungen. Auch eine grobschollige Bearbeitung, etwa
mit dem Tiefengrubber, kann auf tragfähigen Böden bereits erfolgen, sofern noch Vollernterspuren
zu beseitigen sind oder ein Umbruch von langjährig dauerbegrünten Gassen geplant ist. Um Bodenerosion zu vermeiden, sollte eine feinkrümlige
Bodenlockerung vermieden werden. Gerade in
älteren, schwachwüchsigen Anlagen kann ein
Wechsel der Begrünungsgassen eine sinnvolle
Möglichkeit darstellen, um die Reben wieder zu
mehr Wuchs anzuregen. In Weinbergen, die in
wenigen Jahren zur Rodung anstehen, sollte jetzt
der im Wurzelfilz der Begrünung steckende Stickstoff mobilisiert werden. Dadurch kann auf eine
weitere N-Zufuhr durch Düngung verzichtet werden. Vorteilhaft ist insbesondere, dass die Stickstoff-Fracht nicht erst nach dem Rigolen in unkalkulierbaren Mengen freigesetzt wird, sondern noch
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während der Standzeit der Anlage schrittweise
erfolgt. Die Nährstoffauswaschung wird so wirkungsvoll vermindert. In komplett dauerbegrünten
Gassen (überwiegend in der Südpfalz etabliert)
kann durch sehr flache Bearbeitung der Grasnarbe
mit der Kreiselegge, Scheibenegge oder einer
schnelllaufenden Fräse eine Störung der Begrünung vorgenommen werden, ähnlich dem Vertikutieren des Rasens. Bei dieser umbruchlosen Pflegemaßnahmen bleibt die Gasse fahrfest und relativ eben. Eine zweimalige Bearbeitung jeder Gasse im Frühjahr und Frühsommer dämpft den Wasserverbrauch und mindert die Konkurrenzkraft der
Begrünung. Diese Minimalbodenbearbeitung ist in
Altanlagen eine einfache und kostengünstige Alternative zur Offenhaltung mit Einsaat in jeder
zweiten Gasse.
Herbsteinsaaten erreichen in den Frühjahrsmonaten die stärkste Biomassebildung. Daher wird mit
einem frühen Umbruch bzw. Mulchgang ein Humusaufbau verschenkt. Häufig wird darum dem
Walzen der Vorzug gegeben. Um jedoch die Wasserreserven nicht unnötig zu verbrauchen und
Spätfrostschäden zu provozieren, sollten die
Gründüngungspflanzen zum Austrieb der Reben
eingekürzt oder gewalzt werden. Ein frühes
Abmulchen ist jedoch angezeigt, wenn überwinternde Einsaaten wie Ölrettich oder Raps in den
Unterstockbereich einzuwachsen drohen. Auch die
mechanische Unterstockbearbeitung (Scheibenpflug, Flachschar) ist jetzt bei trockenen Bodenverhältnissen gut möglich.
Begrünungseinsaaten rechtzeitig einplanen
Falls Dauerbegrünungseinsaaten vorgesehen
sind, sollte die Einsaat möglichst bald erfolgen.
Sobald der Oberboden ausreichend abgetrocknet
ist, ist eine möglichst flache Saatbettbereitung mit
Fräse, Kreiselegge o. a. durchzuführen. Das Anwalzen der Einsaat fördert das Auflaufen der Saaten. Aus Sicht der Weinqualität sind
leguminosenhaltige Saatmischungen zu bevorzugen (mindestens 1/3 Weißklee). Eine Beimischung
von tiefwurzelndem Steinklee (Bokharaklee) kann
helfen, Verdichtungen zu sanieren.
Düngung:
Nährstoffvergleich bis 31. März erstellen
Weinbaubetriebe über 10 ha Ertragsrebfläche
müssen ihren Nährstoffvergleich für das
Düngejahr 2014 bis zum 31.03.2015 fertigstellen.
Dieser kann von Hand oder elektronisch angefertigt werden. Weitere Informationen sind dem
Merkblatt „Nährstoffvergleich für Weinbaubetriebe“
oder der für die Planung zur Verfügung stehenden
Excel-Anwendung zu entnehmen (Download in
Internet unter: www.dlr.rlp.de
Wein
Weinbau-Oenologie
Weinbau
DüngungBemessung und Dokumentation
Bodenpflege
Nährstoffvergleich für Weinbaubetriebe oder
Excelanwendung-Nährstoffvergleiche (Weinbau).
Humusdüngung
Bei der Nährstoffbilanzierung einzelner Betriebe
werden oft zu hohe Überschüsse an Stickstoff und
Phosphor festgestellt, die aus zu hohen Humusgaben resultierten. Deshalb soll an dieser Stelle
nochmals betont werden, dass beim Einsatz von
Humusdüngern mit einer Dreijahresgabe nicht
mehr als 150 bis maximal 300 kg N/ha ausgebracht werden darf. Diese Menge entspricht 25 bis
50 t/ha Grünschnittkompost, 30 bis 60 t/ha frischer
Pferdemist oder 12 bis 25 t/ha Bioabfallkompost.
Die mitgeführten Nährstoffe reichen für 3 bis 5
Jahre, so dass auf diesen Flächen in diesem Zeitraum keine weitere Düngung erfolgen darf. Das
Gleiche gilt auch für Weinberge, die mit Trester
gedüngt wurden. Hier fehlt in den Folgejahren lediglich Magnesium. Pro Jahr ist hier mit einem
Kieserit-Düngerbedarf von 1 dt/ha zu rechnen.
Mineralische Stickstoff-Düngung
Die mineralische Stickstoff-Düngung ist ab der
zweiten April-Hälfte einzuplanen. Dabei kann diese Arbeit im südlichen Teil des Anbaugebietes bei
höherer Wassersättigung der Weinbergsböden auf
die Monatswende April/Mai hinausgezögert werden. Überall dort, wo die Humusgehalte nicht wesentlich über 2,5 bis 3,0 % liegen, besteht ein
Stickstoff-Grundbedarf von 40 bis 50 kg N/ha. Organische N-Dünger (z. B. Haarmehlpellets, Rapsschrot, Dungpellets) und stabilisierte N-Dünger
(Nitrifikationshemmer) können bereits Ende
März/Anfang April ausgebracht werden. In ganzflächig begrünten Weinbergen kann der Stickstoff
als Ammoniumnitrat-Harnstoff-Lösung oder
Vinasse mit Zinkeninjektionsgeräten unter der Begrünungsnarbe (CULTAN-Verfahren) ausgebracht
werden.
Einsatz von Frostkerzen
Die Verwendung von Frostkerzen auf der Basis
von Paraffinwachs sind aus immissionsschutzrechtlichen Gründen kritisch zu bewerten und bedürfen bei einem geplanten Einsatz einer Anzeige
bei der unteren Emissionsschutzbehörde (Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung oder
Stadtverwaltung); sowie bei der örtlichen Feuerwehr.
Gruppe Weinbau
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