Rebschutz- und Weinbauinformationsdienst Pfalz Mitteilung Nr. 2 vom 26.03.2015 Rebschutz- Informationsdienst Abteilung Phytomedizin Breitenweg 71 67435 Neustadt an der Weinstraße Telefon: 06321/671284, Rebschutzinformationen (automatische Ansage): 06321 671333, Telefax: 06321 671387 E-Mail: [email protected], Internet: http://www.dlr-rheinpfalz.rlp.de - Austriebsschädlinge beachten! - Pheromoneinsatz um Ostern empfohlen- Herbizideinsatz rechtzeitig einplanen! Wie bereits im Sonderhinweis zur Sachkunde erwähnt, müssen alle altsachkundigen Personen bis spätestens 26. Mai 2015 einen Antrag zur Ausstellung des neuen Sachkundenachweises stellen. Informieren Sie darüber bitte auch Ihre Berufskollegen, die nicht diesen Warndienst beziehen. Die Onlineanmeldung für den Sachkundeausweis kann unter www.pflanzenschutz-skn.de erfolgen. tung: bienengefährlich) oder Steward (0,05 kg/ha) eingedämmt werden. Eine Behandlung sollte bei milder Witterung und dann möglichst bald erfolgen, um Knospenfraß zu minimieren. Alternativ können die Larven bei herdweisem Auftreten oder in kleinen Rebanlagen per Hand abgesammelt werden. Die Rebenentwicklung scheint beim Austrieb im langjährigen Normbereich zu liegen. Die Witterung in den kommenden Wochen wird zeigen, wie sich Reben und potenzielle Schädlinge entwickeln. Traubenwickler: Hinweise für Pheromonanwender: Die Temperatursummen des Prognosemodells „Neustadt“ lagen bis einschließlich 25. März zwischen 266 und 314 Gradtagen. Wenn ein Wert von 620 Gradtagen erreicht wird, kann mit dem Flugbeginn gerechnet werden. Die Pheromondispenser in den Pheromongebieten sollten bis dahin aufgehängt sein! Nach den derzeitigen Temperaturvorhersagen ist die Pheromonausbringung vorzugsweise um Ostern oder in der 15. Woche direkt nach Ostern vorzusehen. Die tagesaktuellen Temperatursummen können auf der Homepage des DLR unter Warndienst Weinbau bei Traubenwickler abgerufen werden. Bevor die Dispenser aufgehängt werden, sollten die Bogreben angebunden sein und die alten Dispenser aus den Weinbergen entfernt werden. Ab Flugbeginn müssen laut Förderrichtlinie pro 30 Hektar Pheromonfläche ein Pheromonfallensatz aufgehängt und mindestens einmal pro Woche kontrolliert werden. Die Kontrollergebnisse sind schriftlich zu dokumentieren. Rhombenspanner: Bei günstigen Temperaturen, wird der Rhombenspanner aktiv und beginnt an den Knospen zu fressen. Stärkerer Larvenbefall kann mit Mimic (0,2 l/ha), SpinTor (0,04 l/ha, Ach- 1/4 Kräuselmilbe: Jüngere Rebanlagen - vor allem in Flurbereinigungsgebieten - sind besonders befallsgefährdet, da sich hier in der Regel noch keine Raubmilben aufgebaut haben. Eine Behandlung mit einem Netzschwefelpräparat wie Thiovit Jet, Asulfa Jet oder Sufran Jet (je 3,6 kg/ha) und/oder einem Rapsölpräparat wie Micula (8 l/ha) zeigt zwischen Knospenschwellen und Wollestadium die beste Wirkung. Die Behandlung wirkt auch gegen die Pockenmilbe! Um Verbrennungen zu vermeiden, dürfen Ölpräparate nach dem Erscheinen des ersten Grüns nicht mehr eingesetzt werden! Obstbaumspinnmilbe: Insbesondere in Anlagen, in denen im letzten Jahr stark raubmilbenschädigende Mittel eingesetzt wurden, ist auf Spinnmilbenbefall zu achten Es ist jetzt ein besonderes Augenmerk auf Wintereier zu legen. Falls viele Wintereier gefunden werden, kann bis zum Erscheinen des ersten Grüns ein zugelassenes Raps- oder Mineralöl eingesetzt werden. Herbizideinsatz: Sind Herbizidanwendungen vorgesehen, sollten diese rechtzeitig eingeplant werden! Solange die Augen der Stocktriebe noch in Winterruhe sind, können Herbizide gefahrlos ausgebracht werden. Die Anwendung von Katana ist auf die Monate April bis Juni beschränkt. Um Schäden über Stockausschläge zu vermeiden, sollte die Anwendung möglichst frühzeitig im April erfolgen. Es werden nur grobtropfige Bandspritzdüsen für die Unterstockanwendung empfohlen. Sehr gut Rebschutz- und Weinbauinformationsdienst Pfalz Mitteilung Nr. 2 vom 26.03.2015 geeignet sind hier auch die extrem grobtropfigen Injektor-Hohlkegeldüsen wie zum Beispiel die TVI von Albuz oder die ITR von Lechner. Hohlkegeldüsen haben eine ähnliche Verteilung wie Bandspritz- oder Einzeldüsen. Die Verteilung der Spritztröpfchen am Boden ist gleichmäßiger als die bei den meist verwendeten asymmetrischen OC- oder Flachstrahl-Injektordüsen. Allerdings sind Herbizidspritzgeräte mit Elektropumpen meist ungeeignet, da sie den notwenigen Druck für diese Düsen von ca. 5 bar nicht erzeugen können. Die Auflagen und Anwendungsbestimmungen auch hinsichtlich des Alters einer Anlage und des Anwendungstermins sind einzuhalten. Generell ist bei der Herbizidausbringung darauf zu achten, dass die Mittel nur innerhalb von Rebflächen eingesetzt werden. Eine Anwendung auf befestigten Flächen sowie auf unbefestigten Graswegen, Trockenmauern oder an Weinbergsrändern ist zu unterlassen! Aktuelle Neuzulassung: Katana Duo: Wirkstoffe Flazasulfuron und Glyphosat, gegen aufgelaufene ein- und zweikeimblättrige Unkräuter im Frühjahr bis Entwicklungsstadium ES57, 1 Anwendung, ab dem 4. Standjahr mit 3kg/ha als Reihenanwendung, Wartezeit 75 Tage. Gerätevorbereitungen: Überprüfen Sie rechtzeitig Ihre Pflanzenschutzgeräte für die anstehende Saison. Kontrollieren Sie dabei die Funktionsfähigkeit aller Bauteile und ob Behälter, Leitungen und Armaturen dicht sind. Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Gerät. Der Kontrollintervall wurde von vier Kalenderhalbjahre auf sechs Kalenderhalbjahre (3 Jahre) angehoben. Geräte die nach alter Kontrollordnung in 2014 erneut kontrolliert werden sollten, sind nun in 2/4 2015 zu kontrollieren. Neben den Sprühgeräten müssen auch Herbizidgeräte und Schlauchspritzanlagen regelmäßig kontrolliert werden. Nicht durchgeführte Gerätekontrollen und fehlende Kontrollplaketten sind mit die häufigsten Beanstandungen bei den Fachrechtskontrollen. Dokumentationpflicht der Pflanzenschutzmaßnahmen: Auch hier gibt es bei den Fachrechtskontrollen häufig Beanstandungen wegen unzureichender oder gar fehlender Aufzeichnungen von Pflanzenschutzmittelanwendungen. Herbizidanwendungen und das Aushängen von Pheromondispersern sind ebenfalls zu dokumentieren. Nutzen Sie gegebenenfalls die Vorlage von unserer Homepage. Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe oder Reinigungsflüssigkeit in die Kanalisation oder in Oberflächengewässer gelangen. Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen. Reinigen Sie Ihre Geräte auf unbefestigten und möglichst bewachsenen Flächen innerhalb der Weinberge (z. B. Vorgewende). Die Gebrauchsanleitungen, Auflagen und Anwendungsvorschriften der Mittel sind einzuhalten. Warndienstinformationen: Der nächste Rebschutz- und Informationsdienst wird bei Bedarf veröffentlicht. Weitere Informationen unter: http://www.dlr-rheinpfalz.rlp.de. gez: Roland Ipach, Dr. Karl-Josef Schirra Rebschutz- und Weinbauinformationsdienst Pfalz Mitteilung Nr. 2 vom 26.03.2015 - Bodenpflege, Düngung und Nachpflanzungen Aktuelle Lage Die milden Temperaturen der letzte Woche haben nicht nur die Mandelblüte beschleunigt, sondern auch das Bluten der Reben ausgelöst. Der milde Winter hat erwartungsgemäß keine Schäden an Reben verursacht. So war das Winterminimum am Standort Neustadt mit – 7,3 °C auf 2 Meter Höhe bereits am 29.12.14 erreicht und ist im Januar und Februar 2015 nicht mehr unterschritten worden. Knapp über dem Erdboden wurde minimal -12,2 °C gemessen. Dezember und Januar waren im Vergleich zum langjährigen Mittel deutlich zu mild. So betrug die Durchschnittstemperatur im Dezember + 4,5 °C, das sind 2,2 Grad mehr als das langjährige Mittel. Der Januar war mit + 3,3 °C um 2,0 Grad zu mild. Lediglich der Februar entsprach mit durchschnittlich + 2,0 °C (langj. Mittel + 2,4 °C) der Norm. Auch im März zeichnet sich eine überdurchschnittliche Temperatur ab. Die Herbst- und Winterniederschläge (Oktober bis Februar) belaufen sich in Neustadt auf 213 mm Regen/m². Das langjährige Mittel von Oktober bis Februar liegt bei 222 mm. Jedoch war sowohl der Februar als auch der März bislang deutlich zu trocken, was zu den derzeitigen trockenen Oberböden führte. Die tieferen Bodenschichten zeigen aber eine gute Winterfeuchte an. Die Nachttemperaturen mit leichten Frösten hemmen zurzeit noch das Anschwellen der Augen, das im Vorjahr bereits am 22. März (Leitsorte Riesling) erfolgte. Langjähriges Mittel ist der 6. April. Bis dahin sollte der Rebschnitt spätesten abgeschlossen sein. Hoffentlich bleibt uns dieses Jahr ein langes Zittern bis zum Ende der „Eisheiligen“ erspart! Pflanzungen und Nachpflanzungen Die Böden sind aufgrund der warmen und sonnigen Witterung der letzten zwei Wochen bereits oberflächlich abgetrocknet. Die Pflanzfeldvorbereitung ist bereits im Gange. Die Pflanzung sollte jedoch auch bei günstigen Bodenverhältnissen nicht vor Mitte April stattfinden, da ein Bodenfrost die angetriebenen Reben sonst stark schädigen könnte. In stärker frostgefährdeten Lagen sollte wegen möglichen Maifrösten nicht vor Anfang Mai gepflanzt werden. Im letzten Jahr gepflanzte Anlagen sollten, sofern sie abgedeckt wurden, an der Veredlungsstelle freigeräumt werden, um keine Edelreiswurzelbildung zu fördern. Vorhandene Edelreiswurzeln sind zu entfernen! Mögliche Ausfallreben sind frühzeitig zu ersetzen. Um das frühe Antreiben (und Frostschäden) zurück geschnittener Reben in geschlossenen Pflanzröhren nicht zu fördern, sollten diese erst im Mai aufgesetzt werden. Für Nachpflanzungen in Ertragsanlagen bieten die derzeitigen Verhältnisse gute Voraussetzungen für die Spaten- oder Erdbohrerpflanzung. Eine kraftsparende Lösung bieten seitlich angebaute Spatenmaschinen, die die Aushebung des Pflanzlochs auch maschinell ermöglichen und bei größeren Nachpflanzvorhaben durchaus lohnend sein können. Stamm und Hauptwurzeln der abgestorbenen Altreben sind aus phytosanitären Gründen möglichst komplett aus der Anlage zu entfernen. Vorsicht ist beim vorjährigen Einsatz von Vorauflaufherbiziden (Katana) in Anlagen mit Nachpflanzbedarf geboten. Pflanzerde für den Wurzelbereich ist dann möglichst aus der Gassenmitte zu entnehmen oder sollte mitgebracht werden. Nachpflanzreben mit Rebschützern vor Hasenverbiss und Herbizidabdrift schützen oder gleich auf Hochstammreben ausweichen. Das Einlegen von Schleifreben oder Absenkern ist nach der Reblausverordnung verboten! Bodenpflege Die derzeit gute Befahrbarkeit der Böden bieten zum Häckseln des Rebholzes gute Voraussetzungen. Auch eine grobschollige Bearbeitung, etwa mit dem Tiefengrubber, kann auf tragfähigen Böden bereits erfolgen, sofern noch Vollernterspuren zu beseitigen sind oder ein Umbruch von langjährig dauerbegrünten Gassen geplant ist. Um Bodenerosion zu vermeiden, sollte eine feinkrümlige Bodenlockerung vermieden werden. Gerade in älteren, schwachwüchsigen Anlagen kann ein Wechsel der Begrünungsgassen eine sinnvolle Möglichkeit darstellen, um die Reben wieder zu mehr Wuchs anzuregen. In Weinbergen, die in wenigen Jahren zur Rodung anstehen, sollte jetzt der im Wurzelfilz der Begrünung steckende Stickstoff mobilisiert werden. Dadurch kann auf eine weitere N-Zufuhr durch Düngung verzichtet werden. Vorteilhaft ist insbesondere, dass die Stickstoff-Fracht nicht erst nach dem Rigolen in unkalkulierbaren Mengen freigesetzt wird, sondern noch 3/4 Rebschutz- und Weinbauinformationsdienst Pfalz Mitteilung Nr. 2 vom 26.03.2015 während der Standzeit der Anlage schrittweise erfolgt. Die Nährstoffauswaschung wird so wirkungsvoll vermindert. In komplett dauerbegrünten Gassen (überwiegend in der Südpfalz etabliert) kann durch sehr flache Bearbeitung der Grasnarbe mit der Kreiselegge, Scheibenegge oder einer schnelllaufenden Fräse eine Störung der Begrünung vorgenommen werden, ähnlich dem Vertikutieren des Rasens. Bei dieser umbruchlosen Pflegemaßnahmen bleibt die Gasse fahrfest und relativ eben. Eine zweimalige Bearbeitung jeder Gasse im Frühjahr und Frühsommer dämpft den Wasserverbrauch und mindert die Konkurrenzkraft der Begrünung. Diese Minimalbodenbearbeitung ist in Altanlagen eine einfache und kostengünstige Alternative zur Offenhaltung mit Einsaat in jeder zweiten Gasse. Herbsteinsaaten erreichen in den Frühjahrsmonaten die stärkste Biomassebildung. Daher wird mit einem frühen Umbruch bzw. Mulchgang ein Humusaufbau verschenkt. Häufig wird darum dem Walzen der Vorzug gegeben. Um jedoch die Wasserreserven nicht unnötig zu verbrauchen und Spätfrostschäden zu provozieren, sollten die Gründüngungspflanzen zum Austrieb der Reben eingekürzt oder gewalzt werden. Ein frühes Abmulchen ist jedoch angezeigt, wenn überwinternde Einsaaten wie Ölrettich oder Raps in den Unterstockbereich einzuwachsen drohen. Auch die mechanische Unterstockbearbeitung (Scheibenpflug, Flachschar) ist jetzt bei trockenen Bodenverhältnissen gut möglich. Begrünungseinsaaten rechtzeitig einplanen Falls Dauerbegrünungseinsaaten vorgesehen sind, sollte die Einsaat möglichst bald erfolgen. Sobald der Oberboden ausreichend abgetrocknet ist, ist eine möglichst flache Saatbettbereitung mit Fräse, Kreiselegge o. a. durchzuführen. Das Anwalzen der Einsaat fördert das Auflaufen der Saaten. Aus Sicht der Weinqualität sind leguminosenhaltige Saatmischungen zu bevorzugen (mindestens 1/3 Weißklee). Eine Beimischung von tiefwurzelndem Steinklee (Bokharaklee) kann helfen, Verdichtungen zu sanieren. Düngung: Nährstoffvergleich bis 31. März erstellen Weinbaubetriebe über 10 ha Ertragsrebfläche müssen ihren Nährstoffvergleich für das Düngejahr 2014 bis zum 31.03.2015 fertigstellen. Dieser kann von Hand oder elektronisch angefertigt werden. Weitere Informationen sind dem Merkblatt „Nährstoffvergleich für Weinbaubetriebe“ oder der für die Planung zur Verfügung stehenden Excel-Anwendung zu entnehmen (Download in Internet unter: www.dlr.rlp.de Wein Weinbau-Oenologie Weinbau DüngungBemessung und Dokumentation Bodenpflege Nährstoffvergleich für Weinbaubetriebe oder Excelanwendung-Nährstoffvergleiche (Weinbau). Humusdüngung Bei der Nährstoffbilanzierung einzelner Betriebe werden oft zu hohe Überschüsse an Stickstoff und Phosphor festgestellt, die aus zu hohen Humusgaben resultierten. Deshalb soll an dieser Stelle nochmals betont werden, dass beim Einsatz von Humusdüngern mit einer Dreijahresgabe nicht mehr als 150 bis maximal 300 kg N/ha ausgebracht werden darf. Diese Menge entspricht 25 bis 50 t/ha Grünschnittkompost, 30 bis 60 t/ha frischer Pferdemist oder 12 bis 25 t/ha Bioabfallkompost. Die mitgeführten Nährstoffe reichen für 3 bis 5 Jahre, so dass auf diesen Flächen in diesem Zeitraum keine weitere Düngung erfolgen darf. Das Gleiche gilt auch für Weinberge, die mit Trester gedüngt wurden. Hier fehlt in den Folgejahren lediglich Magnesium. Pro Jahr ist hier mit einem Kieserit-Düngerbedarf von 1 dt/ha zu rechnen. Mineralische Stickstoff-Düngung Die mineralische Stickstoff-Düngung ist ab der zweiten April-Hälfte einzuplanen. Dabei kann diese Arbeit im südlichen Teil des Anbaugebietes bei höherer Wassersättigung der Weinbergsböden auf die Monatswende April/Mai hinausgezögert werden. Überall dort, wo die Humusgehalte nicht wesentlich über 2,5 bis 3,0 % liegen, besteht ein Stickstoff-Grundbedarf von 40 bis 50 kg N/ha. Organische N-Dünger (z. B. Haarmehlpellets, Rapsschrot, Dungpellets) und stabilisierte N-Dünger (Nitrifikationshemmer) können bereits Ende März/Anfang April ausgebracht werden. In ganzflächig begrünten Weinbergen kann der Stickstoff als Ammoniumnitrat-Harnstoff-Lösung oder Vinasse mit Zinkeninjektionsgeräten unter der Begrünungsnarbe (CULTAN-Verfahren) ausgebracht werden. Einsatz von Frostkerzen Die Verwendung von Frostkerzen auf der Basis von Paraffinwachs sind aus immissionsschutzrechtlichen Gründen kritisch zu bewerten und bedürfen bei einem geplanten Einsatz einer Anzeige bei der unteren Emissionsschutzbehörde (Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung oder Stadtverwaltung); sowie bei der örtlichen Feuerwehr. Gruppe Weinbau 4/4
© Copyright 2024 ExpyDoc