Rebschutz- und Weinbauinformationsdienst Pfalz Mitteilung Nr. 02 vom 22.03.2016 Rebschutz- Informationsdienst Institut für Phytomedizin Breitenweg 71 67435 Neustadt an der Weinstraße Telefon: 06321/671-284, Rebschutzinformationen (automatische Ansage): 06321/671-333, Telefax: 06321/671-387 E-Mail: [email protected], Internet: http://www.dlr-rheinpfalz.rlp.de - Auf Austriebsschädlinge achten! - Pheromonausbringung steht noch nicht an Allgemeine Lage: Trotz des milden Winters und dem frühen Austreiben verschiedener Gehölze ist bei den derzeit kühleren Temperaturen nicht mit einem baldigen Austrieb der Reben zu rechnen. Phomopsis: Inzwischen sind in vielen Anlagen deutliche Infektionen am einjährigen Holz zu erkennen (weißlich aufgehellte Rinde häufig im Bereich der Knospen, Weißrutigkeit). Insbesondere bei Anlagen mit hohem Altholzanteil (z. B. Minimalschnitt-Anlagen) wird empfohlen, zur Vermeidung von ersten Infektionen ab Erscheinen des ersten Grüns und vor erwarteten Nässeperioden ein Kontaktmittel einzusetzen (z. B. Delan WG 0,3 kg/ha, Dithane Neo Tec 0,8 kg/ha, Folpan WDG 0,6 kg/ha, Polyram WG 0,8 kg/ha oder Tridex DG 0,8 kg/ha). Diese Mittel sind nicht resistenzgefährdet. Pheromonanwender: Die Temperatursumme lag bis einschließlich 21.03. an den pfälzischen Standorten zwischen 158 (DÜW) und 188 Gradtagen (Lustadt und NW). Ab etwa 620 Gradtagen ist mit dem Flugbeginn der ersten Traubenwicklergeneration zu rechnen. Momentan ist deshalb eine konkrete Prognose des Flugbeginns noch sehr unsicher und von den jeweiligen Tagestemperaturmaxima der kommenden Wochen abhängig. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass etwa in der zweiten bis dritten Aprildekade der Termin der Pheromonausbringung liegen sollte. Genauere Informationen über den voraussichtlichen Flugbeginn werden wir Ihnen bis Ende April geben können. Bevor die Dispenser aufgehängt werden, sollten die Bogreben angebunden sein und die alten Dispenser aus den Weinbergen entfernt werden. Rhombenspanner: Mit ansteigenden Temperaturen werden die Larven des Rhombenspanners aktiv und beginnen an den Knospen zu fressen. Stärkerer Larvenbefall kann mit Mimic (0,2 l/ha), SpinTor (0,04 l/ha, Achtung: bienengefährlich) 1/5 oder Steward (0,05 kg/ha) eingedämmt werden. Eine Behandlung sollte bei milder Witterung und dann möglichst bald erfolgen, um Knospenfraß zu minimieren. Alternativ können auf kleineren Rebflächen oder in Befallsherden die Larven mit der Hand abgesammelt werden! Kräuselmilbe: Jüngere Rebanlagen vor allem in Flurbereinigungsgebieten sind besonders gefährdet, da sich hier in der Regel noch keine Raubmilben aufgebaut haben. Eine Behandlung mit einem genehmigten Rapsölpräparat (8 l/ha) kann zwischen Knospenschwellen und Wollestadium platziert werden. Die Behandlung wirkt auch gegen die Pockenmilbe! Um Verbrennungen zu vermeiden, dürfen Ölpräparate nach dem Erscheinen des ersten Grüns nicht mehr eingesetzt werden! Obstbaumspinnmilbe: In den vergangenen Jahren sind im Anbaugebiet keine Probleme mit der „Roten Spinne“ dokumentiert worden. Trotzdem sollte jetzt ein besonderes Augenmerk auf Wintereier gelegt werden, da in anderen Anbaugebieten in den letzten Jahren immer wieder lokal nennenswerter Befall der Obstbaumspinnmilbe festgestellt wurde. Falls viele Wintereier gefunden werden, kann bis zum Erscheinen des ersten Grüns ein zugelassenes Raps- oder Mineralöl (je 8l/ha) eingesetzt werden. Bitte melden Sie uns auftretenden Spinnmilbenbefall! Herbizideinsatz: Sind Herbizidanwendungen vorgesehen, sollten diese rechtzeitig eingeplant werden! Die Anwendung von Katana ist auf die Monate April bis Juni beschränkt. Katana Duo kann im Frühjahr bis zum Stadium ES 57 (Gescheine sind voll entwickelt) eingesetzt werden. In Junganlagen kann Vorox F gegen einjährige Zweikeimblättrige Unkräuter im Vorauflauf angewendet werden. Es werden nur grobtropfige Bandspritzdüsen für die Unterstockanwendung empfohlen. Sehr gut geeignet sind hier auch die extrem grobtropfigen Injektor-Hohlkegeldüsen wie zum Beispiel die TVI Rebschutz- und Weinbauinformationsdienst Pfalz Mitteilung Nr. 02 vom 22.03. 2016 von Albuz oder die ITR von Lechner. Hohlkegeldüsen haben eine ähnliche Verteilung wie Bandspritz- oder Einzeldüsen. Die Verteilung der Spritztröpfchen am Boden ist gleichmäßiger als die bei den meist verwendeten asymmetrischen OC- oder Flachstrahl-Injektordüsen. Allerdings sind Herbizidspritzgeräte mit Elektropumpen meist ungeeignet, da sie den notwenigen Druck für diese Düsen von ca. 5 bar nicht erzeugen können. Die Auflagen und Anwendungsbestimmungen auch hinsichtlich des Alters einer Anlage und des Anwendungstermins sind einzuhalten. Generell ist bei der Herbizidausbringung darauf zu achten, dass die Mittel nur innerhalb von Rebflächen eingesetzt werden. Eine Anwendung auf befestigten Flächen und auf unbefestigten Graswegen, Trockenmauern oder an Weinbergsrändern ist zu unterlassen! Seitens verschiedener Umweltverbände wurde wieder eine verstärkte Kontrolle dieser Anwendungsbestimmungen angekündigt! Reblaus: Die Wurzelreblaus kann sich an wurzelechten Reben sehr stark vermehren. Bei hohem Befallsdruck können auch Schäden in Anlagen mit reblaustoleranten Pfropfreben auftreten. Einlegereben gefährden daher sowohl die betroffenen Weinberge als auch die Nachbarflächen. Das Einlegen von Schleifreben oder Absenkern ist deshalb nicht zulässig! Da Insektizide zur Bekämpfung der Wurzelreblaus fehlen und eine Zulassung nicht zu erwarten ist, sind vorbeugende Maßnahmen gegen Reblaus besonders wichtig. Sowohl bei Junganlagen als auch beim Ersatz von Fehlstellen dürfen daher nur Pfropfreben mit reblaustoleranten bzw. -resistenten Unterlagen verwendet werden (s. Übersicht). Pfropfreben mit Unterlagen, die in der Übersicht nicht genannt sind, dürfen nicht gepflanzt werden. Weiterhin ist es wichtig, bereits vorhandene Edelreiswurzeln zu entfernen. Übersicht: Nach der Reblausverordnung zum Anbau in Deutschland zugelassene Unterlagen mit ausreichender Widerstandsfähigkeit gegen die Wurzelreblaus: SO4 Kober125 AA Kober 5 BB 5C Teleki 8 B Binova 161-49 C 420 A 110 Richter 1103 Paulsen Sori 3309 C Börner* Rici* Cina* Aktuelle Informationen über Zulassungen: Neuzulassungen: Vintec: Notfallzulassung für 120 Tage (bis zum 30. Mai 2016), Wirkstoff Trichoderma atroviride gegen die Esca-Erreger Phaeoacremonium aleophilum (PAL) und Phaeomoniella chlamydospora (PCH) mit max. 2 Anwendungen in Junganlagen bis zum 4. Standjahr, nach dem Rebschnitt bei Temperaturen von über 10°C; Aufwandmenge 200 g/ha in 100 l Wasser; Wartezeit F. Bei der Anwendung ist zu beachten, dass die Spritzvorrichtung frei von Fungizidrückständen sein muss. Nach der Anwendung sollte für 24 Stunden kein Nachtfrost bzw. Starkregen auftreten. Zusätzlich kann ein Einsatz in Rebschulen mit max. 4 Anwendungen mit 200 g/100 l für die Behandlung von 3.000 Pfropfreben erfolgen. Gerätevorbereitungen: Überprüfen Sie rechtzeitig Ihre Pflanzenschutzgeräte für die anstehende Saison. Kontrollieren Sie dabei die Funktionsfähigkeit aller Bauteile und ob Behälter, Leitungen und Armaturen dicht sind. Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Gerät. Der Kontrollintervall wurde von vier Kalenderhalbjahre auf sechs Kalenderhalbjahre (3 Jahre) angehoben. Geräte die nach alter Kontrollordnung in 2015 erneut kontrolliert werden sollten, sind nun in 2016 zu kontrollieren. Neben den Sprühgeräten müssen auch Herbizidgeräte, Zusatzeinrichtungen und Schlauchspritzanlagen regelmäßig kontrolliert werden. Nicht durchgeführte Gerätekontrollen und fehlende Kontrollplaketten sind mit die häufigsten Beanstandungen bei den Fachrechtskontrollen. Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe oder Reinigungsflüssigkeit in die Kanalisation oder in Oberflächengewässer gelangen. Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen. Reinigen Sie Ihre Geräte auf unbefestigten und möglichst bewachsenen Flächen in den Weinbergen (z. B. Vorgewende). Die Gebrauchsanleitungen, Auflagen und Anwendungsvorschriften der Mittel sind einzuhalten. Warndienstinformationen: Der nächste Rebschutz- und Informationsdienst wird bei Bedarf veröffentlicht. Weitere Informationen unter: http://www.dlr-rheinpfalz.rlp.de. * reblausresistent gez: Roland Ipach, Dr. Andreas Kortekamp, Dr. K.J. Schirra, Dr. Joachim Eder 2/5 Rebschutz- und Weinbauinformationsdienst Pfalz Mitteilung Nr. 02 vom 22.03. 2016 Weinbau- Informationsdienst Institut für Weinbau & Oenologie Breitenweg 71 67435 Neustadt an der Weinstraße Beratung: 06321 671-211, Telefax: 06321 671-222 E-Mail: [email protected], Internet: http://www.dlr-rheinpfalz.rlp.de - Bodenpflege und Begrünungen – - Planung und Durchführung der Stickstoff-Düngung Lage Der Winter war, wie bereits in den beiden Vorjahren auch, ausgesprochen mild, sodass keine Winterfrostschäden aufgetreten sind (Winterminima am 19.01.16 mit - 8,5 °C). Dass der Dezember mit einer Rekorddurchschnittstemperatur von 7,2 °C (Durchschnitt 2,3 °C) aufwartete, beweist die teils extrem früh eingesetzte Mandelblüte, die teilweise bereits im Dezember begann. Auch Januar und Februar waren mit 3,7 °C und 5,1 °C deutlich zu mild (Mittel im Januar: 1,3 °C, Mittel im Februar: 2,4 °C). Dass die Reben momentan noch in Winterruhe verharren, liegt an den eher kühlen Märztagen, insbesondere aber an den frostigen Nächten. Diese hemmen aktuell noch das Knospenschwellen und Bluten, sodass derzeit mit keinem sehr frühen Austrieb vor Mitte April zu rechnen ist; im Schnitt der Jahre erfolgen Knospenschwellen am 6. April und Austrieb am 20. April (Leitsorte Riesling). Aus Sicht der Spätfrostgefahr ist ein mittelspäter Austrieb von großem Vorteil. Letzte Rebschnittarbeiten können voraussichtlich noch bis zur ersten Aprildekade durchgeführt werden. Die Herbst- und Winterniederschläge (Oktober bis Februar) belaufen sich in Neustadt auf 216 mm Regen/m². Das langjährige Mittel von Oktober bis Februar liegt bei 222 mm. Besonders trocken waren Oktober mit nur 11 mm und Dezember mit 13 mm. Der Januar mit 60 mm und der Februar mit 80 mm Regen sorgten aber für den aus landwirtschaftlicher Sicht dringend notwendigen Ausgleich. Wasserversorgung und Bodenpflege Aktuell sind die Bodenwasservorräte aufgrund der Winterniederschläge gut gefüllt. Die Bodenfeuchtemessung in sandigem Lehm an der Referenzstelle „Maulberg“ des DLR Rheinpfalz in Neustadt zeigte am 21. März einen Wert von 262 Liter Wasser pro m² Boden bis 1 m Tiefe (siehe Abbildung 1). Dies entspricht nahezu der Wassersättigung (Feldkapazität) dieses Bodens, also der Wassermenge, die der Boden festhalten kann. Die sonni- gen Tage der letzten zwei Wochen führten zu einer Abtrocknung der Oberböden, sodass eine Befahrbarkeit in der Regel gegeben ist. Der Anstieg der Temperaturen wird zu einem Wachstumsschub der Begrünungspflanzen in Winter- und Dauerbegrünungen führen, was aus Sicht der Biomasseproduktion im Weinberg vorteilhaft ist. Der damit verbundene Wasserentzug kann jedoch die Böden stärker austrocknen, falls wie in den Vorjahren 2014 und 2015 im April und Mai kaum Regen fällt. Eine nachfolgende Bearbeitung ist unter solchen Voraussetzungen zumindest erschwert. Gerade auf leichten, sandigen Böden sollten hoch wachsende Bestände wie Raps oder Getreideeinsaaten rechtzeitig gemulcht oder gewalzt werden, um den Wasserentzug durch Pflanzen einzuschränken. Auf besonders trockengefährdeten Standorten und in Anlagen, die im Vorjahr Schwachwuchs durch Wassermangel zeigten, kann im zeitigen Frühjahr bereits eine Bearbeitung etwa jeder zweiten Gasse erfolgen. Abbildung 1: Ergebnisse der Bodenfeuchtemessung in sandigem Lehm an der Referenzstelle „Maulberg“ in Neustadt/Wstr. von 2014 bis 2016. Auch eine Tiefenlockerung, um Vollernterspuren oder Verdichtungen zu beseitigen, kann im Frühjahr bei ausreichender Abtrocknung der Böden durchgeführt werden. Wichtig dabei ist, dass die 3/5 Rebschutz- und Weinbauinformationsdienst Pfalz Mitteilung Nr. 02 vom 22.03. 2016 Schollen gut brechen und der Boden nicht mehr schmiert. Hierfür ist es jetzt noch zu früh. Eine Sohlenbildung ist zu vermeiden, fräsen führt lediglich eine oberflächliche Einebnung des Geländes beseitigt aber nicht die Verdichtungen in der Tiefe. Gezogene Werkzeuge wie Meißelschare oder Hubschwenklockerer, die verdichtete Bereiche anheben und aufbrechen, sind vorteilhaft. Tiefengelockerte Gassen sollten grundsätzlich möglichst lange nicht befahren werden, die Einebnung z. B. durch die Scheiben- oder Kreiselegge kann bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt (Frühsommer) geschehen. Wegen Erosionsgefahr und Verschlämmung sollte keine feine Krümelung erfolgen, außer sie dient als Saatbettbereitung für nachfolgende Einsaaten. Mechanische Unterstockbearbeitung Erfolgt die Unterstockbearbeitung mechanisch, so sollte der erste Einsatz vom Bodenzustand und Bewuchs anhängig gemacht werden. Neben Scheibenpflügen finden in den letzten Jahren verbreitet dazu Rollhacken Eingang, die antriebslos mitlaufen. Bei üppigem Bewuchs (Grashorste oder Rapsstauden) im Stockbereich, sollte auf schon abgetrockneten Oberböden eine baldige Bearbeitung erfolgen. Dies gilt insbesondere auch in Junganlagen mit noch bodennahen Reben. Dort wo lediglich eine Spontanflora aus niedrig wachsenden einjährigen Kräutern dominiert, sollte noch abgewartet werden. Blühende flachwurzelnde Kräuter wie Hirtentäschel, Vogelmiere, EhrenpreisArten oder Rote Taubnessel sind nicht nur willkommene Farbtupfer in der Landschaft sondern bieten auch zahlreichen Bestäuberinsekten eine wichtige Nahrungsquelle. Stickstoff-Düngung Abschätzung des N-Düngebedarfes: Um eine optimale Stickstoff-Versorgung der Reben zu gewährleisten, sollten Sie vor dem Einsatz von mineralischen oder organischen StickstoffDüngern den N-Düngebedarf Ihrer Rebanlagen parzellenscharf mit folgendem Schema abschätzen (siehe Abbildung 2). Dies ist nicht nur ökonomischer Sicht durch mögliche Einsparungen von Düngemitteln sinnvoll, sondern auch aus ökologischer Sicht durch die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie (= Reduzierung der NitratAuswaschung ins Grundwasser) zwingend notwendig! Der für die N-Bemessung notwendige prozentuale Humusgehalt ist der Bodenanalyse zu entnehmen. Hier sollten nur Werte herangezogen werden, die maximal sechs Jahre zurückliegen. Abbildung 2: Bemessung der Stickstoff-Düngung im Weinbau mit Beispielrechnung. Terminierung der mineralischen N-Düngung: Da die N-Aufnahmeperiode der Rebe im Vergleich zu anderen Kulturpflanzen relativ kurz ist, sollte die zeitliche Verfügbarkeit der handelsüblichen Stickstoff-Dünger und der daraus resultierende Ausbringzeitpunkt berücksichtigt werden (siehe Tabelle 1). Die Rebe nutzt für den Austrieb und das anfängliche Triebwachstum Stickstoff-Reserven aus dem Holzkörper. Eine nennenswerte N-Aufnahme aus dem Boden findet erst nach dem Fünf-bisSechsblattstadium statt. Zur Blüte nimmt die tägliche N-Aufnahme deutlich zu und erreicht ihren Höhepunkt im Stadium Schrotkorn- bis Erbsengröße. Damit der Stickstoff zur höchsten Bedarfszeit ab dem Blütezeitraum rebenverfügbar, d. h. wassergelöst ist, sollten nitrat- und/oder ammoniumhaltige N-Dünger zum Austrieb (BBCHStadium 09 bis 15) ausgebracht werden (siehe Tabelle 1). Auf auswaschungsgefährdeten Böden ist die mineralische N-Düngergabe erst nach dem Austrieb sinnvoll. In der Südpfalz mit mehr Niederschlag können stickstoffhaltige Mineraldünger auch noch zur Monatswende April/Mai ausgebracht werden. Ein später Düngetermin hin zur Blüte kann bei einsetzender Trockenheit jedoch dazu führen, dass der Stickstoff verspätet im Bo- 4/5 Rebschutz- und Weinbauinformationsdienst Pfalz Mitte Mitteilung Nr. 02 vom 22.03. 2016 den rebenverfügbar gelöst wird und möglicherweimöglicherwe se fäulnisfördernd wirkt. Stabilisierte mineralische N-Dünger Dünger (z. B. ENTEC) sowie organische NN Dünger (z. B. Hornspäne) können aufgrund der erforderlichen Mineralisation schon vor dem Austrieb zum Einsatz kommen. dingungen (häufige, aber geringe Niederschläge im Mai) kann das Rebenwachstum dadurch zuz sätzlich beeinträchtigt sein, da an den Rebwurzeln der Dünger kaum ankommt, während währ die Wasserkonkurrenz verschärft wird. Es empfiehlt sich, geg streute N-Dünger Dünger bald einzuarbeiten. Tabelle 1: Im Handel verfügbare mineralische NN Dünger für den Weinbau mit Wirkung und AusAu bringzeitpunkt. Ausbringort - ganzflächige Begrünung: In ganzflächig begrünten Weinbergen kann der Stickstoff als Ammoniumnitrat-Harnstoff-Lösung Ammoniumnitrat oder Vinasse mit Zinkenin Zinkeninjektionsgeräten (CULTAN-Verfahren) Verfahren) unter der Begrünungsnarbe ausgebracht werden. Bei WasserWasser und/oder Stickstoff-Mangelsymptomen Mangelsymptomen (dünne, brüchige Triebe, hellgrünes Laub, rötliche Blattstiele, schwacher Wuchs) kann ein Begrünungsumbruch in jeder zweiten Gasse sse in der Regel das N-Defizit N ausgleichen. Dieser sollte dann aber möglichst frühzeitig erfolgen. Ein später Begrünungsumbruch führt oft nicht mehr zum erwünschten Erfolg oder ist nachnac teilig (Fäulnis, Nitrat-Auswaschung Auswaschung ins GrundwasGrundwa ser). Gerade in älteren,, schwachwüchsigen AnlaAnl gen kann ein Wechsel der Begrünungsgassen eie ne sinnvolle Möglichkeit darstellen, um die Reben wieder zu mehr Wuchs anzuregen. In Weinbergen, die bald zur Rodung anstehen, sollte durch Stören oder Teilumbruch der in der Begrünung gespeigesp cherte Stickstoff mobilisiert werden. Dadurch kann auf eine weitere N-Zufuhr Zufuhr durch Düngung verzichverzic tet werden. Vorteilhaft ist insbesondere, dass die Stickstoff-Fracht Fracht nicht erst nach dem Rigolen in unkalkulierbaren Mengen freigesetzt wird, sondern noch während ährend der Standzeit der Anlage schrittweischrittwe se erfolgt. Ausbringort - alternierende Bodenpflege: In alternierend begrünten Rebanlagen mit JahresJahre niederschlagsmengen von durchschnittlich 400 bis 600 mm sollten Stickstoff-Dünger Dünger vorzugsweise in den offen gehaltenen Gassen ausgebracht werwe den. Die Ausbringung in den dauerbegrünten Gassen führt zu einem vermehrten Wachstum der Begrünungspflanzen. Dadurch kann eine KonkurKonku renzsituation nzsituation zwischen Reben und BegrünungsBegrünung pflanzen verstärkt werden. Unter ungünstigen BeB Gruppe 5/5 Weinbau
© Copyright 2024 ExpyDoc