02_2016_.

Rebschutz- und Weinbauinformationsdienst Pfalz
Mitteilung Nr. 02 vom 22.03.2016
Rebschutz- Informationsdienst
Institut für Phytomedizin
Breitenweg 71
67435 Neustadt an der Weinstraße
Telefon: 06321/671-284, Rebschutzinformationen (automatische Ansage): 06321/671-333, Telefax: 06321/671-387
E-Mail: [email protected], Internet: http://www.dlr-rheinpfalz.rlp.de
- Auf Austriebsschädlinge achten! - Pheromonausbringung steht noch nicht an Allgemeine Lage: Trotz des milden Winters und
dem frühen Austreiben verschiedener Gehölze ist
bei den derzeit kühleren Temperaturen nicht mit
einem baldigen Austrieb der Reben zu rechnen.
Phomopsis: Inzwischen sind in vielen Anlagen
deutliche Infektionen am einjährigen Holz zu erkennen (weißlich aufgehellte Rinde häufig im Bereich der Knospen, Weißrutigkeit). Insbesondere
bei Anlagen mit hohem Altholzanteil (z. B. Minimalschnitt-Anlagen) wird empfohlen, zur Vermeidung von ersten Infektionen ab Erscheinen des
ersten Grüns und vor erwarteten Nässeperioden
ein Kontaktmittel einzusetzen (z. B. Delan WG 0,3
kg/ha, Dithane Neo Tec 0,8 kg/ha, Folpan WDG
0,6 kg/ha, Polyram WG 0,8 kg/ha oder Tridex DG
0,8 kg/ha). Diese Mittel sind nicht resistenzgefährdet.
Pheromonanwender: Die Temperatursumme lag
bis einschließlich 21.03. an den pfälzischen Standorten zwischen 158 (DÜW) und 188 Gradtagen
(Lustadt und NW). Ab etwa 620 Gradtagen ist mit
dem Flugbeginn der ersten Traubenwicklergeneration zu rechnen. Momentan ist deshalb eine konkrete Prognose des Flugbeginns noch sehr
unsicher und von den jeweiligen Tagestemperaturmaxima der kommenden Wochen abhängig.
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass
etwa in der zweiten bis dritten Aprildekade der
Termin der Pheromonausbringung liegen sollte.
Genauere Informationen über den voraussichtlichen Flugbeginn werden wir Ihnen bis Ende April
geben können. Bevor die Dispenser aufgehängt
werden, sollten die Bogreben angebunden sein
und die alten Dispenser aus den Weinbergen entfernt werden.
Rhombenspanner: Mit ansteigenden Temperaturen werden die Larven des Rhombenspanners
aktiv und beginnen an den Knospen zu fressen.
Stärkerer Larvenbefall kann mit Mimic (0,2 l/ha),
SpinTor (0,04 l/ha, Achtung: bienengefährlich)
1/5
oder Steward (0,05 kg/ha) eingedämmt werden.
Eine Behandlung sollte bei milder Witterung und
dann möglichst bald erfolgen, um Knospenfraß zu
minimieren. Alternativ können auf kleineren
Rebflächen oder in Befallsherden die Larven mit
der Hand abgesammelt werden!
Kräuselmilbe: Jüngere Rebanlagen vor allem in
Flurbereinigungsgebieten sind besonders gefährdet, da sich hier in der Regel noch keine Raubmilben aufgebaut haben. Eine Behandlung mit einem
genehmigten Rapsölpräparat (8 l/ha) kann zwischen Knospenschwellen und Wollestadium platziert werden. Die Behandlung wirkt auch gegen
die Pockenmilbe! Um Verbrennungen zu vermeiden, dürfen Ölpräparate nach dem Erscheinen
des ersten Grüns nicht mehr eingesetzt werden!
Obstbaumspinnmilbe: In den vergangenen Jahren sind im Anbaugebiet keine Probleme mit der
„Roten Spinne“ dokumentiert worden. Trotzdem
sollte jetzt ein besonderes Augenmerk auf Wintereier gelegt werden, da in anderen Anbaugebieten
in den letzten Jahren immer wieder lokal nennenswerter Befall der Obstbaumspinnmilbe festgestellt wurde. Falls viele Wintereier gefunden
werden, kann bis zum Erscheinen des ersten
Grüns ein zugelassenes Raps- oder Mineralöl (je
8l/ha) eingesetzt werden. Bitte melden Sie uns
auftretenden Spinnmilbenbefall!
Herbizideinsatz: Sind Herbizidanwendungen vorgesehen, sollten diese rechtzeitig eingeplant werden! Die Anwendung von Katana ist auf die Monate April bis Juni beschränkt. Katana Duo kann im
Frühjahr bis zum Stadium ES 57 (Gescheine sind
voll entwickelt) eingesetzt werden. In Junganlagen
kann Vorox F gegen einjährige Zweikeimblättrige
Unkräuter im Vorauflauf angewendet werden.
Es werden nur grobtropfige Bandspritzdüsen für
die Unterstockanwendung empfohlen. Sehr gut
geeignet sind hier auch die extrem grobtropfigen
Injektor-Hohlkegeldüsen wie zum Beispiel die TVI
Rebschutz- und Weinbauinformationsdienst Pfalz
Mitteilung Nr. 02 vom 22.03. 2016
von Albuz oder die ITR von Lechner. Hohlkegeldüsen haben eine ähnliche Verteilung wie Bandspritz- oder Einzeldüsen. Die Verteilung der
Spritztröpfchen am Boden ist gleichmäßiger als
die bei den meist verwendeten asymmetrischen
OC- oder Flachstrahl-Injektordüsen. Allerdings
sind Herbizidspritzgeräte mit Elektropumpen meist
ungeeignet, da sie den notwenigen Druck für diese Düsen von ca. 5 bar nicht erzeugen können.
Die Auflagen und Anwendungsbestimmungen
auch hinsichtlich des Alters einer Anlage und des
Anwendungstermins sind einzuhalten. Generell ist
bei der Herbizidausbringung darauf zu achten,
dass die Mittel nur innerhalb von Rebflächen eingesetzt werden. Eine Anwendung auf befestigten Flächen und auf unbefestigten Graswegen,
Trockenmauern oder an Weinbergsrändern ist
zu unterlassen! Seitens verschiedener Umweltverbände wurde wieder eine verstärkte
Kontrolle dieser Anwendungsbestimmungen
angekündigt!
Reblaus: Die Wurzelreblaus kann sich an wurzelechten Reben sehr stark vermehren. Bei hohem
Befallsdruck können auch Schäden in Anlagen mit
reblaustoleranten Pfropfreben auftreten. Einlegereben gefährden daher sowohl die betroffenen
Weinberge als auch die Nachbarflächen. Das Einlegen von Schleifreben oder Absenkern ist
deshalb nicht zulässig! Da Insektizide zur Bekämpfung der Wurzelreblaus fehlen und eine Zulassung nicht zu erwarten ist, sind vorbeugende
Maßnahmen gegen Reblaus besonders wichtig.
Sowohl bei Junganlagen als auch beim Ersatz von
Fehlstellen dürfen daher nur Pfropfreben mit
reblaustoleranten bzw. -resistenten Unterlagen
verwendet werden (s. Übersicht). Pfropfreben mit
Unterlagen, die in der Übersicht nicht genannt
sind, dürfen nicht gepflanzt werden. Weiterhin ist
es wichtig, bereits vorhandene Edelreiswurzeln zu
entfernen.
Übersicht: Nach der Reblausverordnung zum Anbau in Deutschland zugelassene Unterlagen mit
ausreichender Widerstandsfähigkeit gegen die
Wurzelreblaus:
SO4
Kober125 AA
Kober 5 BB
5C
Teleki 8 B
Binova
161-49 C
420 A
110 Richter
1103 Paulsen
Sori
3309 C
Börner*
Rici*
Cina*
Aktuelle Informationen über Zulassungen:
Neuzulassungen:
Vintec: Notfallzulassung für 120 Tage (bis zum
30. Mai 2016), Wirkstoff Trichoderma atroviride
gegen die Esca-Erreger Phaeoacremonium
aleophilum
(PAL)
und
Phaeomoniella
chlamydospora (PCH) mit max. 2 Anwendungen
in Junganlagen bis zum 4. Standjahr, nach dem
Rebschnitt bei Temperaturen von über 10°C; Aufwandmenge 200 g/ha in 100 l Wasser; Wartezeit
F. Bei der Anwendung ist zu beachten, dass die
Spritzvorrichtung frei von Fungizidrückständen
sein muss. Nach der Anwendung sollte für 24
Stunden kein Nachtfrost bzw. Starkregen auftreten. Zusätzlich kann ein Einsatz in Rebschulen mit
max. 4 Anwendungen mit 200 g/100 l für die Behandlung von 3.000 Pfropfreben erfolgen.
Gerätevorbereitungen: Überprüfen Sie rechtzeitig Ihre Pflanzenschutzgeräte für die anstehende
Saison. Kontrollieren Sie dabei die Funktionsfähigkeit aller Bauteile und ob Behälter, Leitungen
und Armaturen dicht sind. Achten Sie auf eine
gültige Kontrollplakette am Gerät. Der Kontrollintervall wurde von vier Kalenderhalbjahre auf
sechs Kalenderhalbjahre (3 Jahre) angehoben.
Geräte die nach alter Kontrollordnung in 2015
erneut kontrolliert werden sollten, sind nun in
2016 zu kontrollieren. Neben den Sprühgeräten
müssen auch Herbizidgeräte, Zusatzeinrichtungen und Schlauchspritzanlagen regelmäßig
kontrolliert werden. Nicht durchgeführte Gerätekontrollen und fehlende Kontrollplaketten sind mit
die häufigsten Beanstandungen bei den Fachrechtskontrollen.
Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der
Spritzbrühe oder Reinigungsflüssigkeit in die
Kanalisation oder in Oberflächengewässer gelangen. Unvermeidbare Restmengen mit Wasser
im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer
Rebanlage ausspritzen. Reinigen Sie Ihre Geräte
auf unbefestigten und möglichst bewachsenen
Flächen in den Weinbergen (z. B. Vorgewende).
Die Gebrauchsanleitungen, Auflagen und Anwendungsvorschriften der Mittel sind einzuhalten.
Warndienstinformationen: Der nächste Rebschutz- und Informationsdienst wird bei Bedarf
veröffentlicht.
Weitere Informationen unter:
http://www.dlr-rheinpfalz.rlp.de.
* reblausresistent
gez: Roland Ipach, Dr. Andreas Kortekamp,
Dr. K.J. Schirra, Dr. Joachim Eder
2/5
Rebschutz- und Weinbauinformationsdienst Pfalz
Mitteilung Nr. 02 vom 22.03. 2016
Weinbau- Informationsdienst
Institut für Weinbau & Oenologie
Breitenweg 71
67435 Neustadt an der Weinstraße
Beratung: 06321 671-211, Telefax: 06321 671-222
E-Mail: [email protected], Internet: http://www.dlr-rheinpfalz.rlp.de
- Bodenpflege und Begrünungen –
- Planung und Durchführung der Stickstoff-Düngung Lage
Der Winter war, wie bereits in den beiden Vorjahren auch, ausgesprochen mild, sodass keine Winterfrostschäden aufgetreten sind (Winterminima
am 19.01.16 mit - 8,5 °C). Dass der Dezember mit
einer Rekorddurchschnittstemperatur von 7,2 °C
(Durchschnitt 2,3 °C) aufwartete, beweist die teils
extrem früh eingesetzte Mandelblüte, die teilweise
bereits im Dezember begann. Auch Januar und
Februar waren mit 3,7 °C und 5,1 °C deutlich zu
mild (Mittel im Januar: 1,3 °C, Mittel im Februar:
2,4 °C). Dass die Reben momentan noch in Winterruhe verharren, liegt an den eher kühlen Märztagen, insbesondere aber an den frostigen Nächten. Diese hemmen aktuell noch das Knospenschwellen und Bluten, sodass derzeit mit keinem
sehr frühen Austrieb vor Mitte April zu rechnen ist;
im Schnitt der Jahre erfolgen Knospenschwellen
am 6. April und Austrieb am 20. April (Leitsorte
Riesling). Aus Sicht der Spätfrostgefahr ist ein mittelspäter Austrieb von großem Vorteil. Letzte
Rebschnittarbeiten können voraussichtlich noch
bis zur ersten Aprildekade durchgeführt werden.
Die Herbst- und Winterniederschläge (Oktober bis
Februar) belaufen sich in Neustadt auf 216 mm
Regen/m². Das langjährige Mittel von Oktober bis
Februar liegt bei 222 mm. Besonders trocken waren Oktober mit nur 11 mm und Dezember mit
13 mm. Der Januar mit 60 mm und der Februar
mit 80 mm Regen sorgten aber für den aus landwirtschaftlicher Sicht dringend notwendigen Ausgleich.
Wasserversorgung und Bodenpflege
Aktuell sind die Bodenwasservorräte aufgrund der
Winterniederschläge gut gefüllt. Die Bodenfeuchtemessung in sandigem Lehm an der Referenzstelle „Maulberg“ des DLR Rheinpfalz in Neustadt
zeigte am 21. März einen Wert von 262 Liter Wasser pro m² Boden bis 1 m Tiefe (siehe Abbildung
1). Dies entspricht nahezu der Wassersättigung
(Feldkapazität) dieses Bodens, also der Wassermenge, die der Boden festhalten kann. Die sonni-
gen Tage der letzten zwei Wochen führten zu einer Abtrocknung der Oberböden, sodass eine Befahrbarkeit in der Regel gegeben ist. Der Anstieg
der Temperaturen wird zu einem Wachstumsschub der Begrünungspflanzen in Winter- und
Dauerbegrünungen führen, was aus Sicht der
Biomasseproduktion im Weinberg vorteilhaft ist.
Der damit verbundene Wasserentzug kann jedoch
die Böden stärker austrocknen, falls wie in den
Vorjahren 2014 und 2015 im April und Mai kaum
Regen fällt. Eine nachfolgende Bearbeitung ist
unter solchen Voraussetzungen zumindest erschwert. Gerade auf leichten, sandigen Böden
sollten hoch wachsende Bestände wie Raps oder
Getreideeinsaaten rechtzeitig gemulcht oder gewalzt werden, um den Wasserentzug durch Pflanzen einzuschränken. Auf besonders trockengefährdeten Standorten und in Anlagen, die im Vorjahr Schwachwuchs durch Wassermangel zeigten,
kann im zeitigen Frühjahr bereits eine Bearbeitung
etwa jeder zweiten Gasse erfolgen.
Abbildung 1: Ergebnisse der Bodenfeuchtemessung in sandigem Lehm an der Referenzstelle
„Maulberg“ in Neustadt/Wstr. von 2014 bis 2016.
Auch eine Tiefenlockerung, um Vollernterspuren
oder Verdichtungen zu beseitigen, kann im Frühjahr bei ausreichender Abtrocknung der Böden
durchgeführt werden. Wichtig dabei ist, dass die
3/5
Rebschutz- und Weinbauinformationsdienst Pfalz
Mitteilung Nr. 02 vom 22.03. 2016
Schollen gut brechen und der Boden nicht mehr
schmiert. Hierfür ist es jetzt noch zu früh. Eine
Sohlenbildung ist zu vermeiden, fräsen führt lediglich eine oberflächliche Einebnung des Geländes
beseitigt aber nicht die Verdichtungen in der Tiefe.
Gezogene Werkzeuge wie Meißelschare oder
Hubschwenklockerer, die verdichtete Bereiche
anheben und aufbrechen, sind vorteilhaft. Tiefengelockerte Gassen sollten grundsätzlich möglichst
lange nicht befahren werden, die Einebnung z. B.
durch die Scheiben- oder Kreiselegge kann bei
Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt (Frühsommer)
geschehen. Wegen Erosionsgefahr und Verschlämmung sollte keine feine Krümelung erfolgen, außer sie dient als Saatbettbereitung für
nachfolgende Einsaaten.
Mechanische Unterstockbearbeitung
Erfolgt die Unterstockbearbeitung mechanisch, so
sollte der erste Einsatz vom Bodenzustand und
Bewuchs anhängig gemacht werden. Neben
Scheibenpflügen finden in den letzten Jahren verbreitet dazu Rollhacken Eingang, die antriebslos
mitlaufen. Bei üppigem Bewuchs (Grashorste oder
Rapsstauden) im Stockbereich, sollte auf schon
abgetrockneten Oberböden eine baldige Bearbeitung erfolgen. Dies gilt insbesondere auch in
Junganlagen mit noch bodennahen Reben. Dort
wo lediglich eine Spontanflora aus niedrig wachsenden einjährigen Kräutern dominiert, sollte noch
abgewartet werden. Blühende flachwurzelnde
Kräuter wie Hirtentäschel, Vogelmiere, EhrenpreisArten oder Rote Taubnessel sind nicht nur willkommene Farbtupfer in der Landschaft sondern
bieten auch zahlreichen Bestäuberinsekten eine
wichtige Nahrungsquelle.
Stickstoff-Düngung
Abschätzung des N-Düngebedarfes:
Um eine optimale Stickstoff-Versorgung der Reben zu gewährleisten, sollten Sie vor dem Einsatz
von mineralischen oder organischen StickstoffDüngern den N-Düngebedarf Ihrer Rebanlagen
parzellenscharf mit folgendem Schema abschätzen (siehe Abbildung 2). Dies ist nicht nur ökonomischer Sicht durch mögliche Einsparungen von
Düngemitteln sinnvoll, sondern auch aus ökologischer Sicht durch die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie
(=
Reduzierung
der
NitratAuswaschung ins Grundwasser) zwingend notwendig! Der für die N-Bemessung notwendige
prozentuale Humusgehalt ist der Bodenanalyse zu
entnehmen. Hier sollten nur Werte herangezogen
werden, die maximal sechs Jahre zurückliegen.
Abbildung 2: Bemessung der Stickstoff-Düngung
im Weinbau mit Beispielrechnung.
Terminierung der mineralischen N-Düngung:
Da die N-Aufnahmeperiode der Rebe im Vergleich
zu anderen Kulturpflanzen relativ kurz ist, sollte
die zeitliche Verfügbarkeit der handelsüblichen
Stickstoff-Dünger und der daraus resultierende
Ausbringzeitpunkt berücksichtigt werden (siehe
Tabelle 1).
Die Rebe nutzt für den Austrieb und das anfängliche Triebwachstum Stickstoff-Reserven aus dem
Holzkörper. Eine nennenswerte N-Aufnahme aus
dem Boden findet erst nach dem Fünf-bisSechsblattstadium statt. Zur Blüte nimmt die tägliche N-Aufnahme deutlich zu und erreicht ihren
Höhepunkt im Stadium Schrotkorn- bis Erbsengröße. Damit der Stickstoff zur höchsten Bedarfszeit ab dem Blütezeitraum rebenverfügbar, d. h.
wassergelöst ist, sollten nitrat- und/oder ammoniumhaltige N-Dünger zum Austrieb (BBCHStadium 09 bis 15) ausgebracht werden (siehe
Tabelle 1). Auf auswaschungsgefährdeten Böden
ist die mineralische N-Düngergabe erst nach dem
Austrieb sinnvoll. In der Südpfalz mit mehr Niederschlag können stickstoffhaltige Mineraldünger
auch noch zur Monatswende April/Mai ausgebracht werden. Ein später Düngetermin hin zur
Blüte kann bei einsetzender Trockenheit jedoch
dazu führen, dass der Stickstoff verspätet im Bo-
4/5
Rebschutz- und Weinbauinformationsdienst Pfalz
Mitte
Mitteilung
Nr. 02 vom 22.03. 2016
den rebenverfügbar gelöst wird und möglicherweimöglicherwe
se fäulnisfördernd wirkt. Stabilisierte mineralische
N-Dünger
Dünger (z. B. ENTEC) sowie organische NN
Dünger (z. B. Hornspäne) können aufgrund der
erforderlichen Mineralisation schon vor dem Austrieb zum Einsatz kommen.
dingungen (häufige, aber geringe Niederschläge
im Mai) kann das Rebenwachstum dadurch zuz
sätzlich beeinträchtigt sein, da an den Rebwurzeln
der Dünger kaum ankommt, während
währ
die Wasserkonkurrenz verschärft wird. Es empfiehlt sich, geg
streute N-Dünger
Dünger bald einzuarbeiten.
Tabelle 1: Im Handel verfügbare mineralische NN
Dünger für den Weinbau mit Wirkung und AusAu
bringzeitpunkt.
Ausbringort - ganzflächige Begrünung:
In ganzflächig begrünten Weinbergen kann der
Stickstoff als Ammoniumnitrat-Harnstoff-Lösung
Ammoniumnitrat
oder
Vinasse
mit
Zinkenin
Zinkeninjektionsgeräten
(CULTAN-Verfahren)
Verfahren) unter der Begrünungsnarbe
ausgebracht werden. Bei WasserWasser und/oder Stickstoff-Mangelsymptomen
Mangelsymptomen (dünne, brüchige Triebe,
hellgrünes Laub, rötliche Blattstiele, schwacher
Wuchs) kann ein Begrünungsumbruch in jeder
zweiten Gasse
sse in der Regel das N-Defizit
N
ausgleichen. Dieser sollte dann aber möglichst frühzeitig
erfolgen. Ein später Begrünungsumbruch führt oft
nicht mehr zum erwünschten Erfolg oder ist nachnac
teilig (Fäulnis, Nitrat-Auswaschung
Auswaschung ins GrundwasGrundwa
ser). Gerade in älteren,, schwachwüchsigen AnlaAnl
gen kann ein Wechsel der Begrünungsgassen eie
ne sinnvolle Möglichkeit darstellen, um die Reben
wieder zu mehr Wuchs anzuregen. In Weinbergen,
die bald zur Rodung anstehen, sollte durch Stören
oder Teilumbruch der in der Begrünung gespeigesp
cherte Stickstoff mobilisiert werden. Dadurch kann
auf eine weitere N-Zufuhr
Zufuhr durch Düngung verzichverzic
tet werden. Vorteilhaft ist insbesondere, dass die
Stickstoff-Fracht
Fracht nicht erst nach dem Rigolen in
unkalkulierbaren Mengen freigesetzt wird, sondern
noch während
ährend der Standzeit der Anlage schrittweischrittwe
se erfolgt.
Ausbringort - alternierende Bodenpflege:
In alternierend begrünten Rebanlagen mit JahresJahre
niederschlagsmengen von durchschnittlich 400 bis
600 mm sollten Stickstoff-Dünger
Dünger vorzugsweise in
den offen gehaltenen Gassen ausgebracht werwe
den. Die Ausbringung in den dauerbegrünten
Gassen führt zu einem vermehrten Wachstum der
Begrünungspflanzen. Dadurch kann eine KonkurKonku
renzsituation
nzsituation zwischen Reben und BegrünungsBegrünung
pflanzen verstärkt werden. Unter ungünstigen BeB
Gruppe
5/5
Weinbau