Rebschutz- und Weinbauinformationsdienst Pfalz Mitteilung Nr. 5 vom 28.04.2015 Rebschutz- Informationsdienst Abteilung Phytomedizin Breitenweg 71 67435 Neustadt an der Weinstraße Telefon: 06321/671284, Rebschutzinformationen (automatische Ansage): 06321 671333, Telefax: 06321 671387 E-Mail: [email protected], Internet: http://www.dlr-rheinpfalz.rlp.de - Termin Antragsstellung Sachkundenachweis 26. Mai beachten! - Traubenwickler fliegt auf niedrigem Niveau Bis spätestens 26. Mai 2015 müssen alle altsachkundigen Personen einen Antrag zur Ausstellung des neuen Sachkundenachweises gestellt haben. Informieren Sie darüber bitte auch Ihre Berufskollegen, die nicht diesen Warndienst beziehen. Die Onlineanmeldung für den Sachkundeausweis kann unter www.pflanzenschutz-skn.de erfolgen. Allgemeine Lage: Generell sind die Reben recht gut ausgetrieben. In den meisten Rebanlagen sind 2 bis 3 Blättchen sichtbar. In günstigen Lagen und bei frühen Sorten sind zum Teil auch schon 5 bis 6 Blättchen abgespreitzt. Damit liegt die Entwicklung der Reben im langjährigen Durchschnitt. Bei den derzeitigen kühleren Temperaturen werden sich die Reben etwas langsamer weiterentwickeln. Phomopsis: Trotz der zum Teil geringen Niederschlagsmengen begünstigt die feuchte Witterung die Freisetzung von Sporen, die bei den nächsten Niederschlägen zu Infektionen führen können. Zur Vermeidung der Phomopsis wird daher in stark befallenen Anlagen bzw. Minimalschnittanlagen eine Behandlung mit einem Kontaktmittel empfohlen (z. B. Delan WG 0,3 kg/ha, Dithane Neo Tec 0,8 kg/ha, Folpan WDG 0,6 kg/ha, Polyram WG 0,8 kg/ha oder Tridex DG 0,8 kg/ha). Diese Mittel sind nicht resistenzgefährdet. Oidium: An empfindlichen Zierpflanzen (z. B. Rosen) ist bereits ein Befall mit Mehltau-Erregern zu finden. Dies bedeutet, dass günstige Infektionsbedingungen vorlagen bzw. vorliegen. Daher wird in Anlagen mit starkem Vorjahresbefall und in Minimalschnittanlagen insbesondere bei empfindlichen Sorten bereits ab dem 3-Blattstadium der Einsatz eines Netzschwefelpräparates (3,6 kg/ha) empfohlen. Besonders gefährdete Anlagen sollten in wöchentlichen Abständen beobachtet werden. Dabei unbedingt auch die Blattunterseiten kontrollieren! 1/4 Traubenwickler: Über das vergangene Wochenende ist der Traubenwickler in pheromonfreien Lagen auf niedrigem Niveau geflogen. In Gebieten ohne Pheromonbehandlung wird dringend empfohlen, Pheromonfallen zur Flugüberwachung auszuhängen und regelmäßig zu kontrollieren. Innerhalb der Pheromonanwendergebiete muss laut Richtlinie pro 30 Hektar Pheromonfläche ein Pheromonfallensatz aufgehängt und mindestens einmal pro Woche kontrolliert werden. Die Kontrollergebisse sind schriftlich festzuhalten. Springwurmwickler: Der optimale Bekämpfungszeitraum liegt etwa zwischen dem 2- und 5-BlattStadium. Bei mehr als 5 Larven pro Rebstock können Mimic (0,2 l/ha), Steward (0,05 kg/ha) oder SpinTor (0,04 l/ha) eingesetzt werden. Achtung: SpinTor ist bienengefährlich, nicht bei blühendem Unterwuchs ausbringen! Rhombenspanner: Stärkerer Larvenbefall kann mit Mimic (0,2 l/ha), SpinTor (0,04 l/ha, Achtung: bienengefährlich) oder Steward (0,05 kg/ha) eingedämmt werden. Eine Behandlung sollte bei milder Witterung und dann möglichst bald erfolgen, um Fraß an den Knospen bzw. jungen Trieben zu minimieren. Alternativ können die Larven bei herdweisem Auftreten oder in kleinen Rebanlagen per Hand abgesammelt werden. Erdraupen: Mimic (0,2 l/ha) ist auch gegen Erdraupen zugelassen, die an den Knospen und den jungen Blättchen fressen können! Vor allem Rebanlagen, in denen im vergangenen Jahr verstärkt Befall festgestellt wurde, sollten regelmäßig auf Knospenfraß überwacht werden. Die Larven fressen die Knospen an und sind häufig nachtaktiv. Tagsüber verstecken sie sich in der Regel am Rebstamm oder am Boden in der oberen Erdschicht. Kräuselmilbe: Jüngere Rebanlagen – insbesondere in Flurbereinigungsgebieten - sind generell befallsgefährdet, da sich hier in der Regel noch Rebschutz- und Weinbauinformationsdienst Pfalz Mitteilung 28. April 2015 Dokumentationpflicht der Pflanzenschutzmaßnahmen: Dokumentieren Sie zeitnah alle Pflanzenschutzmaßnahmen im Betrieb. Auch Herbizidanwendungen und das Aushängen von Pheromondispersern sind zu dokumentieren. Nutzen Sie gegebenenfalls die Vorlage auf unserer Homepage. Bei den Fachrechtskontrollen gibt es häufig Beanstandungen wegen unzureichender oder gar fehlender Aufzeichnungen von Pflanzenschutzmittelanwendungen. keine Raubmilben aufgebaut haben. Eine Behandlung mit einem Netzschwefelpräparat wie Thiovit Jet, Asulfa Jet oder Sufran Jet (je 3,6 kg/ha) kann die Populationen eindämmen. Die Behandlung wirkt auch gegen die Pockenmilbe! Obstbaumspinnmilbe: Vor allem in Weinbergen, in denen im letzten Jahr stark raubmilbenschädigende Mittel - zum Beispiel gegen die Kirschessigfliege - eingesetzt wurden, ist auf Spinnmilbenbefall zu achten. Falls viele Wintereier gefunden werden, können zugelassene Akarizide eingesetzt werden. Raubmilben: Ausgebrochene junge Triebe aus Ertragsanlagen eignen sich sehr gut zum Ansiedeln von Raubmilben in raubmilbenfreien jüngeren Rebanlagen. Hierbei müssen die Spendertriebe unmittelbar an den jungen Reben, zum Beispiel an der Bindestelle, befestigt werden. Herbizideinsatz: Sind Herbizidanwendungen vorgesehen, sollte auf Stockaustriebe geachtet werden. Eventuell vorhandene Stocktriebe müssen vor dem Einsatz systemischer Herbizide (z.B. Mittel mit dem Wirkstoff Glyphosat oder Katana) entfernt werden! Um eine Aufnahme der Wirkstoffe über die Wunden zu vermeiden, sollten diese eingetrocknet und verschorft sein (2 bis 3 Tage nach dem Ausbrechen). Basta kann gefahrlos angewendet werden. Die Anwendung von Katana ist auf die Monate April bis Juni beschränkt. Katana Duo kann im Frühjahr bis zum Stadium ES 57 (Gescheine sind voll entwickelt) eingesetzt werden. In Junganlagen kann Vorox F gegen einjährige Zweikeimblättrige Unkräuter im Vorauflauf angewendet werden. Mit glyphosathaltigen Herbiziden dürfen innerhalb eines Jahres maximal 2 Behandlungen mit einem Mindestabstand von 90 Tagen durchgeführt werden. Die maximale Wirkstoff-Aufwandmenge von 3,6 kg pro ha und Jahr darf dabei nicht überschritten werden. Die Auflagen und Anwendungsbestimmungen auch hinsichtlich des Alters einer Anlage und des Anwendungstermins sind einzuhalten. Generell ist bei der Herbizidausbringung darauf zu achten, dass die Mittel nur innerhalb von Rebflächen eingesetzt werden. Eine Anwendung auf befestigten Flächen sowie auf unbefestigten Graswegen, Trockenmauern oder an Weinbergsrändern ist zu unterlassen! Seitens verschiedener Umweltverbände wurde auf eine verstärkte Kontrolle dieser Anwendungsbestimmungen hingewiesen. 2/4 Applikationstechnik: Bei Austriebsanwendungen mit reduzierter Luftmenge arbeiten (reduzierte Gebläsedrehzahl). Empfohlene Wassermenge 200 bis 300 l/ha, max. 400 l/ha. Eine beidseitige Applikation mit guter Belagsbildung anstreben und möglichst Recyclinggeräte benutzen, da jetzt die Verluste besonders hoch sind. Um Abdrift so gering wie möglich zu halten, sind grobtropfige und abdriftarme Düsen (z.B. Injektor- oder Antidriftdüsen) zu verwenden. Gerätevorbereitungen: Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Gerät. Neben den Sprühgeräten müssen auch Herbizidgeräte und Schlauchspritzanlagen regelmäßig kontrolliert werden. Nicht durchgeführte Gerätekontrollen und fehlende Kontrollplaketten sind die häufigsten Gründe für Beanstandungen bei den Fachrechtskontrollen. Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe oder Reinigungsflüssigkeit in die Kanalisation oder in Oberflächengewässer gelangen. Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen. Reinigen Sie Ihre Geräte auf unbefestigten und möglichst bewachsenen Flächen innerhalb der Weinberge (z. B. Vorgewende). Die Gebrauchsanleitungen, Auflagen und Anwendungsvorschriften der Mittel sind einzuhalten. Warndienstinformationen können jederzeit über den automatischen Ansagedienst unter 06321/671-284 oder 06321/671-333 abgerufen werden. Weitere Informationen unter: http://www.dlr-rheinpfalz.rlp.de. gez: Roland Ipach, Dr. Andreas Kortekamp, Dr. Karl-Josef Schirra Rebschutz- und Weinbauinformationsdienst Pfalz Mitteilung 28. April 2015 Weinbau- Informationsdienst Abteilung Weinbau & Oenologie Breitenweg 71 67435 Neustadt an der Weinstraße Beratung: 06321 671-211, Telefax: 06321 671-222 E-Mail: [email protected], Internet: http://www.dlr-rheinpfalz.rlp.de – Ab Mittwoch steigt die Frostgefahr an – – Ausbrechen / Triebreduktion – – Betriebsprämie bis spätestens 15. Mai beantragen – Aktuelle Lage Mittlerweile schimmern die Weinberge der früh austreibenden Sorten lichtgrün. Lagen- und Sortenunterschiede treten dieses Jahr deutlich hervor, da kleinklimatische Faktoren sich besonders deutlich auswirkten. So sind die Reben in frostempfindlichen Lagen häufig noch im späten Austriebstadium, während sie in windgeschützten und gut erwärmbaren Südhanglagen schon drei bis vier Blätter entfaltet haben und die Gescheine bereits ausgebildet sind. Insgesamt ist der Austrieb gleichmäßig und vollzählig, Augenausfälle oder gar kahle Bögen sind kaum zu verzeichnen. Minimalschnittanlagen zeigen sich im Austrieb etwas weiter als Normalschnitt. Die wechselhafte kühle und windige Witterung der letzten Tage hält laut Vorhersage bis Ende der Woche an. Bisher sind aber im Beratungsgebiet noch keine nennenswerten Niederschläge gefallen. So wurde von Samstag bis einschließlich Montag an der Wetterstation Schweigen-Rechtenbach der Maximalwert mit 12,2 mm gemessen, in Neustadt waren es vernachlässigbare 3,1 mm Sprühregen. Die Oberflächen wurden dadurch lediglich angefeuchtet, der Wind führte rasch wieder zur Abtrocknung. Aufgrund der geringen Frühjahrsniederschläge sind Grasbegrünungen weiterhin relativ schütter. Die für Ertragsanlagen wichtigen Bodenwasservorräte in den Unterböden sind jedoch weiterhin als gut zu beurteilen. Sie nahmen im Vergleich zur Vorwoche um ca. 10 mm (von 280 auf 270 mm) an unserer Bodenmessstation ab. Auf leichten, trockenstressempfindlichen Standorten sollte nicht verschwenderisch mit den Vorräten umgegangen werden. Daher sind hochgewachsene Winterbegrünungen ggf. einzukürzen, um die Verdunstung durch Transpiration zu beschränken. Pflanzarbeiten sind bereits weit vorangekommen, trotzdem sei an dieser Stelle nochmals vor einer allzu frühen Pflanzung in frostgefährdeten Lagen gewarnt. Spätfrostgefahr Die Prognosen vermelden ab Mittwoch bis Sonntag leichte Bodenfröste. Inwieweit diese lokal eintreten, hängt von der Bewölkung, dem Windeinfluss und dem Geländerelief ab. Gefährdet sind bekanntermaßen Senkenlagen, in denen sich die kalte Luft aufstaut. Trockene Böden bilden eine Isolationsschicht, die den Wärmenachschub aus der Tiefe verhindert und so die Frostgefahr verstärkt. Informieren Sie sich aktuell und kurzfristig an den örtlichen Wetterstationen der AgrarMeteorologie Rheinland-Pfalz unter www.dlr.rlp.de unter Wetter/Vorhersage RLP/Temperaturen min./max. Bereits letzte Woche sind einzelne Triebe lang gewachsener und bodennah zurückgeschnittener Reben insbesondere in den Pflanzröhren erfroren. Um Triebschäden indirekt vorzubeugen, sollten hohe Begrünungen eingekürzt werden. Bodenbearbeitungen in gefährdeten Lagen sollten bis zum Ende der möglichen Frostperiode aufgeschoben werden, um den Wärmenachschub nicht zu blockieren. Dies gilt unabhängig davon auch für schwere und kalkhaltige Standorte, um der Chlorose vorzubeugen. Spezielle Blattdünger, die mitunter auch zur Verringerung von Spätfrostschäden angeboten werden, versprechen nach bisherigem Kenntnisstand keinen befriedigenden Erfolg! Einsatz von Frostkerzen Die Verwendung von Frostkerzen auf der Basis von Paraffinwachs sind aus immissionsschutzrechtlichen Gründen kritisch zu bewerten und bedürfen bei einem geplanten Einsatz einer Anzeige 3/4 Rebschutz- und Weinbauinformationsdienst Pfalz Mitteilung 28. April 2015 bei der unteren Emissionsschutzbehörde (Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung oder Stadtverwaltung); sowie bei der örtlichen Feuerwehr. Ausbrechen und Triebreduktion Aufgrund des regelmäßigen Austriebs ist das Ausbrechen von Doppel- und Kopftrieben besonders in jüngeren Anlagen nicht auf die lange Bank zu schieben, denn jetzt ist die Übersicht am Stock besonders günstig. Mit dieser Terminarbeit sollte in weit entwickelten, wenig frostgefährdeten Weinbergen begonnen werden. In zweijährigen Anlagen ist der Stammbereich möglichst bis zur späteren Stammhöhe auszubrechen, um Wunden zu vermeiden, die durch Schnitt verholzter Triebe sonst entstehen würden. An letztjährig schwach entwickelten, zurückgeschnittenen Reben sollten zwei Triebe belassen werden, da sich ein Trieb sonst zu stark entwickeln würde. Dabei ist auch frühzeitig auf Hasen- und Kaninchenfraß zu achten und ggf. vorzubeugen. Neben offenen oder geschlossenen Pflanzröhren oder -körbchen kommt auch der Blattdünger Aminosol als Repellent (Abwehrmittel) in Frage. Aufgrund des Zuwachses und der Abwaschung bei Regen sollten die Beläge etwa wöchentlich erneuert werden. Vor der Ausbringung sollte der konzentrierte Ansatz einige Tage stehen, denn eintretende Gärprozesse fördern den wildabweisenden Geruch und damit die Wirkung. Mit dem Ausbrechen am Stamm (Bürsteneinsatz, manuell oder chemisch mit Abbrenner) in Ertragsanlagen kann in aller Regel noch bis Anfang/Mitte Mai abgewartet werden, um Doppelarbeit durch später treibende Bodenschosse zu vermeiden. Die Triebe sollten im Durchschnitt 10 bis 15 cm lang sein. Noch ausstehende Vorarbeiten für die Heftarbeiten (Drähte ablegen, Drahtausleger und Heftfedern aufstellen), sollten nun umgehend erledigt werden. Bis 30.4.2015 Umstrukturierungsförderung neu zugeteilter Flurbereinigungen beantragen Für zur Wiederanpflanzung in 2015 vorgesehene Flächen in Flurbereinigungsverfahren, die neu zugeteilt wurden, können von 1.4.-30.4.2015 Anträge auf Umstrukturierungsförderung gestellt werden. Förderfähig sind alle in Rheinland-Pfalz zum Zeitpunkt der Antragstellung zugelassenen, oder in genehmigten Anbaueignungsversuchen angepflanzten Rebsorten und Unterlagen. Zuständige Behörde für die Antragstellung ist die jeweilige Kreisverwaltung (Betriebssitzprinzip). Dort erhalten Sie die Antragsunterlagen. Weitere Infos: www.mulewf.rlp.de/weinbau/initiativenprogramme/umstrukturierungs-massnahmen/ Betriebsprämie für Weinbauflächen beantragen und Zahlungsansprüche aktivieren Bis 15.5.2015 (Ausschlussfrist) können bei den für den Betriebssitz zuständigen Kreisverwaltungen auch für Rebflächen Anträge auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen (Betriebsprämie) gestellt werden. Alle in der Weinbaukartei erfassten Betriebe erhielten daher in den letzten Tagen von den Kreisverwaltungen die Antragsunterlagen „Agrarförderung 2015“. In den mitgeschickten Flächennachweisen sind die in der Weinbaukartei enthaltenen WB-Flächen vorgedruckt. Die Flächennachweise müssen auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden. Neben den Rebflächen sind auch alle anderen Betriebsflächen anzugeben. Betriebe, die bisher die Antragsunterlagen noch nicht erhalten haben, sollten sich mit der zuständigen Kreisverwaltung in Verbindung setzen. Die Flächenprämie wird ab mindestens 1 ha Förderfläche für Schläge ab 0,03 ha gewährt. Die Höhe der Flächenprämie richtet sich nach den beantragten Fördermodulen. Die Basisprämie inkl. Greening beträgt ca. 242 €/ha. Bei Rebflächen gilt das Greening als erfüllt. Zusätzlich werden für die ersten 30 ha Förderfläche 50 €/ha Umverteilungsprämie gewährt, so dass sich eine maximale Prämie von ca. 292 €/ha ergibt. Von 31 bis 46 ha beträgt die Flächenprämie ca. 272 €/ha, da für diese Flächen die Umverteilungsprämie auf 30 €/ha sinkt. Für die Flächen über 46 ha beträgt die maximale Prämie ca. 242 €/ha, da hierfür die Umverteilungsprämie entfällt. Zusätzlich können Junglandwirte ca. 44 €/ha Junglandwirteprämie und kleinere Betriebe die Kleinerzeugerregelung beantragen. Bei der Kleinerzeugerregelung ist die maximale Förderprämie auf 1.250 € pro Betrieb und Jahr begrenzt, allerdings entfällt die Cross Compliance Verpflichtung. Die allgemeinen Fachrechtsauflagen sind aber auch hier bindend und einzuhalten. Weitere Informationen erhalten sie von den zuständigen Kreisverwaltungen oder unter: http://www.add.rlp.de/Landwirtschaft,-Weinbau,Wirtschaftsrecht/Agrarfoerderung-undVeterinaerpruefdienst/Betriebspraemie/ 4/4 Gruppe Weinbau
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