05_2015. - DLR - in Rheinland

Rebschutz- und Weinbauinformationsdienst Pfalz
Mitteilung Nr. 5 vom 28.04.2015
Rebschutz- Informationsdienst
Abteilung Phytomedizin
Breitenweg 71
67435 Neustadt an der Weinstraße
Telefon: 06321/671284, Rebschutzinformationen (automatische Ansage): 06321 671333, Telefax: 06321 671387
E-Mail: [email protected], Internet: http://www.dlr-rheinpfalz.rlp.de
- Termin Antragsstellung Sachkundenachweis 26. Mai beachten! - Traubenwickler fliegt auf niedrigem Niveau Bis spätestens 26. Mai 2015 müssen alle altsachkundigen Personen einen Antrag zur Ausstellung des neuen Sachkundenachweises gestellt
haben. Informieren Sie darüber bitte auch Ihre
Berufskollegen, die nicht diesen Warndienst beziehen. Die Onlineanmeldung für den Sachkundeausweis kann unter www.pflanzenschutz-skn.de
erfolgen.
Allgemeine Lage:
Generell sind die Reben recht gut ausgetrieben. In
den meisten Rebanlagen sind 2 bis 3 Blättchen
sichtbar. In günstigen Lagen und bei frühen Sorten sind zum Teil auch schon 5 bis 6 Blättchen
abgespreitzt. Damit liegt die Entwicklung der Reben im langjährigen Durchschnitt. Bei den derzeitigen kühleren Temperaturen werden sich die Reben etwas langsamer weiterentwickeln.
Phomopsis: Trotz der zum Teil geringen Niederschlagsmengen begünstigt die feuchte Witterung
die Freisetzung von Sporen, die bei den nächsten
Niederschlägen zu Infektionen führen können. Zur
Vermeidung der Phomopsis wird daher in stark
befallenen Anlagen bzw. Minimalschnittanlagen
eine Behandlung mit einem Kontaktmittel empfohlen (z. B. Delan WG 0,3 kg/ha, Dithane Neo Tec
0,8 kg/ha, Folpan WDG 0,6 kg/ha, Polyram WG
0,8 kg/ha oder Tridex DG 0,8 kg/ha). Diese Mittel
sind nicht resistenzgefährdet.
Oidium: An empfindlichen Zierpflanzen (z. B. Rosen) ist bereits ein Befall mit Mehltau-Erregern zu
finden. Dies bedeutet, dass günstige Infektionsbedingungen vorlagen bzw. vorliegen. Daher wird in
Anlagen mit starkem Vorjahresbefall und in Minimalschnittanlagen insbesondere bei empfindlichen
Sorten bereits ab dem 3-Blattstadium der Einsatz
eines Netzschwefelpräparates (3,6 kg/ha) empfohlen. Besonders gefährdete Anlagen sollten in wöchentlichen Abständen beobachtet werden. Dabei
unbedingt auch die Blattunterseiten kontrollieren!
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Traubenwickler: Über das vergangene Wochenende ist der Traubenwickler in pheromonfreien
Lagen auf niedrigem Niveau geflogen. In Gebieten
ohne Pheromonbehandlung wird dringend empfohlen, Pheromonfallen zur Flugüberwachung
auszuhängen und regelmäßig zu kontrollieren.
Innerhalb der Pheromonanwendergebiete muss
laut Richtlinie pro 30 Hektar Pheromonfläche ein
Pheromonfallensatz aufgehängt und mindestens
einmal pro Woche kontrolliert werden. Die
Kontrollergebisse sind schriftlich festzuhalten.
Springwurmwickler: Der optimale Bekämpfungszeitraum liegt etwa zwischen dem 2- und 5-BlattStadium. Bei mehr als 5 Larven pro Rebstock
können Mimic (0,2 l/ha), Steward (0,05 kg/ha)
oder SpinTor (0,04 l/ha) eingesetzt werden. Achtung: SpinTor ist bienengefährlich, nicht bei blühendem Unterwuchs ausbringen!
Rhombenspanner: Stärkerer Larvenbefall kann
mit Mimic (0,2 l/ha), SpinTor (0,04 l/ha, Achtung:
bienengefährlich) oder Steward (0,05 kg/ha) eingedämmt werden. Eine Behandlung sollte bei milder Witterung und dann möglichst bald erfolgen,
um Fraß an den Knospen bzw. jungen Trieben zu
minimieren. Alternativ können die Larven bei
herdweisem Auftreten oder in kleinen Rebanlagen
per Hand abgesammelt werden.
Erdraupen: Mimic (0,2 l/ha) ist auch gegen Erdraupen zugelassen, die an den Knospen und den
jungen Blättchen fressen können! Vor allem
Rebanlagen, in denen im vergangenen Jahr verstärkt Befall festgestellt wurde, sollten regelmäßig
auf Knospenfraß überwacht werden. Die Larven
fressen die Knospen an und sind häufig nachtaktiv. Tagsüber verstecken sie sich in der Regel am
Rebstamm oder am Boden in der oberen Erdschicht.
Kräuselmilbe: Jüngere Rebanlagen – insbesondere in Flurbereinigungsgebieten - sind generell
befallsgefährdet, da sich hier in der Regel noch
Rebschutz- und Weinbauinformationsdienst Pfalz
Mitteilung 28. April 2015
Dokumentationpflicht der Pflanzenschutzmaßnahmen: Dokumentieren Sie zeitnah alle Pflanzenschutzmaßnahmen
im
Betrieb.
Auch
Herbizidanwendungen und das Aushängen von
Pheromondispersern sind zu dokumentieren. Nutzen Sie gegebenenfalls die Vorlage auf unserer
Homepage.
Bei den Fachrechtskontrollen gibt es häufig Beanstandungen wegen unzureichender oder gar fehlender Aufzeichnungen von Pflanzenschutzmittelanwendungen.
keine Raubmilben aufgebaut haben. Eine Behandlung mit einem Netzschwefelpräparat wie Thiovit
Jet, Asulfa Jet oder Sufran Jet (je 3,6 kg/ha) kann
die Populationen eindämmen. Die Behandlung
wirkt auch gegen die Pockenmilbe!
Obstbaumspinnmilbe: Vor allem in Weinbergen,
in denen im letzten Jahr stark raubmilbenschädigende Mittel - zum Beispiel gegen die Kirschessigfliege - eingesetzt wurden, ist auf Spinnmilbenbefall zu achten. Falls viele Wintereier gefunden
werden, können zugelassene Akarizide eingesetzt
werden.
Raubmilben: Ausgebrochene junge Triebe aus
Ertragsanlagen eignen sich sehr gut zum Ansiedeln von Raubmilben in raubmilbenfreien jüngeren
Rebanlagen. Hierbei müssen die Spendertriebe
unmittelbar an den jungen Reben, zum Beispiel an
der Bindestelle, befestigt werden.
Herbizideinsatz: Sind Herbizidanwendungen vorgesehen, sollte auf Stockaustriebe geachtet werden. Eventuell vorhandene Stocktriebe müssen
vor dem Einsatz systemischer Herbizide (z.B. Mittel mit dem Wirkstoff Glyphosat oder Katana) entfernt werden! Um eine Aufnahme der Wirkstoffe
über die Wunden zu vermeiden, sollten diese eingetrocknet und verschorft sein (2 bis 3 Tage nach
dem Ausbrechen). Basta kann gefahrlos angewendet werden.
Die Anwendung von Katana ist auf die Monate
April bis Juni beschränkt. Katana Duo kann im
Frühjahr bis zum Stadium ES 57 (Gescheine sind
voll entwickelt) eingesetzt werden. In Junganlagen
kann Vorox F gegen einjährige Zweikeimblättrige
Unkräuter im Vorauflauf angewendet werden.
Mit glyphosathaltigen Herbiziden dürfen innerhalb eines Jahres maximal 2 Behandlungen mit
einem Mindestabstand von 90 Tagen durchgeführt
werden. Die maximale Wirkstoff-Aufwandmenge
von 3,6 kg pro ha und Jahr darf dabei nicht überschritten werden.
Die Auflagen und Anwendungsbestimmungen
auch hinsichtlich des Alters einer Anlage und des
Anwendungstermins sind einzuhalten. Generell ist
bei der Herbizidausbringung darauf zu achten,
dass die Mittel nur innerhalb von Rebflächen eingesetzt werden. Eine Anwendung auf befestigten Flächen sowie auf unbefestigten Graswegen, Trockenmauern oder an Weinbergsrändern ist zu unterlassen! Seitens verschiedener Umweltverbände wurde auf eine verstärkte Kontrolle dieser Anwendungsbestimmungen hingewiesen.
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Applikationstechnik: Bei Austriebsanwendungen
mit reduzierter Luftmenge arbeiten (reduzierte
Gebläsedrehzahl). Empfohlene Wassermenge
200 bis 300 l/ha, max. 400 l/ha. Eine beidseitige
Applikation mit guter Belagsbildung anstreben und
möglichst Recyclinggeräte benutzen, da jetzt die
Verluste besonders hoch sind. Um Abdrift so gering wie möglich zu halten, sind grobtropfige und
abdriftarme Düsen (z.B. Injektor- oder Antidriftdüsen) zu verwenden.
Gerätevorbereitungen: Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Gerät. Neben den
Sprühgeräten müssen auch Herbizidgeräte und
Schlauchspritzanlagen regelmäßig kontrolliert
werden. Nicht durchgeführte Gerätekontrollen und
fehlende Kontrollplaketten sind die häufigsten
Gründe für Beanstandungen bei den Fachrechtskontrollen.
Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der
Spritzbrühe oder Reinigungsflüssigkeit in die
Kanalisation oder in Oberflächengewässer gelangen. Unvermeidbare Restmengen mit Wasser
im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer
Rebanlage ausspritzen. Reinigen Sie Ihre Geräte
auf unbefestigten und möglichst bewachsenen
Flächen innerhalb der Weinberge (z. B. Vorgewende).
Die Gebrauchsanleitungen, Auflagen und Anwendungsvorschriften der Mittel sind einzuhalten.
Warndienstinformationen können jederzeit über
den
automatischen
Ansagedienst
unter
06321/671-284 oder 06321/671-333 abgerufen
werden. Weitere Informationen unter:
http://www.dlr-rheinpfalz.rlp.de.
gez: Roland Ipach, Dr. Andreas Kortekamp,
Dr. Karl-Josef Schirra
Rebschutz- und Weinbauinformationsdienst Pfalz
Mitteilung 28. April 2015
Weinbau- Informationsdienst
Abteilung Weinbau & Oenologie
Breitenweg 71
67435 Neustadt an der Weinstraße
Beratung: 06321 671-211, Telefax: 06321 671-222
E-Mail: [email protected], Internet: http://www.dlr-rheinpfalz.rlp.de
– Ab Mittwoch steigt die Frostgefahr an –
– Ausbrechen / Triebreduktion –
– Betriebsprämie bis spätestens 15. Mai beantragen –
Aktuelle Lage
Mittlerweile schimmern die Weinberge der früh
austreibenden Sorten lichtgrün. Lagen- und Sortenunterschiede treten dieses Jahr deutlich hervor,
da kleinklimatische Faktoren sich besonders deutlich auswirkten. So sind die Reben in frostempfindlichen Lagen häufig noch im späten Austriebstadium, während sie in windgeschützten und gut
erwärmbaren Südhanglagen schon drei bis vier
Blätter entfaltet haben und die Gescheine bereits
ausgebildet sind. Insgesamt ist der Austrieb
gleichmäßig und vollzählig, Augenausfälle oder
gar kahle Bögen sind kaum zu verzeichnen. Minimalschnittanlagen zeigen sich im Austrieb etwas
weiter als Normalschnitt. Die wechselhafte kühle
und windige Witterung der letzten Tage hält laut
Vorhersage bis Ende der Woche an. Bisher sind
aber im Beratungsgebiet noch keine nennenswerten Niederschläge gefallen. So wurde von Samstag bis einschließlich Montag an der Wetterstation
Schweigen-Rechtenbach der Maximalwert mit
12,2 mm gemessen, in Neustadt waren es vernachlässigbare 3,1 mm Sprühregen. Die Oberflächen wurden dadurch lediglich angefeuchtet, der
Wind führte rasch wieder zur Abtrocknung. Aufgrund der geringen Frühjahrsniederschläge sind
Grasbegrünungen weiterhin relativ schütter. Die
für Ertragsanlagen wichtigen Bodenwasservorräte
in den Unterböden sind jedoch weiterhin als gut zu
beurteilen. Sie nahmen im Vergleich zur Vorwoche
um ca. 10 mm (von 280 auf 270 mm) an unserer
Bodenmessstation ab. Auf leichten, trockenstressempfindlichen Standorten sollte nicht verschwenderisch mit den Vorräten umgegangen werden.
Daher sind hochgewachsene Winterbegrünungen
ggf. einzukürzen, um die Verdunstung durch Transpiration zu beschränken. Pflanzarbeiten sind bereits weit vorangekommen, trotzdem sei an dieser
Stelle nochmals vor einer allzu frühen Pflanzung in
frostgefährdeten Lagen gewarnt.
Spätfrostgefahr
Die Prognosen vermelden ab Mittwoch bis Sonntag leichte Bodenfröste. Inwieweit diese lokal eintreten, hängt von der Bewölkung, dem Windeinfluss und dem Geländerelief ab. Gefährdet sind
bekanntermaßen Senkenlagen, in denen sich die
kalte Luft aufstaut. Trockene Böden bilden eine
Isolationsschicht, die den Wärmenachschub aus
der Tiefe verhindert und so die Frostgefahr verstärkt. Informieren Sie sich aktuell und kurzfristig
an den örtlichen Wetterstationen der AgrarMeteorologie Rheinland-Pfalz unter www.dlr.rlp.de
unter
Wetter/Vorhersage
RLP/Temperaturen
min./max.
Bereits letzte Woche sind einzelne Triebe lang
gewachsener und bodennah zurückgeschnittener
Reben insbesondere in den Pflanzröhren erfroren.
Um Triebschäden indirekt vorzubeugen, sollten
hohe Begrünungen eingekürzt werden. Bodenbearbeitungen in gefährdeten Lagen sollten bis zum
Ende der möglichen Frostperiode aufgeschoben
werden, um den Wärmenachschub nicht zu blockieren. Dies gilt unabhängig davon auch für
schwere und kalkhaltige Standorte, um der Chlorose vorzubeugen.
Spezielle Blattdünger, die mitunter auch zur Verringerung von Spätfrostschäden angeboten werden, versprechen nach bisherigem Kenntnisstand
keinen befriedigenden Erfolg!
Einsatz von Frostkerzen
Die Verwendung von Frostkerzen auf der Basis
von Paraffinwachs sind aus immissionsschutzrechtlichen Gründen kritisch zu bewerten und bedürfen bei einem geplanten Einsatz einer Anzeige
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Rebschutz- und Weinbauinformationsdienst Pfalz
Mitteilung 28. April 2015
bei der unteren Emissionsschutzbehörde (Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung oder
Stadtverwaltung); sowie bei der örtlichen Feuerwehr.
Ausbrechen und Triebreduktion
Aufgrund des regelmäßigen Austriebs ist das Ausbrechen von Doppel- und Kopftrieben besonders
in jüngeren Anlagen nicht auf die lange Bank zu
schieben, denn jetzt ist die Übersicht am Stock
besonders günstig. Mit dieser Terminarbeit sollte
in weit entwickelten, wenig frostgefährdeten Weinbergen begonnen werden. In zweijährigen Anlagen ist der Stammbereich möglichst bis zur späteren Stammhöhe auszubrechen, um Wunden zu
vermeiden, die durch Schnitt verholzter Triebe
sonst entstehen würden. An letztjährig schwach
entwickelten, zurückgeschnittenen Reben sollten
zwei Triebe belassen werden, da sich ein Trieb
sonst zu stark entwickeln würde. Dabei ist auch
frühzeitig auf Hasen- und Kaninchenfraß zu achten und ggf. vorzubeugen. Neben offenen oder
geschlossenen Pflanzröhren oder -körbchen
kommt auch der Blattdünger Aminosol als Repellent (Abwehrmittel) in Frage. Aufgrund des Zuwachses und der Abwaschung bei Regen sollten
die Beläge etwa wöchentlich erneuert werden. Vor
der Ausbringung sollte der konzentrierte Ansatz
einige Tage stehen, denn eintretende Gärprozesse fördern den wildabweisenden Geruch und damit die Wirkung.
Mit dem Ausbrechen am Stamm (Bürsteneinsatz,
manuell oder chemisch mit Abbrenner) in Ertragsanlagen kann in aller Regel noch bis Anfang/Mitte
Mai abgewartet werden, um Doppelarbeit durch
später treibende Bodenschosse zu vermeiden. Die
Triebe sollten im Durchschnitt 10 bis 15 cm lang
sein.
Noch ausstehende Vorarbeiten für die Heftarbeiten (Drähte ablegen, Drahtausleger und Heftfedern aufstellen), sollten nun umgehend erledigt
werden.
Bis 30.4.2015 Umstrukturierungsförderung
neu zugeteilter Flurbereinigungen beantragen
Für zur Wiederanpflanzung in 2015 vorgesehene
Flächen in Flurbereinigungsverfahren, die neu zugeteilt wurden, können von 1.4.-30.4.2015 Anträge
auf Umstrukturierungsförderung gestellt werden.
Förderfähig sind alle in Rheinland-Pfalz zum Zeitpunkt der Antragstellung zugelassenen, oder in
genehmigten Anbaueignungsversuchen angepflanzten Rebsorten und Unterlagen. Zuständige
Behörde für die Antragstellung ist die jeweilige
Kreisverwaltung (Betriebssitzprinzip). Dort erhalten
Sie die Antragsunterlagen. Weitere Infos:
www.mulewf.rlp.de/weinbau/initiativenprogramme/umstrukturierungs-massnahmen/
Betriebsprämie für Weinbauflächen beantragen
und Zahlungsansprüche aktivieren
Bis 15.5.2015 (Ausschlussfrist) können bei den für
den Betriebssitz zuständigen Kreisverwaltungen
auch für Rebflächen Anträge auf Zuweisung von
Zahlungsansprüchen (Betriebsprämie) gestellt
werden. Alle in der Weinbaukartei erfassten Betriebe erhielten daher in den letzten Tagen von
den Kreisverwaltungen die Antragsunterlagen „Agrarförderung 2015“. In den mitgeschickten Flächennachweisen sind die in der Weinbaukartei
enthaltenen WB-Flächen vorgedruckt. Die Flächennachweise müssen auf Vollständigkeit und
Richtigkeit überprüft werden. Neben den
Rebflächen sind auch alle anderen Betriebsflächen anzugeben. Betriebe, die bisher die Antragsunterlagen noch nicht erhalten haben,
sollten sich mit der zuständigen Kreisverwaltung in Verbindung setzen. Die Flächenprämie
wird ab mindestens 1 ha Förderfläche für Schläge
ab 0,03 ha gewährt. Die Höhe der Flächenprämie
richtet sich nach den beantragten Fördermodulen.
Die Basisprämie inkl. Greening beträgt ca. 242
€/ha. Bei Rebflächen gilt das Greening als erfüllt.
Zusätzlich werden für die ersten 30 ha Förderfläche 50 €/ha Umverteilungsprämie gewährt, so
dass sich eine maximale Prämie von ca. 292 €/ha
ergibt. Von 31 bis 46 ha beträgt die Flächenprämie
ca. 272 €/ha, da für diese Flächen die Umverteilungsprämie auf 30 €/ha sinkt. Für die Flächen
über 46 ha beträgt die maximale Prämie ca. 242
€/ha, da hierfür die Umverteilungsprämie entfällt.
Zusätzlich können Junglandwirte ca. 44 €/ha
Junglandwirteprämie und kleinere Betriebe die
Kleinerzeugerregelung beantragen. Bei der Kleinerzeugerregelung ist die maximale Förderprämie
auf 1.250 € pro Betrieb und Jahr begrenzt, allerdings entfällt die Cross Compliance Verpflichtung.
Die allgemeinen Fachrechtsauflagen sind aber
auch hier bindend und einzuhalten. Weitere Informationen erhalten sie von den zuständigen Kreisverwaltungen oder unter:
http://www.add.rlp.de/Landwirtschaft,-Weinbau,Wirtschaftsrecht/Agrarfoerderung-undVeterinaerpruefdienst/Betriebspraemie/
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Gruppe Weinbau