Rebschutz- und Weinbauinformationsdienst Pfalz Mitteilung Nr. 17 vom 19. Juli 2016 Rebschutz- Informationsdienst Institut für Phytomedizin Breitenweg 71 67435 Neustadt an der Weinstraße Telefon: 06321/671-284, Rebschutzinformationen (automatische Ansage): 06321/671-333, Telefax: 06321/671-387 E-Mail: [email protected], Internet: http://www.dlr-rheinpfalz.rlp.de - Zunehmende Oidiumgefahr an Trauben - Vorsicht vor Sonnenbrandschäden, kein plötzliches Freistellen von Trauben Allgemeine Lage: Die meisten Reben haben das Stadium „Traubenschluss“ erreicht. Die Rebenentwicklung wird bei der derzeitigen Witterung weiter zügig voranschreiten. Die Beeren sind aber immer noch besonders gegenüber Oidium in einer anfälligen Entwicklungsphase. Das Stielgerüst hingegen ist weiterhin anfällig gegen Peronospora. Behandeln Sie zum Schutz der jungen Trauben weiterhin in kurzen Abständen. Pilzwiderstandsfähige Rebsorten (Piwis) sollten aufgrund des weiterhin hohen Infektionsrisikos noch mit behandelt werden, ebenso Jungfelder und Reben in Rebschulen. Die Mittelangaben beziehen sich auf das Stadium „kurz vor Traubenschluss“ mit dem Basisaufwand x 4,0 pro Hektar. Nach dem momentanen Entwicklungsstand wird empfohlen, die Abschlussbehandlungen bei den frühen Sorten etwa für Mitte August einzuplanen. Mittel mit 56 Tagen Wartezeit werden nicht mehr empfohlen. Jeder Betriebsleiter muss die Terminierung der Abschlussbehandlungen je nach Entwicklung und Befallslage sowie Sorte bzw. Produktionsziel selbstverantwortlich festlegen und die Wartezeiten einhalten. Ankündigung Vorherbstversammlung: 9. August um 19:00 Uhr, Aula des DLR Rheinpfalz Peronospora: Der Befallshöhepunkt scheint überschritten zu sein, aber auch vermeintlich eingetrocknete Befallsstellen können am Rand bei Nässe wieder sporulieren. Deshalb sollten in Anlagen mit Vorbefall nochmals bevorzugt tiefenwirksame Mittel eingesetzt werden (siehe Liste). Anstehende Behandlungen sollten vor dem vorhergesagten Regen am Donnerstag erfolgen. In weit entwickelten Anlagen ist die Anfälligkeit der Beeren nach Traubenschluss gering. Die Anzahl der Anwendungen von phosphonathaltigen Fungiziden, wie z. B. Veriphos als Mischungspartner zu einem Kontaktmittel, ist begrenzt. Bei Einhaltung der Anwendungshäufigkeit und der Wartezeit sind keine negativen Auswirkungen bei der Gärung zu erwarten 1/5 und die zulässigen Rückstandshöchstgehalte werden nicht überschritten. Peronospora-Fungizide mit tiefenwirksamen Komponenten: Wirkstoffgruppe A/B: Aktuan (2,0 kg/ha; B, WZ 35 Tage), Equation Pro (0,64 kg/ha; A/B, WZ 28 Tage); Wirkstoffgruppe C: Forum Gold (1,56 kg/ha; WZ 35 Tage), Forum Star (1,92 kg/ha; WZ 35 Tage), Melody Combi (2,4 kg/ha; WZ 28 Tage), Pergado (3,2 kg/ha; WZ 28 Tage), Vincare (2,0 kg/ha; WZ 35 Tage), Vinostar (2,0 kg/ha; WZ 35 Tage); Wirkstoffgruppe D: Fantic F (2,4 kg/ha; WZ 42 Tage); Wirkstoffgruppe F: Mildicut (4,0 l/ha; WZ 21 Tage), Sanvino (1,5 kg/ha; WZ 28 Tage); Wirkstoffgruppe P: Profiler (3,0 kg/ha; WZ 28 Tage); Wirkstoffgruppe S/C: Enervin (4,0 kg/ha; WZ 35 Tage); Orvego (1,6 l/ha; WZ 35 Tage). Von den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg wurde ein Antrag auf eine Notfallzulassung von 6 kg Kupfer für den ökologischen Anbau im Rahmen des Artikels 53 der VO (EG) Nr. 1107/2009 gestellt. Inzwischen liegt ein Ablehnungsbescheid des BVL vor. Die Ablehnung erfolgt u.a. mit der Begründung, dass die Effekte auf den Naturhaushalt bei höheren Aufwandmengen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschätzbar sind. Damit bleibt die für dieses Jahr genehmigte zulässige Menge auf 4 kg Reinkupfer pro Hektar beschränkt. Oidium: Junge Beeren und das Stielgerüst sind immer noch empfindlich. Von Oidium befallene Beeren sind inzwischen häufig zu beobachten. Zur Oidium-Vermeidung sollten daher weiterhin organische Oidiumfungizide eingesetzt werden, z. B. Dynali (0,8 l/ha; R/G), Talendo (0,375 l/ha; J), Vegas (0,48 l/ha; R) oder Vivando (0,32 l/ha; K), ab der zweiten Nachblütebehandlung auch Vento Power (1,6 l/ha; J). Strobilurin-haltige Mittel (z. B. Collis 0,64 l/ha; A/L) sollten nur in befallsfreien Rebschutz- und Weinbauinformationsdienst Pfalz Mitteilung Nr. 17 vom 19. Juli 2016 Hinweise zu Schwarzholzkrankheit und Schild/Schmierläuse siehe letzter Aufruf Anlagen eingesetzt werden. Es wird empfohlen, Strobilurin-haltige Fungizide nur einmal pro Saison einzusetzen. Jetzt noch keine Solo-Azole (Systhane, Topas) einsetzen! Esca (Grapevine Trunk Diseases, GTDs): In einigen Rebanlagen sind inzwischen kollabierte Stöcke und Reben mit typisch verfärbten Blättern zu erkennen. Abgestorbene Reben sollten aus der Anlage entfernt und Reben mit Blattsymptomen markiert werden, um sie im Winter einer Stammsanierung unterziehen zu können. Uns erreichen zunehmend Meldungen über Mischungsprobleme beim Ansetzten der Spritzbrühe! Die Anzahl an Mischungspartnern sollte möglichst gering gehalten und die empfohlene Mischungsreihenfolge eingehalten werden (siehe Rebschutzbroschüre S. 22 und „Der Deutsche Weinbau“ Nr. 5 vom 4. März, S. 34). Bei mehreren Mischungspartnern sollte das Folgeprodukt erst nach vollständigem Lösen des vorangegangenen Mittels zugesetzt werden. Insbesondere bei Produkten, die den pH-Wert des Wassers stark beeinflussen (z. B. Blattdünger, Karbonate), sollte das Mischverhalten vorher getestet werden. Gegebenenfalls ist ein separates Ausbringen dieser Mittel notwendig. Traubenwickler: Beide Traubenwicklerarten sind außerhalb von Pheromongebieten aktiv. Wenn noch nicht erfolgt, ist dort jetzt schnellstmöglich eine Behandlung mit einem Insektizid anzuraten. Mittel: z.B. Coragen, Mimic, Spintor (bienegefährlich!), Steward oder ein B.t.-Mittel. In Pheromongebieten muss laut Richtlinie mindestens einmal pro Woche die Kontrolle von Fallen erfolgen. Die Ergebnisse sind schriftlich festzuhalten. Herbizideinsatz: Auch bei Herbizidanwendungen müssen die Wartezeiten eingehalten werden. Zudem muss bei Glyphosat-haltigen Herbizide die Auflage NG352 beachtet werden: „Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 40 Tagen zwischen Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,9 kg Glyphosat/ha überschreitet.“ Kirschessigfliege: Im Obstbau und an Wildfrüchten, wie z.B. bei umgefärbten Brombeeren und Holunder, ist lagenweise starker Befall zu finden. Die Fangzahlen in Weinbergen sind jedoch meist noch gering. Über das Befallsrisiko bei den bekannt anfälligen Rotweinsorten kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden, da eine trockene längere Hitzeperiode die Kirschessigfliegenpopulation noch reduzieren könnte. Vorbeugend sollte jedoch die Traubenzone freigestellt und der Unterwuchs niedrig gehalten werden, da dies nachweislich den Befall stark vermindert. Allerdings besteht momentan eine erhöhte Sonnenbrandgefahr, deshalb jetzt nicht plötzlich Trauben freistellen. Eine Bekämpfung im Weinbau ist zurzeit noch nicht notwendig! Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: Warndienst/Weinbau/Kirschessigfliege/Fänge. Die Auflagen und Anwendungsbestimmungen hinsichtlich des Alters einer Anlage und des Anwendungstermins sind einzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass Herbizide nur innerhalb von Rebflächen eingesetzt werden. Eine Anwendung auf befestigten Flächen und auf unbefestigten Graswegen, Trockenmauern oder an Weinbergsrändern ist zu unterlassen! Seitens verschiedener Umweltverbände werden verstärkte Kontrollen dieser Anwendungsbestimmungen durchgeführt! Botrytis: Der Einsatz eines Spezialbotrytizides ist nur noch in Anlagen sinnvoll, in denen das Stadium „Traubenschluss“ noch nicht erreicht ist. Eine weitere Botrytizid-Anwendung wird erst wieder bei der Abschlussbehandlung empfohlen. Grüne Rebzikade: Insbesondere in Rebanlagen mit starkem Befall in der 1. Generation sind jetzt Larvenbesatz-Kontrollen (Blattunterseite) durchzuführen. Sobald durchschnittlich 2 bis 5 Larven pro Blatt vorhanden sind, kann mit Kiron (2,4 l/ha) oder Steward (0,1875 kg/ha) behandelt werden. 2/5 Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Die Gebrauchsanleitungen, Auflagen und Anwendungsvorschriften der Mittel sind einzuhalten. Der Anwender ist dafür alleinig verantwortlich. Applikationstechnik: Bei den Anwendungen die Luftmenge der Laubwanddichte anpassen. Normalanlagen benötigen i. d. Regel nicht die volle Luftmenge. Nichtschnitt-/Minimalschnittanlagen sind dagegen mit mehr Luftunterstützung zu behandeln. Ein „Durchblasen“ von Spritztropfen durch die Laubwand sollte nicht stattfinden, hier ist die Luftmenge zu hoch. Empfohlene Wassermenge 400 bis 800 l/ha. Eine beidseitige Applikation Rebschutz- und Weinbauinformationsdienst Pfalz Mitteilung Nr. 17 vom 19. Juli 2016 mit guter Belagsbildung anstreben. Um Abdrift so gering wie möglich zu halten, sind möglichst grobtropfige und abdriftarme Düsen (z.B. Injektoroder Antidriftdüsen) zu verwenden. Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe oder Reinigungsflüssigkeit in die Kanalisation oder in Oberflächengewässer gelangen. Reinigen Sie Ihre Geräte auf unbefestigten und möglichst bewachsenen Flächen in den Weinbergen (z. B. Vorgewende). Sachkundelehrgang: Im Spätjahr findet am DLR Rheinpfalz der nächste Sachkundelehrgang in der Woche vom 24.10.16 bis zum 28.10.16 statt. Die Prüfung erfolgt in der darauffolgenden Woche. Nähere Informationen auf unserer Homepage. Warndienstinformationen: Persönliche Beratungen werden montags, mittwochs und freitags von 7:45 bis 9:30 Uhr unter 06321/671 284 angeboten. Davor und danach ist der Apparat auf den automatischen Ansagedienst umgestellt, der jederzeit unter 06321/671-333 abgerufen werden kann! Weitere Informationen: http://www.dlr-rheinpfalz.rlp.de gez: Roland Ipach, Dr. Andreas Kortekamp 3/5 Rebschutz- und Weinbauinformationsdienst Pfalz Mitteilung Nr. 17 vom 19. Juli 2016 Weinbau- Informationsdienst Institut für Weinbau & Oenologie Breitenweg 71 67435 Neustadt an der Weinstraße Beratung: 06321 671-211, Telefax: 06321 671-222 E-Mail: [email protected], Internet: http://www.dlr-rheinpfalz.rlp.de - Herbst- und Winterbegrünung einplanen Aktuelle Lage: Die Beeren haben sich infolge des warmen und wuchsfördernden Wetters seit der letzten Woche rasant verdickt. Mittlerweile ist die Zellteilungsphase der Beeren so gut wie abgeschlossen und nach einer sortenabhängig unterschiedlich langen Sistierungsphase setzt danach die Zelldehnungsphase ein. Mit dieser beginnen die Beeren hell und durchscheinend zu werden und es wird vermehrt Flüssigkeit eingelagert. Die Spaltöffnungen verkorken sich, was die Beeren zunehmend gegen Sonnenbrand empfindlich macht. Derartige Schäden sind aber bisher noch nicht aufgetreten. Teilweise sind aber Druckstellen durch den Anpressdruck der Entlauber entstanden und zeigen die Empfindlichkeit der Beeren. Daher sollte die maschinelle Entblätterung nur noch mit geringem Andruck erfolgen. Bei empfindlichen Sorten erst nach der Hitzeperiode und nur noch die Schattenseiten entblättern. Winterraps, Futtermalven bevorzugt eingesät werden. Auf erosionsgefährdeten Standorten sollten sich schnell entwickelnde Pflanzen mit guter Flächendeckung wie Weidelgras, Phacelia, Ölrettich und Roggen eingebracht werden. In Rebanlagen mit sehr termingebundener Vollernterlese kann nicht auf Gräser (Einjähriges Weidelgras, Roggen) als Hauptgemengepartner verzichtet werden. Weinberge mit starkem Wuchs (dunkelgrünes Laub, Nitrat-Konzentrationen in Blattstielen über 400 mg/l) sollten vorwiegend mit N-zehrenden Pflanzen wie Ölrettich, Raps, Rübsen, Senf, Wintergetreide, Futtermalven und Einjährigem Weidelgras eingesät werden. Bei baldiger Aussaat sind auch noch Phacelia, Buchweizen und Sonnenblumen geeignet. In weniger wüchsigen Anlagen (hellgrünes Laub, Nitrat-Konzentration in Blattstielen unter 150 mg/l) können Leguminosen als natürlicher N-Lieferant eingebracht werden. Bis Anfang August können Sommerwicken, Futtererbsen, Ackerbohnen und Lupinen noch einen befriedigenden Aufwuchs liefern. Auch Bodenfrüchtiger Klee (Erdklee), Persischer Klee, Alexandrinerklee und Inkarnatklee wären zum frühen Zeitpunkt denkbar. Für spätere Einsaaten bis Ende August sind Winterwicken, Wintererbsen und Winterackerbohnen erfolgversprechender. Mischungen von Saatgemengen für mehrjährige Begrünungen (Wolff- und Rummelmischung, KleeGrasgemenge) sind bis Mitte August auszubringen. Gründüngung: Im Sommer bearbeitete Weinbergsböden sollten über Winter begrünt werden. Damit kann der Weinberg einen großen Teil seines Humusbedarfes selbst decken. Die nicht unbeträchtlichen Wurzelmassen erschließen den Boden teilweise auch in tieferen Horizonten, bringen dorthin organische Masse („Futter für das Bodenleben“) und helfen damit das Bodengefüge auch im Unterboden zu stabilisieren. Durch einen flächendeckenden Bewuchs werden Bodenerosion und -verschlämmung verhindert. Bei Vorhandensein von sich rasch entwickelnden Pflanzen können die überschüssigen, nicht von den Reben verbrauchten Boden-Nitrat-Mengen kurzfristig gebunden und damit vor Auswaschung bewahrt werden. Neben einer Naturbegrünung durch Einstellung der Bodenbearbeitung kommen Sommerund Herbstaussaaten in Frage. Aussaat: Die Aussaat sollte im Regelfall Ende Juli bis Mitte August erfolgen. Bei früher Traubenlese können bei Gräsern und winterfesten Kreuzblütlern September-Aussaaten auch noch erfolgreich sein. Eine flache, aber feinkrümelige Saatbettbereitung fördert die Keimlingsentwicklung und gewährleistet eine akzeptable Befahrbarkeit bei der Traubenlese. Wegen der teilweise beträchtlichen Wuchshöhe sollte bei der Aussaat ein ausreichender Abstand von den Zeilen eingehalten werden. Empfehlenswert ist eine Saatbreite von 60 bis 65 % der Gassenbreite. Pflanzenauswahl: Die Auswahl der Pflanzen muss sich an den Standortbedingungen, der Traubenlesetechnik und dem Saattermin orientieren. So sollten in Junganlagen mit frisch gelockerten Böden tiefwurzelnde Pflanzen mit hohem Stickstoff-Bedarf (N-Fang-Pflanzen) wie Ölrettich, 4/5 Rebschutz- und Weinbauinformationsdienst Pfalz Mitteilung Nr. 17 vom 19. Juli 2016 Gemenge für Herbst- und Wintergründüngung: In der Regel sind Begrünungsmischungen kostengünstiger als Reinsaaten. Ferner kann es bei Reinsaaten durch Schädlingsbefall oder Aussaatfehler zu Totalausfällen kommen. In der Praxis haben sich die im Folgenden aufgeführten Gemenge aus abfrierenden und frostfesten Pflanzen bewährt. Frostfeste Gemengepartner (z. B. Winterroggen, Winterraps, Winterrübsen, Rotklee, Luzerne) sollten grundsätzlich in Mischungen enthalten sein, damit auch nach einem Frostereignis noch Arten vorhanden sind, die weiterwachsen und damit bestimmte Begrünungsfunktionen wie Nitrat-Entzug aus dem Boden durch Biomassebildung, Erosionsschutz und Bodendurchwurzelung erhalten bleiben. Weinbergsbegrünung den Weinbau. Begrünungsrechner für Junganlagen Einige Junganlagen konnten nässebedingt erst im Juli gepflanzt werden. Da grobe Schollen bei der Pflanzfeldvorbereitung keinen guten Bodenschluss garantieren und Luftpolster an den Wurzeln zu Austrocknung neigen, sollte unbedingt stichprobenartig auf Bodenschluss kontrolliert werden. Hilfreich ist eine Zugprobe, ob sich die Rebe leicht auf- und abbewegen lässt. Dann ist umgehend wurzeltief zu wässern und die Erde an den Reben anzutreten. Wenn der Schaden erst durch ausbleibenden Austrieb oder absterbende Triebe erkannt wird, ist die Rebe meist schon irreparabel geschädigt. Um vernässte Zonen von Bereichen mit mangelndem Bodenschluss zu unterscheiden, sollte neben den Reben wurzeltief aufgegraben werden. Vernässte Bereiche sollten jetzt abklingen. Wurde entlang der Reihen tief gerissert und die Reben „ziehen“ wieder im Wuchs, sollte der Graben eingeebnet werden, um ein zu starkes Trockenwerden der Wurzeln zu verhindern. Böden mit starken Strukturschäden lassen sich „biologisch“ durch Gründüngung/Einsaaten einer Herbst/WinterBegrünung „reparieren“. Eine mechanische Bearbeitung alleine kann die Feinporenbildung nicht leisten. Verfahrensänderung bei der Umstrukturierung Bitte denken Sie daran und verpassen Sie nicht den Termin, es wurde bereits ausführlich informiert: Der bisherige und bekannte einstufige Antrag wird in ein zweistufiges Verfahren aufgeteilt. Wer die Förderung für Pflanzungen in 2017 in Anspruch nehmen möchte (gilt auch für Flächen in Flurbereinigungsverfahren), muss bis 01. August 2016 den ersten Antrag (Teil 1) stellen. Hier müssen alle Flächen aufgeführt werden, für die in den nächsten Jahren eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist, wenn sie im Herbst 2016 oder im Frühjahr 2017 gerodet werden sollen. Alle bisherigen, sowie weitere Informationen zu Begrünungseinsaaten finden Sie im Vitipendium (www.vitipendium.de) unter dem Suchbegriff „Begrünung“. Wer seine Sommer- und Winterbegrünung auf die Standortverhältnisse (Lebensweise, Bodenansprüche) genau abstimmen und eine eigene Pflanzenauswahl vornehmen möchte, kann den Begrünungsrechner (Excel-Anwendung) verwenden: www.dlr.rlp.de Wein Weinbau Fachinformationen Düngung & Bodenpflege Telefonberatung Weinbau Ab sofort ist der Telefonservice wieder unter der Durchwahl 06321 671-211 geschaltet. Sie erreichen die weinbaulichen Berater von Mai bis Anfang August mittwochs und freitags von 7:45 bis 12:00 Uhr. Gruppe Weinbau 5/5
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