Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von - Groden

Nadine Schön MdB
Stellvertretende Vorsitzende
Marcus Weinberg MdB
Vorsitzender der Arbeitsgruppe
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Der Weg zum Gesetz Frauen in Führungspositionen
CDU/CSU Wahlprogramm:
„Wir wollen, dass mehr Frauen in Führungsverantwortung kommen – in mittleren und höheren Führungspositionen ebenso wie in Vorständen und Aufsichtsräten. Deshalb wollen wir die
Erhöhung des Anteils von Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten von Unternehmen gesetzlich regeln. Dabei müssen Bund, Länder und Kommunen mit gutem Beispiel vorangehen, zum
Beispiel in öffentlichen Betrieben, der Verwaltung oder bei der Besetzung von Aufsichts- und
Verwaltungsräten. Mit einer verpflichtenden „Flexi-Quote“ werden wir von den börsennotierten oder mitbestimmungspflichtigen Unternehmen fordern, eine verbindliche Frauenquote
für Vorstand und Aufsichtsrat festzulegen. Diese soll öffentlich ausgewiesen und darf nicht
nachträglich nach unten berichtigt werden. Zugleich werden wir gesetzlich regeln, dass ab dem
Jahr 2020 eine feste Quote von 30 Prozent für Frauen in Aufsichtsratsmandaten von voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen gilt.“
SPD Wahlprogramm:
„Auch um die gläserne Decke für Frauen einzureißen, braucht es einen gesetzlichen Rahmen.
Wir werden deshalb eine 40-Prozent-Geschlechterquote für Aufsichtsräte und Vorstände börsennotierter und mitbestimmter Unternehmen verbindlich festlegen, auch weil eine ausgewogenere Führungsstruktur die Unternehmenskultur auf allen Ebenen verbessern kann. Bei der
Beteiligung von Frauen in Führungspositionen muss der öffentliche Sektor beispielhaft vorangehen. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz und das Bundesgleichstellungsgesetz werden wir
überarbeiten. Der öffentliche Sektor muss mit gutem Beispiel vorangehen. Damit werden wir
bei der Besetzung von Aufsichtsgremien und Führungsfunktionen in Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung im Vorgriff auf gesetzliche Regelungen beginnen.“
Koalitionsvertrag von CSU/CSU und SPD:
„Wir wollen den Anteil weiblicher Führungskräfte in Deutschland erhöhen. Deshalb werden
wir zu Beginn der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages Geschlechterquoten in Vorständen und Aufsichtsräten in Unternehmen gesetzlich einführen. Aufsichtsräte von voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen, die ab dem Jahr 2016 neu besetzt
werden, sollen eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent aufweisen. Wir werden eine
Regelung erarbeiten, dass bei Nichterreichen dieser Quote die für das unterrepräsentierte Geschlecht vorgesehenen Stühle frei bleiben. Wir werden börsennotierte oder mitbestimmungspflichtige Unternehmen gesetzlich verpflichten, ab 2015 verbindliche Zielgrößen für die Erhöhung des Frauenanteils im Aufsichtsrat, Vorstand und in den obersten Management-Ebenen
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festzulegen und zu veröffentlichen und hierüber transparent zu berichten. Die ersten Zielgrößen müssen innerhalb der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages erreicht werden und
dürfen nicht nachträglich nach unten berichtigt werden. Darüber hinaus werden wir Maßnahmen für die Privatwirtschaft ergreifen, die eine Förderung von Frauen in allen Betriebshierarchien zum Ziel haben. Die Koalition wird im Einflussbereich des Bundes eine gezielte Gleichstellungspolitik vorantreiben, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen und in Gremien zu erhöhen und Entgeltungleichheit abzubauen. Dazu entwickeln wir einen Gleichstellungsindex und führen für die Bundesverwaltung eine proaktive Umsetzung des Bundesgleichstellungsgesetzes und des Bundesgremienbesetzungsgesetzes ein.“
Gesetzentwurf der Bundesregierung:
Der Gesetzentwurf „Geschlechterquote“ besteht aus drei Teilen.
Artikel 1 beinhaltet eine Neufassung des Bundesgremienbesetzungsgesetzes: Ziel ist die paritätische Vertretung von Frauen und Männern in Gremien, für die der Bund Mitglieder bestimmen kann. Für die Besetzung von Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze
zustehen, gilt ab 2016 eine Geschlechterquote in Höhe von mindestens 30 % für alle Neubesetzungen von Bundessitzen. Ab dem Jahr 2018 ist es Ziel, diesen Anteil auf 50 % zu erhöhen. Für
sogenannte „wesentliche Gremien“ (Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse etc.) gelten die gleichen Zielvorgaben, allerdings besteht nur eine Hinwirkungspflicht.
Artikel 2 beinhaltet eine Neufassung des Bundesgleichstellungsgesetzes: Ziel ist der Abbau von
Unterrepräsentanz eines Geschlechts in jedem einzelnen Bereich sowie die Verbesserung der
Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit. Die Bundesverwaltung wird verpflichtet,
sich für jede Führungsebene konkrete Zielvorgaben und Maßnahmen zur Erhöhung des Frauen- bzw. Männeranteils zu setzen. Zielvorgaben und Maßnahmen sind im Gleichstellungsplan
jeder einzelnen Behörde darzustellen. Erhörung der Transparenz und stärkeren Kontrolle
durch die jährliche Veröffentlichung eines Gleichstellungsindexes.
Der dritte Teil hat zum Ziel, den Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft zu erhöhen. Die feste Geschlechterquote von mindestens 30 % gilt ab dem 1. Januar 2016
sukzessiv für neu zu besetzende Aufsichtsratsposten von voll mitbestimmungspflichtigen und
börsennotierten Unternehmen der Privatwirtschaft (108 Unternehmen). Die Bänke des Aufsichtsrats (Anteilseigner- und Arbeitsnehmerseite) werden zusammen betrachtet, wenn keine
Seite widerspricht. Bei einer quotenwidrigen Wahl bleibt der Stuhl leer. Für Unternehmen, die
börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig (über 500 Mitarbeiter) sind, gilt die Pflicht, sich
Zielvorgaben für den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat, Vorstand und den beiden Managementebenen unterhalb des Vorstandes zu geben (ca. 3500 Unternehmen). Die festgelegten
Zielgrößen und Fristen sind zu veröffentlichen. Für die Zielgrößen gilt ein Verschlechterungsverbot: Soweit der tatsächliche Frauenanteil unterhalb von 30 Prozent liegt, darf eine Zielgröße
den jeweiligen Ist-Zustand nicht unterschreiten.
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Verbesserungen, die die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Koalitionsausschuss auf dem
Weg vom Referentenentwurf und der Kabinettsfassung erreichen konnte:
Die Sanktion „leerer Stuhl“ konnte entschärft werden dadurch, dass die Bänke im Aufsichtsrat
in Bezug auf die Geschlechterquote nicht mehr getrennt betrachtet werden. Die Geschlechterquote für kleine Gremien mit bis zu drei Mitgliedern wurde gestrichen. Dadurch wurden mittelständische, häufig familiengeführte Unternehmen von unerfüllbaren bürokratischen Anforderungen befreit.
Kritik CDU/CSU-Bundestagsfraktion am Gesetzentwurf der Bundesregierung, wie er im
Kabinett beschlossen wurde:
Ablehnung einer Geschlechterparität in der Bundesverwaltung auf allen Ebenen, die nicht auf
die Beseitigung strukturell bedingter Nachteile (Art. 3 Abs. 2 GG) abzielt. Sie würde in der Praxis
eine Verpflichtung z.B. zu mehr Männern auf Sekretariatsstellen oder mehr Frauen bei GSG 9
beinhalten. Eine Verwaltung, die nicht auf allen Ebenen Geschlechterparität herstellt, würde
sich in einem Unrechtszustand befinden. Das würde nicht nur bei den Beschäftigten Unverständnis mit sich bringen, sondern auch den Wählern der Union schwer zu vermitteln sein.
Verbesserungen, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion noch erreichen konnte:
Zum privatrechtlichen Teil: Die erste Frist für die Festlegung von Zielgrößen wurde vom 30.06.
auf den 30.09.2015 verschoben. Es wurde klargestellt, dass Zwischenberichte zur Erreichung
der Zielgrößen nicht erforderlich sind. Zudem folgt die Zuständigkeit für deren Festlegung bei
allen Rechtsformen, auch bei GmbH und KGaA, der jeweiligen Personalkompetenz. Bei der 30Prozent-Quote erfolgen von der Wirtschaft geforderte Klarstellungen; desgleichen wird die
Rechtssicherheit bei den Rechtsfolgen verbessert. Schließlich wird die Bundesregierung verpflichtet, im Rahmen der Evaluierung des Gesetzes die Bürokratiekosten neu und plausibel zu
ermitteln.
Im öffentlich-rechtlichen Teil hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion darauf bestanden, dass in
allen wesentlichen Paragrafen des Gesetzentwurfes zur Bundesverwaltung das Ziel der Parität
entkräftet wurde. Damit kommt das zur Geltung, auf was es ankommt: Frauen zu fördern,
wenn sie benachteiligt werden.
Darüber hinaus konnte die Union Familienfreundlichkeit als Gesetzesziel im Bundesgleichstellungsgesetz verankern. In der Bestandsaufnahme zum Bundesgleichstellungsplan muss
künftig dargestellt werden, wie sich der berufliche Aufstieg von Frauen und Männern mit Familien- oder Pflegeaufgaben im Vergleich zu dem Aufstieg der Beschäftigten ohne diese Aufgaben verhält.
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