Erste Zwischenbilanz: Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen Am 1. Mai 2015 ist das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG) in Kraft getreten, um den Anteil an Frauen signifikant zu erhöhen und perspektivisch eine Geschlechterparität in diesen Bereichen zu erreichen. Das Gesetz basiert auf drei Säulen: 1. Feste Geschlechterquote von 30 Prozent, die seit dem 1. Januar 2016 für alle Neubesetzungen in Aufsichtsräten von Unternehmen gilt, die sowohl börsennotiert sind als auch der paritätischen Mitbestimmung unterliegen. 2. Verpflichtung, sich Zielgrößen für die Erhöhung des Frauenanteils im Aufsichtsrat, im Vorstand, in der ersten und in der zweiten Managementebene zu setzen und Fristen festzulegen, bis wann diese erreicht werden sollen. Diese Verpflichtung gilt für alle börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen. 3. Die Bundesregierung ist für den Bereich des öffentlichen Dienstes verpflichtet, bei der Bestimmung von Mitgliedern von Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, ab 2016 sukzessive eine Geschlechterquote von 30 Prozent für seine Sitze zu erreichen. Ab dem Jahr 2018 soll dieser Anteil weiter auf 50 Prozent erhöht werden. Darüber hinaus wurde für die obersten Bundesbehörden ein jährlicher Index eingeführt, um die Entwicklung des Anteils an Frauen in Führungspositionen transparent zu machen. Der Bund will mit gutem Beispiel vorangehen. Die Fakten: Die feste Quote wirkt1 • Alle Unternehmen, die in 2016 bereits gewählt haben, haben sich bei ihren Neuwahlen an die Quote gehalten. 1 Vorläufiger Überblick Frauenanteil in Aufsichtsräten börsennotierten und der paritätischen Mitbestimmung unterliegenden Unternehmen (Stand: 15.06.2016) Erhebung durch die Bundesanzeiger Verlag GmbH auf Basis der Angaben Lageberichte mit Stand 31.12.2015 (in Abgleich mit sog. Enforcementliste des Bafin) unter Einbeziehung aktueller Daten von FidAR - Frauen in die Aufsichtsräte e.V. Einen genauen Überblick bietet ein interaktives Datentool auf www.bmfsfj.de • 50 Unternehmen hatten im ersten Halbjahr 2016 tatsächlich ihre Aufsichtsräte neu zu besetzen. Hier ist der Frauenanteil deutlich gestiegen: um 7,3 Prozent auf knapp 30 Prozent. • Aktuell müssen rund 150 Gesellschaften die feste Quote beachten.2 • Am 31. Dezember 2015 – vor Einführung der festen Quote - betrug der Frauenanteil in den Aufsichtsräten dieser Unternehmen 21,97 Prozent. • Seit dem 1. Januar 2016 ist der Frauenanteil um nahezu 4 Prozent auf 25,83 Prozent gestiegen. • Die Unternehmen, die die feste Quote für den Aufsichtsrat einhalten müssen, geben sich insgesamt auch sehr ambitionierte Zielgrößen für die übrigen TOP-Ebenen. • Die feste Aufsichtsratsquote wirkt in das gesamte Unternehmen hinein. Der Kulturwandel hat begonnen3 - verbindliche Zielvorgaben • Bisher können nur börsennotierte Unternehmen ausgewertet werden, die unter das FüPoG fallen, weil nur diese bis zum 30. April 2016 Angaben nach dem FüPoG veröffentlichen mussten. Die Mehrzahl der vom Gesetz betroffenen Unternehmen hat bis zum Jahresende 2016 Zeit. • 363 Unternehmen sind hinsichtlich der Zielgrößen ausgewertet worden, die zum Teil die Zielgrößen schon gesetzt und veröffentlicht hatten, zum Teil aber noch nicht veröffentlicht haben oder nicht unter die Zielgrößenpflicht fallen. Die große Mehrheit dieser Unternehmen hat bereits Zielgrößen beschlossen und diese veröffentlicht.. Zielgrößen Aufsichtsrat • Der Anteil der Frauen im Aufsichtsrat der 363 erfassten Unternehmen betrug zum 31. Dezember 2015 durchschnittlich 18,6 Prozent. • 20 Prozent der Unternehmen, die Zielgrößen für den Aufsichtsrat definiert haben, haben eine Zielgröße von 30 Prozent und mehr. • 54 Prozent haben eine Zielgröße größer 0 Prozent für den Aufsichtsrat definiert. Zielgrößen Vorstand • Im Durchschnitt waren zum 31. Dezember 2015 5,6 Prozent der Vorstandsposten mit Frauen besetzt. • Für die 160 größten Unternehmen liegt der Frauenanteil aktuell bei 6,4 Prozent. 4 2 Die Zahl der Unternehmen kann ständig variieren, je nachdem ob ein Unternehmen die Kriterien börsennotiert und voll mitbestimmt erfüllt oder nicht mehr erfüllt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einige Gesellschaften, die anhand der zur Verfügung stehenden Daten nicht offensichtlich als Tendenzbetriebe zu erkennen sind, in die Auswertung eingeflossen sind. 3 Die Zahlen basieren auf Berechnungen der Bundesanzeiger Verlag GmbH auf Basis der Lageberichte 2 • Bei den Vorständen ist zu beachten, dass die Erfassung für dieses Monitoring zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgte und in einem Teil der Unternehmen keine Vorstandsbestellungen bis zum 30. Juni 2017 (dies ist das gesetzlich festgelegte späteste Fristende für die Erreichung der erstmaligen Zielgrößensetzungen) stattfinden. In diesen Fällen wurden keine Zielgrößen über Null gemeldet. Zielgrößen erste und zweite Managementebene • 84 Prozent der Unternehmen, die sich Zielgrößen gesetzt haben, setzen sich eine Zielgröße größer 0 Prozent für die erste Führungsebene und sogar 94 Prozent der Unternehmen eine Zielgröße größer 0 Prozent für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands. Der öffentliche Dienst - Der Bund geht schon mit gutem Beispiel voran Gremien • Für den Bereich der privatwirtschaftlichen Unternehmen, an denen der Bund beteiligt und in deren Aufsichtsräten er vertreten ist, waren zum Stichtag 31. Mai 2015 insgesamt 33 Prozent (70 von 210 Sitzen) der vom Bund zu bestimmenden Mitglieder in den Aufsichtsräten weiblich.5 Oberste Bundesbehörden – Gleichstellungsindex 2015 • Bei den beruflichen Aufstiegen ist keine Benachteiligung von Frauen erkennbar. Hier lag der Frauenanteil insgesamt bei rund 53 Prozent. • Ein gutes Drittel der mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben Beschäftigten in den obersten Bundesbehörden sind weiblich (32,6 Prozent). • Vergleichsweise betrug die Zahl der weiblichen Beschäftigten mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben in 2011 nur 26,99 Prozent und konnte somit bereits deutlich gesteigert werden. • In unteren Leitungsfunktionen sind mehr Frauen vertreten als in höheren Leitungsfunktionen – besonders stark ist die Diskrepanz zwischen Referats- und Unterabteilungsleitungen. 4 Quelle: Mixed Leadership- Barometer Juli 2016 Anteil weiblicher Vorstandsmitglieder in deutschen börsennotierten Unternehmen Juli 2016 5 Grundlage sind die im Beteiligungsbericht des Bundes 2015 aufgeführten Unternehmen, bei denen der Bund mindestens drei Mitglieder für den Aufsichtsrat bestimmen kann. Bundesministerium der Finanzen, Die Beteiligungen des Bundes – Beteiligungsbericht 2015, Berlin 2016 (http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Bundesvermoegen/Privatisierungs_und_Beteiligu ngspolitik/Beteiligungspolitik/Beteiligungsberichte/beteiligungsbericht-des-bundes-2015.pdf?__blob=publicationFile&v=6). 3 • Im Durchschnitt gibt es 35 Prozent Referatsleiterinnen in den obersten Bundesbehörden und nur noch 23 Prozent Unterabteilungsleiterinnen. • Auf Staatssekretärsebene sind in fünf der 20 möglichen obersten Bundesbehörden Staatssekretärsposten mit Frauen besetzt. 4
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