Was ist der Unterschied zwischen einer freien Liste und den Kandidatinnen und Kandidaten der DSTG? Am 27.11.2013 werden der Gesamtbezirkspersonalrat (GBPR), die Gesamtbezirksjugendund Auszubildendenvertretung (GBJAV) und der Gesamtpersonalrat (GPR) bei der OFD NRW gewählt. Bei der Wahl zum GBPR gibt es wieder einen Mitbewerber, der ohne gewerkschaftlichen Hintergrund antritt. Stellt sich die Frage, was ist eigentlich der Unterschied zwischen dem freien Listenvorschlag und dem der DSTG? Diese Unterschiede sind vielfältig: _Die DSTG stellt ihre Kandidatinnen und Kandidaten in einem demokratischen Abstimmungsverfahren auf. Dabei muss jeder Interessent auf der dafür zuständigen Gewerkschaftssitzung seine eigene Mehrheit haben. Das garantiert auch eine Leistungskontrolle. Denn nur wer gute Arbeit abliefert, ist beim nächsten Mal auch wieder auf der Liste. Bestimmt wird dies von den Delegierten aus allen DSTG-Ortsverbänden des Landes, die auch berechtigt sind, Bewerber zu benennen. _Die Bewerber einer freien Liste stellen sich selber auf! _Die DSTG hat sich Maßstäbe für die Bewerberauswahl gegeben: Die Kandidatinnen und Kandidaten sollen die Regionen, die unterschiedlichen Aufgabengebiete, die Laufbahnen, die Vielfalt beim Lebensalter und den Geschlechtern, die unterschiedlichen Erfahrungen und das breite Fachwissen widerspiegeln, um einen Personalrat für alle zu gewährleisten. Das verstehen wir unter Basis! _Die Bewerber einer freien Liste setzen sich zufällig zusammen! _Die DSTG unterstützt ihre Personalräte mit Rat und Tat. Informationen über Zusammenhänge, politische Hintergründe und rechtliche Rahmenbedingungen sind selbstverständlich – auch weit über das Verwaltungsangebot hinaus. Rechtschutz, individuelle und aufgabenbezogene Beratung – und bei Bedarf auch politische Unterstützung. Nur so kann Personalratsarbeit – egal ob im Amt, in der OFD oder beim Ministerium - wirklich erfolgreich sein. _Die Bewerber einer freien Liste haben diese Unterstützung nicht! _Die DSTG kann politische Anliegen von Personalratsaufgaben unterscheiden. Der Personalrat hat seine Grenzen lt. LPVG innerhalb der Verwaltung. Die meisten Probleme können aber nur politisch und im Landtag gelöst werden. Die DSTG geht diesen Schritt weiter. Zu diesen Themen gehören u.a.: • • • • • Verbesserungen fürs LBV Zusätzliches Personal bei neuen Aufgaben (Haushaltsgesetz NRW) Verbesserungen bei der Besoldung, beim Weihnachtsgeld etc. (Landesbesoldungsgesetz) Verbesserung der Beförderungssituation, besonders im mittleren Dienst (Haushaltsgesetz NRW) Verbesserungen beim Kilometergeld (Landesreisekostengesetz). _Die Bewerber einer freien Liste können das nicht! Entscheiden Sie sich am besten gleich für das Original. Nur mit einer Stimme für die DSTG sichern Sie (sich) eine verantwortungsvolle Personalratsarbeit und eine fachkompetente Vertretung. Gute Personalratsarbeit im Verbund mit guter gewerkschaftlicher Unterstützung: Nur so sind Ihre Interessen wirklich gut aufgehoben! Wer DSTG wählt kann sicher sein, dass seine Stimme auch in den kommenden Jahren für aktive Arbeit im Interesse aller Kolleginnen und Kollegen genutzt wird – egal ob im Außendienst, in den Festsetzungsfinanzämtern, der Oberfinanzdirektion oder im Finanzministerium. Dabei gilt: Wer etwas für uns alle erreichen will, der muss mit Fachverstand, Verantwortungsbewusstsein, Erfahrung und sozialer Kompetenz antreten. Dafür stehen die Kandidatinnen und Kandidaten der DSTG! Deshalb: Am 27.11.2013 - Ihre Stimme: Liste Nr. 1 DSTG! Mehr Informationen rund um die Wahl und unsere Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie im Internet unter www.gbpr-wahl2013.de Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Nordrhein-Westfalen Elisabethstr. 40 40210 Düsseldorf Verantwortlich: Manfred Lehmann Landesvorsitzender Telefon: (0211) 90 69 50 Telefax: (0211) 90 69 522 eMail: [email protected] www.dstg-nrw.de
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