eine Service Informa on der Deutschen Steuer Gewerkschaft

Wir über uns
DSTG
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3 Vorwort
6 Die DSTG – Ihre Interessenvertretung
8 Aufbau und Organisation
Landes-, Bezirks- und Ortsverbände
Organe auf Bundesebene
- Steuer-Gewerkschaftstag
9 Organigramm „Aufbau der DSTG“
10 Organe auf Bundesebene
- Bundeshauptvorstand
- Bundesvorstand
- Bundesleitung
12 Tarifkommission
14 Bundesfrauenvertretung
15 Jugend
16 Politische Arbeit
18 Unser Einsatz in der Praxis
20 Das sind unsere Forderungen
21 Unsere Serviceleistungen
24 Ausschüsse und Arbeitskreise
- Ausschuss PersBB und NVS
- Bildungsausschuss
25 - Werbeausschuss
- Schwerbehindertenvertretung
26 - Bundesseniorenvertretung
- Deutsche Finanzsporthilfe (DFSH)
28 Anschriftenverzeichnis
30 Impressum
DSTG
Wer in der Steuer- bzw. Finanzverwaltung als
Beamtin oder Beamter bzw. als Tarifbeschäftigte
oder als Tarifbeschäftigter tätig ist, hat sich einem
besonderen Beruf verschrieben. Im Spektrum des
Öffentlichen Dienstes haben wir eine ganz spezielle Funktion, weil wir uns um die Einnahmen des
Staates und um sein Vermögen kümmern. Ohne
unsere kompetente Arbeit wäre der Staat nicht
so leistungsfähig, wie er es in der Nachkriegsgeschichte geworden ist. Ohne uns, ohne die Einnahmenverwaltung könnte die Politik ihren Gestaltungsauftrag überhaupt nicht erfüllen. „Ohne
Moos“, ist bekanntlich ja nichts los! Dies gilt auf Bundes- wie auf Landesebene.
Und über die Gewerbesteuer und die Grundsteuer, deren Besteuerungsgrundlagen wir in den Finanzämtern ermitteln, sorgen wir uns sogar um die Kommunalfinanzen. Wer kann sonst noch auf eine solche Aufgabenbreite und eine so hohe
Verantwortung für das Gemeinwesen verweisen? Und Sie, liebe Kollegin, lieber
Kollege, sind ein wichtiger Teil dieser besonderen Verwaltung.
Nun könnte man denken, uns schlägt wegen dieser vielfältigen Aufgaben ein besonderes Maß an Wertschätzung entgegen. Das ist aber leider nicht der Fall. Die
Bürger respektieren uns in aller Regel und bescheinigen uns in Umfragen auch
eine kompetente und gute Leistung. Aber wer zahlt schon gerne Steuern? Manch
ein Steuerpflichtiger verweigert sich sogar ganz, so dass wir mit Zwangsmitteln
vorgehen müssen. Diese Interessenlage sichert uns verständlicherweise keinen
Spitzenplatz auf der Beliebtheitsskala. Und die allermeisten Politiker geben lieber
Geld aus, als sich mit voller Kraft und dem Ausdruck echter Wertschätzung hinter die Einnahmenverwaltung zu stellen. Für viele Bürger sind die Beschäftigten
in den Ämtern und Behörden „der Staat“, mit dem man vielleicht unzufrieden ist
und den man vor Ort pauschal kritisieren kann.
Andere Bereiche des Öffentlichen Dienstes haben so etwas wie eine „natürliche Lobby“. Der Bürger wünscht sich ein hohes Maß an Sicherheit und fordert
deshalb viele Polizeibeamte. Eltern wünschen viele Lehrer, weil sie sich um die
Zukunft ihrer Kinder sorgen. Solch eine breite gesellschaftliche Lobby fehlt uns!
Und deshalb müssen wir die Dinge selbst in die Hand nehmen. Und das Instrument für diese Aufgabe ist eine starke, verantwortungsbewusste Fachgewerkschaft
der Finanzverwaltung: die DEUTSCHE STEUER-GEWERKSCHAFT!
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DSTG
Wir in der DSTG kennen uns im fachlichen Bereich aus und wir kennen unsere
Verwaltungsstrukturen. Viele von uns sind in der Personalratsarbeit tätig und
wissen auch von daher, wo der Schuh bei uns drückt. Bis auf mich, den Vorsitzenden des Dachverbandes, sind alle Mitglieder unserer Führungsgremien und
in den Landes-, Bezirks- und Ortsverbänden ehrenamtlich tätig. Diese Ehrenamtlichkeit sichert zum einen ganz besondere Nähe zu Ihnen, den Kolleginnen
und Kollegen. Zum anderen ist dies ein verantwortungsvoller Umgang mit den
Mitgliedsbeiträgen. Nicht mit lautem Getöse sondern in täglicher Sacharbeit
verschaffen wir uns Gehör, um die berechtigten Anliegen unserer Kollegenschaft
vorzubringen und für konkrete Verbesserungen zu kämpfen.
Zusammen mit unserem Dachverband, dem Deutschen Beamtenbund und Tarifunion, kämpfen wir für
– eine leistungsgerechte Bezahlung mit einer regelmäßigen Anpassung der Bezüge
– für bessere Beförderungsmöglichkeiten sowie für bessere Eingruppierungen im
Tarifbereich
– für eine angemessene Beihilfe im Krankheits- und Pflegefall
– für die Versorgung im Alter bzw. für Hinterbliebene.
Mit unserer Frauenvertretung kümmern wir uns um die spezifischen Anliegen
der weiblichen Beschäftigten, wo das Thema „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ in vielen Verästelungen (Teilzeit, Heimarbeit, beruflicher Wiedereinstieg) eine
ganz große Rolle spielt. Und mit unserer DSTG-Jugend haben wir eine schlagkräftige Nachwuchsorganisation, die uns in eine gute gewerkschaftliche Zukunft
führen wird. Mit einer Seniorenvertretung werden wir uns auch verstärkt für die
speziellen Anliegen unserer Ruheständler engagieren. Wo steht geschrieben, dass
ein dienstlicher Ruhestand auch einen gewerkschaftlichen Ruhestand bedeutet?
Bei der Betreuung dieser Zielgruppe werden wir neue Wege gehen.
Vor allem der DSTG-Dachverband in Berlin kümmert sich um die politische
Vertretung in der Hauptstadt. Hier gilt es, Kontakt zu halten zur Politik, zu
Ministerien und Verwaltungen, zu einer verzweigten Medienlandschaft (Fernsehen, Rundfunk, Zeitungen, Online-Dienste) sowie zu anderen Verbänden. Hier
kämpfen wir für ein gerechtes und besseres Steuerrecht, für Vereinfachungen,
damit der Umfang der Arbeit erträglicher wird. Wir tun dies mit dem exklusiven
Sachverstand einer Fachgewerkschaft, welcher sich über fast sieben Jahrzehnte
aufgebaut hat. Wenn es um Finanz- und Steuerfragen geht, sind wir in Berlin
und in den Landeshauptstädten der erste Ansprechpartner. Das ist so, weil es uns
nicht um persönliche Interessen geht, sondern wir so etwas wie ein „objektiver
Sachwalter“ sind. Parteipolitische Interessen verfolgen wir ausdrücklich nicht.
Das ist in unserer Satzung so festgeschrieben.
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Unsere Arbeit für die Kollegenschaft ist nur möglich, wenn wir viele treue Mit-
DSTG
glieder haben. Viele gehören – oft seit Jahrzehnten – zu uns und beweisen damit
ihre Solidarität und ihre Verbundenheit. Das tut gut, und dafür sind wir sehr
dankbar. Aber vielleicht stehen Sie, liebe Kollegin, lieber Kollege noch abseits,
sind vielleicht skeptisch, schwanken noch, ob Sie uns folgen wollen? Sie wollen wir ermuntern, unsere Angebote zu prüfen. Sprechen Sie bitte mit unseren
Verantwortlichen, wenn Sie Fragen haben. Wir freuen uns über jedes Interesse,
über jeden Kontakt. Wir bitten um Ihr Vertrauen, um ihre mitgliedschaftliche
Unterstützung, ja um Ihre Solidarität! Unter www.dstg.de können Sie dies sogar
mit einem Online-Beitritt tun. Wenn Sie sich für uns entscheiden, dann danke
ich Ihnen schon heute sehr herzlich dafür.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Thomas Eigenthaler
Bundesvorsitzender
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DSTG
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Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft ist
der Zusammenschluss und die zentrale
Repräsentanz der in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Landesund Bezirksverbände der Beschäftigten
der Finanzverwaltungen.
Die DSTG ist parteipolitisch unabhängig und die einzige Fachgewerkschaft
der Finanzverwaltung. Sie ist durch
das Fachwissen ihrer Mitglieder in der
Lage, zu allen Fragen des Steuerrechts
kompetent Stellung zu beziehen und
Vorschläge zur Weiterentwicklung und
Neugestaltung zu unterbreiten.
Die Stärke der DSTG resultiert aus ihrem homogenen Aufbau, denn sie organisiert sich weitestgehend aus den
Beschäftigten eines einzigen Verwaltungsbereiches – der Finanzverwaltung.
Ziel der DSTG ist es, die berufsbedingten politischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen.
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„ alle Landes- und Bezirksverbände bei Wahrung ihrer rechtlichen
und wirtschaftlichen Selbstständigkeit zusammenzufassen, durch
ständigen Meinungs- und Erfahrungsaustausch ihre Arbeit zu
fördern, einander zu unterstützen
und eine gleichlaufende Vertretung bei den Länderregierungen
und -parlamenten zu ermöglichen,
„die gemeinsamen Anliegen aller
Mitglieder besonders beim Deutschen Bundestag, beim Bundesrat
und bei der Bundesregierung zu
vertreten,
„ das Berufsbeamtentum zu erhalten,
„ zur Interessenwahrung der Tarifbeschäftigten Tarifverträge abzuschließen – wenn es sein muss, auch
nach vorangegangenem Streik,
„ den Mitgliedern das „DSTG
magazin“ kostenlos zur Verfügung
zu stellen, um über die gewerkschaftspolitische Arbeit zu berichten,
„ die politische und persönliche
Bildung und Freizeitgestaltung der
Mitglieder zu fördern.
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DSTG
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7
DSTG
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Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft ist
die Fachgewerkschaft für alle Beamten
und Tarifbeschäftigten, die in den Finanzverwaltungen des Bundes und der
Länder und darüber hinaus (z. B. in den
aus der Finanzverwaltung entstandenen Dienstleistungsunternehmen) tätig
sind. Zu den Mitgliedern gehören aktive
Beschäftigte, Pensionäre und Rentner,
deren Hinterbliebene sowie ehemalige
Beschäftigte der Finanzverwaltung.
Die DSTG ist eine der größten Mitgliedsgewerkschaften unter dem Dach des dbb
beamtenbund und tarifunion mit dem
entsprechenden Gewicht. Der DSTG-
Bundesvorsitzende Thomas Eigenthaler
wurde auf dem dbb-Gewerkschaftstag
2012 zum stellvertretenden dbb-Bundesvorsitzenden gewählt. Dies ist für
die DSTG sehr wichtig, denn er kann in
dieser Doppelfunktion die Interessen der
DSTG-Mitglieder in die Bundesleitung
des dbb unmittelbar einbringen.
Die DSTG gliedert sich in Orts-, Landes- und Bezirksverbände sowie den
Bundesverband.
Die Landesverbände wiederum sind
auf der regionalen Ebene jeweils in den
Landesbünden des dbb beamtenbund
und tarifunion vertreten.
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Mitgliedsverbände der DSTG-Bund
sind die Landesverbände Bayern (Bayerische Finanzgewerkschaft), Berlin,
Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saar,
Sachsen, Sachsen-Anhalt, SchleswigHolstein und Thüringen sowie die Bezirksverbände Baden, Württemberg,
Düsseldorf, Köln, Westfalen-Lippe und
eine entsprechende Gruppierung des
Bundesfinanzministeriums.
Die Einzelmitglieder in den Bezirksund Landesverbänden sind bundesweit
in ca. 750 Ortsverbänden organisiert.
Die Ortsverbände haben einen hohen
Stellenwert in unserer Gewerkschaftsarbeit. Sie sind Ansprechpartner für
jedes Mitglied und kümmern sich um
alle gewerkschaftlichen Belange an der
Basis.
Die Ortsverbände sind Bindeglied zu
den übergeordneten Gremien auf Landes-, Bezirks- und Bundesebene.
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Steuer-Gewerkschaftstag
Der Steuer-Gewerkschaftstag ist das höchste Organ der DSTG. Er besteht aus dem
Bundesvorstand und einer erweiterten Delegiertenzahl der Landes- und Bezirksverbände. Das Diskussions- und Entscheidungsgremium umfasst insgesamt über
Steuer-Gewerkschaftstag
Bundesvorstand
Bundesleitung
Bezirksverband
Baden
Bezirksverband
Düsseldorf
Landesverband
Niedersachsen
Landesverband
Sachsen
Landesverband
Baden-Württemberg
Landesverband
Hamburg
Bezirksverband
Nordbayern
Landesverband
Sachsen-Anhalt
Bayerische Finanzgewerkschaft (bfg)
Bezirksverband
Hannover
Landesverband
Nordrhein-Westfalen
Landesverband
Schleswig-Holstein
Landesverband
Berlin
Landesverband
Hessen
Bezirksverband
Oldenburg
Bezirksverband
Südbayern
Landesverband
Brandenburg
Bezirksverband
Köln
Landesverband
Rheinland-Pfalz
Landesverband
Thüringen
Landesverband
Bremen
Landesverband
MecklenburgVorpommern
Landesverband
Saar
Bezirksverband
Westfalen-Lippe
DSTG
DELEGIERTE
DELEGIERTE
Bundeshauptvorstand
Bezirksverband
Württemberg
Bezirksverband
Bundesfinanzministerium
in den Mitgliedsverbänden – 750 Ortsverbände
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Einzelmitglieder
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DSTG
250 Delegierte. Der Steuer-Gewerkschaftstag findet alle fünf Jahre statt. Er bestimmt das Grundkonzept und die strategischen Leitlinien und Zielsetzungen der
DSTG auf Bundesebene und wählt den Bundesvorsitzenden und die Mitglieder
der Bundesleitung.
Bundeshauptvorstand
Der Bundeshauptvorstand tagt mindestens dreimal zwischen den Gewerkschaftstagen der DSTG. Er besteht aus dem Bundesvorstand und Delegierten der Landesund Bezirksverbände (ca. 100 Personen). Gewerkschaftliche Grundsatzentscheidungen, die zwischen den Gewerkschaftstagen notwendig sind, werden in diesem
Gremium getroffen.
Bundesvorstand
Der Bundesvorstand setzt sich aus der Bundesleitung, den Vorsitzenden der Landes- und Bezirksverbände, jeweils einem Mitglied der Bundesfrauenvertretung,
der Bundesjugendleitung und der Tarifkommission zusammen (ca. 40 Personen).
Er ist das Koordinierungsorgan der DSTG auf Bundesebene und dient dem Informationsaustausch zwischen Bundes- und Landesebene. Die Sitzungen finden
zweimal jährlich statt.
Bundesleitung
Die Bundesleitung besteht aus dem Vorsitzenden und vier Stellvertretern. Sie hat
die Aufgabe, Beschlüsse der satzungsmäßigen Gremien auszuführen und die Interessen der DSTG gegenüber allen Instanzen der Politik zur Geltung zu bringen.
Seit ihrer Wahl auf dem Gewerkschaftstag in Münster 2012 gehören ihr folgende
fünf Mitglieder an:
Bundesvorsitzender: Thomas Eigenthaler, Stellvertreter: Karl-Heinz Leverkus,
Andrea Sauer-Schnieber, Torsten Schlick, Michael Volz
Die DSTG garantiert durch ihre demokratische Struktur jedem Mitglied die Möglichkeit, an der Gewerkschaftsarbeit von der Ortsebene bis in die Bundesleitung
hinein mitzuwirken und Einfluss zu nehmen.
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DSTG
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11
DSTG
.
12
Die Tarifkommission bereitet die tarifpolitischen Entscheidungen vor, die für die
Verhandlungen mit den Arbeitgebern maßgeblich sind. Sie setzt sich zusammen aus
den Vertretern der Mitgliedsverbände und tagt in der Regel zwei Mal jährlich. Im
Februar 2012 konnte die DSTG auf 40 Jahre erfolgreiche Tarifarbeit zurückblicken.
Über ihre Vertreter in der Spitzenorganisation, dbb beamtenbund und tarifunion,
ist die DSTG an allen Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Finanzverwaltung beteiligt.
Vorsitzender der Tarifkommission ist der stellvertretende Bundesvorsitzende, KarlHeinz Leverkus (Bezirksverband Düsseldorf), sein Stellvertreter ist Hans-Henning
Merker (Landesverband Thüringen). Karl-Heinz Leverkus ist auch stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsführung der Bundestarifkommission (BTK) des
dbb beamtenbund und tarifunion. Die BTK beschließt über alle Angelegenheiten
in Tariffragen. In Grundsatzfragen entscheidet sie über Forderungsrahmen, Kündigung von Tarifverträgen, Annahme oder Ablehnung von Verhandlungsergebnissen und die Organisation von Arbeitskampfmaßnahmen. Die BTK tagt in der
Regel zwei Mal im Geschäftsjahr.
Es ist erklärtes Ziel der DSTG-Tarifpolitik, nicht nur das Tarifrecht der Beschäftigten weiter zu verbessern, sondern auch ein flächendeckend einheitliches Tarifrecht
zu schaffen.
Die dbb tarifunion hat am 19. Mai 2006 mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) einen neuen Tarifvertrag für die Beschäftigten (Angestellte und Arbeiter) des öffentlichen Dienstes in den Ländern (TV-L) abgeschlossen, der seit dem
1. November 2006 Gültigkeit hat.
Mit der Ablösung des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT/BAT-O) und der
Arbeitermanteltarifverträge (MTArb/MTArb-O) auf Länderebene entfielen neben
der Unterscheidung in Angestellte und Arbeiter auch die tätigkeits- und leistungsfremden Aspekte der bisherigen tariflichen Bewertung. Das Senioritätsprinzip und
die Anknüpfung an den Familienstand haben damit auf die Bezahlung nach dem
TV-L keine Auswirkungen. Im neuen Tarifrecht der Länder gibt es auch keine Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege mehr. Es gilt seitdem gleichzeitig eine neue
Tabellenstruktur. Den Umstieg der bisherigen Beschäftigten in den TV-L hat ein
so genannter Überleitungstarifvertrag (TVÜ-L) geregelt. Damit wurde die Zuordnung der Lohn- und Vergütungsgruppen zu den neuen Entgeltgruppen unter Berücksichtigung ausstehender Aufstiege ebenso festgelegt, wie die betragsmäßige
Überleitung in die neue Tabellenstruktur.
Bereits zum 1. Oktober 2005 ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
in Kraft getreten, der für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen gilt.
Nach dem Inkrafttreten des TV-L wurden auch Verhandlungen über eine neue
Entgeltordnung zum TV-L stärker forciert, die am 11. März 2011 im Rahmen der
DSTG
Tarifrunde 2011 abgeschlossen werden konnten.
Die neue Entgeltordnung zum TV-L ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten und hat
die rund fünf Jahre praktizierte Übergangslösung ersetzt. Gegenstand der Vereinbarung ist Schritt 1 der Tarifeinigung vom 1. März 2009. Dieser erste Schritt beinhaltet die Bereinigung der bisherigen Eingruppierungsmerkmale und Integration
dieser Merkmale in die Entgeltgruppen des TV-L.
Die zentralen Eingruppierungsvorschriften in den §§ 12 und 13 TV-L, die im Vergleich zum BAT keine materiellen Veränderungen aufweisen, lehnen sich - auch
für die ehemaligen Arbeiter - eng an die Formulierungen der §§ 22 und 23 BAT an.
Dies gilt insbesondere für die Grundsätze der Tarifautomatik, die Bezugnahme auf
die auszuübende Tätigkeit, die Bildung von Arbeitsvorgängen und die Voraussetzung des maßgeblichen Umfangs der Tätigkeit.
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Die Entgeltordnung (EGO) ist ähnlich der bisherigen Vergütungsordnung zum
BAT gegliedert in Vorbemerkungen zu allen Teilen der EGO, einen Teil I (Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst), einen Teil II (Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen), einen Teil III (Beschäftigte mit
körperlich / handwerklich geprägten Tätigkeiten) sowie einen Teil IV (Beschäftigte
im Pflegedienst).
Die Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in der Steuerverwaltung, die sich bisher
im Teil II Abschnitt J der Anlage 1 a zum BAT befanden, sind im Teil II Abschnitt
21 der EGO geregelt; Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte im Kassendienst (Finanzkassen) im Abschnitt 14. Erläuterungen einzelner Tätigkeitsmerkmale werden - wie bisher - in Protokollerklärungen festgehalten.
Durch den 5. Änderungs-Tarifvertrag zum TV-L vom 23. August 2012 konnten
auch die Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte im IT-Bereich, die bisher im Teil II
Abschnitt B der Anlage 1a zum BAT enthalten waren, rückwirkend zum 1. Januar 2012 als Abschnitt 11 in die EGO eingefügt werden. Insbesondere für diesen
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DSTG
Bereich sind Nachbesserungen erforderlich, um die Tätigkeitsmerkmale an die
heutigen Anforderungen und Tätigkeiten der modernen Arbeitswelt anzupassen.
Mit dem TVöD und dem TV-L ist es nicht nur gelungen, ein modernes Tarifrecht
zu schaffen, sondern gleichzeitig auch an Bewährtem festzuhalten und insbesondere den Erhalt des Flächentarifvertrages im öffentlichen Dienst zu sichern.
Die sich fortwährend schneller verändernde Arbeitswelt stellt die Tarifbeschäftigten in der Finanzverwaltung vor ständig neue Herausforderungen.
Die Organisationsabläufe in den Finanzverwaltungen des Bundes und der Länder
unterliegen einem permanenten Wandel. Durch Veränderungen von Programmabläufen und der gesetzlichen Vorgaben, Änderungen, Zusammenlegung und
Wegfall von Arbeitsbereichen müssen sich die Beschäftigten ständig fortbilden,
um neue – bisher nicht ausgeübte – Tätigkeiten übernehmen zu können. Die stetig
fortschreitende Automation stellt immer höhere Anforderungen an die Qualifikation und Flexibilität der Tarifbeschäftigten.
Das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes ist diesen Gegebenheiten anzupassen.
Für die Beschäftigten in den Finanzverwaltungen müssen insgesamt neue Perspektiven eröffnet werden. Außerdem fordert die Tarifkommission geeignete Fortbildungsmaßnahmen für die Beschäftigten und einen entsprechenden Rechtsanspruch im TV-L zu verankern. Weitere Schwerpunkte auf der Agenda der
Tarifkommission sind die Sicherung der Betriebsrente, die Ausweitung der Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten, die Unkündbarkeit sowie der Rationalisierungsschutz.
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Frauenvertretungen sind wie die Jugend- und Tarifvertretung in den Satzungen
der Landes- und Bezirksverbände verankert. Milanie Hengst, die Vorsitzende der
Bundesfrauenvertretung, trägt die Verantwortung für die gewerkschaftlichen
Interessen der weiblichen Mitglieder.
Die Bundesfrauenvertretung setzt sich
zusammen aus den gewählten Frauenvertreterinnen der Landes- und Bezirksverbände. Das Gremium besteht
aus 30 Vertreterinnen und tagt zwei
Mal jährlich.
Der Frauenanteil in der Finanzverwaltung ist in den vergangenen Jahren
überproportional angestiegen. Die EinƵŶĚĞƐĨƌĂƵĞŶǀĞƌƚƌĞƚƵŶŐ
stellungszahlen sprechen dafür, dass vie-
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le hochqualifizierte Frauen ihre berufliche Heimat in der Finanzverwaltung finden.
Die Arbeit der Bundesfrauenvertretung stellt einen wichtigen Faktor in Gesprächen mit Politik, Verwaltung, dbb, DSTG-Bundesleitung und anderen Gremien
dar. Der Bundesfrauenvertretung liegt insbesondere die Kinder- und Familienförderung, Versorgung, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Gesundheit am Herzen. Probleme werden analysiert und Lösungen entwickelt.
Innergewerkschaftlich ist die Kooperation mit den Landesverbänden und den jeweiligen Landesfrauenvertretungen ein wichtiger Baustein. Die Bundesfrauenvertretung leistet konkrete Unterstützung an der Basis, indem sie sich an politischen
Gesprächen beteiligt, Veranstaltungen der Landesfrauenvertretungen begleitet,
Seminare konzipiert und durchführt. Die Bundesfrauenvertretung sieht als einen
besonders wichtigen Schwerpunkt an, den auf Landesebene neu gewählten Kolleginnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und auch Nachwuchskräfte für die
DSTG-Frauenvertretung zu fördern.
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Die Jugendvertretung der DSTG hat bundesweit ca. 10.000 Mitglieder unter 30
Jahren. Sie setzt sich daher insbesondere für die Interessen junger Leute in der Finanzverwaltung ein: für eine nachhaltige Personalpolitik, höhere Einstellungszahlen, eine generelle Übernahme der Auszubildenden in das Beamtenverhältnis auf
Probe nach bestandener Laufbahnprüfung, eine Sicherung und Weiterentwicklung der bundeseinheitlichen Ausbildung, verbesserte Ausbildungsbedingungen
in Theorie und Praxis und für eine leistungsgerechte und attraktive Besoldung in
der Ausbildung und bei dem Berufseinstieg.
Die Jugendvertretung arbeitet eng mit den verschiedenen Gremien der DSTG und
des dbb beamtenbund und tarifunion sowie den Jugend- und Auszubildendenvertretungen und den Studentenparlamenten zusammen.
Weitere Infos unter www.dstg-jugend.de.
15
DSTG
7%,
16
Für die erfolgreiche Durchsetzung der
Mitgliederinteressen ist eine starke DSTGVertretung in den politischen Entscheidungszentren unverzichtbar. Die DSTG
richtet ein besonderes Augenmerk darauf, auf die Parlamente und Regierungen des Bundes und der Länder einzuwirken und Überzeugungsarbeit zu
leisten, wo die Weichen für die finanzielle Ausstattung gestellt werden.
Auf Bundesebene ist die Steuergesetzgebung mit ihrem maßgebenden Einfluss auf die Ausgestaltung der täglichen
Arbeit in den Finanzämtern angesiedelt. Die Länderparlamente haben die
Hoheit über das Personalkostenbudget, Neueinstellungen, Beförderungen
und Entgeltanpassungen sowie über die
Versorgung.
Die DSTG beeinflusst steuerrechtliche
Entwicklungen bereits in einem sehr
frühzeitigen Stadium. So begleitet die
Bundesleitung kontinuierlich durch
Teilnahme an den Fachkongressen (z. B.
Deutscher Finanzgerichtstag, Berliner
Steuergespräche, Steuerberaterkongresse) die steuerrechtlichen Prozesse im
politischen Berlin. In den regelmäßigen
Gesprächskontakten mit den Finanzpolitikern der Bundestagsfraktionen speist
die DSTG die Aspekte der Praktikabilität und Umsetzbarkeit von Steuerrechtsplänen in den Finanzämtern in
die Meinungsbildung mit ein. Durch
intensive Präsenz und Meinungsführerschaft in den Medien kann die DSTG
bereits im Vorfeld nicht praktikable
Steuerrechtsvorschläge verhindern.
Die Referentenentwürfe des Bundesfinanzministeriums werden der DSTG
vor Beratung im Kabinett zur Stellungnahme übermittelt. Bei den Expertenanhörungen im Bundestags-Finanzausschuss ist der steuerrechtliche
und steuerpraktische Sachverstand der
DSTG-Bund immer gefragt. Die steuerpolitische Haltung der DSTG-Bund
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wird auf Landesebene mitverfolgt und
so die Meinungsbildung im Bundesrat beeinflusst. Das verfehlte DeutschSchweizer Steuerabkommen konnte
beispielsweise auf dieser Schiene über
den Bundesrat gekippt werden.
Die DSTG setzt sich für die Praktikabilität der Steuergesetzvorhaben und die
Bereitstellung des dafür notwendigen
Personals ein.
DSTG
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17
DSTG
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Vieles von dem, was die DSTG in den
letzten Jahren zusammen mit ihrer
Dachorganisation - dbb beamtenbund
und tarifunion - erreicht hat, wird heute mit dem Argument der leeren Kassen wieder in Frage gestellt. Deshalb ist
Wachsamkeit geboten.
Entgelt- und Besoldungsanpassungen
wurden in schwierigen Verhandlungen
erkämpft. Trotz problematischer Haushaltslage wurden viele Stellenhebungen und Beförderungen durchgesetzt.
Durch beharrlichen Einsatz der DSTG
sind die Spitzenämter A9 mit Amtszulage und A 16 mit Amtszulage sowie
das Eingangsamt A 6 für den mittleren
Dienst der Steuerverwaltung geschaffen
worden.
18
Die Einführung von A12-Sachbearbei-
terdienstposten sowie verbesserte Aufstiegsmöglichkeiten sind weitere markante Meilensteine.
Für die Tarifbeschäftigten regelt Abschnitt 21 der Entgeltordnung zum
Tarifvertrag für die Länder die bundeseinheitliche Eingruppierung in den
steuerrechtlichen Bereichen.
In den Bereichen Teilzeit und Beurlaubung konnten vorbildliche Regelungen erreicht werden. Bei der Flexibilisierung der Arbeitszeit sind ebenfalls
positive Modelle gelungen. Heim- und
Telearbeitsplätze konnten auf DSTGInitiative hin vielerorts eingerichtet
werden.
Durch eine ständige und intensive Medienpräsenz sowie durch Aktionsta-
ge lenkt die DSTG den Fokus auf die
grundlegende Bedeutung der Einnahmeverwaltung für das Funktionieren
des Staates. Verknüpft mit dem Thema
Steuerrecht können Öffentlichkeit und
Politik für die anspruchsvolle Tätigkeit
der Beschäftigten in der Steuerverwaltung sensibilisiert werden.
Unser Leitsatz:
Wer an der Finanzverwaltung spart,
verzichtet in fahrlässiger Weise auf
Steuereinnahmen.
DSTG
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DSTG
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Die Tätigkeit in der Steuerverwaltung ist aufgrund der komplizierten Materie
äußerst anspruchsvoll und erfordert deshalb eine kontinuierliche Fortbildung.
Diese spezifische Tätigkeit ist mit einer leistungsgerechten Bezahlung, kurzen
Beförderungswartezeiten und verbesserten Aufstiegsmöglichkeiten zu honorieren. Bestehende Eingruppierungsregelungen sind den gestiegenen Anforderungen anzugleichen.
Tarifergebnisse müssen zeit- und inhaltsgleich auf Beamtinnen und Beamte
übertragen werden; denn Besoldung und Entgelt müssen an die wirtschaftliche Entwicklung gekoppelt sein.
Beihilfe im Krankheits- und Pflegefall muss die tatsächlichen Kosten abdecken.
Die eigenständige Beamtenversorgung mit der Versorgung aus dem letzten
Amt ist beizubehalten und unverzichtbar.
Sonderopfer für den öffentlichen Dienst werden strikt abgelehnt.
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In den kommenden zehn Jahren werden über 30 Prozent der Beschäftigten in
den Ruhestand gehen. Einer weiteren Arbeitsverdichtung ist durch deutliche
Erhöhung der Ausbildungs- und Einstellungszahlen in allen Laufbahnen / Qualifikationsebenen entgegenzuwirken.
Die geltenden Arbeitsschutzvorschriften sind einzuhalten, die ergonomische
Gestaltung der Arbeitsplätze ist sicherzustellen. Auch dem Gesundheitsmanagement ist verstärkt Rechnung zu tragen und muss vor Ort konsequent umgesetzt werden.
Die Beteiligungsrechte der Gewerkschaften und der Personalvertretungen sind
zum Schutz der Beschäftigten weiter auszubauen.
Die Altersteilzeit muss für einen gleitenden Übergang in den Ruhestand sorgen
und erhalten bleiben.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie muss gefördert und ausgebaut werden.
20
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DSTG
Die verwaltungsinterne Ausbildung unserer Nachwuchskräfte hat sich bewährt
und deshalb darf an diesem Modell nicht gerüttelt werden.
Nach bestandener Laufbahnprüfung sind alle Anwärter in ein Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen. Die Steuerverwaltung ist dringender denn je auf
die von ihr ausgebildeten hochqualifizierten Nachwuchskräfte in den steuerrechtlichen Bereichen angewiesen.
Die Beschäftigten müssen durch gezielte Fortbildung umfassend und rechtzeitig auf neue Aufgaben und Gesetzesänderungen vorbereitet werden. Für den
Führungsbereich gilt insbesondere, dass neben der fachlichen auch die soziale
Kompetenz gestärkt wird.
+>==
Wir fordern eine durchgreifende Steuervereinfachung.
Der Gesetzgeber wird aufgefordert, jede Steuerrechtsänderung auf ihre Praktikabilität und die personellen Auswirkungen zu überprüfen. Nur echte Vereinfachungen dürfen ins Bundesgesetzblatt. Mit dem Steuerrecht dürfen keine
anderen Rechtsgebiete gestaltet und strukturiert werden (Umwelt, Soziales,
Infrastruktur, Denkmalschutz u. ä.).
""
Steuerkriminalität muss wirksam bekämpft werden. Die politisch Verantwortlichen in den Ländern und im Bund sind aufgerufen, in einen gerechten und
gleichmäßigen Steuervollzug zu investieren. Die Finanzverwaltung muss personell, technisch und organisatorisch in die Lage versetzt werden, ihren Auftrag zu erfüllen, den die Gesetze vorgeben.
21
#"
Die Mitglieder werden durch Beratung, Rechtsschutz, Serviceleistungen, aktuelle
Informationen und Hilfe direkt vor Ort kompetent betreut.
DSTG
Wir bieten unseren Mitgliedern folgende Serviceleistungen:
DSTG magazin
Jedes Mitglied erhält das DSTG magazin über den Ortsverband. Es erscheint zehn
Mal im Jahr und besteht aus folgenden Teilen:
1. DSTG-Teil
Darin informiert die Bundesleitung über Themen der aktuellen Gewerkschaftsarbeit auf Bundesebene.
2. Die Steuer-Warte
Die Steuerfachzeitschrift beinhaltet interessante Fachaufsätze bezüglich steuerrechtlicher Sachverhalte und die neuesten Entscheidungen des BFH. Dieser Teil
kann unproblematisch von der übrigen Zeitung getrennt und als Sammelwerk verwendet werden.
3. dbb-Teil
In diesem Teil berichtet die Redaktion der dbb bundesleitung ausführlich über die
gewerkschaftspolitische Arbeit der dbb-Gremien.
Broschüre „Start“
Die Starthilfe für Anwärter. Darin wird von „A bis Z“ alles erklärt, was zu Beginn
der Ausbildung Fragen aufwirft.
Veröffentlichungen der Landesverbände
Die Landesverbände informieren durch eigene Gewerkschaftszeitungen über die
Gewerkschaftsarbeit auf regionaler Ebene. Diese Zeitungen werden teilweise mit
dem DSTG magazin verbunden.
Fachliteratur
Mitglieder können Fachliteratur des Erich Fleischer Verlags sowie des NWB-Verlages ermäßigt erwerben. Bei Bestellung muss dazu der Ortsverband die Mitgliedschaft bestätigen.
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Seminare
Die DSTG bietet Seminarveranstaltungen zur politischen, beruflichen und gewerkschaftlichen Bildung sowie Personalräteschulungen an. Die Veranstaltungen
werden in Zusammenarbeit mit der dbb akademie durchgeführt. Nähere Informationen und das umfangreiche Seminarprogramm gibt es beim Ortsverband, un-
mittelbar bei der dbb akademie, An der Herrenwiese 14, 53639 Königswinter oder
im Internet unter www.dbbakademie.de.
Sonderkonditionen
Unsere Landes- und Bezirksverbände bieten weitere spezielle Leistungen an – wie
z. B. Rabatte beim Autokauf, Sonderkonditionen bei Versicherungen und Banken,
ermäßigte Eintrittspreise in Freizeitparks, vergünstigte Mobilfunktarife, Angebote
aus der dbb vorteilswelt oder günstige Hotelkonditionen. Diesbezüglich erkundigen Sie sich bei Bedarf am besten unmittelbar bei Ihrem Mitgliedsverband.
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DSTG
Rechtsschutz und Rechtsberatung
Die Mitgliedschaft beinhaltet kostenlosen Rechtsschutz bzw. Rechtsberatung in
beruflichen Fragen. Der dbb beamtenbund und tarifunion hat Rechtsschutzzentren bzw. Dienstleistungszentren eingerichtet, deren Unterstützung sich auch die
DSTG bedient.
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DSTG
Nach der DSTG-Satzung sind keine permanent tagenden Ausschüsse vorgesehen,
sondern nur sogenannte „ad hoc-Ausschüsse“, die vom Bundesvorstand mit besonderen Aufgaben betraut werden. Solche Ausschüsse stellen wichtige Weichen
für die Gewerkschaftsarbeit und entwickeln praxisnahe Konzeptionen.
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Der Ausschuss Personalbedarfsberechnung (PersBB) und Neue Verwaltungssteuerung (NVS) begleitet intensiv die Arbeiten und Ergebnisse der Bundesarbeitsgruppe PersBB sowie die Diskussion um die Einführung neuer Steuerungsmodelle in
den Ländern. Er platziert seine Erkenntnisse und Forderungen im Rahmen eines
Anhörungsverfahrens.
Hauptzweck der PersBB ist es, den Personalbedarf für die Durchführung der Aufgaben der Steuerverwaltung zu ermitteln. Dieser wird – soweit wie möglich – unter
Einsatz anerkannter Methoden der Organisation so genau wie möglich abgebildet.
Hauptziele der NVS sind, Personal- und Sachkosten im Landeshaushalt einzusparen, ohne die Qualität und Quantität der Dienstleistungen gegenüber Bürgern und
Wirtschaft zu mindern sowie Dienstleistungen gegenüber Bürgern und Wirtschaft
schneller und einfacher zu erbringen.
Ausschussvorsitzender ist Michael Volz (stellv. Bundesvorsitzender, Landesverband
Hessen), Mitglieder sind Ursula Japtok (Landesverband Niedersachsen), Heinz Katerkamp (Bezirksverband Westfalen-Lippe), Christian Keil (Landesverband Sachsen-Anhalt) und Burkhard Köhler (Landesverband Mecklenburg-Vorpommern).
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Ein wichtiges berufspolitisches Ziel der DSTG ist die
Verbesserung der Rahmenbedingungen zur beruflichen
Aus- und Fortbildung der Beschäftigten der Finanzverwaltung. Damit ist der Bildungsausschuss betraut.
Vorsitzender des Bildungsausschusses ist Rainer Voll- ĞƌŝůĚƵŶŐƐĂƵƐƐĐŚƵƐƐ
mer (Bezirksverband Düsseldorf) – Mitglieder sind Christine Hamm-Meurer (Landesverband Hessen),
Stefanie Vogel (Bundesjugend), Torsten Schlick (Bundesleitung) und Oliver Thiess
(Landesverband Berlin) sowie als Sachverständiger der ehemalige Rektor der Thüringer Verwaltungsfachhochschule Willy Reinemann.
Die Werbung neuer Mitglieder ist für jede Gewerkschaft
überlebenswichtig. Neumitglieder werden in der Regel
in den Ortsverbänden geworben. Werbung hat für die
DSTG-Bund einen hohen
Stellenwert.
Der vom Bundesvorstand
2013 eingesetzte Werbeaus- ĞƌtĞƌďĞĂƵƐƐĐŚƵƐƐ
schuss soll die Werbung auf
Orts-, Bezirks- und Landesebene unterstützen.
Mitglieder des Werbeausschusses sind Stefan Bayer (Vorsitzender, Landesverband
Rheinland-Pfalz), Kathrin Nicolai (Landesverband Niedersachsen), Heinz Gewehr
(Bundesgeschäftsstelle) und Karl-Heinz Leverkus (Bundesleitung).
DSTG
A,
Aufgaben sind u. a.: Erarbeitung und Umsetzung von Werbestrategien, Gestaltung
und Realisierung von Werbeplakaten, Auswahl von Werbemitteln, Herausgabe
von Publikationen, Unterstützung länderübergreifender Aktionen
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Die Betreuung schwerbehinderter Kolleginnen und Kollegen in der Finanzverwaltung ist ein gewerkschaftliches
Anliegen. Spezielle Seminare werden zu
einer breiten Themenpalette angeboten,
um den dringenden Fort- und Weiterbildungsbedarf zu decken.
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Sprecher der Bundesschwerbehindertenvertretung ist Dr. Thorsten Eichenauer (Vorsitzender des Landesverbandes Niedersachsen).
25
DSTG
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Der Bundeshauptvorstand der DSTG
hat im Jahre 2014 die Einrichtung einer
Bundesseniorenvertretung beschlossen,
um den Interessen der Rentner und
Pensionäre in der Mitgliedschaft gerecht
zu werden. Die Zahl der Pensionäre und
Rentner wird in den nächsten Jahren
bekanntlich enorm ansteigen.
Die Bundesseniorenvertretung der
DSTG besteht aus den Vertretern der
Landes- und Bezirksvorstände (die
Bezeichnungen variieren, z. B. Ruhestandsbeauftragter o. ä.). Vorsitzender
der Seniorenvertretung ist Klaus Becht
(Landesverband Baden-Württemberg).
Insbesondere auf Länderebene wird
auch als Folge der Föderalismusreform
eine Interessenvertretung der Pensionä- <ůĂƵƐĞĐŚƚ
re und Rentner in Anbetracht der vielfältigen Sparattacken (Abkoppelung der Pensionen, Leistungsminderungen bei der
Zusatzversorgung, Restriktionen bei der Beihilfe) immer wichtiger.
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26
Zum Zwecke der „Förderung des Sports in den Finanzverwaltungen der Bundesrepublik Deutschland“ wurde am 10. September 1976 in Trier die Deutsche Finanzsporthilfe e. V. (DFSH) gegründet. Die DFSH hat zum Ziel, ausschließlich und unmittelbar dem Sport der Beschäftigten in den Finanzverwaltungen zu dienen, und
zwar insbesondere durch die Förderung regionaler Wettkämpfe, die Unterstützung
von Sportturnieren auf Landes- und
Bundesebene sowie sportliche Begegnungen auf internationaler Ebene zu
ermöglichen. In der DFSH sind sämtliche Mitgliedsverbände der Deutschen
Steuer-Gewerkschaft als Mitglieder zusammengefasst. Komplettiert wird die
DFSH durch die DSTG-Bund sowie die
Finanzsportgemeinschaften Düsseldorf
und Rheinland-Pfalz. In enger Zusam- &^,ͲsŽƌƐƚĂŶĚ
DSTG
menarbeit mit der DSTG werden die Deutschlandturniere der Finanzämter, die
jährlich an wechselnden Austragungsorten stattfinden, sowie die Internationalen
Finanzsportturniere organisiert.
Vorsitzender der DFSH ist Josef Küpper (Korschenbroich), stellvertretender Vorsitzender Markus Scholl (Heidelberg), Geschäftsführer Heinz Gewehr (Referent
in der Bundesgeschäftsstelle in Berlin) und stellvertretender Geschäftsführer ist
Mario Moeller (Berlin).
Der Bundesvorsitzende Thomas Eigenthaler ist „geborenes“ Mitglied im DFSHVorstand.
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27
DSTG
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Bundesgeschäftsstelle
Deutsche Steuer-Gewerkschaft
Friedrichstr. 169/170
10117 Berlin
Telefon: 030 - 20 62 56 600
Telefax: 030 - 20 62 56 601
E-Mail: [email protected]
Bundesjugend
Vorsitzender Christian Haefs
Warendorfer Straße 7
48145 Münster
Telefon: 0251 - 93 42 296
Mobil: 0160 - 31 18 857
E-Mail: [email protected]
Bundesfrauenvertretung
Vorsitzende Milanie Hengst
Hermann-Ehlers-Straße 15
51377 Leverkusen
Telefon: 0221 - 97 78 40 20
Mobil: 0177 - 50 37 090
E-Mail: [email protected]
Tarifkommission
Vorsitzender Karl-Heinz Leverkus
Friedrichstr. 169/170
10117 Berlin
Telefon: 030 - 20 62 56 600
Telefax: 030 - 20 62 56 601
E-Mail: [email protected]
Deutsche Finanzsporthilfe (DFSH)
Vorsitzender Josef Küpper
Bahnhofstr. 39
41352 Korschenbroich
Telefon: 02161 - 67 09 64
E-Mail: [email protected]
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Mitgliedsverbände
Deutsche Steuer-Gewerkschaft
Landesverband Baden-Württemberg
Am Hohengeren 12
70188 Stuttgart
Telefon: 0711 - 42 08 154
Telefax: 0711 - 42 08 381
E-Mail: [email protected]
Deutsche Steuer-Gewerkschaft
Bezirksverband Baden e.V.
Schönbornstraße 2-10
76646 Bruchsal
Telefon: 07251 - 74 21 98
Telefax: 07251 - 74 20 05
E-Mail: [email protected]
Deutsche Steuer-Gewerkschaft
Bezirksverband Württemberg
Am Hohengeren 12
70188 Stuttgart
Telefon: 0711 - 42 08 096
Telefax: 0711 - 42 08 381
E-Mail: [email protected]
Bayerische Finanzgewerkschaft
Landesverband
Karlstraße 41
80333 München
Telefon: 089 - 54 59 17 0
Telefax: 089 - 54 59 17 99
E-Mail: [email protected]
Bayerische Finanzgewerkschaft
Bezirksverband Südbayern
Karlstraße 41
80333 München
Telefon: 089 - 54 59 17 20
Telefax: 089 - 54 59 17 99
E-Mail: [email protected]
Deutsche Steuer-Gewerkschaft
Landesverband Berlin
Kluckstr. 8
10785 Berlin
Telefon: 030 - 21 47 30 40
Telefax: 030 - 21 47 30 41
E-Mail: [email protected]
Deutsche Steuer-Gewerkschaft
Landesverband Brandenburg
Postfach 970435
14443 Potsdam
Telefon: 0331 - 62 61 962
Telefax: 0331 - 62 61 964
E-Mail: [email protected]
Deutsche Steuer-Gewerkschaft
Landesverband Bremen
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
Telefon: 0421 - 32 34 36
E-Mail: [email protected]
Deutsche Steuer-Gewerkschaft
Bezirksverband
Bundesfinanzministerium
Frau Bärbel Schneider
Wilhelmstr. 97
10117 Berlin
Telefon: 030 - 186 824 412
E-Mail: [email protected]
DSTG
Bayerische Finanzgewerkschaft
Bezirksverband Nordbayern
Ulmenweg 8
90542 Eckental
Telefon: 09126 - 28 87 73
Telefax: 09126 - 28 42 70
E-Mail: [email protected]
Deutsche Steuer-Gewerkschaft
Landesverband Hamburg
Mönkedamm 11
20457 Hamburg
Telefon: 040 - 37 50 10 80/81
Telefax: 040 - 37 50 10 82
E-Mail: [email protected]
Deutsche Steuer-Gewerkschaft
Landesverband Hessen
Kruppstraße 105
60388 Frankfurt/Main
Telefon: 069 - 59 04 59
Telefax: 069 - 95 52 06 32
E-Mail: [email protected]
Deutsche Steuer-Gewerkschaft
Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern
Grasnelkenweg 7
18184 Kösterbeck
Telefon: 0381 - 12 84 54 237
Telefax: 0381 - 12 84 54 300
E-Mail: [email protected]
29
DSTG
Deutsche Steuer-Gewerkschaft
Landesverband Niedersachsen
Kurt-Schumacher-Straße 29
30159 Hannover
Telefon: 0511 - 34 20 44
Telefax: 0511 - 38 83 902
E-Mail: [email protected]
Deutsche Steuer-Gewerkschaft
Bezirksverband Köln
Aduchtstraße 7
50668 Köln
Telefon: 0221 - 73 92 982
Telefax: 0221 - 73 35 12
E-Mail: [email protected]
Deutsche Steuer-Gewerkschaft
Bezirksverband Hannover
Kurt-Schumacher-Straße 29
30159 Hannover
Telefon: 0511 - 34 20 44
Telefax: 0511 - 38 83 902
E-Mail: [email protected]
Deutsche Steuer-Gewerkschaft
Bezirksverband Oldenburg
An der Bahn 9 a
49439 Mühlen
Telefon: 04441 - 18 491
Telefax: 04441 - 18 100
E-Mail: [email protected]
Deutsche Steuer-Gewerkschaft
Bezirksverband Westfalen-Lippe
Landgrafenstraße 130
44139 Dortmund
Telefon: 0231 - 91 22 421
Telefax: 0231 - 91 22 423
E-Mail: [email protected]
Deutsche Steuer-Gewerkschaft
Landesverband Nordrhein-Westfalen
Elisabethstraße 40
40217 Düsseldorf
Telefon: 0211 - 90 69 50
Telefax: 0211 - 90 69 522
E-Mail: [email protected]
Deutsche Steuer-Gewerkschaft
Bezirksverband Düsseldorf
Kronprinzenstraße 19
40217 Düsseldorf
Telefon: 0211 - 39 50 47
Telefax: 0211 - 39 83 476
E-Mail: [email protected]
30
Deutsche Steuer-Gewerkschaft
Landesverband Rheinland-Pfalz
Eckelstr. 6
67655 Kaiserslautern
Telefon: 0631 - 36 09 288
Telefax: 0631 - 36 09 289
E-Mail: [email protected]
Deutsche Steuer-Gewerkschaft
Landesverband Saar
Talstraße 56a
66119 Saarbrücken
Telefon: 0681 - 52 324
Telefax: 0681 - 52 336
E-Mail: [email protected]
Deutsche Steuer-Gewerkschaft
Landesverband Sachsen
Am Hang 16
01594 Seerhausen
Telefon: 0351 - 82 71 600
Telefax: 0351 - 82 71 650
E-Mail: [email protected]
DSTG
Deutsche Steuer-Gewerkschaft
Landesverband Sachsen-Anhalt
Schleinufer 12
39104 Magdeburg
Telefon: 0391 - 56 19 450
Telefax: 0391 - 56 19 459
E-Mail: [email protected]
Deutsche Steuer-Gewerkschaft
Landesverband Schleswig-Holstein
Walkerdamm 17
24103 Kiel
Telefon: 0431 - 67 23 93
Telefax: 0431 - 67 63 36
E-Mail: [email protected]
Deutsche Steuer-Gewerkschaft
Landesverband Thüringen
Geschäftsstelle
Dittelstedter Grenze 3
99099 Erfurt
Telefon: 0361 - 26 58 830
Telefax: 0361 - 26 58 831
E-Mail: [email protected]
=
Herausgeber:
Steuer-Gewerkschaftsverlag/
Deutsche Steuer-Gewerkschaft
Friedrichstr. 169/170, 10117 Berlin
http://www.dstg.de
E-Mail: [email protected]
August 2015 (22.000)
Druck:
Saxoprint GmbH
Enderstr. 92c
01277 Dresden
Fotos:
DSTG-Archiv
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