Freizeit-Unfallversicherung DiestarkeGewerkschaft an lhrerSeite DEUISCHE STEUER-GEW ffil$C|l AFT Fachgewerkschaftder Finanaerwalhrng Drro R'(S'CHAFr DEUN'CHESTEUEFGE}VE Facfigewerkschaftdor Finanaerwaltung Friedrichstraße 169/170. 10117 Berlin. Telefon030/2062 56 600 . Telefax030/2062 56 601 . E-Mai|: [email protected] Internet : http://www.dstg.de DERBUNDESVORSITZENDE LiebeKollegin,lieberKollege, (DSTG)allenEinzelmitseit dem Jahre1972bietetdie DeutscheSteuer-Gewerkschaft gliedernals kostenloseLeistungeine Freizeit-Gruppen-Unfallversicherung an. Die des Urlaubsundder Freizeithat die DSTG,die dieseErfolgefür stetigeVerlängerung erstrittenhat, zuund staatlichenBauverwaltung den Bereichder Steuerverwaltung gestellt, gleichvor die Aufgabe dieseFreizeitzu sichern. zu erhalten,war für die DSTG Den Wert dieser Freizeit-Gruppen-Unfallversicherung eine ständige Aufgabe. So wurden die Leistungenaus der Freizeit-Gruppenan die allgemeinenKosten und Preisentwicklung kontinuierlich Unfallversicherung angepaßt. sind nichtan den Besitz Die Leistungenaus der Freizeit-Gruppen-Unfallversicherung gebunden. Anspruchsberechtigung ist ausfür die Maßgeblich dieses Ausweises Zu lhrer Informain der DeutschenSteuer-Gewerkschaft. schließlichdie Mitgliedschaft jedoch Bedeutung. lch bitte, ihn dahersorgfältig von besonderer der Ausweis ist tion geltendzu bitteich,lhrenAnspruchunverzüglich In einemSchadenfall aufzubewahren. lhnensofort ausder Freizeit-Gruppen-Unfallversicherung machen,damitdie Leistungen zugutekommen. sind die AXA VersicherungAktienTräger der Freizeit-Gruppen-Unfallversicherung gesellschaftund die NürnbergerAllgemeineVersicherungs-AG. beweisterneut,daß die DeutscheSteuerDie Freizeit-Gruppen-Unfallversicherung ist - eine Gewerkschaft, leistungsstark in ihrem Service-Angebot Gewerkschaftauch die immeran lhrerSeitesteht. Mit kollegialen Grüßen t ( ThomasEigenthaler Bundesvorsitzender - Versicherungs-Ausweis für DSTG-Mitglieder AXAVersicherung Aktiengesellschaft Nürnberger Allgemeine Versicherung-AG Versicherungs-Nummer: 601400631 88 Aufgrund desabgeschlossenen Gruppen-Unfallversicherungsvertrages zwischen der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) undder AXAVersicherung Akiengesellschaft, sowieder Nürnberger Allgemeine Versicherung-AG wirdden Mitgliedern der DSTGeine Freizeit-Unfallversicherung mit umseitigangegebenem Versicherungsschutz undfolgendenLeistungen gewährt: 1. EineTodesfallentschädigung in Höhevon€ 1 0Z2,Sg. 2. EineInvaliditätsentschädigung in Höhevon€ 3 067,75beiGanzinvalidität, beiTeilinvalidität derdemGradeder Invalidität entsprechende Teil. Hat der Versicherte am Unfalltage das 65. Lebensjahr vollendet,so wird die InvaliditätsgemäßS 8 ll (7)AUBin FormeinerRentegewährt. entschädigung Für Ruheständler und Rentnerist eine Invaliditätsentschädigung nichimit versichert,mit Ausnahme derjenigen, die in einemArbeitsverhältnis stehen. 3. Ein Unfall-Krankenhaustagegeld in Höhevon€ 5,62. FürjedenKalendertag, an demsichder Versicherte wegeneinesUnfalls(gg2 und3 AUB)ausmedizinischen Gründenin stationärer Krankenhausbehandlung bätindet,wird Krankenhaustagegeld jedochfür zweiJahrevom Unfälftage gezahlt,längstens an gerechnet. DerAufnahmeundEntlassungstag im Krankenhaus werdenals iwei Kalendertagegerechnet. Die Leistungen entfallenfür einenAufenthalt in Sanatorien, Erholungsheimen und Kuranstalten. DerVersicherungsschutz deseinzelnen erlischtzumnächstenMonatsersten, wenn a) der Versicherteaus der DeutschenSteuer-Gewerkschaft (DSTG)ausscheidet; b) derVersicherte nichtmehrgegenArbeitsunfälle durcheineBerufsgenossenschaft versichert istoder keinenAnspruchauJUnfallfürsorge nachbeamtenrechtlichen Versorgungsvorschriften hat,ausgenommenRuheständler und Rentner. Fürdie beteiligten Versicherer: AXAVersicherung Akliengesellschaft It4e rufi{*(Dr.MarkusHofmann) (RainerBrune) AuszugausdemVertragüberFreizeit.Unfattversiche. (2)Als feste Invaliditätsgrade unterAusschlußdes Nachweiseseines Gradeswerdenangenommen: rung zwischender DeutschenSteuer-Gewerkschaft höherenodergeringeren a) BeiVerlust und der AXAVersicherung Aktiengeseilschaft, sowie der NürnbergerAllgemeineVersicherung-Aktienge70 Prozent sellschaft. 1. Der Vertragerstrecktsich auf sämtlicheMitglieder.personenunter 14JahrensinddurchdiesenVertragnichtveisichert. 2. DieVersicherung umfaßtnachMaßgabe derAlloemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB)aussthließlich Unfälle außerhalb des BerufesunddesdirektenWegesnachundvonderArbeitsstätte, d. h. s^olche Unfälle,dienichtalsUhfälleim SinnedesSozialgesetzbuches (SGBVll) oderals Dienstunfälle im Sinneder beamönrecht,ichen Versorgungsvorschriften qqltgq, Zweifelist die Entscheidung der -Unfall-Versicherung !T Trägerder gesetzlichen bzw, der für DünSunfällezuständigen Dienststelle maßgebendl 3. ln Abänderung desg 5 AUBwirdVersicherunqsschutz auchfür personengewährt, diedauerndvollständig arbeitsunfähig sind. 65 60 55 20 10 5 Prozent Prozent Prozent Prozent Prozent Prozent 70 60 50 45 40 Prozent Prozent Prozent Prozent Prozent b) BeiVerlust 30 Prozent 5 Prozent 2 Prozent c) Prozent Prozent Auszugaus den AllgemeinenUnfallversicherungsBedingungen (AUB) 70 Prozent 60 Prozent 1 5 Prozent Aus$2-Unfallbegritf Ein Unfallliegtvor,wennder Versicherte durchein plötzlichvon außen aufseinenKörperwirkendes Ereignis unfreiwillig einäGesundheitsschädigungerleidet. Aus$ 3-Ausschlüsse Ausgeschlo_ssen sind u. a. Unfälle-infolge von Schlaganfällen, epileptischenAnfällenundsolchen(rampfanfäilen, diedengänzenfOipdrOös Versicherten von Geistds-oderBewußtseiisstOrungeh, grgr.eilen, auön soweitdiesedurchTrunkenheit verursachlsind. DieAusschlüöse gelten nicht,wenndieseAnfälleoderStörungen durcheinunterdieVeröicherungtallendes Unfallereignis hervorgeiufen waren. 45 Prozent 1 0 Prozent 5 Prozent (3)Dievollständige^Gebrauchsunlähigkeit einesKörperteils oderSinne.sorgans bemißtsichnachdemfür denVerlustgdltendenSatz. Bei teilweisem VerlustoderteilweiserGebrauchsunfä:higkeit wirdderent_ sprechende TeildesSatzesnachZitter(2) angenommen. (4)BeiV_erlust oderGebrauchsunlähigkeit vonmehrerendervorgenann_ ten Körperteile oderSinnesorgane werdendie sich nachZiFern(2) und (3) ergebendenProzentsätze zusammengerechnet, rii6 ieOoCtr mehrals100Prozent angenommen. (5)So-ureit sichderInvaliditätsgrad nachVorstehendem nichtbestimmen läßt,wirdbeiderBemessung in Betrachtgezogen,inwieweitderVersicherteimstandeist, eine Tätigkeitausiuübön,die seinenKräften y1! faliOigjlgn entspricht unddieihmunterbiiligerBerücksicntigung seiner Ausbildungund seinesbisherigenBerufszugemutetwe'rdei Kann. (6)StirbtderVersicherte infolgedesUnfallesinnerhalb einesJahresvom Unfalltagean gerechnet,so bestehtkein Anspruchaut Invaliditatientschädigung. EtwabereitsgeleisteteInvaliditätsentschädiounoen werdenvonderTodesfallentschädigung abgezogen tS tS tltiUö1. l V .K r a n k e n h a u s t a g e g e l d S 5 Nicht versicherungslählgePersonen (1) Nichtversicherungsfähig_und trotz Beitragszahlung nichtversichert sind Geisteskranke und Personen,die von schweömNervenleiden belallenoderdauerndvollständig arbeitsunfähiq sind.Derlür sieseit Veftragsabschluß entrichteteBeitragist zurüclöuzahlen. Vollständige Arbe_itsunfähigkeit liegtvor,wennderVersicherte infolge Krankheitoder Gebrechehaußerstandeist, eine erwerbstatigGit auszuüben. (2)Der Versicherungsschutz erlischt,sobaldder Versicherteim Sinne der .Ziffer(1)_versicherungsunfähig gewordenist. Gleichzeitig wirdfür jedenKalendertag gezahlt,an dem endet (1).Krankenhaustagegeld srchdel Versicherte der Vertragfür denVersicherten wegeneinesUnfalles(gg 2 und 3) aus medizini_ (üg-i.Zlffer 3 oben). schenGründenin stationärer Krankenhausbähandlung befindet,höchstensjedochfür zweiJahrevom Unfalltagean gerechnet.nufiahmeje undEntlassungstag werden alsein Kalenderta!gerechnet. (Z) Oje.Leistungen entfallenfür einenAufenthalt in Sanatorien, Erholungsheimen undKuranstalten. S 6 ÖrtlicheGelrung DieVersicherung umfaßtUnfälleaufder ganzenErde. Was ist im Schadenfallzu tun? Aus$ 8 - Art undVoraussetzungen der Leistungen 1. Außerberufliche Unfälle, diesichwährendder Freizeitereignen und voraussichtlich eineEntschädigungspflicht herbeiführen werien,sind unverzüglich l . T o d e s fa l l e n t s c h ä d i u demVorsit,zenden gn g des Ortsverbandes anzuzeigen, der dieAnzeigemitderBestätigung derMitgliedschaft unmittelbäandie Bunclesgeschäftsstelle FührteinUnfallinnerhalb der DSIGweiterleitet. einesJahresvom Unfalltage angerechnet zum Tode,so wird Entschädigung nach der versichertänT;desfällsum;; 2. lm Todesfalle als Folge einesaußerberuflichen Unfallsist nebender geleistet Schadenanzeige die Sterbeurkunde einzureichen. DieTodesfallentschädigung_wird an derjenigenausgezahlt, der das Sterbegeld l l .I n v a l i d i t ä t s e n t s c h ä d i g u n g gemäßderSatzung derDSIGerhält, (1)EinedauerndeBeeinträchtigung als außerberufliche Unfallfolge mußinnerhalb eines der Arbeitsfähigkeit (lnvalidität) als 3. EineInvalidität Jahres,vom.Unfalltag angerechnet, eingetrelen U.nfallfolge mu.ßinnerhalbeinesJahresvom Unialltagj sein;siemußspätean gerecirnet stensvor AblaufeinerFristvon weiterendrei Monatennach'dem eingetreten sein,sie mußspätestens vor AblaufeineiFrislvonweiUnfalljahr ärztlichfestgestellt undgeltendgemachtsein. terendreiMonatennach_dem.Unfalljahr ärztlich festgestellt undgeltendgemacht sein.DerVersicherer zahltbeiGanzinüalidität dievölle 4. Der Anspruchauf Unfall-Krankenhaustagegeld muß mit einer fürdenInvaliditätsfall versicherte Summe,beiTeilinvalidität dendem Bescheinigung des behandelnden Aztes oöei des Krankenhauses, GradederInvalidität entsprechenden Teilgemäßdennachfolgenden ausder der Grundunddie Dauerder stationären Behandlung herBestimmungen: vorgeht, belegtsein.
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