Die starke Gewerkschaft an lhrer Seite - DSTG-SH

Freizeit-Unfallversicherung
DiestarkeGewerkschaft
an lhrerSeite
DEUISCHE STEUER-GEW
ffil$C|l AFT
Fachgewerkschaftder Finanaerwalhrng
Drro
R'(S'CHAFr
DEUN'CHESTEUEFGE}VE
Facfigewerkschaftdor Finanaerwaltung
Friedrichstraße
169/170. 10117 Berlin. Telefon030/2062 56 600 . Telefax030/2062 56 601
. E-Mai|: [email protected]
Internet
: http://www.dstg.de
DERBUNDESVORSITZENDE
LiebeKollegin,lieberKollege,
(DSTG)allenEinzelmitseit dem Jahre1972bietetdie DeutscheSteuer-Gewerkschaft
gliedernals kostenloseLeistungeine Freizeit-Gruppen-Unfallversicherung
an. Die
des Urlaubsundder Freizeithat die DSTG,die dieseErfolgefür
stetigeVerlängerung
erstrittenhat, zuund staatlichenBauverwaltung
den Bereichder Steuerverwaltung
gestellt,
gleichvor die Aufgabe
dieseFreizeitzu sichern.
zu erhalten,war für die DSTG
Den Wert dieser Freizeit-Gruppen-Unfallversicherung
eine ständige Aufgabe. So wurden die Leistungenaus der Freizeit-Gruppenan die allgemeinenKosten und Preisentwicklung
kontinuierlich
Unfallversicherung
angepaßt.
sind nichtan den Besitz
Die Leistungenaus der Freizeit-Gruppen-Unfallversicherung
gebunden.
Anspruchsberechtigung
ist ausfür
die
Maßgeblich
dieses Ausweises
Zu lhrer Informain der DeutschenSteuer-Gewerkschaft.
schließlichdie Mitgliedschaft
jedoch
Bedeutung.
lch
bitte,
ihn
dahersorgfältig
von
besonderer
der
Ausweis
ist
tion
geltendzu
bitteich,lhrenAnspruchunverzüglich
In einemSchadenfall
aufzubewahren.
lhnensofort
ausder Freizeit-Gruppen-Unfallversicherung
machen,damitdie Leistungen
zugutekommen.
sind die AXA VersicherungAktienTräger der Freizeit-Gruppen-Unfallversicherung
gesellschaftund die NürnbergerAllgemeineVersicherungs-AG.
beweisterneut,daß die DeutscheSteuerDie Freizeit-Gruppen-Unfallversicherung
ist - eine Gewerkschaft,
leistungsstark
in
ihrem
Service-Angebot
Gewerkschaftauch
die immeran lhrerSeitesteht.
Mit kollegialen
Grüßen
t
(
ThomasEigenthaler
Bundesvorsitzender
-
Versicherungs-Ausweis
für DSTG-Mitglieder
AXAVersicherung
Aktiengesellschaft
Nürnberger
Allgemeine
Versicherung-AG
Versicherungs-Nummer:
601400631
88
Aufgrund
desabgeschlossenen
Gruppen-Unfallversicherungsvertrages
zwischen
der
Deutschen
Steuer-Gewerkschaft
(DSTG)
undder AXAVersicherung
Akiengesellschaft,
sowieder Nürnberger
Allgemeine
Versicherung-AG
wirdden Mitgliedern
der DSTGeine
Freizeit-Unfallversicherung
mit umseitigangegebenem
Versicherungsschutz
undfolgendenLeistungen
gewährt:
1. EineTodesfallentschädigung
in Höhevon€ 1 0Z2,Sg.
2. EineInvaliditätsentschädigung
in Höhevon€ 3 067,75beiGanzinvalidität,
beiTeilinvalidität
derdemGradeder Invalidität
entsprechende
Teil.
Hat der Versicherte
am Unfalltage
das 65. Lebensjahr
vollendet,so wird die InvaliditätsgemäßS 8 ll (7)AUBin FormeinerRentegewährt.
entschädigung
Für Ruheständler
und Rentnerist eine Invaliditätsentschädigung
nichimit versichert,mit
Ausnahme
derjenigen,
die in einemArbeitsverhältnis
stehen.
3. Ein Unfall-Krankenhaustagegeld
in Höhevon€ 5,62.
FürjedenKalendertag,
an demsichder Versicherte
wegeneinesUnfalls(gg2 und3
AUB)ausmedizinischen
Gründenin stationärer
Krankenhausbehandlung
bätindet,wird
Krankenhaustagegeld
jedochfür zweiJahrevom Unfälftage
gezahlt,längstens
an
gerechnet.
DerAufnahmeundEntlassungstag
im Krankenhaus
werdenals iwei Kalendertagegerechnet.
Die Leistungen
entfallenfür einenAufenthalt
in Sanatorien,
Erholungsheimen
und Kuranstalten.
DerVersicherungsschutz
deseinzelnen
erlischtzumnächstenMonatsersten,
wenn
a) der Versicherteaus der DeutschenSteuer-Gewerkschaft
(DSTG)ausscheidet;
b) derVersicherte
nichtmehrgegenArbeitsunfälle
durcheineBerufsgenossenschaft
versichert
istoder
keinenAnspruchauJUnfallfürsorge
nachbeamtenrechtlichen
Versorgungsvorschriften
hat,ausgenommenRuheständler
und Rentner.
Fürdie beteiligten
Versicherer:
AXAVersicherung
Akliengesellschaft
It4e rufi{*(Dr.MarkusHofmann)
(RainerBrune)
AuszugausdemVertragüberFreizeit.Unfattversiche.
(2)Als feste Invaliditätsgrade
unterAusschlußdes Nachweiseseines
Gradeswerdenangenommen:
rung zwischender DeutschenSteuer-Gewerkschaft höherenodergeringeren
a) BeiVerlust
und der AXAVersicherung
Aktiengeseilschaft,
sowie
der NürnbergerAllgemeineVersicherung-Aktienge70 Prozent
sellschaft.
1. Der Vertragerstrecktsich auf sämtlicheMitglieder.personenunter
14JahrensinddurchdiesenVertragnichtveisichert.
2. DieVersicherung
umfaßtnachMaßgabe
derAlloemeinen
Unfallversicherungs-Bedingungen
(AUB)aussthließlich
Unfälle
außerhalb
des
BerufesunddesdirektenWegesnachundvonderArbeitsstätte,
d. h.
s^olche
Unfälle,dienichtalsUhfälleim SinnedesSozialgesetzbuches
(SGBVll) oderals Dienstunfälle
im Sinneder beamönrecht,ichen
Versorgungsvorschriften
qqltgq,
Zweifelist die Entscheidung
der
-Unfall-Versicherung
!T
Trägerder gesetzlichen
bzw, der für DünSunfällezuständigen
Dienststelle
maßgebendl
3. ln Abänderung
desg 5 AUBwirdVersicherunqsschutz
auchfür personengewährt,
diedauerndvollständig
arbeitsunfähig
sind.
65
60
55
20
10
5
Prozent
Prozent
Prozent
Prozent
Prozent
Prozent
70
60
50
45
40
Prozent
Prozent
Prozent
Prozent
Prozent
b) BeiVerlust
30 Prozent
5 Prozent
2 Prozent
c)
Prozent
Prozent
Auszugaus den AllgemeinenUnfallversicherungsBedingungen
(AUB)
70 Prozent
60 Prozent
1 5 Prozent
Aus$2-Unfallbegritf
Ein Unfallliegtvor,wennder Versicherte
durchein plötzlichvon außen
aufseinenKörperwirkendes
Ereignis
unfreiwillig
einäGesundheitsschädigungerleidet.
Aus$ 3-Ausschlüsse
Ausgeschlo_ssen
sind u. a. Unfälle-infolge
von Schlaganfällen,
epileptischenAnfällenundsolchen(rampfanfäilen,
diedengänzenfOipdrOös
Versicherten
von Geistds-oderBewußtseiisstOrungeh,
grgr.eilen,
auön
soweitdiesedurchTrunkenheit
verursachlsind. DieAusschlüöse
gelten
nicht,wenndieseAnfälleoderStörungen
durcheinunterdieVeröicherungtallendes
Unfallereignis
hervorgeiufen
waren.
45 Prozent
1 0 Prozent
5 Prozent
(3)Dievollständige^Gebrauchsunlähigkeit
einesKörperteils
oderSinne.sorgans
bemißtsichnachdemfür denVerlustgdltendenSatz. Bei
teilweisem
VerlustoderteilweiserGebrauchsunfä:higkeit
wirdderent_
sprechende
TeildesSatzesnachZitter(2) angenommen.
(4)BeiV_erlust
oderGebrauchsunlähigkeit
vonmehrerendervorgenann_
ten Körperteile
oderSinnesorgane
werdendie sich nachZiFern(2)
und (3) ergebendenProzentsätze
zusammengerechnet,
rii6
ieOoCtr
mehrals100Prozent
angenommen.
(5)So-ureit
sichderInvaliditätsgrad
nachVorstehendem
nichtbestimmen
läßt,wirdbeiderBemessung
in Betrachtgezogen,inwieweitderVersicherteimstandeist, eine Tätigkeitausiuübön,die seinenKräften
y1! faliOigjlgn entspricht
unddieihmunterbiiligerBerücksicntigung
seiner
Ausbildungund seinesbisherigenBerufszugemutetwe'rdei
Kann.
(6)StirbtderVersicherte
infolgedesUnfallesinnerhalb
einesJahresvom
Unfalltagean gerechnet,so bestehtkein Anspruchaut Invaliditatientschädigung.
EtwabereitsgeleisteteInvaliditätsentschädiounoen
werdenvonderTodesfallentschädigung
abgezogen
tS tS tltiUö1.
l V .K r a n k e n h a u s t a g e g e l d
S 5 Nicht versicherungslählgePersonen
(1) Nichtversicherungsfähig_und
trotz Beitragszahlung
nichtversichert
sind Geisteskranke
und Personen,die von schweömNervenleiden
belallenoderdauerndvollständig
arbeitsunfähiq
sind.Derlür sieseit
Veftragsabschluß
entrichteteBeitragist zurüclöuzahlen.
Vollständige
Arbe_itsunfähigkeit
liegtvor,wennderVersicherte
infolge
Krankheitoder Gebrechehaußerstandeist, eine erwerbstatigGit
auszuüben.
(2)Der Versicherungsschutz
erlischt,sobaldder Versicherteim Sinne
der .Ziffer(1)_versicherungsunfähig
gewordenist. Gleichzeitig
wirdfür jedenKalendertag
gezahlt,an dem
endet (1).Krankenhaustagegeld
srchdel Versicherte
der Vertragfür denVersicherten
wegeneinesUnfalles(gg 2 und 3) aus medizini_
(üg-i.Zlffer 3 oben).
schenGründenin stationärer
Krankenhausbähandlung
befindet,höchstensjedochfür zweiJahrevom Unfalltagean gerechnet.nufiahmeje
undEntlassungstag
werden alsein Kalenderta!gerechnet.
(Z) Oje.Leistungen
entfallenfür einenAufenthalt
in Sanatorien,
Erholungsheimen
undKuranstalten.
S 6 ÖrtlicheGelrung
DieVersicherung
umfaßtUnfälleaufder ganzenErde.
Was
ist im Schadenfallzu
tun?
Aus$ 8 - Art undVoraussetzungen
der Leistungen
1. Außerberufliche
Unfälle,
diesichwährendder Freizeitereignen
und
voraussichtlich
eineEntschädigungspflicht
herbeiführen
werien,sind
unverzüglich
l . T o d e s fa l l e n t s c h ä d i u
demVorsit,zenden
gn g
des Ortsverbandes
anzuzeigen,
der
dieAnzeigemitderBestätigung
derMitgliedschaft
unmittelbäandie
Bunclesgeschäftsstelle
FührteinUnfallinnerhalb
der DSIGweiterleitet.
einesJahresvom
Unfalltage
angerechnet
zum
Tode,so wird Entschädigung
nach der versichertänT;desfällsum;; 2. lm Todesfalle
als
Folge
einesaußerberuflichen
Unfallsist nebender
geleistet
Schadenanzeige
die Sterbeurkunde
einzureichen.
DieTodesfallentschädigung_wird
an derjenigenausgezahlt,
der
das Sterbegeld
l l .I n v a l i d i t ä t s e n t s c h ä d i g u
n
g
gemäßderSatzung
derDSIGerhält,
(1)EinedauerndeBeeinträchtigung
als außerberufliche
Unfallfolge
mußinnerhalb
eines
der Arbeitsfähigkeit
(lnvalidität)
als 3. EineInvalidität
Jahres,vom.Unfalltag
angerechnet,
eingetrelen
U.nfallfolge
mu.ßinnerhalbeinesJahresvom Unialltagj
sein;siemußspätean gerecirnet
stensvor AblaufeinerFristvon weiterendrei Monatennach'dem
eingetreten
sein,sie mußspätestens
vor AblaufeineiFrislvonweiUnfalljahr
ärztlichfestgestellt
undgeltendgemachtsein.
terendreiMonatennach_dem.Unfalljahr
ärztlich
festgestellt
undgeltendgemacht
sein.DerVersicherer
zahltbeiGanzinüalidität
dievölle 4. Der Anspruchauf Unfall-Krankenhaustagegeld
muß mit einer
fürdenInvaliditätsfall
versicherte
Summe,beiTeilinvalidität
dendem
Bescheinigung
des behandelnden
Aztes oöei des Krankenhauses,
GradederInvalidität
entsprechenden
Teilgemäßdennachfolgenden ausder der Grundunddie Dauerder stationären
Behandlung
herBestimmungen:
vorgeht,
belegtsein.