Gemeinde Gauting Amtsblatt 2. Jahrgang, Nr. 11 18.03.2015 Blickpunkt Gauting Bekanntmachungen, Satzungen, Verordnungen Willkommen in Gauting zu Hause im Würmtal Der Ortsplan 2015 der Gemeinde Gauting liegt vor. Jeder, der Interesse hat, ist eingeladen, sich ein Exemplar im Einwohnermeldeamt des Rathauses oder im Bürgerbüro Stockdorf zu den üblichen Öffnungszeiten abzuholen. Der Gautinger Ortsplan führt Sie sicher durch die Gemeindestraßen, über die Brücken und Stege und hin zu den Gautinger Sehenswürdigkeiten. Ein kostenloser Service für unsere Bürgerinnen und Bürger! AUS DEM INHALT Ortsplan Gauting........... 1 Tagesordnung GR ........ 2 Bebauungsplan Nr 59A 2 Bebauungsplan 127-3 . 3 Impressum 1 4 Bekanntmachungen Am Dienstag, den 24.03.2015 , 19.30 Uhr, findet Bebauungsplan Nr. 59A/STOCKDORF für ein unmittelbar im Anschluss an die Bürgerfragestun- Sondergebiet zwischen Kraillinger Straße und de im Rathaus Gauting, Großer Sitzungssaal, die Würm: 1. Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in 11. Sitzung Verbindung mit § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch des Gemeinderates statt. (BauGB) 2. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Tagesordnung: Gemeinde Gauting gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB Bürgerfragestunde Abschnitt A – Öffentliche Sitzung Gauting, den 18.03.2015 Feststellung der ordnungsgemäßen La- 1. Der Bauausschuss der Gemeinde Gauting hat in seiner Sitzung am 10.03.2015 über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung (§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 2. Genehmigung des öffentlichen Teils der BauGB) des Bebauungsplans Nr. 59A/ Niederschrift über die 10. Sitzung des GemeindeSTOCKDORF für ein Sondergebiet zwischen rates am 03.03.2015 Kraillinger Straße und Würm beschlossen. 3. Bekanntgabe freigegebener Beschlüsse In Vollzug dieses Beschlusses wurde der Bebau5 Laufende Verwaltungsangelegenheiten ungsplan einschließlich Begründung überarbeitet. Der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom sowie Berichte aus Verbänden 10.03.2015 einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 6 Bericht Helferkreis Asyl, Frau von Maltiz 26. März bis einschließlich 16. April 2015 7 Einrichtung einer „Arbeitsgruppe Haushalt“; während der allgemeinen Dienststunden im Antrag der FDP Fraktion (Drucksache Rathaus Gauting, Bahnhofstr. 7/II. OG Ö 0202) (Bauabteilung), Zimmer 205 8 Verschiedene öffentliche Angelegenheiten erneut öffentlich aus. Außerdem ist eine Ausfertigung im Schaukasten des Bauamts im II. OG ausgehängt und auf der Homepage der Gemeinde Abschnitt B - Nichtöffentliche Sitzung Gauting (www.gauting.de) einsehbar. Verschiedene nichtöffentliche Angelegenheiten. In die Frist fallende allgemein arbeitsfreie Tage, Wenn Beratungspunkte dieser Tagesordnung das also auch Feiertage und andere Tage, an denen zweite Mal verhandelt werden, dann besteht Be- das Rathaus der Gemeinde Gauting geschlossen schlussfähigkeit ohne Rücksicht auf die Zahl der ist, sowie offizielle Ferientage sind für den Fristlauf erschienenen Mitglieder. Hierauf wird aus- unschädlich. drücklich hingewiesen (Art. 47 Abs. 3 GO). Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgeGauting, den 16.03.2015 gebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberückDr. Brigitte Kössinger sichtigt bleiben (§ 4 a Abs. 6 BauGB). Erste Bürgermeisterin 1. dung 2 Bekanntmachungen In diesem Zusammenhang wird auf die Präklusionsregelung des § 47 Abs. 2 a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hingewiesen. Danach ist ein Antrag zu einem Bebauungsplan unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit im vereinfachten/ beschleunigten Verfahren (§ 13 Abs. 2 Nr. 2/§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird. Bebauungsplan Nr. 127-3/GAUTING für einen Teilbereich beidseits der Waldpromenade, Fl.Nr. 1351/2 – Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch) Gauting, den 18.03.2015 Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 10.03.2015 den Bebauungsplan Nr. 127-3/ GAUTING für einen Teilbereich beidseits der Waldpromenade, Fl.Nr. 1351/2 als Satzung beschlossen. Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 BauGB bedürfen Bebauungspläne, die aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sind, keiner Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde. Der Satzungsbe2. Anlässlich der öffentlichen Auslegung des schluss ist somit nach § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 59A/STOCK- ortsüblich bekannt zu machen. DORF für ein Sondergebiet zwischen Kraillinger Straße und Würm wird darauf hingewiesen, dass Der Bebauungsplan einschließlich Begründung liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Zuge dieses Aufstellungsverfahrens eine im Berichtigung des Flächennutzungsplans der GeRathaus Gauting, Bahnhofstr. 7/II. OG meinde Gauting (Bauabteilung), Zimmer 205 gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB für diesen Bereich durchgeführt wird. Die bisher im genehmigten, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Ge- aus und kann dort eingesehen werden. Auf Vermeinde Gauting im Geltungsbereich des Bebau- langen wird über den Inhalt des Bebauungsplans ungsplans als Gewerbegebiet (GE) und Sonderge- Auskunft gegeben. biet Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude (SO) dargestellte Fläche wird nun, entsprechend Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB tritt der Bebauden Festsetzungen im Be-bauungsplan Nr. 59A/ ungsplan mit dieser Bekanntmachung in Kraft. STOCKDORF, als Sondergebiet Verwaltungs-, Forschungs- und Entwicklungszentrum (SO) aus- Nach § 215 Abs. 1 und 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass gewiesen. 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten VerDr. Brigitte Kössinger fahrens- und Formvorschriften, Erste Bürgermeisterin 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorstehen3 den Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a beachtlich sind. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche durch Antrag an den Entschädigungspflichtigen (§ 43 BauGB) im Falle der in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile wird hingewiesen. Ebenso wird hingewiesen auf das nach § 44 Abs. 4 BauGB mögliche Erlöschen der Ansprüche, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Frist von drei Jahren gestellt wird. Dr. Brigitte Kössinger Erste Bürgermeisterin Englische Vorlesestunde für Kinder von 4 - 8 Jahren Freitag, 20. März 2015, 15:00 Uhr Ihr habt Lust, Eure ersten englischen Wörter zu lernen? Dann seid Ihr bei uns genau richtig. Bethan aus England liest englische Bilderbücher vor und übersetzt diese. Eine gute Gelegenheit neue Kinderbücher kennenzulernen und das Gehör für eine andere Sprache zu schulen. One, two, three – hereinspaziert! Eintritt frei. Was ich gerade lese – Buchtipps von Sibylle Maier Samstag, 21. 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