Ausgabe 11/15 vom 18.03.2015

Gemeinde Gauting
Amtsblatt
2. Jahrgang, Nr. 11
18.03.2015
Blickpunkt Gauting
Bekanntmachungen, Satzungen, Verordnungen
Willkommen in Gauting zu Hause im Würmtal
Der Ortsplan 2015 der Gemeinde Gauting liegt
vor.
Jeder, der Interesse hat, ist eingeladen, sich ein
Exemplar im Einwohnermeldeamt des Rathauses
oder im Bürgerbüro Stockdorf zu den üblichen Öffnungszeiten abzuholen.
Der Gautinger Ortsplan führt Sie sicher durch die
Gemeindestraßen, über die Brücken und Stege und
hin zu den Gautinger Sehenswürdigkeiten.
Ein kostenloser Service für unsere Bürgerinnen und
Bürger!
AUS DEM INHALT
Ortsplan Gauting........... 1
Tagesordnung GR ........ 2
Bebauungsplan Nr 59A 2
Bebauungsplan 127-3 . 3
Impressum
1
4
Bekanntmachungen
Am Dienstag, den 24.03.2015 , 19.30 Uhr, findet Bebauungsplan Nr. 59A/STOCKDORF für ein
unmittelbar im Anschluss an die Bürgerfragestun- Sondergebiet zwischen Kraillinger Straße und
de im Rathaus Gauting, Großer Sitzungssaal, die Würm:
1.
Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in
11. Sitzung
Verbindung mit § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch
des Gemeinderates statt.
(BauGB)
2. Berichtigung des Flächennutzungsplans der
Tagesordnung:
Gemeinde Gauting gemäß § 13 a Abs. 2
BauGB
Bürgerfragestunde
Abschnitt A – Öffentliche Sitzung
Gauting, den 18.03.2015
Feststellung der ordnungsgemäßen La- 1. Der Bauausschuss der Gemeinde Gauting hat
in seiner Sitzung am 10.03.2015 über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung (§
13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2
2.
Genehmigung des öffentlichen Teils der
BauGB) des Bebauungsplans Nr. 59A/
Niederschrift über die 10. Sitzung des GemeindeSTOCKDORF für ein Sondergebiet zwischen
rates am 03.03.2015
Kraillinger Straße und Würm beschlossen.
3.
Bekanntgabe freigegebener Beschlüsse
In Vollzug dieses Beschlusses wurde der Bebau5
Laufende
Verwaltungsangelegenheiten ungsplan einschließlich Begründung überarbeitet.
Der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom
sowie Berichte aus Verbänden
10.03.2015 einschließlich Begründung liegt in der
Zeit vom
6 Bericht Helferkreis Asyl, Frau von
Maltiz
26. März bis einschließlich 16. April 2015
7 Einrichtung einer „Arbeitsgruppe Haushalt“;
während der allgemeinen Dienststunden im
Antrag der FDP Fraktion (Drucksache
Rathaus
Gauting,
Bahnhofstr.
7/II.
OG
Ö 0202)
(Bauabteilung), Zimmer 205
8
Verschiedene öffentliche Angelegenheiten erneut öffentlich aus. Außerdem ist eine Ausfertigung im Schaukasten des Bauamts im II. OG ausgehängt und auf der Homepage der Gemeinde
Abschnitt B - Nichtöffentliche Sitzung
Gauting (www.gauting.de) einsehbar.
Verschiedene nichtöffentliche Angelegenheiten.
In die Frist fallende allgemein arbeitsfreie Tage,
Wenn Beratungspunkte dieser Tagesordnung das also auch Feiertage und andere Tage, an denen
zweite Mal verhandelt werden, dann besteht Be- das Rathaus der Gemeinde Gauting geschlossen
schlussfähigkeit ohne Rücksicht auf die Zahl der ist, sowie offizielle Ferientage sind für den Fristlauf
erschienenen Mitglieder. Hierauf wird aus- unschädlich.
drücklich hingewiesen (Art. 47 Abs. 3 GO).
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgeGauting, den 16.03.2015
gebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberückDr. Brigitte Kössinger
sichtigt bleiben (§ 4 a Abs. 6 BauGB).
Erste Bürgermeisterin
1.
dung
2
Bekanntmachungen
In diesem Zusammenhang wird auf die Präklusionsregelung des § 47 Abs. 2 a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hingewiesen. Danach ist ein Antrag zu einem Bebauungsplan unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend
gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2
BauGB) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen
Öffentlichkeit
im
vereinfachten/
beschleunigten Verfahren (§ 13 Abs. 2 Nr. 2/§ 13
a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer
Umweltprüfung aufgestellt wird.
Bebauungsplan Nr. 127-3/GAUTING für einen
Teilbereich beidseits der Waldpromenade,
Fl.Nr. 1351/2 – Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
(Baugesetzbuch)
Gauting, den 18.03.2015
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am
10.03.2015 den Bebauungsplan Nr. 127-3/
GAUTING für einen Teilbereich beidseits der
Waldpromenade, Fl.Nr. 1351/2 als Satzung beschlossen.
Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 BauGB bedürfen Bebauungspläne, die aus dem Flächennutzungsplan
entwickelt sind, keiner Genehmigung durch die
höhere Verwaltungsbehörde. Der Satzungsbe2.
Anlässlich der öffentlichen Auslegung des schluss ist somit nach § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB
Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 59A/STOCK- ortsüblich bekannt zu machen.
DORF für ein Sondergebiet zwischen Kraillinger
Straße und Würm wird darauf hingewiesen, dass Der Bebauungsplan einschließlich Begründung
liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
im Zuge dieses Aufstellungsverfahrens eine
im
Berichtigung des Flächennutzungsplans der GeRathaus
Gauting,
Bahnhofstr.
7/II.
OG
meinde Gauting
(Bauabteilung), Zimmer 205
gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB für diesen Bereich
durchgeführt wird. Die bisher im genehmigten, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich
rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Ge- aus und kann dort eingesehen werden. Auf Vermeinde Gauting im Geltungsbereich des Bebau- langen wird über den Inhalt des Bebauungsplans
ungsplans als Gewerbegebiet (GE) und Sonderge- Auskunft gegeben.
biet Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude
(SO) dargestellte Fläche wird nun, entsprechend Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB tritt der Bebauden Festsetzungen im Be-bauungsplan Nr. 59A/ ungsplan mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
STOCKDORF, als Sondergebiet Verwaltungs-,
Forschungs- und Entwicklungszentrum (SO) aus- Nach § 215 Abs. 1 und 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
gewiesen.
1.
eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3
beachtliche Verletzung der dort bezeichneten VerDr. Brigitte Kössinger
fahrens- und Formvorschriften,
Erste Bürgermeisterin
2.
eine unter Berücksichtigung des § 214
Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften
über das Verhältnis des Bebauungsplans und des
Flächennutzungsplans und
3.
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche
Mängel des Abwägungsvorgangs
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb
eines Jahres seit Bekanntmachung des vorstehen3
den Bebauungsplans schriftlich gegenüber der
Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler
nach § 214 Abs. 2 a beachtlich sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1
BauGB über die fristgerechte Geltendmachung
etwaiger Entschädigungsansprüche durch Antrag
an den Entschädigungspflichtigen (§ 43 BauGB)
im Falle der in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile wird hingewiesen. Ebenso wird hingewiesen auf das nach § 44 Abs. 4
BauGB mögliche Erlöschen der Ansprüche, wenn
der Antrag nicht innerhalb einer Frist von drei Jahren gestellt wird.
Dr. Brigitte Kössinger
Erste Bürgermeisterin
Englische Vorlesestunde für Kinder von 4 - 8
Jahren
Freitag, 20. März 2015, 15:00 Uhr
Ihr habt Lust, Eure ersten englischen Wörter zu
lernen? Dann seid Ihr bei uns genau richtig.
Bethan aus England liest englische Bilderbücher
vor und übersetzt diese. Eine gute Gelegenheit
neue Kinderbücher kennenzulernen und das Gehör für eine andere Sprache zu schulen. One, two,
three – hereinspaziert! Eintritt frei.
Was ich gerade lese – Buchtipps von Sibylle
Maier
Samstag, 21. März 2015, 17:00 Uhr
Buchtipps bei „Was ich gerade lese“
Skurril, anrührend und am Ende bleibt alles offen:
Haruki Murakami „Von Männern die keine Frauen
haben“,
Nachkriegs-Wien – zurückgekehrt aus dem Exil:
Elisabeth De Waal „Donnerstags bei Kanakis“ und
Was macht den Täter zum Täter? Ferdinand von
Schirach „Die Würde ist antastbar“
Öffnungszeiten der Bücherei:
Di, Mi, Do 10-13 und 15-19 Uhr, Fr 12-16 Uhr,
Samstag (ausgenommen Schulferien) 10-12 Uhr
Impressum
Hrsg.: Gemeinde Gauting
Bahnhofstr. 7, 82131 Gauting
Verantwortlich: Dr. Brigitte Kössinger, Erste Bürgermeisterin
Redaktion: Öffentlichkeitsarbeit, Rathaus Gauting
Das Amtsblatt finden Sie auch unter www.gauting.de
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