Die Stadt Pfungstadt informiert lung T: 06159 / 91600 zweimal im Jahr pro Haushalt angemeldet werden. Nachrichten des Bürgermeisters Liebe Pfungstädterinnen und Pfungstädter! Der Frühling ist da, wir alle freuen uns über das gute Wetter und die immer grüner werdende Natur. Man hält sich häufiger draußen auf und nutzt Gärten und Parks intensiver. Dadurch kommt es auch zu gelegentlichen Beschwerden über mangelnde Pflege der städtischen Grünflächen, Müll in Parkanlagen oder auch grillbedingte Rauch- oder Lärmbelästigungen durch die Nachbarschaft. Der Betriebshof ist trotz Personalknappheit mit großem Einsatz aktiv, die Flächen nicht nur in einem verkehrssicheren, sondern auch in einem gepflegten Zustand zu erhalten. Auch viele Bürgerinnen und Bürger tragen mit Patenschaften für allgemeine Grünflächen zum positiven Erscheinungsbild unserer Stadt bei. An dieser Stelle vielen Dank dafür. Verantwortlich für die Grünanlagen und Parks der Stadt ist das Bauamt. Dort ist seit November die Stelle der Landschaftsplanerin (die das Grünflächenmanagement durchführte) nicht besetzt. Im Mai sollte die Stelle nun wieder mit einer qualifizierten Person besetzt werden. Diese hat uns leider im letzten Moment abgesagt, so dass die Suche nach geeignetem Fachpersonal erneut beginnt. Ich teile Ihnen dies mit, damit Sie verstehen, wenn in diesem Bereich das Frühjahr mit einer Vertretungsregelung überbrückt werden muss. Wir alle wünschen uns auch saubere Parkanlagen und für viele von uns gehören Abfallbehältnisse in Parks und auf Spielplätzen auch dazu. Mein Amtsvorgänger hat viele Behältnisse entfernen lassen, da zahlreiche Zeitgenossen diese zur Ablagerung ihres Hausmülls missbraucht haben. Leider gibt es diese unvernünftigen Menschen immer wieder. Auch an den Glascontainerstellplätzen entsorgen viele illegal ihren Hausmüll, Autobatterien oder Elektrogeräte. Sollten Sie Personen dabei beobachten, wie diese an dafür nicht vorgesehenen Orten Müll hinterlassen, dann bitte ich Sie uns dies zu melden. Die Kosten für die Beseitigung illegaler Müllablagerungen tragen wir alle. Illegale Müllentsorgung ist kein Kavaliersdelikt! Gerne kann Sperrmüll bis 4 m³ zur kostenlosen Abholung durch den Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsamm- Amtliche Bekanntmachung der Stadt Pfungstadt Bauleitplanung der Stadt Pfungstadt, Bebauungsplan Gewerbegebiet „Am Breitwieserweg“, 1. Änderung in der Gemarkung Pfungstadt hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Gewerbegebiet „Am Breitwieserweg“, 1. Änderung gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pfungstadt hat in ihrer Sitzung am 23.03.2015 den Bebauungsplan Gewerbegebiet „Am Breitwieserweg“, 1. Änderung, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil zum Bebauungsplan und der Begründung, als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird der Bebauungsplan mit Textteil sowie der Begründung ab sofort zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Der Bebauungsplan kann während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Pfungstadt im Rathaus, Zimmer 210, Kirchstraße 12-14 in 64319 Pfungstadt eingesehen werden. Die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung sind: Montag, Dienstag und Freitag von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr Mittwochsgeschlossen Donnerstag von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes betrifft die Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung, Gemarkung Pfungstadt, Flur 18 Nr. 109, 108, 107, 106, 105, 104, 103, 102, 101, 100 (jeweils teilweise) und Flur 2 286/2 (teilweise). Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist der nachfolgenden Plandarstellung zu entnehmen (strichlierte Umgrenzung, keine maßstäbliche Darstellung): In den kommenden Monaten nutzen viele die milden Temperaturen und halten sich im Garten auf. Oft wird dort auch gegrillt. Auch in unseren Kleingartenanlagen breitet sich häufig der typische Grillgeruch aus. Nicht jeder ist darüber erfreut und starke Rauchentwicklung oder auch Lärm kann in der Tat störend auf die Nachbarschaft wirken. Ich bitte Sie alle daher um ein gewisses Maß an Rücksichtnahme. Anfang März wurde ein Neustart in der Seniorenarbeit durchgeführt und ein Seniorenbeirat gewählt. Monika Hübenbecker hat dort den Vorsitz und ich freue mich, dass sich Menschen ehrenamtlich für die älteren Pfungstädterinnen und Pfungstädter engagieren. Wenn Sie mehr über die Arbeit des Seniorenbeirates wissen, oder die Arbeit unterstützen wollen, nehmen Sie bitte mit dem Sozialamt der Stadt (06157-9880), oder mit Frau Hübenbecker direkt unter [email protected] Kontakt auf. Gewählt wurde am Wochenende auch der Landrat. Wie bei jeder Wahl, so Hinweise: Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass ein Entschädigungsberechtigter Entschädigung verlangen kann, wenn ihm aufgrund der Festsetzungen der Satzung die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile entstanden sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich beim Magistrat der Stadt Pfungstadt beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die oben bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB ist bei der Inkraftsetzung von Satzungen nach dem BauGB auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen nach § 215 Abs. 1 BauGB hinzuweisen. Es wird daher darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Pfungstadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. Mit dieser Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, tritt der Bebauungsplan in Kraft. Pfungstadt, den 22.04.2015 Für den Magistrat der Stadt Pfungstadt Patrick Koch (Bürgermeister) H eimatstube Heimatstube Hahn ahn geöffnet Am kommenden Sonntag, 26. April, ist wieder die Heimatstube Hahn von 14.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Neben der Dauerausstellung kann auch wieder die Sonderausstellung „Hessische Celluloiswarenfabrik Dietz und Böttcher in der Hahnmühle“ besichtigt werden. i Abbildung: räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Breitwieserweg“, 1. Änderung Kerbumzug am Freitag den 11.09.2015 Jetzt schon bewerben - Macht mit! Wir rufen heute schon Vereine, Verbände und Firmen auf sich am diesjährigen Kerbumzug zu beteiligen. Das Anmeldungsformular finden Sie unter: www.pfungstadt.de - Freizeit & Tourismus - Pfungstädter Kerb Geänderte Öffnungszeiten im Bürgerbüro An dem ersten Maiwochenende (1. – 3. Mai 2015) wird im Bürgerbüro Pfungstadt eine Softwareumstellung durchgeführt. Aus diesem Grunde schließt das Bürgerbüro am Donnerstag, 30.04.2015 bereits um 17.00 Uhr und öffnet am Montag, 04.05.2015 erst um 13.00 Uhr. In den ersten Tagen nach der Umstellung kann es noch zu zeitweiligen Einschränkungen kommen und es ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Wir bitten um Ihr Verständnis. haben auch am Sonntag viele Wahlhelferinnen und Helfer dafür Sorge getragen, dass die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt wurde. In 20 Wahlbezirken wurden Stimmzettel ausgegeben, die Stimmabgabe vermerkt und ab 18 Uhr die Stimmen ausgezählt. Auch für die nächste Wahl, die Kommunalwahl am 6. März 2016, werden wieder viele helfende Hände gebraucht und Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht. Wer Interesse hat bei einer Wahl, quasi der Grundsäule unserer Demokratie, mitzuhelfen, bitte ich mit dem Wahlleiter der Stadt Pfungstadt per Email unter [email protected] oder telefonisch unter 06157-9881220 Kontakt aufzunehmen. Allen die mitgeholfen haben die Wahlen in der Vergangenheit ordnungsgemäß durchzuführen und denjenigen, die künftig an dieser Stelle mitmachen danke ich herzlich! Wohnraum in Pfungstadt ist knapp und oft teuer. Die positive Entwicklung im Ballungsraum Rhein-Main, zu dem wir zählen, und der wirtschaftliche Erfolg unserer Region macht sich im Bezug auf Wohnraum leider negativ bemerkbar. Hinzu kommt, dass Sozialer Wohnungsbau seit Jahren immer weniger vom Land Hessen gefördert wird. Immer mehr Wohnungssuchende melden sich beim Sozialamt der Stadt und immer weniger Menschen können wir diesbezüglich helfen. Besonders tragisch ist es, wenn Familien sich an uns wenden, weil ihre Wohnungen z.B. verschimmelt sind, der Vermieter nicht reagiert und die Wohnung aus Gründen der Gesundheitsgefährdung von mir als unbewohnbar erklärt werden muss. Dann sind von jetzt auf gleich ganz normale Familien obdachlos und müssen von der Stadt Pfungstadt untergebracht werden. Sollten Sie über freien Wohnraum verfügen, dann bitte ich Sie diesen bei der Stadt Pfungstadt, [email protected] zu melden, damit wir diesen ggf. vermitteln oder für städtische Zwecke anmieten können. Abschließend möchte ich Sie alle auf die Pfungstadt-APP hinweisen. Diese Applikation für Smart-Phones kann unter www.pfungstadtapp.de heruntergeladen werden. Sie wurde von einer Pfungstädter Firma erstellt und bietet neben Informationen über Ärzte, Gewerbe und Termine in unserer Stadt auch aktuelle Nachrichten oder die Möglichkeit evtl. Mängel (z.B. wenn eine Straßenlaterne nicht mehr funktioniert) direkt und bequem der Stadtverwaltung zu melden. Sicherlich eine interessante Möglichkeit für viele mobil am Geschehen in unserer Stadt teilzuhaben. Viele Grüße Patrick Koch, Bürgermeister Kinder- & Jugendförderung der Stadtteile der Stadt Pfungstadt Die Kinder und Jugendförderung der Stadtteile, unter der Leitung von Matthias Hirt, bietet den dort lebenden Kinder und Jugendlichen vor allem verschiedene Freizeitangebote im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit an. Herr Hirt ist seit August 1992 Jugendpfleger bei der Stadt Pfungstadt und seit April 2010 ausschließlich für die Stadtteile Eschollbrücken / Eich und Hahn zuständig. Unterstützt wird Herr Hirt, der sein Büro im Bürgerheim Eschollbrücken hat, von den nebenamtlichen Mitarbeitern Sandra Neuffer, Ronja Rostock und Stephan Kraft. Wöchentliche Angebote sind der Mädchentreff, der Kindertreff, der Jungentreff und der Jugendtreff in den Jugendräumen in Eschollbrücken und auch in Hahn. Weitere Freizeitangebote wie das „Kinderkino“ oder die „Vorlesestunde mit Tieren“, finden jeweils einmal im Monat statt. Neben den bereits genannten Tätigkeiten organisiert Matthias Hirt Wochenendfreizeiten, Sommerferienaktionen, Herbstferienaktionen, Nachhaltigkeitsprojekte mit den Grundschulen in Eschollbrücken und Hahn, das Nachwuchskünstlerkonzert u. a. Durch die Mitarbeit in der Initiative Kinder- und Jugendarbeit Eschollbrücken / Eich, dem Familientisch Eschollbrücken, sowie der Kooperation mit Vereinen und Institutionen konnten von Herrn Hirt verschiedene Stadtteil-Projekte wie z. B. der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2014, die „Baby-Begrüßung“ und ab 6. Juni das „Repair-Café Pfungstadt Eschollbrücken“ organisiert und durchgeführt werden. Leiter der Kinder- & Jugendförderung Matthias Hirt Weitere Infos zu der Arbeit der Kinder- und Jugendförderung in den Stadtteilen gibt es unter [email protected] oder Tel. 06157 988 1601, sowie unter www.kijufoe-Pfungstadt.de Autorenlesung 24. April 2015 um 19:00 Uhr im Rathaus Eschollbrücken Die Autorin Birgit Diefenbach liest aus ihrem Roman WITCHCRAFT Musikalisch begleitet wird die Lesung von Singer/Songwriter Uwe Schatter www.verlag-kern.de - ISBN: 9783957160-065 - 16,90 Euro Als sich die Amerikanerin Sarah in den mysteriösen Miles verliebt, ahnt sie noch nichts von seinem düsteren Geheimnis. Die unbeschwerte Zeit in Paris geht jäh zu Ende, als Sarah die ganze Wahrheit erfährt. Doch Sarahs Liebe kennt keine Grenzen: Sie will ihrem Miles unbedingt zur Seite stehen – koste es, was es wolle. Der Kampf mit einem übermächtigen Magier beginnt und stellt Sarah vor eine folgenschwere Entscheidung. Diesem spannenden Vampir-Roman kann man sich kaum entziehen. Er steckt voller erschreckender Überraschungen und ist ein Zeugnis der außergewöhnlichen Fantasie der jungen Autorin. Wir freuen uns auf Ihren Besuch Der Eintritt ist frei Eine Veranstaltung des Pfungstädter Stadtmuseums in Zusammenarbeit mit der Pfungstädter Stadtbibliothek Verantwortlich im Sinne des Presserechts (ViSdP): Stadtmarketing Pfungstadt
© Copyright 2024 ExpyDoc