Die Stadt Pfungstadt informiert

Die Stadt Pfungstadt informiert
lung T: 06159 / 91600 zweimal im Jahr
pro Haushalt angemeldet werden.
Nachrichten des Bürgermeisters
Liebe Pfungstädterinnen
und Pfungstädter!
Der Frühling ist da, wir alle freuen
uns über das gute Wetter und die immer grüner werdende Natur. Man hält
sich häufiger draußen auf und nutzt
Gärten und Parks intensiver. Dadurch
kommt es auch zu gelegentlichen Beschwerden über mangelnde Pflege
der städtischen Grünflächen, Müll
in Parkanlagen oder auch grillbedingte
Rauch- oder Lärmbelästigungen durch
die Nachbarschaft. Der Betriebshof ist
trotz Personalknappheit mit großem
Einsatz aktiv, die Flächen nicht nur
in einem verkehrssicheren, sondern
auch in einem gepflegten Zustand zu
erhalten. Auch viele Bürgerinnen und
Bürger tragen mit Patenschaften für
allgemeine Grünflächen zum positiven
Erscheinungsbild unserer Stadt bei.
An dieser Stelle vielen Dank dafür.
Verantwortlich für die Grünanlagen
und Parks der Stadt ist das Bauamt.
Dort ist seit November die Stelle der
Landschaftsplanerin (die das Grünflächenmanagement durchführte) nicht
besetzt. Im Mai sollte die Stelle nun
wieder mit einer qualifizierten Person
besetzt werden. Diese hat uns leider
im letzten Moment abgesagt, so dass
die Suche nach geeignetem Fachpersonal erneut beginnt. Ich teile Ihnen
dies mit, damit Sie verstehen, wenn in
diesem Bereich das Frühjahr mit einer
Vertretungsregelung überbrückt werden muss. Wir alle wünschen uns auch
saubere Parkanlagen und für viele
von uns gehören Abfallbehältnisse in
Parks und auf Spielplätzen auch dazu.
Mein Amtsvorgänger hat viele Behältnisse entfernen lassen, da zahlreiche
Zeitgenossen diese zur Ablagerung
ihres
Hausmülls
missbraucht haben.
Leider gibt es diese unvernünftigen
Menschen
immer
wieder. Auch an den
Glascontainerstellplätzen entsorgen
viele illegal ihren
Hausmüll, Autobatterien oder Elektrogeräte. Sollten Sie
Personen dabei beobachten, wie diese an dafür nicht vorgesehenen Orten
Müll hinterlassen, dann bitte ich Sie
uns dies zu melden. Die Kosten für die
Beseitigung illegaler Müllablagerungen
tragen wir alle. Illegale Müllentsorgung ist kein Kavaliersdelikt! Gerne
kann Sperrmüll bis 4 m³ zur kostenlosen Abholung durch den Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsamm-
Amtliche Bekanntmachung
der Stadt Pfungstadt
Bauleitplanung der Stadt Pfungstadt, Bebauungsplan
Gewerbegebiet „Am Breitwieserweg“, 1. Änderung in der
Gemarkung Pfungstadt
hier:
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für
den Bebauungsplan Gewerbegebiet „Am Breitwieserweg“, 1. Änderung gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pfungstadt hat
in ihrer Sitzung am 23.03.2015 den Bebauungsplan Gewerbegebiet „Am Breitwieserweg“, 1. Änderung, bestehend aus der
Planzeichnung, dem Textteil zum Bebauungsplan und der Begründung, als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird der Bebauungsplan mit Textteil sowie der Begründung ab sofort zu jedermanns Einsicht
bereitgehalten und über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Der Bebauungsplan kann während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Pfungstadt im Rathaus, Zimmer 210, Kirchstraße 12-14 in 64319 Pfungstadt eingesehen
werden. Die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung sind:
Montag, Dienstag und Freitag von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr
Mittwochsgeschlossen
Donnerstag von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr und
von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes betrifft die Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung, Gemarkung
Pfungstadt, Flur 18 Nr. 109, 108, 107, 106, 105, 104, 103,
102, 101, 100 (jeweils teilweise) und Flur 2 286/2 (teilweise).
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist der nachfolgenden Plandarstellung zu entnehmen (strichlierte Umgrenzung, keine maßstäbliche Darstellung):
In den kommenden Monaten nutzen
viele die milden Temperaturen und
halten sich im Garten auf. Oft wird
dort auch gegrillt. Auch in unseren
Kleingartenanlagen breitet sich häufig der typische Grillgeruch aus. Nicht
jeder ist darüber erfreut und starke
Rauchentwicklung oder auch Lärm
kann in der Tat störend auf die Nachbarschaft wirken. Ich
bitte Sie alle daher um
ein gewisses Maß an
Rücksichtnahme.
Anfang März wurde ein
Neustart in der Seniorenarbeit durchgeführt
und ein Seniorenbeirat
gewählt. Monika Hübenbecker hat dort den Vorsitz und ich freue mich,
dass sich Menschen
ehrenamtlich für die
älteren
Pfungstädterinnen und Pfungstädter
engagieren. Wenn Sie mehr über die
Arbeit des Seniorenbeirates wissen,
oder die Arbeit unterstützen wollen,
nehmen Sie bitte mit dem Sozialamt
der Stadt (06157-9880), oder mit Frau
Hübenbecker direkt unter [email protected] Kontakt auf.
Gewählt wurde am Wochenende auch
der Landrat. Wie bei jeder Wahl, so
Hinweise:
Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass ein
Entschädigungsberechtigter Entschädigung verlangen kann,
wenn ihm aufgrund der Festsetzungen der Satzung die in §§
39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile entstanden sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich
beim Magistrat der Stadt Pfungstadt beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren
nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die oben bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des
Anspruches herbeigeführt wird.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB ist bei der Inkraftsetzung von
Satzungen nach dem BauGB auf die Voraussetzungen für
die Geltendmachung der Verletzungen von Verfahrens- und
Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die
Rechtsfolgen nach § 215 Abs. 1 BauGB hinzuweisen. Es wird
daher darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des
Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB
beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215
Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb
eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Pfungstadt unter Darlegung des die Verletzung
begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. §
215 Abs. 1 Satz 1 BauGB gilt entsprechend, wenn Fehler nach
§ 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Mit dieser Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für
Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Pfungstadt, den 22.04.2015
Für den Magistrat der Stadt Pfungstadt
Patrick Koch (Bürgermeister)
H
eimatstube Heimatstube Hahn
ahn
geöffnet
Am kommenden Sonntag, 26. April, ist wieder die
Heimatstube Hahn von 14.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Neben der Dauerausstellung kann auch wieder die Sonderausstellung „Hessische Celluloiswarenfabrik Dietz und Böttcher in der Hahnmühle“
besichtigt werden.
i
Abbildung: räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Gewerbegebiet „Am Breitwieserweg“, 1. Änderung
Kerbumzug am Freitag den 11.09.2015
Jetzt schon bewerben - Macht mit!
Wir rufen heute schon Vereine, Verbände und Firmen
auf sich am diesjährigen
Kerbumzug zu beteiligen.
Das Anmeldungsformular
finden Sie unter:
www.pfungstadt.de
- Freizeit & Tourismus
- Pfungstädter Kerb
Geänderte Öffnungszeiten
im Bürgerbüro
An dem ersten Maiwochenende (1. – 3. Mai 2015) wird
im Bürgerbüro Pfungstadt eine Softwareumstellung
durchgeführt.
Aus diesem Grunde schließt das Bürgerbüro
am Donnerstag, 30.04.2015 bereits um 17.00 Uhr
und öffnet
am Montag, 04.05.2015 erst um 13.00 Uhr.
In den ersten Tagen
nach der Umstellung
kann es noch zu zeitweiligen Einschränkungen kommen und es
ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
Wir bitten um Ihr
Verständnis.
haben auch am Sonntag viele Wahlhelferinnen und Helfer dafür Sorge getragen, dass die Wahl ordnungsgemäß
durchgeführt wurde. In 20 Wahlbezirken wurden Stimmzettel ausgegeben,
die Stimmabgabe vermerkt und ab 18
Uhr die Stimmen ausgezählt. Auch für
die nächste Wahl, die Kommunalwahl
am 6. März 2016, werden wieder viele
helfende Hände gebraucht und Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht.
Wer Interesse hat bei einer Wahl, quasi der Grundsäule unserer Demokratie,
mitzuhelfen, bitte ich mit dem Wahlleiter der Stadt Pfungstadt per Email
unter
[email protected]
oder telefonisch unter 06157-9881220
Kontakt aufzunehmen. Allen die mitgeholfen haben die Wahlen in der
Vergangenheit ordnungsgemäß durchzuführen und denjenigen, die künftig
an dieser Stelle mitmachen danke ich
herzlich!
Wohnraum in Pfungstadt ist knapp
und oft teuer. Die positive Entwicklung im Ballungsraum Rhein-Main, zu
dem wir zählen, und der wirtschaftliche
Erfolg unserer Region macht sich im
Bezug auf Wohnraum leider negativ bemerkbar. Hinzu kommt, dass Sozialer
Wohnungsbau seit Jahren immer weniger vom Land Hessen gefördert wird.
Immer mehr Wohnungssuchende melden sich beim Sozialamt der Stadt und
immer weniger Menschen können wir
diesbezüglich helfen. Besonders tragisch ist es, wenn Familien sich an
uns wenden, weil ihre Wohnungen z.B.
verschimmelt sind, der Vermieter nicht
reagiert und die Wohnung aus Gründen der Gesundheitsgefährdung von
mir als unbewohnbar erklärt werden
muss. Dann sind von jetzt auf gleich
ganz normale Familien obdachlos und
müssen von der Stadt Pfungstadt untergebracht werden. Sollten Sie über
freien Wohnraum verfügen, dann bitte
ich Sie diesen bei der Stadt Pfungstadt,
[email protected]
zu
melden, damit wir diesen ggf. vermitteln oder für städtische Zwecke anmieten können.
Abschließend möchte ich Sie alle
auf die Pfungstadt-APP hinweisen.
Diese Applikation für Smart-Phones
kann unter www.pfungstadtapp.de
heruntergeladen werden. Sie wurde
von einer Pfungstädter Firma erstellt
und bietet neben Informationen über
Ärzte, Gewerbe und Termine in unserer Stadt auch aktuelle Nachrichten
oder die Möglichkeit evtl. Mängel (z.B.
wenn eine Straßenlaterne nicht mehr
funktioniert) direkt und bequem der
Stadtverwaltung zu melden. Sicherlich
eine interessante Möglichkeit für viele
mobil am Geschehen in unserer Stadt
teilzuhaben.
Viele Grüße
Patrick Koch, Bürgermeister
Kinder- & Jugendförderung
der Stadtteile der Stadt Pfungstadt
Die Kinder und Jugendförderung der
Stadtteile, unter der Leitung von Matthias Hirt, bietet den dort lebenden Kinder
und Jugendlichen vor allem verschiedene Freizeitangebote im Rahmen der
offenen Kinder- und Jugendarbeit an.
Herr Hirt ist seit August 1992 Jugendpfleger bei der Stadt Pfungstadt und seit
April 2010 ausschließlich für die Stadtteile Eschollbrücken / Eich und Hahn
zuständig. Unterstützt wird Herr Hirt,
der sein Büro im Bürgerheim Eschollbrücken hat, von den nebenamtlichen
Mitarbeitern Sandra Neuffer, Ronja Rostock und Stephan Kraft.
Wöchentliche Angebote sind der
Mädchentreff, der Kindertreff, der
Jungentreff und der Jugendtreff in den
Jugendräumen in Eschollbrücken und
auch in Hahn. Weitere Freizeitangebote
wie das „Kinderkino“ oder die „Vorlesestunde mit Tieren“, finden jeweils einmal
im Monat statt. Neben den bereits genannten Tätigkeiten organisiert Matthias Hirt Wochenendfreizeiten, Sommerferienaktionen,
Herbstferienaktionen,
Nachhaltigkeitsprojekte mit den Grundschulen in Eschollbrücken und Hahn,
das Nachwuchskünstlerkonzert u. a.
Durch die Mitarbeit in der Initiative Kinder- und Jugendarbeit Eschollbrücken /
Eich, dem Familientisch Eschollbrücken,
sowie der Kooperation mit Vereinen und
Institutionen konnten von Herrn Hirt
verschiedene Stadtteil-Projekte wie z.
B. der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2014, die „Baby-Begrüßung“ und
ab 6. Juni das „Repair-Café Pfungstadt
Eschollbrücken“ organisiert und durchgeführt werden.
Leiter der Kinder- & Jugendförderung Matthias Hirt
Weitere Infos zu der Arbeit der Kinder- und
Jugendförderung in den Stadtteilen gibt
es unter [email protected]
oder Tel. 06157 988 1601, sowie unter
www.kijufoe-Pfungstadt.de
Autorenlesung
24. April 2015 um 19:00 Uhr
im Rathaus Eschollbrücken
Die Autorin
Birgit Diefenbach
liest aus ihrem
Roman
WITCHCRAFT
Musikalisch begleitet wird die
Lesung von
Singer/Songwriter Uwe Schatter
www.verlag-kern.de - ISBN: 9783957160-065 - 16,90 Euro
Als sich die Amerikanerin Sarah in den mysteriösen Miles verliebt, ahnt sie noch nichts von seinem
düsteren Geheimnis. Die unbeschwerte Zeit in Paris geht jäh zu Ende, als Sarah die ganze Wahrheit
erfährt. Doch Sarahs Liebe kennt keine Grenzen: Sie will ihrem Miles unbedingt zur Seite stehen –
koste es, was es wolle. Der Kampf mit einem übermächtigen Magier beginnt und stellt Sarah vor eine folgenschwere Entscheidung.
Diesem spannenden Vampir-Roman kann man sich kaum entziehen. Er steckt voller erschreckender
Überraschungen und ist ein Zeugnis der außergewöhnlichen Fantasie der jungen Autorin.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch
Der Eintritt ist frei
Eine Veranstaltung des Pfungstädter Stadtmuseums in Zusammenarbeit mit der Pfungstädter Stadtbibliothek
Verantwortlich im Sinne des Presserechts (ViSdP): Stadtmarketing Pfungstadt