Mitteilungsblatt Amtliches Mitteilungsblatt der Ortsverwaltung Auenheim Auenheim Nr. 01/02/2015 Donnerstag, 8. Januar 2015 Allen Einwohnern wünschen wir ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2015. Verlag & Anzeigen: ANB Reiff-Verlagsgesellschaft & Cie GmbH, Marlener Str. 9, 77656 Offenburg, Tel. 07 81/ 504-14 55, Fax 504-14 69 Herausgeber und verantwortlich für den redaktionellen Teil: Der Ortsvorsteher Auenheim Telefon 0 78 51 / 42 08 Fax 0 78 51 / 31 70 [email protected] Musikverein „Harmonie“ Auenheim Am Samstag, 17.01.2015 sammelt der Musikverein ab 8.30 Uhr Altpapier. Wir sammeln Zeitungen, Prospekte, Kataloge, Hefte, Bücher und Kartonagen. Bitte legen Sie das Altpapier gebündelt oder in Kartons an den Straßenrand. Wer keine Möglichkeit zur Lagerung besitzt, darf sich gerne bei mir melden. Doris Heilig, Tel. 07851/955288. Der Erlös wird für unsere Jugendarbeit verwendet. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Ihr Musikverein Auenheim Liebe Bürgerinnen und Bürger Bitte beachten Sie den Winterdienstplan. Ihre Autos sollten an Tagen, an denen Schnee fällt, nicht auf den gekennzeichneten Straßen parken. Bitte stellen Sie, Ihr auf der Straße abgestelltes Fahrzeug rechtzeitig weg, damit der Räumdienst einwandfrei die Straßen von Glätte und Schnee befreien kann. Dies erfolgt im Interesse aller Bürger. Auenheim Legende Winterdienst 2014 / 2015 Stufe 1 (rot) Stufe 2 (grün) Radwege Straßenmeisterei Offenburg / Achern Geh.-/Überwege / Liegenschaften Stadt-Kehl Tiefbau-GrünflächenBetriebshof Winterdienst Planung: Auenheim M. 1:500 20.11.2014.Bü Donnerstag, 8. Januar 2015 Mitteilungsblatt Auenheim Amtliche Mitteilungen Wichtige Telefonnummern – Öffnungszeiten Notruf Polizei Notruf Feuerwehr/Rettungsdienst Liebe Auenheimerinnen und Auenheimer, 110 112 2014 ist viel passiert. Unter anderem hat Kehl einen neuen OB und Auenheim eine neue Ortsvorsteherin. Die Wahlen haben zu einer neuen Konstellation im Ortschaftsrat geführt. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an die ehemaligen Ortschaftsräte Rainer Dohle, Volker Heidt, Ralf Baumert und Werner Müll für ihr Engagement und ihre Arbeit in und für Auenheim. Ärztlicher Notfalldienst am Wochenende (Fr. 19:00 Uhr bis Mo. 7:00 Uhr) und an Feiertagen 0180 5 19292-460 Krankentransporte Ortenau Klinikum Achern Ortenau Klinikum Oberkirch 0781/19222 07841-7000 07802-8010 Es wird wohl noch einige Zeit dauern, bis ich in allen Bereichen meiner neuen Tätigkeit sicher sein kann, aber ich bin auf einem guten Weg und habe einen sehr guten und engagierten Ortschaftsrat und eine gut funktionierende Ortsverwaltung. Zahnärztliche Notrufnummer 0180 3 22255511 Themen seit meinem Amtsantritt gab es viele, wie z. B. die Mittelanmeldung für den Doppelhaushalt 2015/16, Sporthallendachsanierung, Einstellung unseres Jugendkellerleiters, Eschentriebsterben, Runder Tisch Umwelt, Eröffnung unseres Einzelhandelsmarktes, Zustand unseres Kindergartengebäudes, Anfragen Gewerbegebiet Auenheim-Süd, Verpachtungen und vieles mehr…Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie zahlreich zur Bürgerversammlung am Freitag, 30. Januar in den Bürgersaal kommen würden. Hier werde ich – auch mit Bildmaterial – das vergangene Jahr Revue passieren lassen und einen Ausblick auf 2015 bieten. Und im Anschluss bleibt noch Zeit, gemeinsam über Vergangenes und Kommendes zu sprechen. Ich freue mich auf Ihr Kommen! Apothekennotdienst am Wochenende Sa.: Hanauerland-Apotheke, Kehl 07851/2342 So.: Storchen-Apotheke, Sundheim 07851/2441 Tierärztlicher Bereitschaftsdienst Tierarztpraxis Dr. Grommelt Kehl-Kork, Im Junkerörtel 4A 07851/8865830 0172/3473005 Tierärztl. Klinik Dr. Möhnle, Kehl, Hauptstr. 186 07851/76278 0172/9402551 Grüngutannahmestelle Nicht nur am Flughafen in Berlin gibt es Probleme mit dem Brandschutz. Auch in unserem ev. Kindergarten in Auenheim mussten wir uns im vergangenen Jahr mit dem Brandschutz befassen. Die notwendigen Maßnahmen sind zum größten Teil umgesetzt worden. Jetzt geht es darum, dass wir uns gemeinsam - mit Träger, Stadt, Elternbeirat und Leitung - um die Zukunft unseres Kindergartens Gedanken machen. Hier werden wir in einer Arbeitsgruppe die verschiedenen Möglichkeiten zusammentragen, ausarbeiten und gemeinsam entscheiden, welchen Weg wir gehen möchten bzw. müssen. Dass Handlungsbedarf herrscht ist uns allen klar. Und bleiben wir beim Brandschutz: In der Grundschule wird 2015 ein zweiter Fluchtweg gebaut mit gleichzeitiger, schon lange notwendiger Toilettensanierung. Der Umbau des Farrenstalls soll dieses Jahr endlich in Angriff genommen werden. Für die Flachdachsanierung des Sporthallendachs mussten die dafür in 2014 vorgesehenen Mittel in Anspruch genommen werden. Wir hoffen natürlich alle, dass die Arbeiten an der Sporthalle zügig vorankommen werden, damit die Nutzung wieder gewährleistet ist. Außerdem wird in diesem Jahr mit dem 2. Bauabschnitt der Rathaussanierung begonnen. Die Arbeiten sind für 2015/16 eingeplant, wobei auch endlich die Fenster des Bürgersaals ausgetauscht werden sollen. Der Spielplatz am Turnplatz wird in diesem Frühjahr mit neuen Spielgeräten bestückt. Für die Jugendlichen wird der "Rote Platz" am Sportplatz zum Käfigbolzplatz umgestaltet. Ebenso wird es dort ein Feld mit Basketballkorb geben. Im Schwimmbad wird der Bereich zwischen mittlerem Becken und Kleinkinderschwimmbecken neu gestaltet. Auch werden die Toiletten in diesem Bereich renoviert und mit einer Behinderten gerechten Toilette inkl. Dusche ausgestattet. Eine Querungshilfe für die Freiburgerstr. am südlichen Ortseingang ist geplant. Unser Friedhof soll durch eine Stelenanlage erweitert werden. Außerdem sind wir mit der Stadt im Gespräch, ob eine Umgestaltung des Alten Friedhofs Samstags von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 16.00 bis 17.00 Uhr. Während der Sommerzeit: zusätzlich Mittwochs von 18.00 bis 19.00 Uhr. Ortsverwaltung Auenheim Tel. 07851/4208 Ortsvorsteherin: Sanja Tömmes Fax: 07851/3170 E-Mail: [email protected] Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr Montag 14.00 - 17.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr Freitag 07.30 - 13.00 Uhr Freibad Grundschule Kindergarten Tel. 07851/5662 Tel. 07851/78220 Tel. 07851/72220 Jugendkeller Tel. 07851/481784 Sporthalle Auenheim Tel. 07851/5921 Notfälle/Störungen Wasser Strom Straßenlampen Gas Tel. 07851/88-1640 Tel. 07821/2800 Tel. 07851/912811 Tel. 01802/767767 4 Donnerstag, 8. Januar 2015 Mitteilungsblatt Auenheim in einen "Friedpark" möglich ist. Ich freue mich persönlich sehr über unseren Verein Dorfgemeinschaft Auenheim: Hier werden wir uns gezielt – wie der Name schon sagt – um die Gemeinschaft in unserem Dorf kümmern. Jeder, der Lust hat mitzuwirken, ist herzlich willkommen. Ich hatte im vergangenen Jahr schon viele Gelegenheiten mit den Bürgerinnen und Bürgern zu sprechen und würde mich freuen, wenn wir dies in 2015 fortführen könnten. Durch gut funktionierende Kommunikation kann man vieles bewegen. Ich wünsche Ihnen für das kommende Jahr vor allem Gesundheit, Freude am Leben und viel Glück. Herzliche Grüße Sanja Tömmes Ortsvorsteherin Drückjagd im Korker Wald Am kommenden Samstag, den 10.1.2015 findet im Korker Wald eine revierübergreifende Drückjagd statt. Um die Jagd nicht zu stören und zur eigenen Sicherheit ist an diesem Tag der Wald ganztägig gesperrt. ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Betr.: - Bebauungsplan "Auenheim-Süd" in Kehl-Auenheim, 8. Änderung hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) BPlan "Auenheim-Süd" in Kehl-Auenheim, 8. Änderung Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres gestellt ist, wird hingewiesen. Der Gemeinderat der Stadt Kehl hat am 17.12.2014 in öffentlicher Sitzung die o.g. Bebauungspläne gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und die Örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO, jeweils i.V.m. § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg und jeweils in der zum Satzungsbeschluss gültigen Fassung, als Satzung beschlossen. Die o.g. Bebauungspläne und die zugehörigen Örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO treten gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften oder eine gemäß § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung von Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, sowie Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzungen nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Kehl geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Jedermann kann die o.g. Bebauungspläne einschließlich der Begründung inkl. Umweltbericht bei der Stadtverwaltung Kehl – Stadtplanung, Rathaus II, Herderstraße 3, EG, Zi. 508 während der Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Der Geltungsbereich der o.g. Bebauungspläne ist im jeweils abgedruckten Lageplan dargestellt: Ihr Ansprechpartner für private Anzeigen: Für gewerbliche Anzeigen und Beilagen: ANB-Reiff Verlag, Marlener Straße 9, 77656 Offenburg Telefon: 07 81 / 5 04-14 55, Telefax: 07 81 / 5 04-14 69 E-Mail: [email protected] Frau Elke Steinhagen Telefon: 07 81 / 6 39 96 33 Telefax: 07 81 / 6 39 96 34 E-Mail: [email protected] Zustellprobleme und Aboservice: 0 800/ 5 13 13 13 (kostenlos), [email protected] Anzeigenschluss: Dienstag, 17.00 Uhr 5 Donnerstag, 8. Januar 2015 Mitteilungsblatt Auenheim Gemeindezusammenkünfte von Jehovas Zeugen Kehl Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Kehl, den 07.01.2015 Rastatterstr. 3 a, Kehl-Bodersweier So. 11.01. 09.30 Uhr öffentlicher biblischer Vortrag: “ Was Gottes Herrschaft für uns bewirken kann“ 10.15 Uhr Besprechung des Wachtturms: „Warum wir ‚heilig’ sein müssen“ Vetrano, Oberbürgermeister Evangelische Freikirche Gospelhouse Kehl Ausstellungsbesuch mit Führung im Hanauer Museum 77694 Kehl, Graudenzerstraße 7, www.gospelhouse.de Tel.07851-885558 Bürozeiten: Di. – Do. 9.00 Uhr – 12.30 Uhr „Auf Leben und Tod“ – Kehl und der 1. Weltkrieg Am 09.01.2015, 17.00 Uhr findet eine Führung mit Frau Dr. Ute Scherb im Hanauer Museum, Friedhofstr. 5 in Kehl statt. Die Ortsverwaltung nimmt noch kurzfristig für 10 Personen Anmeldungen unter 07851/4208 entgegen. So. 11.01. 10.00 Uhr Gottesdienst und Kinder-Ausflug (Kiddy-Dome / Schutterwald); Predigt: Pastor Karl Oppermann 14.30 Uhr Gottesdienst in französischer Sprache im Gospelhouse Landratsamt Ortenaukreis Hinweis des Veterinäramts zur Geflügelpest Das Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, weist darauf hin, dass ab dem 28. Dezember 2014 Enten und Gänse nur aus dem Bestand verbracht werden dürfen, wenn sie innerhalb eines Zeitraumes von sieben Tagen vor dem Verbringen auf Geflügelpest (hochpathogenes aviäre Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7) untersucht worden sind. Die Proben sind über einen kombinierten Rachen- und Kloakentupfer zu entnehmen. Ergänzend wird auf die Eilverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (Geflügelverbringungsbeschränkungsverordnung) vom 22. Dezember 2014 verwiesen. Diese ist auch auf der Homepage des Landratsamtes Ortenaukreis unter www.ortenaukreis.de einsehbar. Vereine/ Veranstaltungen Turnverein Auenheim Trainingsbeginn Die Trainingsstunden von Wilma Kimmer beginnen nach den Ferien, am Mittwoch, 07.01.2015 zur gewohnten Zeit. Kirchliche Mitteilungen DRK Ortsverein Auenheim Am Mittwoch, 14. Januar findet unser erster Seniorennachmittag im Jahr 2015 statt. Wir treffen uns um 14.30 Uhr im alten Rathaus. Also bis dann euer DRK-Seniorenbetreuungsteam. Ev. Pfarramt Auenheim, Freiburger Str. 14, Tel. 07851/2064, Bürozeiten: Di. 15.30-18.00 Uhr und Donnerstag 9-11 Uhr Die Vertretung für Bestattungen, Trauungen und Taufen hat Pfarrer Heino Pönitz, Tel. 07851- 89 81 82. So. 11.01. 10.00 Uhr Gottesdienst (Pfr. i.R. Heino Pönitz) Mo. 12.01. 19.30 Uhr Kirchengemeinderatsitzung Di. 13.01. 20.00 Uhr Kirchenchorprobe (Feuerwehrhaus) Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern alles Gute für das Jahr 2015. Konfirmanden bitte vereinbarte Termine beachten. 6 Donnerstag, 8. Januar 2015 Mitteilungsblatt Auenheim Kreisdiakonieverein Ortenaukreis e.V. Der Gesangverein beginnt mit seinen Proben wieder am Mittwoch 14. Januar. Probenbeginn wie bekannt Singing People um 19.00 Uhr, der Gemischte Chor um 20.15 Uhr. Sicher haben Sie sich auch für das neue Jahr Vorsätze gemacht, wie wäre es mit Singen? Kommen Sie zu uns und schnuppern herein, wir freuen uns und sagen bis Mittwoch. Informationsveranstaltung zur Rechtlichen Betreuung als Ehrenamt Die Rechtliche Betreuung ist ein bedeutendes Ehrenamt. Ein Großteil der Betreuungen in Deutschland wird von Familienangehörigen geführt. Es gibt aber auch Menschen, die sich für Personen engagieren, die keine Angehörigen haben, welche die Rechtliche Betreuung übernehmen können. Für Menschen, die sich für andere engagieren möchten, bietet der Kreisdiakonieverein am Mittwoch, 21. Januar 2015, von 18.00 – 19.30 Uhr einen Infoabend in den Räumlichkeiten des Diakonischen Werkes Kehl (Ehrmannstraße 16) an. Bei der rechtlichen Betreuung geht es um Unterstützung in finanziellen und behördlichen Angelegenheiten, um Mitwirkung bei medizinischen Entscheidungen und um den Kontakt mit Pflegediensten oder Einrichtungen von Menschen, die ihre Angelegenheiten aufgrund von Behinderung oder Krankheit nicht mehr regeln können. Rechtliche Betreuer erhalten eine jährliche Aufwandspauschale von 399 Euro. Weitere Informationen zum Engagement beim Kreisdiakonieverein oder zur Rechtlichen Betreuung bei Mario Herrmann unter 0781/9222-0 (E-Mail: [email protected]) oder im Internet: www.diakonie-ortenau.de Fußballverein Auenheim Sean Treacy Band Live beim FVA Dem FVA ist es erneut gelungen die Sean Treacy Band für ein Live-Konzert zu gewinnen. Die Jungs mit ihrem charismatischen Frontmann Sean werden unser Sporthisl wie jedes Jahr wieder rocken! Termin ist dieses Jahr Freitag, 27.02.2015 ab 20 Uhr. Karten sind wie immer nur in begrenzter Stückzahl zu haben aufgrund des limitierten Platzangebots. Kartenpreis pro Stück 10 € unter 017655141302 oder per mail unter [email protected] Seniorenresidenz Kinzigallee Mehr Geld für Pflegebedürftige und verbesserte Leistungen der Pflegeversicherung Informations-Veranstaltung am 10. Februar 2015 um 18.00 Uhr in der Seniorenresidenz Kinzigallee Kehl, Oberländerstraße 25 Am 01. Januar 2015 trat das Erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft und mit ihm zahlreiche Verbesserungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Wir stärken Deutschlands größten „Pflegedienst“: die Angehörigen - äußert Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe - denn pflegende Angehörige, Nachbarn und Ehrenamtliche leisten einen unverzichtbaren gesellschaftlichen Beitrag. Insgesamt steigen die meisten Leistungssätze der Pflegeversicherung um 4 %. So erhöht sich um Beispiel das Pflegegeld in Pflegestufe 1 von bisher 235 Euro auf 244 Euro. Die Pflegesachleistungen in Pflegestufe 1 erhöhen sich von bisher 450 Euro auf 468 Euro, Pflegehilfsmittel werden in Höhe von 40 Euro im Monat übernommen, bisher waren es 32 Euro. Darüber hinaus können seit 01. Januar 2015 erstmals dementiell erkrankte Personen ohne Pflegestufe Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen, gleichfalls Leistungen der Tagespflege zusätzlich zum Pflegegeld. Über die umfangreichen Verbesserungen referiert Josef Grass; Pflegeteamleiter der AOK Südlicher Oberrhein am Dienstag, 10. Februar 2015 um 18.00 Uhr in der Seniorenresidenz Kinzigallee in Kehl, Oberländerstraße 25. Im Anschluss der Veranstaltung werden gerne auch Einzelfragen von Alexander Hill, Pflegedienstleiter avendi mobil, beantwortet. Der Vortrag ist kostenfrei. Aus organisatorischen Gründen wird um telefonische Anmeldung gebeten unter 07851/939-0 oder per Mail an [email protected] Freizeittreff Bodersweier Zumba Freizeittreff Bodersweier bietet weiteren Zumba-Kurs von Januar bis April 2015 an. Wie die letzten zwei Jahre bietet der FT Bodersweier wieder einen Zumba Kurs an. Ab Donnerstag, den 15. Januar bis 22. April 2015 veranstaltet der FT Bodersweier einen 10-wöchigen Zumba-Fitness-Kurs in der Festhalle Bodersweier. Jeweils donnerstags von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Die Kursgebühr beträgt für Vereinsmitglieder 25 Euro, für Nichtmitglieder 40 Euro. Es sind noch Plätze frei. Anmeldung und Info bitte bei: Thomas Kirchhofer (1. Vorstand) unter [email protected] oder Tel. 0152 - 29558470 Museum Rheinau Sonderausstellung im Museum Rheinau 150 Jahre Schiffswerft Karcher – Die Geschichte eines Freistetter Familienunternehmens Seit nunmehr 150 Jahren besteht das im Jahre 1864 gegründete Familienunternehmen. Seine Anfänge hatte die Schiffswerft im Bereich der heutigen Rund-Mühle in der Mühlenstraße in Freistett. An ihrem heutigen Platz ist sie den meisten Besuchern Rheinaus bekannt. Genießt man doch vom nahegelegenen Rheindamm aus die gute Sicht und gute Luft. Manch einer weiß sicherlich nicht, dass im heutigen Hafenbecken, an welchem man achtlos vorbeischlendert, die „zweite Schiffswerft“ unter Wasser liegt. Dies hatte der Bau der Staustufe am Rheinübergang Rheinau-Gambsheim notwendig gemacht. In einer sehenswerten Ausstellung können Sie historische Aufnahmen von den Anfängen in der Mühlenstraße bis zum heutigen Werftgelände betrachten. Kommen Sie vorbei, der Ausflug in das Rheinauer Museum wird sich lohnen. Öffnungszeiten des Museums: Sonntags, zw. 14.00 und 17.00 Uhr. Sonderführungen auf Anfrage unter der Telefonnummer 07844 47623 (ab 17.00 Uhr) oder per Mail an: [email protected] Sie haben Fragen zu Ihrem Abonnement? Kontaktieren Sie uns gebührenfrei unter 7 0 800 / 5 13 13 13 Donnerstag, 8. Januar 2015 Mitteilungsblatt Auenheim am 1. Januar 2015 „der Sack zu“ sei. Das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium (MLR) hat nunmehr in einem Beitrag klarstellende Hinweise im Sinne der Landwirte gegeben. Zur Präzisierung des Problems in FFH-Gebieten hat der BLHV dem MLR die Frage übermittelt, ob das Land den betreffenden Bewirtschafter auch in FFH-Gebieten die Gewissheit biete, eine Genehmigung ohne Auflagen für die Umwandlung von neu entstehendem Dauergrünland zu erhalten. Eine Antwort steht aus. Greening-pflichtige Betriebe haben Folgendes zu beachten: • Für neu entstehendes Dauergrünland kann eine Umwandlungserlaubnis ohne Verpflichtung zu Neuansaat erteilt werden. • Für bestehendes normales Dauergrünland kann ebenfalls eine Genehmigung erteilt werden, allerdings wird regelmäßig eine Ersatzanlage von Dauergrünland gefordert. • In FFH-Gebieten bestehendes Dauergrünland unterliegt ab 1. Januar einem absoluten Umwandlungsverbot. Diese neuen EU-rechtlichen Greening-Auflagen sind ab 2015 zusätzlich zum bisherigen Landesrecht zu beachten. Beispiele: Ein Greening-pflichtiger Landwirt hat vorüber drei Monaten eine 20-Ar-Anzeige nach LLG zur Umwandlung von Dauergrünland eingereicht. Dann kann er dies im FFH-Gebiet letztmalig bis zur Jahresfrist umsetzen. Ähnlich ist es auch bei bereits genehmigten Erstaufforstungen auf Grünland im FFHGebiet. Sonstige Mitteilungen Mitteilungen Landratsamt Ortenaukreis Selbsthilfegruppe „von Gewalt betroffenen Frauen“ hat sich gegründet Laut einer repräsentativen Studie des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema „Gewalt gegen Frauen“ haben 40% der Frauen in Deutschland seit ihrem 16. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt und 42% der Frauen psychische Gewalt (Einschüchterung, Drohungen, Verleumdungen, usw.) erlebt; 25% der Frauen haben Gewalt durch den aktuellen oder früheren Lebenspartner erfahren. Neben den körperlichen Verletzungen tragen betroffene Frauen multiple psychische Folgebeschwerden, wie Schlafstörungen, Depressionen, erhöhte Ängste, u.ä. davon. Nicht selten geht das Vertrauen in sich und die Menschen im Umfeld verloren. Eine große Zahl spricht bzw. kann mit niemanden über das Erlebte sprechen. „Es gibt gute, aber meiner Meinung nach immer noch nicht genügend oder zu wenig passende Angebote für misshandelte Frauen“, so eine Betroffene. „Es ist einfach etwas anderes, sich mit Menschen zu unterhalten, die gleiche oder ähnliche Erfahrungen gemacht haben und genau wissen, wie ich mich fühle.“ Seit kurzem hat sich auf Initiative von Betroffenen im Ortenaukreis eine Selbsthilfegruppe gegründet. Sie bietet unter anderem die Möglichkeit, im geschützten Kreis Erfahrungen auszutauschen, gemeinsam nach Alternativen oder „Lösungen“ zu suchen, sich gegenseitig zu unterstützen oder gemeinsam etwas zu unternehmen. Interessentinnen sind herzlich willkommen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen unter der Telefonnummer 0781/805-9771. Bildungszentrum Offenburg Yoga - Körper und Seele im Einklang Vormittagskurs Wer sehnt sich nicht nach innerer Ruhe, Kraft für den Alltag, lebendiger Lebensfreude und einem guten Körpergefühl. Wenn nicht nur der Körper, sondern auch die Seele „ausgebrannt" und blockiert ist, kann Yoga helfen, wieder in Fluss zu kommen. Ein gezieltes, stressreduzierendes Yoga mit ausgleichenden Yogaübungen, stimmungsvollen Texten, Tiefenentspannung und stärkender Meditation können Körper, Geist und Seele neu beleben. Sechs Termine: ab Donnerstag, 15.01., 9.00 – 10.30 Uhr Leitung: Alexandra Börsig Kosten: 60,00 Euro Anmeldung und Ort: Bildungszentrum Offenburg, Kath. Zentrum St. Fidelis, Straßburger Str. 39, 77652 Offenburg, Tel. 0781 9250-40, www.bildungszentrum-offenburg.de BLHV Geschäftsstelle Achern Am 20. Januar 2015 findet in der Lindenfeldhalle, NeuriedDundenheim von 9.30 bis 16.00 Uhr zum Thema „AckerbauPraxis in Zeiten von Greening, Mais und passenden Leguminose“ eine Veranstaltung statt. Anmeldung bis 16. Januar 2015. Der Programmablauf hängt an der Ortsverkündungstafel aus. Öffentlicher Aushang BLHV Dauerbrache-Äcker werden Dauergrünland Die Nachricht vom bevorstehenden Ackerstatus-Entzug zum Jahreswechsel hat in Baden-Württemberg Irritationen ausgelöst. Ackerbrachen können den Fünfjahreszeitraum nicht brechen. Bei länger als fünf Jahre dauernder Brache werden Äcker zu Dauergrünland. Dies hatte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bei einer Sitzung beim Deutschen Bauernverband deutlich gemacht. Deutschland lasse sich dabei von der Auslegung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Entstehen von Dauergrünland bei langjährigem Anbau von Acker-Grünfutter leiten. Nachdem das BMEL schon Anfang September unmissverständlich dargelegt hatte, dass für die Dauergrünland-Erhaltungspflicht von Greening in FFH-Gebieten der Stichtag 1. Januar 2015 gelten soll, hatte das BMEL in einer weiteren Sitzung Anfang Dezember auf Nachfrage des BLHV bestätigt, dass für langjährige Ackerstilllegungen und Ackerfutterflächen BLHV Achern Programmablauf der Veranstaltung vom 16.01.2015. vhs Kehl informiert Folgende Kurse sind in den nächsten Wochen geplant Aquafitness Kurs 3.0249 KE Mittwoch, 14. Januar, 9.00 − 9.45 Uhr, 9 Vormittage Kehl, Hallenbad, Haydnstraße 5 Tai Ji und Qi Gong – Aufbaukurs Kurs 3.0114 KE Mittwoch, 14. Januar, 19.30 − 21.00, 8 Abende Kehl, Kindertagesstätte Vogesenallee, R.-Wagner-Str.107 8 Donnerstag, 8. Januar 2015 Mitteilungsblatt Auenheim Französisch A1 (1. Jahr) Kurs 4.0802 KE Mittwoch, 14. Januar, 18.30 − 20.00 Uhr, 25 Abende Kehl, Wirtschaftsgymnasium, Iringheimer Straße 18, Raum L 004 Zumba® Kurs 3.0240 KE Montag, 19. Januar, 17.30 − 18.30 Uhr, 9 Abende Qi Gong in der Mittagspause Kurs 3.0111 KE Dienstag, 20. Januar, 12.15 − 13.00 Uhr, 8 Mittage Kehl, KT-Halle, Oberländerstraße 11, Gymnastikraum bodyART® Kurs 3.0218 KE Dienstag, 20. Januar, 17.30 − 18.30 Uhr, 9 Abende Kehl, Wilhelmschule, Hauptstraße 121, Turnhalle Nähere Informationen und Anmeldung zu den Kursen in der vhs Geschäftsstelle Kehl, Centrum am Markt, Marktstraße 3, Tel: 07851 3222, Fax: 07851 958747, E-Mail: [email protected] oder www.vhs-ortenau.de/kehl. 9
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