Aktuelles Mitteilungsblatt - Stadt Kehl

Mitteilungsblatt
Amtliches Mitteilungsblatt
der Ortsverwaltung
Auenheim
Auenheim
Nr. 01/02/2015
Donnerstag, 8. Januar 2015
Allen Einwohnern
wünschen wir ein gesundes,
glückliches und
erfolgreiches Jahr 2015.
Verlag & Anzeigen: ANB Reiff-Verlagsgesellschaft & Cie GmbH, Marlener Str. 9, 77656 Offenburg, Tel. 07 81/ 504-14 55, Fax 504-14 69
Herausgeber und verantwortlich für den redaktionellen Teil: Der Ortsvorsteher
Auenheim
Telefon 0 78 51 / 42 08
Fax 0 78 51 / 31 70
[email protected]
Musikverein „Harmonie“ Auenheim
Am Samstag, 17.01.2015
sammelt der Musikverein
ab 8.30 Uhr Altpapier.
Wir sammeln Zeitungen,
Prospekte, Kataloge,
Hefte, Bücher und
Kartonagen. Bitte legen
Sie das Altpapier
gebündelt oder in
Kartons an den
Straßenrand.
Wer keine Möglichkeit zur Lagerung besitzt, darf sich gerne bei
mir melden. Doris Heilig, Tel. 07851/955288.
Der Erlös wird für unsere Jugendarbeit verwendet.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Ihr Musikverein Auenheim
Liebe Bürgerinnen und Bürger
Bitte beachten Sie den Winterdienstplan. Ihre Autos sollten an Tagen, an denen Schnee fällt, nicht auf den gekennzeichneten Straßen parken. Bitte stellen Sie, Ihr auf der Straße abgestelltes Fahrzeug rechtzeitig weg, damit
der Räumdienst einwandfrei die Straßen von Glätte und Schnee befreien kann.
Dies erfolgt im Interesse aller Bürger.
Auenheim
Legende
Winterdienst 2014 / 2015
Stufe 1 (rot)
Stufe 2 (grün)
Radwege
Straßenmeisterei
Offenburg / Achern
Geh.-/Überwege /
Liegenschaften
Stadt-Kehl
Tiefbau-GrünflächenBetriebshof
Winterdienst Planung: Auenheim
M. 1:500
20.11.2014.Bü
Donnerstag, 8. Januar 2015
Mitteilungsblatt Auenheim
Amtliche
Mitteilungen
Wichtige Telefonnummern –
Öffnungszeiten
Notruf Polizei
Notruf Feuerwehr/Rettungsdienst
Liebe Auenheimerinnen und Auenheimer,
110
112
2014 ist viel passiert. Unter anderem hat Kehl einen neuen OB
und Auenheim eine neue Ortsvorsteherin. Die Wahlen haben
zu einer neuen Konstellation im Ortschaftsrat geführt. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an die ehemaligen Ortschaftsräte Rainer Dohle, Volker Heidt, Ralf Baumert und
Werner Müll für ihr Engagement und ihre Arbeit in und für
Auenheim.
Ärztlicher Notfalldienst am Wochenende
(Fr. 19:00 Uhr bis Mo. 7:00 Uhr)
und an Feiertagen
0180 5 19292-460
Krankentransporte
Ortenau Klinikum Achern
Ortenau Klinikum Oberkirch
0781/19222
07841-7000
07802-8010
Es wird wohl noch einige Zeit dauern, bis ich in allen Bereichen meiner neuen Tätigkeit sicher sein kann, aber ich bin auf
einem guten Weg und habe einen sehr guten und engagierten
Ortschaftsrat und eine gut funktionierende Ortsverwaltung.
Zahnärztliche Notrufnummer 0180 3 22255511
Themen seit meinem Amtsantritt gab es viele, wie z. B. die
Mittelanmeldung für den Doppelhaushalt 2015/16, Sporthallendachsanierung, Einstellung unseres Jugendkellerleiters,
Eschentriebsterben, Runder Tisch Umwelt, Eröffnung unseres
Einzelhandelsmarktes, Zustand unseres Kindergartengebäudes, Anfragen Gewerbegebiet Auenheim-Süd, Verpachtungen
und vieles mehr…Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie zahlreich zur Bürgerversammlung am Freitag, 30. Januar in den
Bürgersaal kommen würden. Hier werde ich – auch mit Bildmaterial – das vergangene Jahr Revue passieren lassen und
einen Ausblick auf 2015 bieten. Und im Anschluss bleibt noch
Zeit, gemeinsam über Vergangenes und Kommendes zu sprechen. Ich freue mich auf Ihr Kommen!
Apothekennotdienst am Wochenende
Sa.: Hanauerland-Apotheke, Kehl
07851/2342
So.: Storchen-Apotheke, Sundheim 07851/2441
Tierärztlicher Bereitschaftsdienst
Tierarztpraxis Dr. Grommelt
Kehl-Kork, Im Junkerörtel 4A
07851/8865830
0172/3473005
Tierärztl. Klinik Dr. Möhnle,
Kehl, Hauptstr. 186
07851/76278
0172/9402551
Grüngutannahmestelle
Nicht nur am Flughafen in Berlin gibt es Probleme mit dem
Brandschutz. Auch in unserem ev. Kindergarten in Auenheim
mussten wir uns im vergangenen Jahr mit dem Brandschutz
befassen. Die notwendigen Maßnahmen sind zum größten Teil
umgesetzt worden. Jetzt geht es darum, dass wir uns gemeinsam - mit Träger, Stadt, Elternbeirat und Leitung - um die Zukunft unseres Kindergartens Gedanken machen. Hier werden
wir in einer Arbeitsgruppe die verschiedenen Möglichkeiten
zusammentragen, ausarbeiten und gemeinsam entscheiden,
welchen Weg wir gehen möchten bzw. müssen. Dass Handlungsbedarf herrscht ist uns allen klar. Und bleiben wir beim
Brandschutz: In der Grundschule wird 2015 ein zweiter Fluchtweg gebaut mit gleichzeitiger, schon lange notwendiger Toilettensanierung. Der Umbau des Farrenstalls soll dieses Jahr
endlich in Angriff genommen werden. Für die Flachdachsanierung des Sporthallendachs mussten die dafür in 2014 vorgesehenen Mittel in Anspruch genommen werden. Wir hoffen
natürlich alle, dass die Arbeiten an der Sporthalle zügig vorankommen werden, damit die Nutzung wieder gewährleistet
ist. Außerdem wird in diesem Jahr mit dem 2. Bauabschnitt
der Rathaussanierung begonnen. Die Arbeiten sind für 2015/16
eingeplant, wobei auch endlich die Fenster des Bürgersaals
ausgetauscht werden sollen. Der Spielplatz am Turnplatz wird
in diesem Frühjahr mit neuen Spielgeräten bestückt. Für die
Jugendlichen wird der "Rote Platz" am Sportplatz zum Käfigbolzplatz umgestaltet. Ebenso wird es dort ein Feld mit Basketballkorb geben. Im Schwimmbad wird der Bereich zwischen mittlerem Becken und Kleinkinderschwimmbecken neu
gestaltet. Auch werden die Toiletten in diesem Bereich renoviert und mit einer Behinderten gerechten Toilette inkl. Dusche
ausgestattet. Eine Querungshilfe für die Freiburgerstr. am südlichen Ortseingang ist geplant. Unser Friedhof soll durch eine
Stelenanlage erweitert werden. Außerdem sind wir mit der
Stadt im Gespräch, ob eine Umgestaltung des Alten Friedhofs
Samstags von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 16.00 bis 17.00 Uhr.
Während der Sommerzeit:
zusätzlich Mittwochs von 18.00 bis 19.00 Uhr.
Ortsverwaltung Auenheim
Tel. 07851/4208
Ortsvorsteherin: Sanja Tömmes
Fax: 07851/3170
E-Mail: [email protected]
Montag, Dienstag,
Mittwoch, Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
Montag
14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag
14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
07.30 - 13.00 Uhr
Freibad
Grundschule
Kindergarten
Tel. 07851/5662
Tel. 07851/78220
Tel. 07851/72220
Jugendkeller
Tel. 07851/481784
Sporthalle Auenheim
Tel. 07851/5921
Notfälle/Störungen
Wasser
Strom
Straßenlampen
Gas
Tel. 07851/88-1640
Tel. 07821/2800
Tel. 07851/912811
Tel. 01802/767767
4
Donnerstag, 8. Januar 2015
Mitteilungsblatt Auenheim
in einen "Friedpark" möglich ist. Ich freue mich persönlich
sehr über unseren Verein Dorfgemeinschaft Auenheim: Hier
werden wir uns gezielt – wie der Name schon sagt – um die
Gemeinschaft in unserem Dorf kümmern. Jeder, der Lust hat
mitzuwirken, ist herzlich willkommen.
Ich hatte im vergangenen Jahr schon viele Gelegenheiten mit
den Bürgerinnen und Bürgern zu sprechen und würde mich
freuen, wenn wir dies in 2015 fortführen könnten. Durch gut
funktionierende Kommunikation kann man vieles bewegen.
Ich wünsche Ihnen für das kommende Jahr vor allem Gesundheit, Freude am Leben und viel Glück.
Herzliche Grüße
Sanja Tömmes
Ortsvorsteherin
Drückjagd im Korker Wald
Am kommenden Samstag, den 10.1.2015 findet im Korker
Wald eine revierübergreifende Drückjagd statt.
Um die Jagd nicht zu stören und zur eigenen Sicherheit ist an
diesem Tag der Wald ganztägig gesperrt.
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Betr.:
-
Bebauungsplan "Auenheim-Süd" in Kehl-Auenheim, 8. Änderung
hier:
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem.
§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
BPlan "Auenheim-Süd" in Kehl-Auenheim, 8. Änderung
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über
die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der
in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile,
deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu
beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht
innerhalb der Frist von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres gestellt ist, wird hingewiesen.
Der Gemeinderat der Stadt Kehl hat am 17.12.2014 in öffentlicher Sitzung die o.g. Bebauungspläne gemäß § 10 Abs. 1
BauGB und die Örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO, jeweils i.V.m. § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg und jeweils in der zum Satzungsbeschluss
gültigen Fassung, als Satzung beschlossen.
Die o.g. Bebauungspläne und die zugehörigen Örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO treten gem. § 10 Abs. 3 BauGB
mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften oder eine gemäß § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung von Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des
Flächennutzungsplans, sowie Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215
Abs. 1 Nr. 1 - 3 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzungen
nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung
schriftlich gegenüber der Stadt Kehl geltend gemacht worden
sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die
Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Jedermann kann die o.g. Bebauungspläne einschließlich
der Begründung inkl. Umweltbericht bei der Stadtverwaltung
Kehl – Stadtplanung, Rathaus II, Herderstraße 3, EG, Zi. 508
während der Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Der Geltungsbereich der o.g. Bebauungspläne ist im jeweils
abgedruckten Lageplan dargestellt:
Ihr Ansprechpartner für private Anzeigen:
Für gewerbliche Anzeigen und Beilagen:
ANB-Reiff Verlag, Marlener Straße 9, 77656 Offenburg
Telefon: 07 81 / 5 04-14 55, Telefax: 07 81 / 5 04-14 69
E-Mail: [email protected]
Frau Elke Steinhagen
Telefon: 07 81 / 6 39 96 33
Telefax: 07 81 / 6 39 96 34
E-Mail: [email protected]
Zustellprobleme und Aboservice:
0 800/ 5 13 13 13 (kostenlos), [email protected]
Anzeigenschluss: Dienstag, 17.00 Uhr
5
Donnerstag, 8. Januar 2015
Mitteilungsblatt Auenheim
Gemeindezusammenkünfte von
Jehovas Zeugen Kehl
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht
schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung
dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden
ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu
bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die
Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Kehl, den 07.01.2015
Rastatterstr. 3 a, Kehl-Bodersweier
So. 11.01.
09.30 Uhr öffentlicher biblischer Vortrag: “ Was Gottes Herrschaft für uns bewirken kann“
10.15 Uhr Besprechung des Wachtturms: „Warum wir ‚heilig’
sein müssen“
Vetrano, Oberbürgermeister
Evangelische Freikirche
Gospelhouse Kehl
Ausstellungsbesuch mit Führung
im Hanauer Museum
77694 Kehl, Graudenzerstraße 7, www.gospelhouse.de
Tel.07851-885558
Bürozeiten: Di. – Do. 9.00 Uhr – 12.30 Uhr
„Auf Leben und Tod“ – Kehl und der 1. Weltkrieg
Am 09.01.2015, 17.00 Uhr findet eine Führung mit Frau Dr. Ute
Scherb im Hanauer Museum, Friedhofstr. 5 in Kehl statt. Die
Ortsverwaltung nimmt noch kurzfristig für 10 Personen Anmeldungen unter 07851/4208 entgegen.
So. 11.01.
10.00 Uhr Gottesdienst und Kinder-Ausflug (Kiddy-Dome /
Schutterwald); Predigt: Pastor Karl Oppermann
14.30 Uhr Gottesdienst in französischer Sprache im Gospelhouse
Landratsamt Ortenaukreis
Hinweis des Veterinäramts zur Geflügelpest
Das Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Veterinärwesen und
Lebensmittelüberwachung, weist darauf hin, dass ab dem 28.
Dezember 2014 Enten und Gänse nur aus dem Bestand verbracht werden dürfen, wenn sie innerhalb eines Zeitraumes
von sieben Tagen vor dem Verbringen auf Geflügelpest (hochpathogenes aviäre Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und
H7) untersucht worden sind. Die Proben sind über einen kombinierten Rachen- und Kloakentupfer zu entnehmen.
Ergänzend wird auf die Eilverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (Geflügelverbringungsbeschränkungsverordnung) vom 22. Dezember 2014
verwiesen. Diese ist auch auf der Homepage des Landratsamtes Ortenaukreis unter www.ortenaukreis.de einsehbar.
Vereine/
Veranstaltungen
Turnverein
Auenheim
Trainingsbeginn
Die Trainingsstunden von Wilma Kimmer beginnen nach den
Ferien, am Mittwoch, 07.01.2015 zur gewohnten Zeit.
Kirchliche
Mitteilungen
DRK Ortsverein Auenheim
Am Mittwoch, 14. Januar findet unser erster Seniorennachmittag im Jahr 2015 statt.
Wir treffen uns um 14.30 Uhr im alten Rathaus.
Also bis dann euer DRK-Seniorenbetreuungsteam.
Ev. Pfarramt
Auenheim,
Freiburger Str. 14,
Tel. 07851/2064,
Bürozeiten: Di. 15.30-18.00 Uhr
und Donnerstag 9-11 Uhr
Die Vertretung für Bestattungen, Trauungen und Taufen hat
Pfarrer Heino Pönitz, Tel. 07851- 89 81 82.
So. 11.01.
10.00 Uhr Gottesdienst (Pfr. i.R. Heino Pönitz)
Mo. 12.01.
19.30 Uhr Kirchengemeinderatsitzung
Di. 13.01.
20.00 Uhr Kirchenchorprobe (Feuerwehrhaus)
Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern alles Gute für
das Jahr 2015.
Konfirmanden bitte vereinbarte Termine beachten.
6
Donnerstag, 8. Januar 2015
Mitteilungsblatt Auenheim
Kreisdiakonieverein Ortenaukreis e.V.
Der Gesangverein beginnt mit seinen Proben wieder am Mittwoch 14. Januar. Probenbeginn wie bekannt Singing People
um 19.00 Uhr, der Gemischte Chor um 20.15 Uhr.
Sicher haben Sie sich auch für das neue Jahr Vorsätze gemacht, wie wäre es mit Singen?
Kommen Sie zu uns und schnuppern herein, wir freuen uns
und sagen bis Mittwoch.
Informationsveranstaltung zur Rechtlichen Betreuung als Ehrenamt
Die Rechtliche Betreuung ist ein bedeutendes Ehrenamt. Ein
Großteil der Betreuungen in Deutschland wird von Familienangehörigen geführt. Es gibt aber auch Menschen, die sich für
Personen engagieren, die keine Angehörigen haben, welche
die Rechtliche Betreuung übernehmen können. Für Menschen, die sich für andere engagieren möchten, bietet
der Kreisdiakonieverein am Mittwoch, 21. Januar 2015, von
18.00 – 19.30 Uhr einen Infoabend in den Räumlichkeiten des
Diakonischen Werkes Kehl (Ehrmannstraße 16) an.
Bei der rechtlichen Betreuung geht es um Unterstützung in
finanziellen und behördlichen Angelegenheiten, um Mitwirkung bei medizinischen Entscheidungen und um den Kontakt
mit Pflegediensten oder Einrichtungen von Menschen, die ihre
Angelegenheiten aufgrund von Behinderung oder Krankheit
nicht mehr regeln können. Rechtliche Betreuer erhalten eine
jährliche Aufwandspauschale von 399 Euro.
Weitere Informationen zum Engagement beim Kreisdiakonieverein oder zur Rechtlichen Betreuung bei Mario Herrmann
unter 0781/9222-0 (E-Mail: [email protected]) oder im Internet: www.diakonie-ortenau.de
Fußballverein
Auenheim
Sean Treacy Band Live beim FVA
Dem FVA ist es erneut gelungen die Sean Treacy Band für ein
Live-Konzert zu gewinnen. Die Jungs mit ihrem charismatischen Frontmann Sean werden unser Sporthisl wie jedes Jahr
wieder rocken!
Termin ist dieses Jahr Freitag, 27.02.2015 ab 20 Uhr.
Karten sind wie immer nur in begrenzter Stückzahl zu haben
aufgrund des limitierten Platzangebots.
Kartenpreis pro Stück 10 € unter 017655141302 oder per mail
unter [email protected]
Seniorenresidenz Kinzigallee
Mehr Geld für Pflegebedürftige und verbesserte Leistungen der Pflegeversicherung
Informations-Veranstaltung am 10. Februar 2015 um 18.00
Uhr in der Seniorenresidenz Kinzigallee Kehl, Oberländerstraße 25
Am 01. Januar 2015 trat das Erste Pflegestärkungsgesetz in
Kraft und mit ihm zahlreiche Verbesserungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Wir stärken Deutschlands größten
„Pflegedienst“: die Angehörigen - äußert Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe - denn pflegende Angehörige, Nachbarn und Ehrenamtliche leisten einen unverzichtbaren gesellschaftlichen Beitrag. Insgesamt steigen die meisten Leistungssätze der Pflegeversicherung um 4 %. So erhöht sich
um Beispiel das Pflegegeld in Pflegestufe 1 von bisher
235 Euro auf 244 Euro. Die Pflegesachleistungen in Pflegestufe 1 erhöhen sich von bisher 450 Euro auf 468 Euro, Pflegehilfsmittel werden in Höhe von 40 Euro im Monat übernommen, bisher waren es 32 Euro.
Darüber hinaus können seit 01. Januar 2015 erstmals dementiell erkrankte Personen ohne Pflegestufe Kurzzeitpflege in
Anspruch nehmen, gleichfalls Leistungen der Tagespflege zusätzlich zum Pflegegeld. Über die umfangreichen Verbesserungen referiert Josef Grass; Pflegeteamleiter der AOK Südlicher Oberrhein am Dienstag, 10. Februar 2015 um 18.00 Uhr
in der Seniorenresidenz Kinzigallee in Kehl, Oberländerstraße
25. Im Anschluss der Veranstaltung werden gerne auch Einzelfragen von Alexander Hill, Pflegedienstleiter avendi mobil,
beantwortet.
Der Vortrag ist kostenfrei.
Aus organisatorischen Gründen wird um telefonische Anmeldung gebeten unter 07851/939-0 oder per Mail an
[email protected]
Freizeittreff Bodersweier
Zumba
Freizeittreff Bodersweier bietet weiteren Zumba-Kurs von Januar bis April 2015 an. Wie die letzten zwei Jahre bietet der FT
Bodersweier wieder einen Zumba Kurs an. Ab Donnerstag,
den 15. Januar bis 22. April 2015 veranstaltet der FT Bodersweier einen 10-wöchigen Zumba-Fitness-Kurs in der Festhalle
Bodersweier. Jeweils donnerstags von 19.00 Uhr bis 20.00
Uhr.
Die Kursgebühr beträgt für Vereinsmitglieder 25 Euro, für
Nichtmitglieder 40 Euro. Es sind noch Plätze frei. Anmeldung
und Info bitte bei: Thomas Kirchhofer (1. Vorstand) unter [email protected] oder Tel. 0152 - 29558470
Museum Rheinau
Sonderausstellung im Museum Rheinau
150 Jahre Schiffswerft Karcher – Die Geschichte eines
Freistetter Familienunternehmens
Seit nunmehr 150 Jahren besteht das im Jahre 1864 gegründete Familienunternehmen. Seine Anfänge hatte die Schiffswerft im Bereich der heutigen Rund-Mühle in der Mühlenstraße in Freistett. An ihrem heutigen Platz ist sie den meisten
Besuchern Rheinaus bekannt. Genießt man doch vom nahegelegenen Rheindamm aus die gute Sicht und gute Luft.
Manch einer weiß sicherlich nicht, dass im heutigen Hafenbecken, an welchem man achtlos vorbeischlendert, die „zweite
Schiffswerft“ unter Wasser liegt. Dies hatte der Bau der Staustufe am Rheinübergang Rheinau-Gambsheim notwendig
gemacht. In einer sehenswerten Ausstellung können Sie historische Aufnahmen von den Anfängen in der Mühlenstraße
bis zum heutigen Werftgelände betrachten. Kommen Sie vorbei, der Ausflug in das Rheinauer Museum wird sich lohnen.
Öffnungszeiten des Museums: Sonntags, zw. 14.00 und 17.00
Uhr.
Sonderführungen auf Anfrage unter der Telefonnummer
07844 47623 (ab 17.00 Uhr) oder per Mail an:
[email protected]
Sie haben Fragen zu Ihrem Abonnement?
Kontaktieren Sie uns gebührenfrei unter
7
0 800 / 5 13 13 13
Donnerstag, 8. Januar 2015
Mitteilungsblatt Auenheim
am 1. Januar 2015 „der Sack zu“ sei. Das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium (MLR) hat nunmehr in einem Beitrag
klarstellende Hinweise im Sinne der Landwirte gegeben. Zur
Präzisierung des Problems in FFH-Gebieten hat der BLHV
dem MLR die Frage übermittelt, ob das Land den betreffenden Bewirtschafter auch in FFH-Gebieten die Gewissheit
biete, eine Genehmigung ohne Auflagen für die Umwandlung
von neu entstehendem Dauergrünland zu erhalten. Eine Antwort steht aus. Greening-pflichtige Betriebe haben Folgendes
zu beachten:
• Für neu entstehendes Dauergrünland kann eine Umwandlungserlaubnis ohne Verpflichtung zu Neuansaat erteilt werden.
• Für bestehendes normales Dauergrünland kann ebenfalls
eine Genehmigung erteilt werden, allerdings wird regelmäßig eine Ersatzanlage von Dauergrünland gefordert.
• In FFH-Gebieten bestehendes Dauergrünland unterliegt ab
1. Januar einem absoluten Umwandlungsverbot.
Diese neuen EU-rechtlichen Greening-Auflagen sind ab 2015
zusätzlich zum bisherigen Landesrecht zu beachten. Beispiele: Ein Greening-pflichtiger Landwirt hat vorüber drei Monaten
eine 20-Ar-Anzeige nach LLG zur Umwandlung von Dauergrünland eingereicht. Dann kann er dies im FFH-Gebiet letztmalig bis zur Jahresfrist umsetzen. Ähnlich ist es auch bei
bereits genehmigten Erstaufforstungen auf Grünland im FFHGebiet.
Sonstige
Mitteilungen
Mitteilungen
Landratsamt Ortenaukreis
Selbsthilfegruppe „von Gewalt betroffenen Frauen“ hat
sich gegründet
Laut einer repräsentativen Studie des Bundesministeriums für
Familien, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema „Gewalt
gegen Frauen“ haben 40% der Frauen in Deutschland seit
ihrem 16. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt
und 42% der Frauen psychische Gewalt (Einschüchterung,
Drohungen, Verleumdungen, usw.) erlebt; 25% der Frauen
haben Gewalt durch den aktuellen oder früheren Lebenspartner erfahren. Neben den körperlichen Verletzungen tragen
betroffene Frauen multiple psychische Folgebeschwerden,
wie Schlafstörungen, Depressionen, erhöhte Ängste, u.ä. davon. Nicht selten geht das Vertrauen in sich und die Menschen
im Umfeld verloren. Eine große Zahl spricht bzw. kann mit
niemanden über das Erlebte sprechen. „Es gibt gute, aber
meiner Meinung nach immer noch nicht genügend oder zu
wenig passende Angebote für misshandelte Frauen“, so eine
Betroffene. „Es ist einfach etwas anderes, sich mit Menschen
zu unterhalten, die gleiche oder ähnliche Erfahrungen gemacht haben und genau wissen, wie ich mich fühle.“ Seit
kurzem hat sich auf Initiative von Betroffenen im Ortenaukreis
eine Selbsthilfegruppe gegründet. Sie bietet unter anderem
die Möglichkeit, im geschützten Kreis Erfahrungen auszutauschen, gemeinsam nach Alternativen oder „Lösungen“ zu
suchen, sich gegenseitig zu unterstützen oder gemeinsam
etwas zu unternehmen.
Interessentinnen sind herzlich willkommen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Kontaktstelle für
Selbsthilfegruppen unter der Telefonnummer 0781/805-9771.
Bildungszentrum Offenburg
Yoga - Körper und Seele im Einklang
Vormittagskurs
Wer sehnt sich nicht nach innerer Ruhe, Kraft für den Alltag,
lebendiger Lebensfreude und einem guten Körpergefühl.
Wenn nicht nur der Körper, sondern auch die Seele „ausgebrannt" und blockiert ist, kann Yoga helfen, wieder in Fluss zu
kommen. Ein gezieltes, stressreduzierendes Yoga mit ausgleichenden Yogaübungen, stimmungsvollen Texten, Tiefenentspannung und stärkender Meditation können Körper, Geist
und Seele neu beleben.
Sechs Termine: ab Donnerstag, 15.01., 9.00 – 10.30 Uhr
Leitung: Alexandra Börsig
Kosten: 60,00 Euro
Anmeldung und Ort: Bildungszentrum Offenburg, Kath. Zentrum St. Fidelis, Straßburger Str. 39, 77652 Offenburg,
Tel. 0781 9250-40, www.bildungszentrum-offenburg.de
BLHV Geschäftsstelle Achern
Am 20. Januar 2015 findet in der Lindenfeldhalle, NeuriedDundenheim von 9.30 bis 16.00 Uhr zum Thema „AckerbauPraxis in Zeiten von Greening, Mais und passenden Leguminose“ eine Veranstaltung statt. Anmeldung bis 16. Januar 2015.
Der Programmablauf hängt an der Ortsverkündungstafel aus.
Öffentlicher
Aushang
BLHV
Dauerbrache-Äcker werden Dauergrünland
Die Nachricht vom bevorstehenden Ackerstatus-Entzug zum
Jahreswechsel hat in Baden-Württemberg Irritationen ausgelöst. Ackerbrachen können den Fünfjahreszeitraum nicht brechen. Bei länger als fünf Jahre dauernder Brache werden
Äcker zu Dauergrünland. Dies hatte das Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bei einer Sitzung
beim Deutschen Bauernverband deutlich gemacht. Deutschland lasse sich dabei von der Auslegung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Entstehen von Dauergrünland bei langjährigem Anbau von Acker-Grünfutter leiten.
Nachdem das BMEL schon Anfang September unmissverständlich dargelegt hatte, dass für die Dauergrünland-Erhaltungspflicht von Greening in FFH-Gebieten der Stichtag 1.
Januar 2015 gelten soll, hatte das BMEL in einer weiteren
Sitzung Anfang Dezember auf Nachfrage des BLHV bestätigt,
dass für langjährige Ackerstilllegungen und Ackerfutterflächen
BLHV Achern
Programmablauf der Veranstaltung vom 16.01.2015.
vhs Kehl informiert
Folgende Kurse sind in den nächsten Wochen geplant
Aquafitness
Kurs 3.0249 KE
Mittwoch, 14. Januar, 9.00 − 9.45 Uhr, 9 Vormittage
Kehl, Hallenbad, Haydnstraße 5
Tai Ji und Qi Gong – Aufbaukurs
Kurs 3.0114 KE
Mittwoch, 14. Januar, 19.30 − 21.00, 8 Abende
Kehl, Kindertagesstätte Vogesenallee, R.-Wagner-Str.107
8
Donnerstag, 8. Januar 2015
Mitteilungsblatt Auenheim
Französisch A1 (1. Jahr)
Kurs 4.0802 KE
Mittwoch, 14. Januar, 18.30 − 20.00 Uhr, 25 Abende
Kehl, Wirtschaftsgymnasium, Iringheimer Straße 18,
Raum L 004
Zumba®
Kurs 3.0240 KE
Montag, 19. Januar, 17.30 − 18.30 Uhr, 9 Abende
Qi Gong in der Mittagspause
Kurs 3.0111 KE
Dienstag, 20. Januar, 12.15 − 13.00 Uhr, 8 Mittage
Kehl, KT-Halle, Oberländerstraße 11, Gymnastikraum
bodyART®
Kurs 3.0218 KE
Dienstag, 20. Januar, 17.30 − 18.30 Uhr, 9 Abende
Kehl, Wilhelmschule, Hauptstraße 121, Turnhalle
Nähere Informationen und Anmeldung zu den Kursen in der
vhs Geschäftsstelle Kehl, Centrum am Markt, Marktstraße 3,
Tel: 07851 3222, Fax: 07851 958747, E-Mail: [email protected] oder www.vhs-ortenau.de/kehl.
9